PKV für Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz

6. Januar 2016 in PKV, Risiko Lebensversicherung

Die meisten Beamten im Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat sehen sich erstmals eigenverantwortlich mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert.
Neben der Frage, ob man sich lieber privat oder gesetzlich versichern sollte und bei welchem Anbieter der Versicherungsschutz begründet werden soll, gilt es einige Besonderheiten der jeweiligen Beihilfeverordnungen zu beachten.

Über die vorgenannten Punkte werde ich in den nächsten Tagen ausführlich schreiben.

Heute möchte ich einen wichtigen Hinweis für angehende Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz geben.
Beamte in Rheinland Pfalz im aktiven Dienst haben je nach ja nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50% (weniger als zwei Kinder) oder 70% (ab 2 Kindern). Im Pensionsalter beträgt der Beihilfesatz 70%.
Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus, also der Behandlung im Wahlkrankenhaus durch den Arzt der Wahl und Unterbringung im Zweibettzimmer wird auf Antrag
monatlich ein Abzug in Höhe von monatlich 26 EUR durch die Beihilfestelle vorgenommen.
Dafür erfolgt dann die Erstattung der Inanspruchnahme der Wahlleistungen durch die Beihilfestelle in Höhe des Beihilfesatzes. In Rheinland-Pfalz werden vom Erstattungsbetrag 12 EUR je Tag als Eigenanteil abgezogen.

Häufig werden den jungen Beamten dann, sofern sie sich privat versichern, Tarifkombinationen in allen Bereichen (ambulant, stationär und dental) mit demselben Beihilfesatz angeboten. In Rheinland-Pfalz je nach Anzahl der Kinder also 50% oder 30%. Die meisten jungen Beamten sind zu Beginn des Referendariats / Vorbereitungsdienstes kinderlos. Daher ist der Regelfall ein Beihilfeanspruch in Höhe von 50%.

Beamte im Vorbereitungsdienst / Referendariat haben mehrheitlich einen Anspruch auf so genannte Ausbildungstarife. Diese sind vom Beitrag her gegenüber den Tarifen für Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit stark rabattiert.

Entscheidet sich nur ein Beamter auf Widerruf (also im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst) die Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss er den o. g. Abzug vornehmen lassen.
Das ist in Abhängigkeit zur Tarifstruktur des jeweiligen Versicherungsunternehmens, bei dem die Private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, möglicherweise ungünstig.
Statt nämlich den stationären Bereich generell mit 50% bei der PKV zu versichern, sollte nur der Bereich für die Regelleistungen zu 50% versichert werden. Die Wahlleistungen hingegen sollten zu 100% versichert werden. Das ist wie gesagt nicht bei jedem Versicherungsunternehmen so 1:1 umsetzbar und nicht immer die beste Variante, es sollte aber jedes Mal geprüft werden!
Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, wo der Sinn sein soll und ob man damit nicht überversichert ist.
Ich kann Sie beruhigen. Das ist definitiv nicht der Fall. Und – deswegen ist diese Variante sehr häufig sinnvoll – sie sparen damit auch noch Geld!

Wie funktioniert das nun im Detail?

Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes bei der PKV beantragen Sie für den Baustein „Wahlleistungen im Krankenhaus“ den Tarif 100%.
Sie teilen der Beihilfestelle mit dem entsprechenden Formular mit, dass Sie keinen Abzug für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahllistungen im Krankenhaus wünschen.

