Der Weg zur optimalen Finanzierung

6. Oktober 2012 in Finanzierungen

Wenn man sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ergibt sich neben vielen anderen wichtigen Fragen auch die Frage, wie der Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren ist.

Am Anfang steht die Budgetplanung

Zunächst sollte man eine Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben erstellen. Bei den Ausgaben sollten auch Summen bedacht werden, die nicht monatlich aufgebracht werden müssen, sondern vielleicht jährlich oder vierteljährlich, wie z. B. Versicherungsprämien. Hier sollte mit gesundem Realismus an die Angelegenheit heran gegangen werden. Auch Ausgaben für Freizeitaktivitäten, Konzertbesuche, Reisen und andere Annehmlichkeiten des Lebens dürfen nicht vergessen werden. Denn diese Ausgaben werden auch dann entstehen, wenn man im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt. Auch die notwendigen Ausgaben  für diverse Versicherungen sollten eingeplant werden. Dagegen entfallen die Aufwendungen für die monatliche Mietzahlung.  Wenn die Aufstellung sorgfältig erstellt wird, kann so einfach ermittelt werden, wie viel Monat für Monat zur Verfügung steht, um den Traum von den eigenen vier Wänden in die Realität umsetzten zu können.

Was darf die Immobilie kosten?

Im nächsten Schritt kann aus den Mitteln, die monatlich aufgewendet können, die maximal mögliche Darlehenssumme berechnet werden. Die Darlehenssumme ist natürlich abhängig von der gewünschten Laufzeit und Zinsfestschreibung des Darlehens. Zu dieser Summe addiert man das vorhandene Eigenkapital und zieht die Nebenkosten (Makler, Grunderwerbsteuer und Notar-/Gerichtskosten ab). Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Mögliche Kaufpreis/die möglichen Baukosten.

Und welche Strategie ist die richtige?

Die richtige Strategie ist von gar nicht so vielen Kriterien abhängig, wie es erscheinen mag:

Wie lange soll der Zinssatz garantiert sein?
Sind Sondertilgungen geplant?
Wann soll das Darlehen abgezahlt sein?
Wie viel soll monatlich (maximal) für die Finanzierung aufgewendet werden?

Wenn über diese Punkte klare Vorstellungen bestehen, kann daraus die optimale Strategie abgeleitet werden.

Und wo findet man nun die passende Strategie zu günstigen Konditionen?

Erster Ansprechpartner sollte immer die Hausbank sein. Hier gilt allerdings: “ Nicht anfassen, nur gucken“. Will sagen: Gut zuhören und Fragen stellen, aber nichts unterschreiben. Gar nichts! Auch der Hinweis, dass kein Einverständnis für eine SCHUFA-Anfrage erteilt wird sollte nicht fehlen. Mit diesen ersten Eindrücken und Informationen sollte man sich dann an einen unabhängigen Makler für Immobiliendarlehen wenden. Jeder seriöse Finanzmakler wird mit Ihnen eine Budgetplanung vornehmen, den Kostenrahmen für die Immobilie ermitteln bzw. prüfen, ob die vorhandene Immobilie im Rahmen des möglichen liegt und die passende Strategie ermitteln. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, werden mit Vergleichsprogrammen die interessantesten Angebote ermittelt.

Muss man beim ersten Beratungsgespräch schon Unterlagen vorlegen?

Als unabhängiger Finanzierungsvermittler baut man recht schnell ein Vertrauensverhältnis mit dem Kunden auf. Daher reichen im Regelfall mündliche Angaben des Kunden im Erstgespräch aus. Wenn natürlich bereits Unterlagen zur Immobilie, zum Einkommen und zum Vermögen vorliegen, sollten diese zu Sicherheit ruhig zum Gespräch mitgenommen werden. Die meisten mir bekannten Kollegen arbeiten genau wie ich mit Analyseprogrammen, die die tagesaktuellen Zinssätze sowie die Herauslagekriterien und Darlehensbedingungen vieler Banken berücksichtigen. So kann eine sehr zuverlässige Aussage über die Machbarkeit der Finanzierung und die Konditionen getroffen werden.

Direkt und unmittelbar während des Kundengesprächs können nun verschiedene Szenarien durchgespielt werden. So lange, bis am Ende die optimale Finanzierung steht.

