Rechengrößen / Beitragssätze in der Sozialversicherung 2016

2. Januar 2016 in Allgemein, GKV, Pflegeversicherung, PKV

Rechtzeitig zum neuen Jahr finden Sie an dieser Stelle eine Übersicht über ausgewählte Werte der Sozialversicherung sowie Informationen zum Arbeitgeberzuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung:

Beitragssätze 2016    
     
Krankenversicherung    
Allgemein

14,600%

 
Ermäßigt

14,000%

 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

1,100%
Details

 
     
Weitere Beitragssätze    
Allgemeine Rentenversicherung

18,700%

 
Arbeitslosenversicherung

3,000%

 
Pflegeversicherung

2,350%

 
Pflegeversicherung mit Kind mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch

1,175%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre

2,600%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre, mit Beihilfe/Heilfürsorgeanspruch

1,425%

 
     
Grenzwerte 2016    
     
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

4.237,50 €

 
Jahr

50.850,00 €

 
     
Maximalbeitrag Krankenversicherung    
Monat

618,68 €

 
     
Maximalbeitrag Pflegeversicherung    
Monat

110,18 €

 
     
maximaler Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung    
Monat

309,34 €

 
     
Maximaler Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung    
Monat

49,49 €

 
     
     
Allgemeine Jahresarbeitentgeltgrenze der Krankenversicherung    
Jahr

56.250,00 €

 
     
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

6.200,00 €

West
Jahr

74.400,00 €

West
Monat

5.400,00 €

Ost
Jahr

64.800,00 €

Ost
     
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

2.905,00 €

 
Jahr

34.860,00 €

 
     
Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

2.905,00 €

West
Jahr

34.860,00 €

West
Monat

2.520,00 €

Ost
Jahr

30.240,00 €

Ost
     
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)    
Monat

450,00 €

 

Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen.
Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.

Sie möchten sich über den Arbeitgeberzuschuss informieren?
Dann lesen Sie bitte den Beitrag Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung 2016

Investmentfonds kostenlos kaufen?

1. Januar 2016 in Vermögensanlage

Vor einigen Tagen erzählte mir eine Kundin ganz stolz, dass sie einen Anbieter gefunden habe, bei dem sie Investmentfonds kostenlos kaufen könne.
Die Information enthielt als Subtext den Vorwurf, warum ich sie denn nicht darauf hingewiesen habe.

Dazu sei gesagt, dass die Kundin bisher überhaupt keine Erfahrung mit der Geldanlage gesammelt hat. Lediglich ein Tagesgeldkonto ist vorhanden. Auch mache es ihr als Künstlerin angabegemäß keinen Spaß, sich mit Geld, Börse und Finanzen zu beschäftigen. Aber Sie habe nun einmal einen größeren Betrag, den sie langfristig anlegen möchte.
Genau aus diesem Grund war sie einige Wochen vorher wegen einer Erstberatung bei mir. Nach Risikoanalyse und ausführlicher Beratung über Chancen und Risiken von Investmentfonds kam dann als Idee eine Anlage in Investmentfonds (Aktien- und Rentenfonds) als Empfehlung von mir.

Nun steht es selbstverständlich jedem frei, auf eigene Faust sein Geld anzulegen. Genauso wie die Reparatur des eigenen Autos oder der Dachausbau des eigenen Einfamilienhauses nicht unter Strafe stehen.
Hilfreich ist es dabei allerdings, wenn man zumindest über gewisse Grundfertigkeiten und ein grundsätzliches Interesse an der Sache verfügt.

Aber wollen wir doch einmal betrachten, wie denn wirklich die Kosten beim Kauf eines Investmentfonds aussehen und was darüber hinaus noch beachtet werden sollte:

Welche Kosten entstehen beim Kauf und der Verwahrung von Investmentfonds generell?

Die meisten Anleger antworten auf Nachfrage hier sehr spontan mit dem Begriff „Ausgabeaufschlag“. Also dem Aufgeld, das beim Erwerb eines Investmentfonds von der Fondsgesellschaft auf den Inventarwert aufgeschlagen wird. Inventarwert zuzüglich Ausgabeaufschlag ergeben dann den Ausgabepreis. Der Aufschlag liegt im Durchschnitt bei Aktienfonds bei 5%. Ist der Inventarwert als zum Beispiel bei 60 EUR je Anteil, zahlt der Kunde im Normalfall 63 EUR je Anteil. Würde der Kunde die Anteile im selben Moment wieder an die Fondsgesellschaft zurückgeben, hätte er also sofort 5% Verlust (Kosten).

Die auf den „kostenlosen“ Vertrieb von Investmentfonds spezialisierten Anbieter erheben diesen Ausgabeaufschlag für eine bestimmte Anzahl von Investmentfonds nicht.

Aber sind das alles Kosten und kann man hier wirklich von einem „kostenlosen“ Kauf sprechen?
Bei dieser Fragestellung können Sie sich die Antwort sicher schon denken: Nein, das sind natürlich nicht alle Kosten!

Neben dem Ausgabeaufschlag fallen noch weitere Kosten auf Fondsebene an. Wir konzentrieren uns aus Gründen der Fairness ausschließlich auf die reinen Fonds- und Anlegerkosten, da eine Verwahrung ohne Depotgebühren (also das Entgelt der Bank für die „Verwahrung“ der Investmentfonds) häufig ohnehin möglich ist.

Und, sind Sie noch dabei und gespannt, welche Kosten entstehen?
In Ordnung, dann sehen wir uns einmal die Kosten eines aktiv gemanagten durchschnittlichen Aktienfonds genau an. Den Ausgabeaufschlag lassen wir natürlich unberücksichtigt.
Wichtig: Diese Kosten fallen jährlich und nicht etwa nur einmalig an und beziehen sich jeweils auf den Gesamtwert, den der Kunde an diesem Fonds hält.