Für den Baustein „Wahlleistungen“ 100% zahlen Sie dann in einem repräsentativen Beispiel 5 EUR mehr als in der Tarifvariante 50%. Das bringt Ihnen einen finanziellen Vorteil in Höhe von 21 EUR monatlich.
Und Sie sparen sich nicht nur den monatlichen Abzug in Höhe von 26 EUR monatlich, sondern auch den Abzug von 12 EUR je Aufenthaltstag im Krankenhaus.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe besteht dann erneut Handlungsbedarf.
Sollen die Wahlleistungen zukünftig bei der Beihilfestelle in Anspruch genommen werden, muss die Erklärung innerhalb von drei Monaten ab Umwandlung oder Wiederbegründung des Beamtenverhältnisses an das Landesamt für Finanzen geschickt werden.
Und natürlich muss dann auch eine Anpassung der Tarife bei der PKV vorgenommen werden. Hier muss innerhalb von sechs Monaten von der Tarifstufe 100% Wahlleistungen in 50% Wahlleistungen umgestellt werden.
Da es sich hier für die Versicherungsgesellschaft um eine Risikominimierung handelt, ist für die Umstellung keine erneute Prüfung des Gesundheitszustands erforderlich.

Das Landesamt für Finanzen in Rheinland Pfalz schreibt aus seiner Website:

„Die Erklärung [nach § 25 Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz*] kann also u.U. mehrfach (z.B. bei Einstellung, bei Übernahme eines Beamten auf Widerruf in das Beamtenverhältnis auf Probe, bei Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) abgegeben werden.

Keine neue Wahlmöglichkeit besteht bei Eintritt in den Ruhestand und bei Beginn oder Ende einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge.“

—-

*

§ 25 Wahlleistungen neben Krankenhausleistungen

(1) Anspruch auf Beihilfen für Aufwendungen für Wahlleistungen nach § 24 Abs. 3 besteht für beihilfeberechtigte Personen, die gegenüber der Festsetzungsstelle innerhalb der Ausschlussfristen nach Satz 3 erklären, dass sie für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfen für die Aufwendungen für Wahlleistungen ab Beginn der Ausschlussfrist in Anspruch nehmen wollen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tag

1. der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses,

2. der Entstehung des Anspruchs auf Witwengeld, Witwergeld oder Waisengeld oder

3. der Abordnung oder Versetzung zu einem rheinland-pfälzischen Dienstherrn.

Die Ausschlussfrist beträgt in den Fällen des Satzes 2 Nr. 1 und 3 drei und in den Fällen des Satzes 2 Nr. 2 sechs Monate; die beihilfeberechtigten Personen sind auf die Ausschlussfristen hinzuweisen.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht – auch bei teilzeitbeschäftigten beihilfeberechtigten Personen – nur gegen Zahlung eines Betrages von 13,00 EUR monatlich. Die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 beinhaltet das Einverständnis, dass der Betrag monatlich von den Bezügen einbehalten wird. Werden Bezüge nicht für einen vollen Kalendermonat gezahlt, ist der Betrag nach Satz 1 entsprechend der Kürzung der Bezüge zu mindern. Die Erklärung nach Absatz 1 Satz 1 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zum ersten eines Kalendermonats widerrufen werden. Ist eine Einbehaltung des Betrages von den Bezügen nicht möglich, wird er zum 15. eines Monats fällig. Kommt in den Fällen des Satzes 5 die beihilfeberechtigte Person der Zahlungspflicht über einen Zeitraum von drei Monaten nicht nach, gilt dies als Widerruf im Sinne des Satzes 4; der Anspruch nach Absatz 1 entfällt in diesen Fällen mit dem Beginn des Zahlungsverzuges.

(3) Die Zahlungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 ruht

1. während der Zeit einer Beurlaubung ohne Beihilfeanspruch und

2. in den Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 für die Dauer des Ausschlusses der auf einem Versorgungsanspruch beruhenden Beihilfeberechtigung.

(4) Aufwendungen nach § 24 Abs. 3 sind ferner nur beihilfefähig, wenn die nach § 22 BPflV oder § 17 KHEntgG vorgeschriebene Wahlleistungsvereinbarung vor Erbringung der Wahlleistung schriftlich abgeschlossen wurde und der Festsetzungsstelle vorgelegt wird.

 

Wer benötigt eigentlich eine Pflegezusatzversicherung?

5. Januar 2016 in Pflegeversicherung

Häufig werde ich danach gefragt, wer eigentlich eine Pflegezusatzversicherung abschließen sollte und warum.