Was passiert nach der Auswahl des Darlehensgebers?

Wir Finanzierungsvermittler sammeln alle von der entsprechenden Bank geforderten Unterlagen ein, bereiten den Darlehensantrag vor und reichen die komplette Akte an die Bank weiter. Die Banken erhalten so genanntes „schrankfertiges Geschäft“. Dadurch wird der Personalaufwand bei der entsprechenden Bank deutlich reduziert. Oft können daher günstigere Konditionen an den Kunden weiter gegeben werden, als wenn der Kunde direkt bei dieser Bank nachfragt. Als Finanzierungsvermittler erhält man eine Courtage/Provision direkt von der Bank. Diese ist in den Zinssätzen bereits enthalten. Die Höhe der Courtage/Provision wird dem Kunden gegenüber offen gelegt.

Wann und von wem bekommt man seinen Darlehensvertrag?

Den Darlehensvertrag erhält der Antragsteller direkt von der finanzierenden Bank. Manche Banken senden die Originalunterlagen auch an den Vermittler. Dieser sorgt für einen umgehenden Versand an den Kunden. Das ist aber eher die Ausnahme.

Muss man sich während der Beantragung und der Darlehnslaufzeit immer an den Vermittler wenden?

Nein, das muss man selbstverständlich nicht. Auch wenn das natürlich empfehlenswert ist, da der Vermittler teilweise einen besseren Kontakt und andere Zugangswege zu der entsprechenden Bank hat. Aber letztendlich besteht das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Kunde. Der Vermittler berät, unterstützt und vermittelt den bedarfsgerechten Darlehensvertrag.

Allianz: Pflegetagegeldtarif PZTBest

6. Oktober 2012 in Private Pflegezusatztarife

Der Pflegetagegeldtarif der Allianz ist sehr zu empfehlen.

Er hat gute Leistungen und gute und klar formulierte Versicherungsbedingungen.

Zusammenfassung des Tarifes:

  • Versichert sind die Pflegestufen 3, 2 und 1 und der erhebliche allgemeine Betreuungsbedarf im ambulanten und stationären Bereich und bei der Laienpflege.
  • Wenn die versicherte Person anhand ihrer Pflegebedürftigkeit einer der 3 Pflegestufen zugeordnet worden ist, wird  kein Betreuungsgeld gezahlt.
  • Wenn die versicherte Person Leistungen aus der privaten oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung erhält oder für sie dort Leistungen beantragt worden sind, sind für uns die dort getroffenen Feststellungen über den erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf maßgebend. In diesem Fall genügt uns die Vorlage entsprechender Nachweise.
  • Für die Leistungsfeststellung der Pflegestufen reicht der Leistungsbescheid aus.
  • Leistungen ambulant: Pflegestufe I: 30%, Pflegestufe II: 60%, Pflegestufe III: 100% des versicherten Tagessatzes
  • Höhe des Pflegetagegeldes für vollstationäre Pflege: 100% des versicherten Tagessatzes, also in allen 3 Pflegestufen
  • Höhe des Betreuungsgelds:30% des für das Pflegetagegeld versicherten Tagessatzes
  • Es wird nicht geleistet bei: während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, während der Durchführung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, während der Durchführung von Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen
  • Beitragsbefreiung gibt es ab festgestellter Pflegestufe 3
  • Erhöhung des Tagegeldsatzes: Solange die versicherte Person noch nicht 69 Jahre alt ist, wird der Tagessatz alle 36 Monate um 10%, jedoch um mindestens 5 Euro erhöht.
  • Bedingungsanpassung: soweit sich die  gesetzlichen Vorschriften im SGB XI ändern, können die vertraglichen Regelungen angepaßt werden
  • Die Tarife dieses Bausteins sind unbefristet.
  • Der Versicherungsschutz besteht für Pflege und für die Betreuung und Beaufsichtigung wegen eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs in Deutschland. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich die versicherte Person in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält. Bei einem Aufenthalt in einem anderen europäischen Land besteht kein Versicherungsschutz.
  • Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, enden die für sie abgeschlossenen Tarife dieses Bausteins. Die Pflegetagegeld-Zusatztarife können jedoch durch gesonderte Vereinbarung fortgesetzt werden.
  • Wenn die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt nur vorübergehend in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums verlegt, gibt es die Möglichkeit, den Tarif in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
  • Es gibt keine Wartezeiten
  • Es werden Neugeborene ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten versichert
  • Antragsfragen:
  • 1. Besteht bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit oder wurde eine Pflegestufe beantragt?
  • 2. Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
  • 3. Waren Sie in den letzten 12 Monaten in ambulanter/stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?