Total Expense Ratio (TER):      1,60%
Transaktionskosten:                  1,44%
Performancefee:                       0,10%
————————————————
Gesamtkosten pro Jahr:        3,14%


Bei einem „kostenlosen“ Erwerb (gemeint ist hier der Verzicht auf den Ausgabeaufschlag!) sind also jährlich durchschnittlich 3,14% zu berappen.
Finden Sie, dass das der Definition von „kostenlos“ entspricht?
Und stellen Sie sich doch bitte einmal ganz ernsthaft die Frage, warum es einen Anbieter geben sollte, der seine Dienste kostenlos anbietet und woher dann die Kosten für den Geschäftsbetrieb wie z. B. Personalkosten, Miete, EDV, Buchprüferberichte etc. erwirtschaftet werden sollen!?

Bisher bin ich nur auf die Kosten eingegangen. Einen ganz wichtigen Punkt habe ich aber noch gar nicht beleuchtet. Die Anbieter von „kostenlosen“ Investmentfonds bieten keine Beratung an. Wer also, wie unser Künstlerin, keine Erfahrung, keine Ahnung und keine Lust hat, der muss hier sehr viel Glück haben, um den oder die richtige(n) Investmentfonds zu finden.

Gibt es eine Alternative zu den „kostenlosen“ Angeboten?

Ja, die gibt es, wenn auch nicht besonders häufig. Und im Normalfall eben nicht bei Banken, sondern bei bestimmten Beratern.
Natürlich hat der Kunde hier auch Kosten, auf die ich gleich eingehen werde.
Der Kunde erhält aber eine ausführliche Beratung bei der Anlageentscheidung und jederzeit zwischendurch, bei den meisten Beratern mindestens einmal jährlich auf Initiative des Beraters.

Gut, dann kommen wir jetzt einmal zu den Kosten und starten zum Vergleich mit den jährlichen Kosten.
Da es sich um so genannte „passiv gemanagte“ Investmentfonds handelt, also ohne „Glaskugeleffekt“, sind die Fondskosten sehr viel günstiger.
Wer sich für „passiv gemanagte“ Fonds interessiert – und das empfehle ich Ihnen natürlich – kann sich gerne meinen Beitrag
„Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!“
durchlesen.

Total Expense Ratio (TER):       0,45%
Transaktionskosten:                   0,01%
Performancefee:                        0,00%
Gebühr für den Berater:             1,19%
————————————————
Gesamtkosten pro Jahr:        1,65%


Wenn Sie jetzt überrascht sind, dass Sie einen Beratungs- und Betreuungsservice und – wenn Sie den Artikel „Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!“ gelesen haben – mit dem intelligenteren und risikoärmeren Anlagekonzept für nur etwas mehr als die Hälfte der Kosten der doch nicht so „kostenlosen“ Investmentfonds erhalten können, dann liegt das in der Natur der Sache, weil diese Möglichkeit noch nicht besonders weit verbreitet ist und selten angeboten wird.
Aber Sie wissen ja jetzt, dass es diese Möglichkeit gibt!

Wenn Sie bisher durchgehalten und aufmerksam gelesen haben, dann werden Sie sich nun fragen, welche weiteren Kosten anfallen.
Richtig, denn wir haben bisher ja nur die jährlichen Kosten betrachtet. Wobei ich der Meinung bin, dass die jährlichen Kosten viel spannender als die einmaligen Kosten sind.
Nehmen wir nur einmal an, dass ein Kunde konstant 100.000 EUR im Depot hält und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dann reden wir hier über einen Vorteil in Höhe von 14.900 EUR.

Gut, jetzt kommen wir zu den einmaligen Kosten.
Bei den „kostenlosen“ Fonds fallen keine Ausgabeaufschläge an. Das hatten wir ja bereits betrachtet.
Ausgabeaufschläge fallen auch bei den passiv gemanagten Fonds die ich empfehle nicht an. Stattdessen fällt hier eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Diese beträgt 2,50% des Anlagebetrags und wird vom Kunden direkt an den Berater gezahlt.
Nehmen wir auch hier wieder 100.000 EUR an, dann wären das also 2.500 EUR gegenüber 0 EUR beim „kostenlosen“ Anbieter.
Ziehen wir die 2.500 EUR von dem zuvor berechneten Vorteil in Höhe von 14.900 EUR ab, verbleibt für ein besseres Konzept noch ein Kostenvorteil von 12.400 EUR.
Und wenn die 100.000 EUR nur für fünf Jahre angelegt werden, reden wir immer noch über einen Vorteil gegenüber den „kostenlosen“ Anbietern in Höhe von 4.950 EUR.
Wenn Sie weniger als fünf Jahre anlegen wollen, sollten Sie von Investmentfonds die Finger lassen!

Fazit:

Seien Sie misstrauisch, wenn man Ihnen eine kostenlose Anlage anbietet!
Fragen Sie sich immer, ob es in unserem kapitalistisch organisierten Wirtschaftssystem tatsächlich möglich sein kann, dass Ihnen ein Unternehmen eine komplett kostenlose Leistung anbieten kann!
Achten Sie lieber auf Kostentransparenz!
Und lassen Sie sich bitte beraten!

miCura

21. Mai 2015 in Pflegeversicherung allgemein

micura

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor ein paar Tagen gehe ich spazieren und was fährt mir da über den Weg? Ein Auto von einem Pflegedienst. Erst einmal nichts Ungewöhnliches. Beim genaueren Hinsehen lese ich „miCura“ und irgendwie sah das nach DKV aus. Zu Hause angekommen habe ich gegoogelt, und tatsächlich, die DKV hat mit dem miCura-Konzept unter anderem hauseigene Pflegedienste. Weiterhin gehören zu dem Konzept Wohngruppen und Seniorenresidenzen.

Alles aus einer Hand für die Versicherten, finde ich gut. Das spart Geld für die Versichertengemeinschaft und man hat einen Ansprechpartner. Eventuell wird das in ein paar Jahren noch interessanter: es gibt ja jetzt schon zu wenig Fachpersonal im Pflegebereich und somit erhält man vielleicht eher noch einen Heimplatz oder es kommt der miCura-Pflegedienst vorbei, wenn andere Pflegedienste keine Kapazitäten mehr frei haben.

Ein Auszug von www.micura.de:

      Zielsetzung
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass unsere miCura Pflegekunden weiterhin mitten im Leben stehen, aktiv bleiben und auch im Alter genießen können.