Immer wieder höre ich dabei Aussagen wie „Brauche ich nicht, ich habe doch schon eine Pflegepflichtversicherung“ oder auch „Notfalls zahl ja das Sozialamt“.
Doch ist das wirklich so einfach?

Aus meiner Sicht ist eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall für sehr viele Menschen sinnvoll, ja sogar nahezu unverzichtbar.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig an.
Erhielten 2011 noch 2,5 Mio. Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, so waren es 2013 bereits 2,6 Mio. Menschen. Das ist ca. jeder 31. Bürger der Bundesrepublik Deutschland.
Neben der immer weiter steigenden Lebenserwartung durch den medizinischen Fortschritt und der Überalterung der Gesellschaft wird dieser Trend in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Wenn man alleine die geburtenstarken Jahrgänge 1955 – 1969 berücksichtigt, dürfte dieser Trend wenigstens die nächsten 50 Jahre anhalten.

Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung reichen im Regelfall nicht aus, um eine bedarfsgerechte Pflege zu gewährleisten. Es handelt sich eher um eine Grundabsicherung.

Beispiel

Die Lebenserwartung nach Einstufung in die Pflegestufe 3 beträgt im Durchschnitt ca. 6 Jahre.

Pflegeheimplatz für die Pflegestufe 3: 3.500 Euro
abzgl. Leistungen SGB XI: 1.612 Euro
finanzielle Lücke: 1.888 Euro
1.888 Euro x 12 Monate x 6 Jahre = 135.936 Euro Gesamtkapitalbedarf

Um die Thematik zu verstehen, müssen wir uns nun zunächst damit beschäftigen, wer denn die finanzielle Lücke (im o. g. Beispiel immerhin 1.888 EUR monatlich) trägt. Denn der Pflegebedürftige wird ja nicht nach knapp der Hälfte des Monats einfach nicht weiter versorgt, nur weil die Leistung der Pflegepflichtversicherung dann „verbraucht“ ist.
Zunächst werden Einkommen und Vermögegen des Pflegebedürftigen zur Deckung der Lücke herangezogen. Danach wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Verwandten in gerader Linie (im Regelfall also der Kinder) geprüft. Erst wenn danach noch immer eine Lücke verbleibt, wird die Differenz durch Sozialleistungen ausgeglichen.

Wir haben also die ersten beiden Zielgruppen identifiziert:

  • Menschen mit Vermögenswerten (z. B. das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ein Wertpapierdepot oder Guthaben bei Banken und Versicherungen)
  • Kinder von Pflegebedürftigen, die über Einkommen und/oder Vermögen verfügen.

Neben der rein finanziellen Betrachtung geht es dabei aber auch und ins besondere um die Qualität der Pflegeleistungen. Nahezu immer ist der von der Pflegepflichtversicherung ermittelte Pflegebedarf (deutlich) geringer als der tatsächlich bestehende oder subjektiv wahrgenommene Pflegebedarf. Um hier entsprechende Leistungen bezahlen zu können, werden natürlich zusätzliche finanzielle Mittel benötigt.

Und damit haben wir eine weitere Zielgruppe ermittelt:

  • Menschen, die im Pflegefall eine menschenwürdige Versorgung wünschen und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel nicht aus dem eigenen Einkommen/Vermögen bestreiten wollen (Vererbung an die Kinder!?) oder können.

Wie man sieht, ist die Gruppe der Menschen, die sich mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung beschäftigen sollten, doch etwas größer als viele denken.