Mehr lesen Sie hier: Allianz-Tarif PZT Best_12_2012

Besteuerung einer BU-Rente

4. Oktober 2012 in BU-Versicherungen

***UPDATE 01.01.2023***

Bei der Ermittlung einer bedarfsgerechten Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) gilt es viele Punkte zu beachten. Oftmals finde ich bei Interessenten/Neukunden bestehende Verträge vor, die im Ernstfall nur eine sehr geringe Absicherung bieten. Versicherte BU-Renten in Höhe von 1.000 EUR bei einem Nettoeinkommen von z. B. 2.500 EUR sind leider keine Seltenheit.

Heute will ich in diesem Zusammenhang einen Punkt aufgreifen, der im Regelfall beim Kunden viele Fragen aufwirft.

Bei der versicherten BU-Rente handelt es sich stets um eine Bruttorente. Neben Beiträgen für die gesetzliche oder private Krankenversicherung fallen natürlich auch Steuern an.

Doch wie wird denn eigentlich eine private BU-Rente versteuert?

Die private BU-Rente ist weder steuerfrei noch zu 100% zu versteuern. Beide Auffassungen höre ich leider immer wieder.

Zu unterscheiden ist zwischen der BU-Rente innerhalb der so genannten III. Schicht der Altersvorsorge (das sind selbstständige BU-Versicherungen oder BU-Zusatzversicherungen, die an eine Risikolebensversicherung oder an eine Kapitallebensversicherung bzw. private Rentenversicherung gekoppelt sind) und der I.  Schicht der Altersvorsorge (Basisrente bzw. Rürup-Rente).

Beschäftigen wir uns zunächst mit der BU-Rente im Rahmen der III. Schicht.

Die BU-Rente ist eine so genannte abgekürzte Leibrente. Abgekürzte Leibrenten sind mit dem so genannten Ertragsanteil zu versteuern. Den Begriff  „Ertragsanteilbesteuerung“ kennen Sie vielleicht bereits aus dem Bereich der privaten Rentenversicherung (Schicht III). Anders als bei der privaten Rentenversicherung ist für die Höhe des Ertragsanteils allerdings nicht das Alter bei Renteneintritt der versicherten Person, sondern die voraussichtliche Zahlungsdauer der Rente, also der Zeitraum zwischen Beginn der BU-Rentenzahlung und dem Ende der BU-Rentenzahlung gemäß Versicherungsvertrag. Maßgeblich ist die Ertragsanteiltabelle gemäß § 55 II EStDV. Es werden stets volle Jahre betrachtet.

Das folgende Beispiel soll den Sachverhalt transparent machen und berücksichtigt daher nur die BU-Rente und keine weiteren Einkünfte:

BU-Rentenhöhe 2500 EUR
Alter bei Rentenbeginn 40 Jahre
Endalter gem. Versicherungsvertrag 67 Jahre
Dauer der Rentenzahlung 27 Jahre
Prozentsatz gemäß Tabelle 28 Prozent
Ertragsanteil 700 EUR

Die tatsächliche Steuerbelastung richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz des Kunden auf Basis des zu versteuernden Einkommens.

Wie sieht die Sache bei der Basisrente (Rürup-Rente) aus?

Die Besteuerung erfolgt nach § 22 EStG. Der Steuersatz richtet sich nach dem Jahr des Beginns der Rentenzahlung. Im Jahr der Einführung der Basisrente (2005) wurde der Steuersatz mit 50% festgesetzt. Dieser Satz  stieg bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2% Punkte an, danach um 1% Punkt, bis im Jahr 2040 100% erreicht sind. Bei einem heute (im Jahr 2023) 25-jährigen Versicherungsnehmer, der mit 40 Jahren (im Jahr 2038) eine BU-Rente erhält, beträgt der Steuersatz bereits 98%.