  • Zu dieser Zielsetzung gehört u.a.:

    • Vermeidung bzw. Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes im Krankheitsfall
    • Übernahme der pflegerischen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
    • Unterstützung der medizinischen Versorgung durch fachgerechte Pflege
    • Individuelle Dienstleistungen nach Wünschen des Pflegekunden im häuslichen Umfeld
    • Sinnvolle Verknüpfung der Pflegeleistungen mit den Angeboten anderer Gesundheitsdienstleister

    Unternehmenskonzept

    Unser Unternehmenskonzept basiert auf einer fach- und sektorenübergreifenden Vernetzung mit Kliniken, Ärzten und Arztnetzwerken.

    So sind miCura Pflegedienste als Dienstleister an verschiedenen Krankenhäusern und für Krankenhäuser im Einsatz. Frühzeitig koordinieren miCura Experten auf diesem Wege die Planung und Begleitung Ihrer Entlassung, wenn im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ein Versorgungsbedarf besteht.

    Für unsere Klinik- und Ärztepartner sind wir somit ein zentraler Baustein in der Versorgungskette, sowohl hinsichtlich der Unterstützung der klinischen Behandlung, als auch zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Betreuung.

    Das ist Ihre Sicherheit: Mit Ihrer Entscheidung für miCura haben Sie – unabhängig von der Frage ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – den richtigen Partner gewählt

    Wertversprechen

    Unser oberstes Anliegen ist die bestmögliche Betreuung und Pflege unserer Kunden. Unsere Arbeit sichert Verlässlichkeit, Fachlichkeit und Kontinuität auf hohem Qualitätsniveau:

    • Verbindliche Kostenplanung und Kostenvoranschlag
    • Verbindliche Festschreibung der Pflichten des Pflegedienstes mittels Pflegevertrag
    • Abrechnung ausschließlich nach Stand der erbrachten Leistungen
    • Planung und Durchführung der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegekunden, seinen Angehörigen und dem behandelnden Arzt
    • Erreichbarkeit und Pflege „rund um die Uhr“ – selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen
    • Bezugspflege durch qualifizierte Mitarbeiter und feste Ansprechpartner
    • Fachliche Pflege nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand

    Die bundesweit geltenden Richtlinien über die Durchführung häuslicher Pflege sind Bestandteil der Versorgungsverträge zwischen den miCura Pflegediensten und den Pflege- und Krankenkassen.

 

Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!

12. Mai 2015 in Vermögensanlage

Der Titel klingt hochtrabend und kompliziert.
Aber Sie werden sehen: Im Grunde ist es ganz einfach. Man muss sich nur an einige wenige Regeln halten.
Getragen wird die Strategie von dem Grundsatz „Kaufe nur, was du verstehst!“

Die folgende Betrachtung beschäftigt sich mit dem langfristig orientierten Anleger. Als „langfristig“ wird in diesem Fall ein Anlagezeitraum von mindestens zehn Jahren unterstellt. Dieser Artikel ist ein Plädoyer für die Anlageformen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, genauer gesagt Aktien- und Rentenfonds.

Warum funktionieren die Märkte?

Eine Aktie verbrieft vereinfacht ausgedrückt den Miteigentumsanteil eines Anlegers an einem Unternehmen.
Unternehmen benötigen die Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital um Güter und Dienstleistungen produzieren zu können und verkaufen zu können. Das Kapital wird durch Fremdkapital (z. B. Darlehen) und Eigenkapital (z. B. Aktien) aufgebracht. Die Gewinne der Unternehmen stehen den Eigentümern der Unternehmer zu. Und das sind bei einer Aktiengesellschaft die Aktionäre!

Ein festverzinsliches Wertpapier (Anleihe, Rente) stellt eine Verbindlichkeit eines Unternehmens oder eines Staates gegenüber Anlegern dar. Der Anleger tritt also als Darlehensgeber auf.

Das folgende Schaubild zeigt die Funktionsweise vereinfacht auf:


Der Ertrag aus der Aktie für den Anleger (Aktionär) setzt sich zusammen aus Kurssteigerung und Dividende.
Der Ertrag für der Anleihe für den Anleger besteht aus der Zinszahlung.

Wir wissen, dass der Markt den Anleger bezahlt (Kurssteigerungen, Dividenden, Zinsen).
Wir wissen weiterhin, welche Renditen in den letzten 100 Jahren an den Märkten bezahlt wurden.

Wir wissen jedoch nicht, wann der Markt den Anleger bezahlt.

Die wesentliche Anlageform sollte auf jeden Fall die Aktie sein. Es widerspräche jeglicher Logik, wenn Schulden (festverzinsliche Wertpapiere) langfristig ertragreicher wären als Eigenkapital (Aktien).

Welche „Renditen“ sind an den internationalen Aktienmärkten erreichbar?

Wenn man als Grundlage für die Antwort auf diese Frage einen internationalen Aktienindex wie den MSCI-World heranzieht, ergibt sich bei einer Betrachtung von 1970 bis 2013 eine jährliche Wertentwicklung in Höhe von 7,3%. Das alles ohne Spekulationen und ständige Transaktionen. Aber dazu mehr weiter unten.

Soll ich also einfach den Markt kaufen?

Ja, grundsätzlich könnte man das so ausdrücken. Jedoch mit einigen Regeln.
Und warum ist das so? Lassen Fondsratings uns nicht immer in dem Glauben, dass es erhebliche Unterschiede gibt.

Bei dieser Frage müssen wir zunächst zwischen aktiv und passiv gemanagten Fonds unterscheiden.
Bei einem aktiv gemanagten Fonds schwindeln uns die Fondsmanager vor, dass wegen ihrer langjährigen Erfahrung, ausgefeilter Computerprogramme und einer Glaskugel neuester Bauart in der Lage sind, die Märkte zu schlagen.
Die Wahrheit zeigt aber genau das Gegenteil:

Kein Fondsmanager schafft es dauerhaft bei gleichem Risiko die Märkte zu schlagen.