 

Grunderwerbsteuersätze Stand 04.01.2016

4. Januar 2016 in Allgemein, Finanzierungen

Heute mal eine kleine Tabelle für die Schnellsuche nach dem aktuell gültigen Satz für die Grunderwerbsteuer, da wegen der unterschiedlichen Sätze in den einzelnen Bundesländern immer wieder Nachfragen kommen:

Bundesland

Steuersatz

Baden-Württemberg

5,00%

Bayern

3,50%

Berlin

6,00%

Brandenburg

6,50%

Bremen

5,00%

Hamburg

4,50%

Hessen

6,00%

Mecklenburg-Vorpommern

5,00%

Niedersachsen

5,00%

Nordrhein-Westfalen

6,50%

Rheinland-Pfalz

5,00%

Saarland

6,50%

Sachsen

3,50%

Sachsen-Anhalt

5,00%

Schleswig-Holstein

6,50%

Thüringen

5,00%

Seit dem 01.09.2006 dürfen die Steuersätze von den Bundesländern in Eigenregie festgesetzt werden.
Bis dahin galt ein bundeseinheitlicher Satz in Höhe von 3,50%.
In den Jahren 1983 bis 1986 lag der Satz sogar nur bei 2%.
Und vorher war selbstgenutztes Wohneigentum komplett von der Grunderwerbsteuer befreit.

Versicherungs-Apps, nützlich oder unnötig?

3. Januar 2016 in Allgemein

Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Dieser berühmte Satz stammt von Carl Josef Neckermann (1912 – 1992), Begründer des ersten deutschen Versandhandels.
Doch ist alles Zeitgemäße auch wirklich immer von Nutzen?

Diese Frage stellte ich mir heute Morgen, als ich wieder einmal eine TV-Werbung für eine der kostenlos angebotenen Versicherungs-Apps sah.
Das hat mich natürlich schon beruflich sehr interessiert. Daher habe ich mir diese Apps einmal genauer angesehen.
Momentan gibt es drei mir bekannte Anbieter am deutschen Markt die damit werben, dass man mit der App alle seine Verträge jederzeit und überall griffbereit und unter Verwaltung hat.
Ich selber bin ein großer Freund von technischen Innovationen. Das fing im Jahre 1982 mit dem C64 an und setzt sich bis heute in der Nutzung von Smartphone, Tablet, Smartwatch – die natürlich mit vielen nützlichen Apps versehen sind – und Rechnern mit unterschiedlichen Betriebssystemen fort.
Ich stehe dem Thema also grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

Mich macht es jedoch immer misstrauisch, wenn ein Dienst kostenlos angeboten wird. Da ja die Führung eines Unternehmens und die Entwicklung einer App mit finanziellem Aufwand verbunden sind und die meisten von uns nicht nur aus Spaß, sondern auch wegen der Einkommenserzielung ihrem Beruf nachgehen, muss ja irgendwie Geld mit so einer App verdient werden.

In den FAQ bzw. Nutzungsbedingungen findet man dann mehr oder weniger offen formuliert des Rätsels Lösung:
Wer seine Verträge in die App eingibt, schließt einen Maklervertrag ab, der die Anbieter dazu bemächtigt, den Versicherungsgesellschaften gegenüber als Betreuer der Verträge aufzutreten.
Als Betreuer eines Versicherungsvertrages erhält man von fast allen Versicherungsgesellschaften eine Bestandbetreuungsvergütung.
Diese Vergütung soll den Aufwand für Schadenregulierungen, Service, Vertragsanpassungen etc. abgelten.
Das ist erst einmal nicht verwerflich. Jeder Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler erhält diese Betreuungsvergütung ebenfalls, so lange der entsprechende Vertrag besteht.

Die Frage ist jedoch, was passiert noch mit den Daten? Bei einem typischen Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler kann man sich darauf verlassen, dass die Kundendaten geschützt sind.
Ich will nicht unterstellen, dass dies bei den App-Anbietern nicht der Fall ist. Aber es sei die Frage erlaubt, wie genau die Datensicherheit hier aussieht.

Und der für mich entscheidende Punkt ist, dass erfahrungsgemäß die wenigsten Nutzer vorher genau in die Nutzungsbedingungen oder FAQ schauen, bevor sie eine App nutzen.
Es ist also nicht auszuschließen, dass Kunden ihre Versicherungsverträge ungewollt in die Obhut eines dieser Anbieter geben und der ursprüngliche Betreuer somit nicht mehr zuständig ist und keine Hilfestellung (z. B. im Schadenfall) mehr geben kann, weil er den Vertrag und die dazugehörigen Daten schlichtweg nicht mehr in seiner EDV sieht und auch gar nicht mehr tätig sein darf.