Auch hier wieder ein Beispiel:

BU-Rentenhöhe 2500 EUR
Jahr des Rentenbeginns 2038
Prozentsatz gemäß Tabelle 98 Prozent
steuerpflichtiger Anteil 2.450 EUR

Die tatsächliche Steuerbelastung richtet sich auch hier nach dem persönlichen Steuersatz des Kunden auf Basis des zu versteuernden Einkommens.

Achten Sie bei der Festsetzung der bedarfsgerechten BU-Rentenhöhe unbedingt auch auf die steuerlichen Aspekte. Überlegen Sie auch, ob es in diesem Zusammenhang für Sie wirklich sinnvoll ist, eine BU-Versicherung im Rahmen einer Basisrente/Rürup-Rente abzuschließen.

Was erwartet uns mit der „Pflege-Bahr“?

24. September 2012 in Pflegeversicherung

Eine häufige Kundenfrage der letzten Woche lautet:

„Soll ich mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeldversicherung) nicht lieber warten, bis 2012 die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kommt?“

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber ein Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das für Männer die 5 EUR monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden.

Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für die „Pflege-Bahr“ einführen.

Eine Gesundheitsprüfung für ein Pflegetagegeld ist deutlich weniger streng, als z. B. bei einer stationären Zusatzversicherung.

Altverträge werden nach heutigem Stand der Dinge ebenfalls förderfähig sein, wenn Sie keinen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag enthalten, mindestens 10 EUR monatlich kosten und mindestens 600 EUR Geldleistungen pro Monat absichern.

Nachfolgend genauere Information zur „Pflege-Bahr“ bzw. dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Bundestag beschließt Pflegereform — Neuerungen ab 2013

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz; Abruf-Nr. 122153) beschlossen. Das sind die fünf für Sie wesentlichen Punkte des Gesetzes in Kurzform.

Eckpunkte Pflegereform

„Pflege-Bahr“:

Wer privat mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, erhält eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat. Voraussetzung ist unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres. Außerdem müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Die Versicherer dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Verbesserungen für Demenzkranke:

In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Demenzkranke mit Pflegestufe 0 erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Demenzkranke in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Demenzkranke in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf bis zu 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen.

Flexiblere Leistungen für Pflegende:

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Leistungen der Pflegedienste für bestimmte Zeiträume wählen.

Verzögerungsgeld:

Treffen die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht, müssen sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zahlen.

Beitragserhöhung:

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar 2013 um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent.

 

Bundesministerium für Gesundheit – Pressemitteilung

Berlin, 6. Juni 2012, Nr. 38

Erstmals staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: „Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“

Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Es wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.

Bei der Versicherung muss es sich um eine sog. Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf.

Versicherungsunternehmen, die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.

Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz eingebracht werden. Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Vorläufige Sozialversicherungswerte 2013

7. September 2012 in Allgemein, GKV, PKV

Gemäß einer Meldung der Haufe-Gruppe liegt der Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezüglich der Sozialversicherungswerte 2013 vor.

Die Sozialversicherungswerte regeln u. a. auch die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln zu können.

Die dafür maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, steigt demnach ab dem 1. Januar 2013 von monatlich 4.237,50 EUR auf 4.350 EUR bzw, von jährlich 50.850 EUR auf 52.200 EUR.

Beachten Sie bitte, dass es sich um vorläufige Werte handelt. Eine Verabschiedung im Bundeskabinett ist im Oktober geplant.

 

Mannheimer: Pflegekostenzusatzversicherung nach Tarif HUMANIS ZP06

23. August 2012 in Private Pflegezusatztarife

Pflegekostentarife, hier im Speziellen der Tarif der Mannheimer, sind eine gute Alternative zu Pflegetagegeldern, wenn man sich die Kostensteigerungen in den letzten Jahren im Pflegebereich ansieht.

Ich habe mir folgende Punkte des Tarifes angeschaut:

  • Was ist versichert?
  • Wie ist die Pflegestufe 0 geregelt?
  • Durch wen und wie wird der Versicherungsfall festgestellt?
  • Wann wird geleistet?
  • Wann wird nicht geleistet?
  • Welche Leistungen werden erbracht?
  • Was wird nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsnehmer verlangt?
  • Gibt es Beitragsbefreiung?
  • Gibt es Dynamisierungen?
  • Bedingungsanpassung möglich?
  • Mindestvertragslaufzeit
  • Geltungsbereich
  • Besonderheiten/Anmerkungen

Mehr lesen Sie hier: Mannheimer-Tarif Humanis ZP06

Urlaub im Ausland

20. Juni 2012 in GKV

Für Versicherte in der GKV habe ich bei Recherchen eine interessante Seite der GKV-Spitzenverbandes Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland entdeckt.