Ein passiv gemanagter Fonds sorgt ausschließlich dafür, dass die Zusammensetzung der weltweiten Marktkapitalisierung entspricht. Die Glaskugel bleibt im Schrank. Der Markt regelt das nämlich ganz allein!
Wichtig sind in diesem Fall auch die weltweite Streuung und die Betrachtung aller Branchen. Denn wie wahrscheinlich ist es denn, dass sich alle Märkte und alle Branchen gleichzeitig negativ entwickeln?

Wie viele Aktien/Fonds brauche ich dafür?

Der typische Fondsanleger hat 5 – 10 Fonds im Depot und glaubt damit eine breite Streuung zu haben. Da aber in vielen Fonds entweder gleiche oder ähnliche Länder, Märkte und Einzeltitel vorhanden sind, ist die Streuung vielleicht bei 500 – 750 verschiedenen Titeln.

Das ist nicht schlecht. Allerdings sind momentan etwas 85.000 Titel handelbar…

Bei einer passiven Fondsstrategie benötigt man ca. 5 Fonds und kommt auf eine Streuung von 10.000 Titeln.

Das ist Risikostreuung!

Kosten beeinflussen die Rendite!

Ein aktiv gemanagter Fonds kostet pro Jahr bis zu 3% Gebühren. Und das alles für eine suboptimale Dienstleistung.
ein passiv gemanagter Fonds liegt bei bis zu 0,46% Gebühren pro Jahr. Hinzu kommt die Gebühr, die an den unabhängigen Vermittler zu zahlen ist. Hier können Sie mit 1,19% kalkulieren. Insgesamt also 1,65%.

Wenn der Markt also jährlich 7,3% Rendite bringt und Ihnen davon 3 Prozentpunkte durch Kosten entgehen, dann bleiben Ihnen demnach nur noch 4,3% bei einem aktiv gemanagten Fonds. Beim passiv gemanagten Fonds verbleiben nach Abzug der Kosten 5,65%. Das ist nicht nur ein Unterschied von 1,65% Prozentpunkten, sondern ein prozentualer Unterschied in Höhe von 31,4%.
Also ein Drittel mehr!!!

Welche Fonds soll ich denn nun genau kaufen:

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil dabei viele Faktoren (Anlageverhalten) berücksichtigt werden müssen.
Aber gemeinsam finden wir heraus, welche Fonds zum jeweiligen Kunden passen.

Zusammenfassung

  • Die Märkte funktionieren.
  • Der Anlagehorizont ist immer langfristig.
  • Abkehr vom Glaskugelprinzip. Der Markt kann langfristig nicht geschlagen werden.
  • Risiko und Chance (Rendite) sind untrennbar miteinander verbunden.
  • Diversifikation (Risikostreuung) ist Dein Freund.

 

So vergleicht man Pflegetagegeldversicherungen richtig!

27. April 2015 in Finanztest / Stiftung Warentest, Pflegeversicherung

In meinem Beitrag vom 20.04.2015 hatte ich mich ja bereits ausführlich zum Finanztest 05/2015 Artikel zur gesetzlichen Pflegeversicherung und privaten Pflegezusatzversicherung geäußert.

Heute verrate ich Ihnen, welche Kriterien bei der Auswahl einer privaten Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeld) wirklich wichtig sind.

Ich habe dafür eine übersichtliche Tabelle erstellt:

Ranking Leistungsmerkmale Mindestanforderungen
1 Gesundheitsfragen im Antrag klar formulierte Gesundheitsfragen, Abfragezeitraum optimal 5 Jahre
2 welche Unterlagen müssen zur Leistungsprüfung eingereicht werden optimal ist nur der Leistungsbescheid, Gutachten ist üblich, möglichst keine weiteren Unterlagen und Untersuchungen
3 Wartezeiten bestenfalls keine
4 Höhe des Tages-/Monatssatzes mind. 30%/60%/100% (PS1/PS2/PS3) oder frei wählbar in Eurostufen
5 Höhe der Demenz-Leistungen mind. 30% der Pflegestufe 3, optimal Alternativprüfung lt. GDS
6 stationär (Pflegeheim) höhere Leistungen als ambulant (Pflegedienst, Pflegegeld) optimal sind 100% stationär in allen 3 Pflegestufen
7 Leistungen aufgrund von Sucht sollte auf jeden Fall enthalten sein
8 Anzeigefrist der Pflegebedürftigkeit möglichst lange rückwirkend
9 Änderung des SGB XI keine „Kann-Formulierung“, sollte auf jeden Fall klar formuliert sein
10 Beitragsaussetzungen/-reduzierungen sollte auf jeden Fall enthalten sein ohne erneute Gesundheitsprüfung
11 Beitragsbefreiung bestenfalls schon ab Pflegestufe 0 oder 1
12 Dynamisierungen optimal sind Beitrags- und Leistungsdynamiken ohne Altersbegrenzung
13 Leistungen auch während stationärer Krankenhaus-Unterbringung sollte enthalten sein
14 Geltungsbereich Standard sollte sein: EU/EWR/Schweiz, optimal: weltweit
15 Leistungen nach ADL-Punkten Alternativprüfung optimal
16 Einmal-Leistungen sollten enthalten sein

 

Hätte Finanztest diese Kriterien mit der entsprechenden Wertung angesetzt, wäre das Ergebnis komplett anders gewesen.
Aber dazu bedarf es einem gewissen Sachverstand, der bei Finanztest offensichtlich nicht vorhanden ist.

Verlassen Sie sich also auf keinen Fall auf Finanztest, sondern lesen Sie die Versicherungsbedingungen aufmerksam und lassen Sie sich die Bedingungen im Zweifelsfall von einem Experten erläutern.

 

Finanztest 05/2015 Artikel zur gesetzlichen Pflegeversicherung und privaten Pflegezusatzversicherung

20. April 2015 in Finanztest / Stiftung Warentest, Pflegeversicherung

Finanztest hat es sich einmal wieder zur Aufgabe gemacht und informiert über die gesetzliche Pflegeversicherung und die privaten Pflegezusatztarife.

Wenn Finanztest schon über das Gesetz SGB XI und die aktuellen Änderungen per 01.01.2015 informiert wäre es schön, es auch richtig und an manchen Stellen etwas ausführlicher darzustellen.