Fazit:

Wer mit der Betreuung durch seinem Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder der Versicherungsgesellschaft direkt bzw. eine gute Erreichbarkeit besteht, sollte sich die Nutzung dieser App sehr überlegen. Viele Versicherungsmakler stellen ihren Kunden (auf Wunsch) gerne jederzeit eine aktuelle Vertragsübersicht zur Verfügung, besorgen Kopien von Versicherungsscheinen und sind (fast) rund um die Uhr z. B. für die Entgegennahme von Schadenmeldungen erreichbar. Und das auf fast allen modernen Kommunikationswegen.

Bei wem kein Kontakt zum Vertreter, Makler oder der Versicherungsgesellschaft besteht, für den kann so eine App eventuell eine zeitgemäße Lösung sein.

Und wer auf gar keinen Fall mit einem Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter zusammen arbeiten möchte, der sollte auch keine Versicherungs-App nutzen.

Rechengrößen / Beitragssätze in der Sozialversicherung 2016

2. Januar 2016 in Allgemein, GKV, Pflegeversicherung, PKV

Rechtzeitig zum neuen Jahr finden Sie an dieser Stelle eine Übersicht über ausgewählte Werte der Sozialversicherung sowie Informationen zum Arbeitgeberzuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung:

Beitragssätze 2016    
     
Krankenversicherung    
Allgemein

14,600%

 
Ermäßigt

14,000%

 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

1,100%
Details

 
     
Weitere Beitragssätze    
Allgemeine Rentenversicherung

18,700%

 
Arbeitslosenversicherung

3,000%

 
Pflegeversicherung

2,350%

 
Pflegeversicherung mit Kind mit Beihilfe-/Heilfürsorgeanspruch

1,175%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre

2,600%

 
Pflegeversicherung Kinderlose über 23 Jahre, mit Beihilfe/Heilfürsorgeanspruch

1,425%

 
     
Grenzwerte 2016    
     
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

4.237,50 €

 
Jahr

50.850,00 €

 
     
Maximalbeitrag Krankenversicherung    
Monat

618,68 €

 
     
Maximalbeitrag Pflegeversicherung    
Monat

110,18 €

 
     
maximaler Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung    
Monat

309,34 €

 
     
Maximaler Arbeitgeberzuschuss Pflegeversicherung    
Monat

49,49 €

 
     
     
Allgemeine Jahresarbeitentgeltgrenze der Krankenversicherung    
Jahr

56.250,00 €

 
     
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

6.200,00 €

West
Jahr

74.400,00 €

West
Monat

5.400,00 €

Ost
Jahr

64.800,00 €

Ost
     
Bezugsgröße Kranken- und Pflegeversicherung    
Monat

2.905,00 €

 
Jahr

34.860,00 €

 
     
Bezugsgröße Renten- und Arbeitslosenversicherung    
Monat

2.905,00 €

West
Jahr

34.860,00 €

West
Monat

2.520,00 €

Ost
Jahr

30.240,00 €

Ost
     
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs)    
Monat

450,00 €

 

Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen.
Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.

Sie möchten sich über den Arbeitgeberzuschuss informieren?
Dann lesen Sie bitte den Beitrag Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung 2016

Investmentfonds kostenlos kaufen?

1. Januar 2016 in Vermögensanlage

Vor einigen Tagen erzählte mir eine Kundin ganz stolz, dass sie einen Anbieter gefunden habe, bei dem sie Investmentfonds kostenlos kaufen könne.
Die Information enthielt als Subtext den Vorwurf, warum ich sie denn nicht darauf hingewiesen habe.