Sie finden hier umfassende Informationen und alle Regelungen für die gängigen Urlaubsländer.

Beachten sollten Sie auch unbedingt den Hinweis des GKV-Spitzenverbandes:

Die hier dargestellten Ansprüche aus Ihrer gesetzlichen Versicherung decken nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt ab. Hierzu gehören z. B. Kosten für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland, im Ausland übliche Zuzahlungen, Behandlungen durch private Leistungserbringer o. Ä. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Weiter Infos auch im Artikel „Sorglose Ferien“.

Sternhagel am Taunus – Die besten BU-Versicherungen

8. Mai 2012 in BU-Versicherungen

„Ich möchte einfach nur die beste BU-Versicherung abschließen“, sagte mir erst letzte Woche ein Kunde. “ Sie haben da doch bestimmt eine Liste“.

Na ja, so einfach ist die Sache leider eben nicht. Wie bei jeder Sparte, so ist es auch und gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) nicht mit einer pauschalen Liste getan. Wie immer müssen individuelle Details besprochen und bewertet werden, bevor die geeigneten Anbieter und Tarife ausgewählt werden können.

Selbstverständlich kann man bestimmte grundsätzliche Leistungspunkte, die praktisch für jeden Versicherten wichtig sind, einer eingehenden Untersuchung unterziehen und dann eine Liste der guten und weniger guten Tarife erstellen.

Als Erste Orientierungshilfe ist das sicher auch gut, sofern die Kriterien transparent, nachvollziehbar und logisch sind.

In der Vergangenheit hatte ich mich ja bereits zu einigen sehr merkwürdigen Tests der „Finanztest“ geäußert:

Finanztest testet BU-Versicherungen

Finanztest testet (schon wieder) BU-Versicherungen

Diesmal in der Anstoß für meinen Artikel aber nicht die Finanztest, sondern das
Analysehaus Morgen & Morgen aus Hofheim am Taunus.

Jahr für Jahr gibt Morgen und Morgen das „M&M Rating Berufsunfähigkeit“ heraus. Es werden reichlich Sterne verteilt (wie bei Hotel-Bewertungen). Diesmal wirft man mit Sternen wieder nur so um sich.

Interessant ist auch diesmal, welche Versicherer die Höchstnote ***** erhalten. Von der Menge der
Mit ***** bewerteten Anbieter will ich an dieser Stelle erst gar nicht anfangen. Es wäre wunderbar, wenn es tatsächlich so viele Spitzenprodukte im Bereich der BU-Versicherungen gäbe.

Nach welchen Kriterien wurde geprüft?

Mein erster Blick geht bei solchen Analysen ja immer auf die Prüfkriterien. Von Finanztest bin ich ja Kummer gewohnt. Aber auch Morgen & Morgen begibt sich hier m. E. auf sehr dünnes Eis.

Die Versicherungsbedingungen, also die Rechtsgrundlage für den Leistungsanspruch wird mit 50% bewertet. Da darf doch wirklich die Frage erlaubt sein, ob das der richtige Ansatz ist. Die so genannte BU-Kompetenz wird mit 30% gewichtet. Was, Sie wissen nicht, was damit gemeint ist? Nun, unter „BU-Kompetenz“ versteht Morgen und Morgen BU-Erfahrung, BU-Bestand, BU-Prozesse,  BU-Leistungsfallprüfung und BU-Antragsprüfung. Was genau Die Erfahrung, die Bestandsgröße und die Prozesse (sind damit die internen Arbeitsprozesse oder Gerichtsprozesse gemeint?) mit der Qualität zu tun haben, wird leider nicht klar.
Die Antragsfragen gehen mit 10% ins Gesamtrating ein. Ebenfalls der Punkt BU-Solidität. Die Solidität soll Bilanzkennzahlen messen.

Später wird man aber auch noch feststellen, dass der Preis auch eine Rolle spielt.

Welche Berufe wurde zugrunde gelegt?

Es wurden Angebote für „risikoarme“ (Notar, Akademiker, 100% Bürotätigkeit) und „risikoreiche“ (Dachdecker, 100% körperlich tätig) Beruf bewertet.