Es werden pauschale Aussagen getätigt: Wird jemand ein Pflegefall, sind vor allem drei Fragen zu klären: Wo kann der Mensch gepflegt werden? Was kostet das? Und wo kommt das Geld her?
Sollten diese Fragen nicht vor der eintreffenden Pflegebedürftigkeit geklärt werden? Wenn der Pflegefall schon eingetroffen ist, ist es meist zu spät, sich über diese Fragen Gedanken zu machen bzw. sind so viele andere Dinge zu bedenken und zu organisieren. Es ist ratsam, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, was im Falle eines Pflegefalls auf einen zukommt. Und Geld, was im Pflegefall fehlt, kann man dann auch nicht mehr auftreiben.

Je nach Pflegestufe bekommen die dementen Bewohner der Wohngemeinschaft zwischen 689 Euro und 1.612 Euro von der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Hier bitte beachten: wenn es in der beschriebenen Wohngemeinschaft so ist, dann ist das gut. Aber nicht jeder demente Pflegebedürftige wird auch in eine Pflegestufe 1-3 eingestuft, sondern landet in der Pflegestufe 0. Und dann gibt es lediglich 231 Euro Pflegegeld.

Bei den Entgelten wurde auch nicht darauf eingegangen, dass man als Demenzkranker in der Pflegestufe 3 beim Pflegegeld bei der ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst nicht mehr Geld bekommt, sondern die Entgelte hier gleich sind. Im Pflegeheim gibt es gar keine Mehrleistungen in keinen Pflegestufen für an Demenz erkrankte Menschen.

Wenn man einen Antrag bei der Pflegekasse auf Einstufung stellt, kommt der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) vorbei und stuft nach einem Fragekatalog ein. Hier findet eine Beratung in Sachen Pflegehilfsmittel statt und der MDK vermerkt am Ende seiner Begutachtung, welche Hilfsmittel der Pflegebedürftige braucht. Es ist richtig, dass hier keine Verordnung vom Arzt benötigt wird. Finanztest geht aber nicht weiter darauf ein, was passiert, wenn man während seiner Pflegebedürftigkeit weitere Hilfsmittel braucht. Dann muss natürlich ein Arzt eine Verordnung ausstellen.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2015 für Hilfsmittel zum einmaligen Gebrauch den Zuschuss von 31 Euro auf 40 Euro angehoben. Schauen wir uns dazu einmal folgendes Beispiel an:
Ein Paket Inkontinenz-Windeln (56 Stück) kostet 72 Euro. Wenn man bedenkt, dass man „nur“ 3 Stück am Tag benötigt, so sind das im Monat mindestens 90 Stück, das heißt 1 ½ Pakete und dann ist man mal eben schnell bei 108 Euro pro Monat. Ein Paket Krankenunterlagen 60×90 (Betteinlagen) (50 Stück) kostet 34,90 Euro. Diese braucht man meist zusätzlich. Hier muss nach wie vor einiges selbst dazu gezahlt werden.

Zum Artikel „Wann Kinder zahlen müssen“ ist festzuhalten: es ist richtig, dass der Selbstbehalt für Kinder per 01.01.2015 auf 1.800 Euro gestiegen ist. Zurzeit sieht es noch relativ gut aus, dass die Kinder nicht für ihre Eltern aufkommen müssen oder nur zu einem geringen Anteil.

ABER: Dann bezahlt es eben der Steuerzahler, weil die Sozialkassen einspringen. Und die Frage, die sich hier stellt ist: wie lange soll das noch gut gehen? Die staatlichen Zuschüsse zur Pflege belaufen sich jetzt schon seit Jahren auf 3,5 Mrd. Euro jährlich.

Alles schön zu reden bringt einen hier nicht weiter! Was auf jeden Fall empfehlenswert ist, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, sollte man betroffen sein.

Lückenfüller für die Pflege

Die meisten pflegebedürftigen Menschen – auch mit Demenz – sind in Pflegestufe 1 und 2 und werden zuhause versorgt. In diesen Fällen liegt die Versorgungslücke je nach Stufe im Schnitt bei 540 Euro oder 1.295 Euro.

Das mag auf die Pflegebedürftigen zutreffen, die wegen körperlichen Einschränkungen eingestuft wurden. Bei Demenzkranken reicht das – auch schon bei Pflegestufe 1 – bei weitem nicht aus!

Demenzkranke müssen, egal in welcher Pflegestufe sie eingestuft sind, sehr intensiv betreut werden, weil die räumliche und zeitliche Orientierung fehlt. Der Pflegedienst kann nicht eben mal früh eine halbe Stunde vorbei schauen. Demenzkranke wissen oft auch nicht, ob sie schon gegessen haben, sich gewaschen haben und ob es morgens 8 Uhr oder abends ist. Es muss mit sehr hohen Zusatzkosten gerechnet werden.

Abschlusswillige sollten vor Vertragsabschluss überlegen, ob sie die über Jahre steigenden Beiträge auf Dauer zahlen können.

Bei dem Absatz wird der Leser allein gelassen. Warum steigen die Beiträge? Und in welcher Höhe werden die Beiträge steigen? Das wird leider erst auf der Folgeseite erklärt und sehr kurz angebunden und stiefmütterlich.

Pflegezusatzverträge werden prozentual wegen des gesundheitlichen Risikos eher abgelehnt als dass die Verträge mit Risikozuschlag abgeschlossen werden. Finanztest ist der Meinung, es gebe oft Risikozuschläge. Das ist eher in anderen Sparten zu beobachten als bei den Pflegetagegeldern. Es gibt wenige Anbieter, die mit Risikozuschlägen arbeiten, die meisten Anträge werden abgelehnt, sollte es mit der Gesundheit nicht passen.