Dazu sei gesagt, dass die Kundin bisher überhaupt keine Erfahrung mit der Geldanlage gesammelt hat. Lediglich ein Tagesgeldkonto ist vorhanden. Auch mache es ihr als Künstlerin angabegemäß keinen Spaß, sich mit Geld, Börse und Finanzen zu beschäftigen. Aber Sie habe nun einmal einen größeren Betrag, den sie langfristig anlegen möchte.
Genau aus diesem Grund war sie einige Wochen vorher wegen einer Erstberatung bei mir. Nach Risikoanalyse und ausführlicher Beratung über Chancen und Risiken von Investmentfonds kam dann als Idee eine Anlage in Investmentfonds (Aktien- und Rentenfonds) als Empfehlung von mir.

Nun steht es selbstverständlich jedem frei, auf eigene Faust sein Geld anzulegen. Genauso wie die Reparatur des eigenen Autos oder der Dachausbau des eigenen Einfamilienhauses nicht unter Strafe stehen.
Hilfreich ist es dabei allerdings, wenn man zumindest über gewisse Grundfertigkeiten und ein grundsätzliches Interesse an der Sache verfügt.

Aber wollen wir doch einmal betrachten, wie denn wirklich die Kosten beim Kauf eines Investmentfonds aussehen und was darüber hinaus noch beachtet werden sollte:

Welche Kosten entstehen beim Kauf und der Verwahrung von Investmentfonds generell?

Die meisten Anleger antworten auf Nachfrage hier sehr spontan mit dem Begriff „Ausgabeaufschlag“. Also dem Aufgeld, das beim Erwerb eines Investmentfonds von der Fondsgesellschaft auf den Inventarwert aufgeschlagen wird. Inventarwert zuzüglich Ausgabeaufschlag ergeben dann den Ausgabepreis. Der Aufschlag liegt im Durchschnitt bei Aktienfonds bei 5%. Ist der Inventarwert als zum Beispiel bei 60 EUR je Anteil, zahlt der Kunde im Normalfall 63 EUR je Anteil. Würde der Kunde die Anteile im selben Moment wieder an die Fondsgesellschaft zurückgeben, hätte er also sofort 5% Verlust (Kosten).

Die auf den „kostenlosen“ Vertrieb von Investmentfonds spezialisierten Anbieter erheben diesen Ausgabeaufschlag für eine bestimmte Anzahl von Investmentfonds nicht.

Aber sind das alles Kosten und kann man hier wirklich von einem „kostenlosen“ Kauf sprechen?
Bei dieser Fragestellung können Sie sich die Antwort sicher schon denken: Nein, das sind natürlich nicht alle Kosten!

Neben dem Ausgabeaufschlag fallen noch weitere Kosten auf Fondsebene an. Wir konzentrieren uns aus Gründen der Fairness ausschließlich auf die reinen Fonds- und Anlegerkosten, da eine Verwahrung ohne Depotgebühren (also das Entgelt der Bank für die „Verwahrung“ der Investmentfonds) häufig ohnehin möglich ist.

Und, sind Sie noch dabei und gespannt, welche Kosten entstehen?
In Ordnung, dann sehen wir uns einmal die Kosten eines aktiv gemanagten durchschnittlichen Aktienfonds genau an. Den Ausgabeaufschlag lassen wir natürlich unberücksichtigt.
Wichtig: Diese Kosten fallen jährlich und nicht etwa nur einmalig an und beziehen sich jeweils auf den Gesamtwert, den der Kunde an diesem Fonds hält.

Total Expense Ratio (TER):      1,60%
Transaktionskosten:                  1,44%
Performancefee:                       0,10%
————————————————
Gesamtkosten pro Jahr:        3,14%


Bei einem „kostenlosen“ Erwerb (gemeint ist hier der Verzicht auf den Ausgabeaufschlag!) sind also jährlich durchschnittlich 3,14% zu berappen.
Finden Sie, dass das der Definition von „kostenlos“ entspricht?
Und stellen Sie sich doch bitte einmal ganz ernsthaft die Frage, warum es einen Anbieter geben sollte, der seine Dienste kostenlos anbietet und woher dann die Kosten für den Geschäftsbetrieb wie z. B. Personalkosten, Miete, EDV, Buchprüferberichte etc. erwirtschaftet werden sollen!?