Wie sehen die Ergebnisse aus?

Da die Versicherungsbedingungen (die einzig wirklich messbare Größenordnung) nur mit 50% bewertet werden, gibt es sehr interessante Ergebnisse. Die Darstellung der besten Tarife für dies beiden geprüften BU-Gruppen wurde so vorgenommen, wie ich es befürchtet hatte. Genau so, wie in der Praxis überwiegend beraten wird. Nämlich oberflächlich und „sterneorientiert“ anhand zweifelhafter Prüfkriterien. Man gebe die „Grunddaten“, also z. B. Mann, 30 Jahre, Nichtraucher, Notar (Akademiker, 100% Bürotätigkeit), Versicherungsdauer und Leistungsdauer 37 Jahre, 1.500 € garantierte mtl. BU- Rente, monatliche Zahlweise, Überschusssystem Sofortrabatt, min. 4 Sterne im M&M BU-Rating ein und sortiere dann nach dem Preis.

Wer ist denn nun der beste Anbieter?

eines vorweg: es gibt mehrere beste Anbieter.

Im einzelnen sind das

Gothaer, Barmenia, HanseMerkur, WWK, Volkswohl Bund, Württembergische, Continentale, InterRisk, IDUNA, Allianz und Öffentliche Leben.

Alles ohne Frage wunderbare Versicherer. Aber sind das „die besten“ BU-Versicherer?

Ich meine: Nein!

Sehen wir uns doch einmal an, welche Punkte in den Versicherungsbedingungen der „besten“ Anbieter nicht oder nicht gut geregelt sind. Bei anderen Anbietern aber möglich wären (keine abschließende Aufführung):

Das versicherte Ereignis „Kräfteverfall“ ist an den Zusatz „mehr als altersentsprechend“ gebunden.
Die Arztanordnungsklausel ist nicht sauber formuliert und lässt den Versicherern viel Spielraum.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist nicht vorhanden oder nicht klar definiert. Ansich ein absolutes KO-Kriterium!!!
Die zumutbare Einkommensreduzierung ist dicht definiert.
Definition bei Ausscheiden aus dem Beruf nicht vorhanden oder unklar.
Kein Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis.
Kein Verzicht auf die Anwendung des §163 VVG.
Keine Leistungserhöhung ohne Ereignis.
Keine garantierte Leistungsfalldynamik.
Keine Zahlung bei längerer Krankschreibung.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Aber ist das nicht schon alles schlimm genug?

Das Urteil:

Mir fehlen die Worte!

Das eigentlich schlimme ist, dass nun wieder zahlreiche ahnungslose Journalisten dieses Rating ungeprüft übernehmen werden. Unzählige ahnungslose Versicherungsmakler werden nach wir vor ungeprüft die Sternchentarife empfehlen und auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen auf diese Software zurück greifen. Leser, Kunden und Verbraucher werden in die Irre geführt.

Bitte vertrauen Sie niemals einem Sternchenrating!

Darf die PKV meine Beiträge erhöhen, weil ich krank geworden bin?

1. April 2012 in PKV

Heute möchte ich gerne eine Frage beantworten, die in letzter Zeit durch besorgte und verunsicherte privat Krankenversicherte häufig an mich gestellt wurde:

Kann die PKV die Beiträge anpassen, wenn man viel zum Arzt muss und dementsprechend (hohe) Rechnungen einreicht?

Keine Krankenversicherung darf Beiträge erhöhen, weil sich ein individuelles Risiko verschlechtert hat oder weil hohe Kosten entstanden sind. Das wäre ja noch schöner.

Die Beiträge sind nach finanz- und versicherungsmathematischen Verfahren kalkuliert und berücksichtigen die voraussichtlich im statistischen Mittelwert anfallenden Kosten.

Beitragserhöhungen finden nur statt, wenn die Kosten innerhalb einer Alterskohorte des Kollektivs höher als kalkuliert ausgefallen sind. Diese Beitragsanpassungen finden dann aber für alle Versicherten dieser Alterskohorte und (noch) getrennt nach Männern und Frauen statt.

Machen Sie sich bitte also keine Sorgen. Ihr individueller Beitrag wird nicht erhöht, weil Sie höhere Kosten verursachen.