Und es wird die Frage aufgeworfen, ob man sich eine Pflegetagegeldversicherung überhaupt neben BU und Altersvorsorge leisten kann bzw. unter „Unser Rat“ steht: Müssen Sie kündigen, verlieren Sie das eingezahlte Geld und sind im Pflegefall ohne Schutz. Ja, man kann es sich neben BU und Altersvorsorge leisten. Es gibt Tarife, wo man Optionsrechte auf Höherversicherung zu bestimmten Zeitpunkten ausüben kann oder wo man nur erst einmal den Risikobeitrag zahlt oder wo man bausteinkastenmäßig nur bestimmte Pflegestufen absichern kann oder wo man auch nur Demenz versichern kann. Und nein, man muss nicht immer kündigen. Man kann auch ruhend stellen oder – auch wenn es nicht schön ist – die Leistungen reduzieren, dann reduziert sich auch der Beitrag oder man nimmt die Variante wahr, nur den Risikobeitrag zu zahlen. Solche Behauptungen von Finanztest sind nicht förderlich. Ganz viel später geht Finanztest darauf ein, dass es auch Tarife gibt, die Ruheversicherungen anbieten.

Wie hat Finanztest denn nun getestet?

Vorab ist festzustellen, dass es sehr unübersichtlich ist und man selbst als Makler, der diese Sparte seit Jahren anbietet, Schwierigkeiten hat, die Ansätze und Denkweise nachzuvollziehen.

Wir gehen davon aus, dass die Versorgung in der Pflegestufe 0 etwa genau so viel kostet wie in Pflegestufe 1.
Ab hier könnte man aufhören zu lesen: wir gehen davon aus, …: wer ist WIR?
Und warum wird wovon ausgegangen? Was sind das für Testmerkmale? Und wie oben schon beschrieben, ist es in der Praxis nicht so! Die Betreuung in der Pflegestufe 0 ist wesentlich pflegeintensiver und kostet somit auch mehr.

Das Leistungsniveau ist das wichtigste Bewertungskriterium im Test: Wie viel Geld erhält der Kunde in den verschiedenen Pflegestufen?

Hat sich vielleicht schon einmal jemand die Frage gestellt: Bekommt der Kunde überhaupt seine ihm versprochenen Leistungen???? Da kann doch die Absicherung so schön und gut daherkommen, wenn man aber Unterlagen nicht einreichen kann, weil man diese gar nicht erbringen kann, dann bekommt man die Leistungen gar nicht.

Und spätestens hier fragt man sich als geneigter Leser: wer hat das geschrieben? Was genau möchte Finanztest dem Lesen damit sagen?

Aber es geht noch weiter:

Blickt man auf alle Angebote, schneiden die Kombitarife etwas besser ab.

Bei den meisten Kombitarifen muss man darauf achten, wenn man ein Pflegetagegeld zzgl. dem Pflege-Bahr abschließt, dass es auch von den Leistungen her prozentual ausgetütet wird. Der Pflege-Bahr hat immer schlechtere Leistungen als der Pflegezusatztarif und auf den Anteil, den man mit dem Pflege-Bahr abgedeckt hat, bekommt man auch nur die Leistungen aus dem Pflege-Bahr. Der Pflege-Bahr lohnt sich nur, wenn man schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat und man nirgends mehr unterkommt. Bei den Kombitarifen muss man auch Gesundheitsfragen beantworten, da geht es eigentlich nur darum, die 5 Euro Förderung zu bekommen.

Neben dem Leistungsniveau sind die Vertragsbedingungen bei der Bewertung entscheidend. … Positiv bewertet haben wir, dass Versicherte keinen Beitrag mehr zahlen, wenn sie pflegebedürftig werden und die Leistungen selbst dann noch regelmäßig steigen.

Das ist schön zu lesen, dass man sich auch das Bedingungswerk anschaut. Und aha: die Beitragsbefreiung ist also wichtig. Da hätte ich einen anderen Ansatzpunkt: wie kalkuliert der Versicherer seine Beiträge? Wenn es ausreichend Leistungsfälle in den unteren Pflegestufen gibt, bleiben Beitragsanpassungen nicht aus. Wenn ein Versicherer erst ab Pflegestufe 3 beitragsfrei stellt ist das vielleicht gar nicht so verkehrt? Außerdem erhält man doch Leistungen aus der privaten Zusatzabsicherung und wenn man es richtig gemacht hat, wird die finanzielle Lücke gedeckt und ist nicht nur so ein Beibrot. Dann kann man sich wohl den Beitrag auch noch leisten, oder?

Sieht der ungeförderte Tarifteil beispielsweise eine Freistellung vom Beitrag vor, sobald der Kunde pflegebedürftig wird, gilt dies meist nicht auch für den Teil mit staatliche Förderung.

Das meinte ich eingangs mit: durcheinander geschrieben und man muss sich die Puzzleteile selbst zusammen suchen. Hier geht Finanztest wenigstens etwas auf die Problematik ein.

Leser berichten uns, dass sie zum Beispiel aufgrund einer Allergie oder einer leichten Augenerkrankung bei einzelnen Anbietern gar keinen Vertrag abschließen konnten. Die Versicherer können kranke Kunden aber auch annehmen und Risikozuschläge verlangen.

Hier haben wir wieder die Risikozuschläge, die wie oben schon erwähnt, nicht die Regel sind. Es wird eher abgelehnt. Und ja, die Versicherer haben unterschiedliche Gesundheitsfragen. Auch darauf muss man achten. Dafür gibt es Profis, die sich am Markt umschauen und für den Kunden den richtigen Tarif mit den passenden Gesundheitsfragen heraussuchen.

Bei der erwähnten Allergie kann ich das nicht nachvollziehen, aber bei einer Augenerkrankung schon. Man muss sich nur einmal überlegen, welche Gründe zur Pflegebedürftigkeit führen könnten, und da sind Augen schon ein wichtiger Punkt.

Auch jetzt kommt in einem Abschnitt doch schon vor, dass Verträge auch kostenfrei ruhen können. Puzzle die Xte.

Regelmäßiger Nachweis

Einige Versicherer verlangen regelmäßig einen neuen Nachweis. Andere behalten sich vor, die Einstufung durch eigene Ärzte überprüfen zu lassen.

Ja, das ist richtig. Da muss man ganz genau die Bedingungen lesen. Vor allem, was genau für Nachweise erforderlich werden. Unter Umständen kann man diese gar nicht einreichen, weil sie nicht erstellt werden.

