Die Allianz Krankenversicherung hat ihr Pflegetagegeld überarbeitet und erweitert diesen mit 2 Zusatzbausteinen.

Nach wie vor leistet der Tarif bei der Pflegestufe 0 und 1 jeweils 30% der versicherten Pflegestufe 3, bei der Pflegestufe 2 60% und bei der Pflegestufe 3 100%. Ist man stationär, also im Pflegeheim, untergebracht, werden in den Pflegestufen 1, 2 und 3 100% des versicherten Pflegetagegeldes in Höhe der Pflegestufe 3 gezahlt. NEU ist, dass durch einen Zusatzbaustein auch die ambulanten Leistungen in den Pflegestufen 1 und 2 auf 100% aufgestockt werden können. Denn der finanzielle Bedarf für die häusliche pflegerische Betreuung ist nicht zu unterschätzen. Zumal zu Hause die Fixkosten weiterlaufen, wie z.B. Miete, Mietnebenkosten, Strom- und Telefonkosten etc.

Der Tarif sieht Einmalzahlungen in Höhe des 50-fachen Satzes der versicherten Pflegestufe 3 vor bei Eintritt in die Pflegestufe 3. NEU ist, dass durch einen weiteren Zusatzbaustein schon bestimmte Höhen ab der Pflegestufe 1 versicherbar sind. Von derzeit ca. 2,5 Mio. Pflegebedürftigen befinden sich ca. 1,37 Mio. in der Pflegestufe 1, also mehr als die Hälfte. Statistisch gesehen sind demnach die Mehrzahl der Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1. Wenn man den Zusatzbaustein mit abschließt, erhält man einen finanziellen Zuschuss gerade am Anfang der Pflegebedürftigkeit. Diese Geld kann sofort investiert werden für evtl. Umbaumaßnahmen, die gar nicht oder nur teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Oder der Pflegedienst kann gleich bestellt werden und man muss nicht auf den Cent schauen, sondern kann sich ausreichende Zeit „einkaufen“.

Weiterhin ist NEU, dass der Tarif den Geltungsbereich von derzeit Deutschland, EU, EWR und der Schweiz auf „weltweit“ erweitert hat. Wer mit dem Gedanken spielt, im Alter ins Ausland zu gehen: für denjenigen ist dieser Tarif geeignet.

NEU: Die Allianz hat sich auf die arbeitende und junge Bevölkerung eingestellt: es besteht die Möglichkeit, die Versicherung aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ruhend zu stellen. Man zahlt in dieser Zeit keine Beiträge, erhält in dieser Zeit aber auch keine Leistung. Wenn wegen Arbeitslosigkeit oder Elternzeit weniger Geld zur Verfügung steht, ist man froh, wenn man die Versicherung nicht gleich kündigen muss, sondern „beitragsfrei“ stellen kann, um sie später einfach wieder zu aktivieren. Eine Versicherung zu kündigen bedeutet immer, dass man nie weiß, ob man später aufgrund seines evtl. veränderten Gesundheitszustandes wieder eine Versicherung abschließen kann. Die privaten Versicherer stellen bei Abschluss einer Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen und führen eine Risikoprüfung durch. Somit kann es unter Umständen sein, dass man gar keine Versicherung mehr abschließen kann. Daher ein sehr wichtiger Punkt in den neuen Tarifbedingungen.

Die folgenden wichtigen Merkmale, die schon im „Vorgängertarif“ enthalten waren, sind geblieben:

– Leistungen bei Sucht (Das heißt, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer Suchterkrankung entstanden ist, wird hier geleistet. Das findet man nur bei wenigen Tarifen.).

– Leistungen bei Aufenthalt während eines Krankenhausaufenthaltes (Wenn man als Pflegebedürftiger einmal ins Krankenhaus muss, braucht man diesen Aufenthalt der Allianz nicht zu melden, weil das Pflegetagegeld für den Zeitraum einfach weiter gezahlt wird.)

– rückwirkende Leistungen – UNBEGRENZT – bei verspäteter Meldung (Wenn man pflegebedürftig wird und seine Einstufung durch den MDK hinter sich hat, kann es sein, dass evtl. nicht gleich daran gedacht wird, dass vor Jahren eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wurde. Ganz zu schweigen, wenn man bedenkt, dass aufgrund von Demenz die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Irgendwann erinnert man sich vielleicht bzw. finden Angehörige die Police im Ordner. Egal, wann dieser Zeitpunkt der Einreichung auf Leistung bei der Allianz stattfindet: es wird rückwirkend ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse geleistet. Interessanter Aspekt ist hier auch noch: sogar die Erben können den Leistungsantrag noch stellen.).

Das Pflegeversicherungsgesetz SGB XI wird sich durch das 2. Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2016 ändern. Die bisherigen 3 Pflegestufen werden durch 5 Pflegegrade abgelöst. Es wird Veränderungen in der Begutachtung durch den MDK/die Pflegekasse geben und somit werden bisherige Versicherungsbedingungen von den privaten Versicherungsunternehmen veraltet sein. Unbesorgt kann man sein, wenn der Pflegezusatztarif diese Gesetzesänderung mitmacht und ein neuer Tarif angeboten wird, in den man problemlos wechseln kann. Auch das bietet der Tarif PZTB03 an.