Ein Beispiel ist hier die DFV, s. §§ 10.2 und 10.4 (Versicherungsbedingungen 12/2014). Im Test bei Finanztest hat die DFV den 4. Platz belegt mit GUT (1,7). Hier widerspricht sich so einiges. Einerseits schreibt Finanztest, dass man auf den regelmäßigen Nachweis achten soll und dann testen sie bei dem Versicherer, der das schlecht geregelt hat, auf Platz 4. Nun ja. Siehe auch weiter unten noch zur DFV.

Private Pflegetagegeldversicherungen werden – wie die gesetzliche Pflegeversicherung – auf die neue Systematik umgestellt und die Bedingungen angepasst. Der Versicherungsschutz geht nicht verloren.

ACHTUNG! ACHTUNG! FALSCH!!! Die Musterbedingungen sehen vor, dass der Versicherer KANN, also wenn er denn möchte und der Meinung ist. Er muss nicht. Einige wenige guten Versicherer haben in ihren Tarifbedingungen verankert, dass sie umstellen WERDEN, wenn der Gesetzgeber das SGB XI ändert.

Wie wurde getestet?

Als erstes fällt auf, dass die Württembergische jeweils auf Platz 1 bei den Pflegetagegeldtarifen ohne Förderung ist. Beim Modellkunden mit 45 Jahren hat die Württembergische ein Qualitätsurteil „SEHR GUT (1,2)“ und beim Modellkunden mit 55 Jahren ein „SEHR GUT (1,5)“. Wie kommt denn die Abstufung zu Stande? Bloß weil der Kunde 10 Jahre älter wird ändern sich doch die Bedingungen nicht. Ausnahmsweise sind die Bedingungen hier gut. Ist wahrscheinlich Zufall.

Bei der Allianz ist festzustellen, dass in den Tarifen PZT B03/E03/A03 100% der abgesicherten Pflegestufe 3 stationär in allen 3 Pflegestufen geleistet wird. Warum erscheint dann in der Tabelle folgendes:

Stationär Pflegestufe 1 = 1.295 Euro

Stationär Pflegestufe 2 = 1.295 Euro

Stationär Pflegestufe 3 = 1.350 Euro

So kann man das nicht stehen lassen. Das verfälscht. Es gibt in den Pflegestufen 1 und 2 stationär auch 1.350 Euro.

Finanztest schreibt auf der Seite „Zusatzinformation Seite 2“ zwar, dass sie hier den Beitrag, den der Kunde im Leistungsfall weiter bezahlen muss, vom Geldbetrag abgezogen hat. Aber so kann man die Leistungen nicht darstellen. Auch wenn die Allianz eine Betragsbefreiung „erst“ ab Pflegestufe 3 anbietet.

DFV auf dem 4. Platz. Das mag von den von Finanztest getesteten Leistungsmerkmalen so sein. Leider hat die DVF nach wie vor Defizite in ihrem Bedingungswerk, was die Unterlagenanforderung im Leistungsfall betrifft. Was nützen mir gute Leistungen, wenn ich die Leistungen im Pflegefall sehr schwerlich bis gar nicht bekomme?
Unter dem Paragraphen 10 stehen die Verpflichtungen der versicherten Person nach Eintritt des Versicherungsfalls, also der Pflegebedürftigkeit.

Unter 10.1 werden „alle notwendigen Unterlagen“ verlangt. Nirgends steht, welche Unterlagen genau einzureichen sind. „… insbesondere das Gutachten des medizinisches Dienstes …“ – das Gutachten des MDK ist einzureichen, aber ob das ausreichend ist, bestimmt der Versicherer.

Unter 10.2 kann die DFV es für notwendig erachten, weitere zusätzliche Informationen von Ärzten, Heilbehandlern, der Krankenversicherung sowie Sozialversicherungsbehörden einzuholen. Der Versicherer kann also ohne Ende Unterlagen einfordern und hält sich somit immer ein Hintertürchen auf.

Unter 3.4 (Durch wen und wie wird der Versicherungsfall festgestellt?) steht in Sachen Demenz: „… behalten wir uns vor, den Feststellungen des medizinischen Dienstes erst dann zu folgen, wenn ein fachärztliches Gutachten die genaue Ursache bestätigt.“ Zurzeit ist die genaue Ursache einer Demenzerkrankung nicht bekannt. Wüssten wir das, würde doch jeder Mensch sofort anfangen, die Ursachen zu bekämpfen und wir hätten für die Zukunft keine Demenzfälle mehr. Das wäre doch toll!

Der Münchener Verein ist auf Platz 20. Auch nicht zu verstehen, weil es ein sehr guter Tarif mit richtig guten Bedingungen ist. Hier ist lediglich zu monieren, wenn überhaupt, dass sie 3 Jahre Wartezeit haben, aber sie bieten ihren Tarif auch ohne Gesundheitsfragen an (mit einer Erklärung über ca. 12 Schwersterkrankungen). Das muss ja irgendwie finanziert werden.

Die Hallesche sehe ich auch auf gar keinen Fall auf Platz 22. Was genau zu diesem unteren Platz geführt hat, lässt sich aus meiner Sicht nicht nachvollziehen. Hier ist das Bedingungswerk auch ein sehr gutes.

Schauen wir uns zum Schluss noch die Leistungsmerkmale an, wie getestet wurde.

Bieten Anbieter mehrere gleichartige Tarife an, so haben wir den besseren abgebildet.
Den Besseren wovon? Wo sind hier die Prioritäten? Diese sind leider nirgends aufgeführt.

Die Continentale lehnte eine Teilnahme an dieser Untersuchung ab.

Das ist ja einmal eine Maßnahme, an solchen schwammigen Untersuchungen nicht teilzunehmen und darauf zu bestehen, dass es auch erwähnt wird.

80% fallen bei der Bewertung auf das Leistungsniveau, nur 20% auf weitere Leistungsmerkmale.

Es geht also bei 80% nur um die Höhe der monatlichen Leistungen in den Pflegestufen 0-3.

Bei den 20% geht es z.B. um Sonderzahlungen. Natürlich sind Einmalzahlungen bei Eintritt des Pflegefalls hilfreich, aber nicht das Ausschlaggebende. Außerdem sind diese Leistungen im Beitrag mit einkalkuliert, so dass der Beitrag ohne diese Leistung – ich schätze mal – ca. 5 Euro preiswerter wäre.

Und noch ein Punkt ist die Hilfeleistung ohne Aufpreis, diese sogenannten Assistenceleistungen. Das ist schön, wenn die Versicherer das anbieten, aber auch das ist im Beitrag mit einkalkuliert, weil kein privates Versicherungsunternehmen umsonst arbeitet. Ist ein gutes Werbeinstrument, mehr nicht.

Lesen Sie in der nächsten Woche:

„So vergleicht man Pflegetagegeldversicherungen richtig!“

procontra-online

15. April 2015 in Pflegeversicherung allgemein

Marienkäfer_Link

 

 

 

 

 

 

 

 

Statistik über Pflegebedürftige in Deutschland
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/04/statistik-ueber-pflegebeduerftige-in-deutschland/

Pflegetagegeld AXA Flex-U
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/04/pflegetagegeld-der-axa-im-makler-check/

Pflegetagegeld Conti PG
http://www.procontra-online.de/artikel/date/2015/04/pflegetagegeld-der-conti-im-makler-check/

Allianz: Pflegetagegeld PZTB03 per 01.01.2015

31. Januar 2015 in Private Pflegezusatztarife

Die Allianz Krankenversicherung hat ihr Pflegetagegeld überarbeitet und erweitert diesen mit 2 Zusatzbausteinen.

Nach wie vor leistet der Tarif bei der Pflegestufe 0 und 1 jeweils 30% der versicherten Pflegestufe 3, bei der Pflegestufe 2 60% und bei der Pflegestufe 3 100%. Ist man stationär, also im Pflegeheim, untergebracht, werden in den Pflegestufen 1, 2 und 3 100% des versicherten Pflegetagegeldes in Höhe der Pflegestufe 3 gezahlt. NEU ist, dass durch einen Zusatzbaustein auch die ambulanten Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2 auf 100% aufgestockt werden können. Denn der finanzielle Bedarf für die häusliche pflegerische Betreuung ist nicht zu unterschätzen. Zumal zu Hause die Fixkosten weiterlaufen, wie z.B. Miete, Mietnebenkosten, Strom- und Telefonkosten etc.

Der Tarif sieht Einmalzahlungen in Höhe des 50-fachen Satzes der versicherten Pflegestufe 3 vor bei Eintritt in die Pflegestufe 3. NEU ist, dass durch einen weiteren Zusatzbaustein schon bestimmte Höhen ab der Pflegestufe 1 versicherbar sind. Von derzeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftigen befinden sich ca. 1,37 Mio. in der Pflegestufe 1, also mehr als die Hälfte. Statistisch gesehen sind demnach die Mehrzahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1. Wenn man den Zusatzbaustein mit abschließt, erhält man einen finanziellen Zuschuss gerade am Anfang der Pflegebedürftigkeit. Diese Geld kann sofort investiert werden für evtl. Umbaumaßnahmen, die gar nicht oder nur teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Oder der Pflegedienst kann gleich bestellt werden und man muss nicht auf den Cent schauen, sondern kann sich ausreichende Zeit „einkaufen“.

Weiterhin ist NEU, dass der Tarif den Geltungsbereich von derzeit Deutschland, EU, EWR und der Schweiz auf „weltweit“ erweitert hat. Wer mit dem Gedanken spielt, im Alter ins Ausland zu gehen: für denjenigen ist dieser Tarif geeignet.

NEU: Die Allianz hat sich auf die arbeitende und junge Bevölkerung eingestellt: es besteht die Möglichkeit, die Versicherung aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ruhend zu stellen. Man zahlt in dieser Zeit keine Beiträge, erhält in dieser Zeit aber auch keine Leistung. Wenn wegen Arbeitslosigkeit oder Elternzeit weniger Geld zur Verfügung steht, ist man froh, wenn man die Versicherung nicht gleich kündigen muss, sondern „beitragsfrei“ stellen kann, um sie später einfach wieder zu aktivieren. Eine Versicherung zu kündigen bedeutet immer, dass man nie weiß, ob man später aufgrund seines evtl. veränderten Gesundheitszustandes wieder eine Versicherung abschließen kann. Die privaten Versicherer stellen bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen und führen eine Risikoprüfung durch. Somit kann es unter Umständen sein, dass man gar keine Versicherung mehr abschließen kann. Daher ein sehr wichtiger Punkt in den neuen Tarifbedingungen.

Die folgenden wichtigen Merkmale, die schon im „Vorgängertarif“ enthalten waren, sind geblieben:

– Leistungen bei Sucht (Das heißt, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Suchterkrankung entstanden ist, wird hier geleistet. Das findet man nur bei wenigen Tarifen.).

– Leistungen bei Aufenthalt während eines Krankenhausaufenthaltes (Wenn man als Pflegebedürftiger einmal ins Krankenhaus muss, braucht man diesen Aufenthalt der Allianz nicht zu melden, weil das Pflegetagegeld für den Zeitraum einfach weiter gezahlt wird.)

– rückwirkende Leistungen – UNBEGRENZT – bei verspäteter Meldung (Wenn man pflegebedürftig wird und seine Einstufung durch den MDK hinter sich hat, kann es sein, dass evtl. nicht gleich daran gedacht wird, dass vor Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ganz zu schweigen, wenn man bedenkt, dass aufgrund von Demenz die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Irgendwann erinnert man sich vielleicht bzw. finden Angehörige die Police im Ordner. Egal, wann dieser Zeitpunkt der Einreichung auf Leistung bei der Allianz stattfindet: es wird rückwirkend ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse geleistet. Interessanter Aspekt ist hier auch noch: sogar die Erben können den Leistungsantrag noch stellen.).

Das Pflegeversicherungsgesetz SGB XI wird sich durch das 2. Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2016 ändern. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade abgelöst. Es wird Veränderungen in der Begutachtung durch den MDK/die Pflegekasse geben und somit werden bisherige Versicherungsbedingungen von den privaten Versicherungsunternehmen veraltet sein. Unbesorgt kann man sein, wenn der Pflegezusatztarif diese Gesetzesänderung mitmacht und ein neuer Tarif angeboten wird, in den man problemlos wechseln kann. Auch das bietet der Tarif PZTB03 an.