Bisher bin ich nur auf die Kosten eingegangen. Einen ganz wichtigen Punkt habe ich aber noch gar nicht beleuchtet. Die Anbieter von „kostenlosen“ Investmentfonds bieten keine Beratung an. Wer also, wie unser Künstlerin, keine Erfahrung, keine Ahnung und keine Lust hat, der muss hier sehr viel Glück haben, um den oder die richtige(n) Investmentfonds zu finden.

Gibt es eine Alternative zu den „kostenlosen“ Angeboten?

Ja, die gibt es, wenn auch nicht besonders häufig. Und im Normalfall eben nicht bei Banken, sondern bei bestimmten Beratern.
Natürlich hat der Kunde hier auch Kosten, auf die ich gleich eingehen werde.
Der Kunde erhält aber eine ausführliche Beratung bei der Anlageentscheidung und jederzeit zwischendurch, bei den meisten Beratern mindestens einmal jährlich auf Initiative des Beraters.

Gut, dann kommen wir jetzt einmal zu den Kosten und starten zum Vergleich mit den jährlichen Kosten.
Da es sich um so genannte „passiv gemanagte“ Investmentfonds handelt, also ohne „Glaskugeleffekt“, sind die Fondskosten sehr viel günstiger.
Wer sich für „passiv gemanagte“ Fonds interessiert – und das empfehle ich Ihnen natürlich – kann sich gerne meinen Beitrag
„Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!“
durchlesen.

Total Expense Ratio (TER):       0,45%
Transaktionskosten:                   0,01%
Performancefee:                        0,00%
Gebühr für den Berater:             1,19%
————————————————
Gesamtkosten pro Jahr:        1,65%


Wenn Sie jetzt überrascht sind, dass Sie einen Beratungs- und Betreuungsservice und – wenn Sie den Artikel „Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!“ gelesen haben – mit dem intelligenteren und risikoärmeren Anlagekonzept für nur etwas mehr als die Hälfte der Kosten der doch nicht so „kostenlosen“ Investmentfonds erhalten können, dann liegt das in der Natur der Sache, weil diese Möglichkeit noch nicht besonders weit verbreitet ist und selten angeboten wird.
Aber Sie wissen ja jetzt, dass es diese Möglichkeit gibt!

Wenn Sie bisher durchgehalten und aufmerksam gelesen haben, dann werden Sie sich nun fragen, welche weiteren Kosten anfallen.
Richtig, denn wir haben bisher ja nur die jährlichen Kosten betrachtet. Wobei ich der Meinung bin, dass die jährlichen Kosten viel spannender als die einmaligen Kosten sind.
Nehmen wir nur einmal an, dass ein Kunde konstant 100.000 EUR im Depot hält und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Dann reden wir hier über einen Vorteil in Höhe von 14.900 EUR.

Gut, jetzt kommen wir zu den einmaligen Kosten.
Bei den „kostenlosen“ Fonds fallen keine Ausgabeaufschläge an. Das hatten wir ja bereits betrachtet.
Ausgabeaufschläge fallen auch bei den passiv gemanagten Fonds die ich empfehle nicht an. Stattdessen fällt hier eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Diese beträgt 2,50% des Anlagebetrags und wird vom Kunden direkt an den Berater gezahlt.
Nehmen wir auch hier wieder 100.000 EUR an, dann wären das also 2.500 EUR gegenüber 0 EUR beim „kostenlosen“ Anbieter.
Ziehen wir die 2.500 EUR von dem zuvor berechneten Vorteil in Höhe von 14.900 EUR ab, verbleibt für ein besseres Konzept noch ein Kostenvorteil von 12.400 EUR.
Und wenn die 100.000 EUR nur für fünf Jahre angelegt werden, reden wir immer noch über einen Vorteil gegenüber den „kostenlosen“ Anbietern in Höhe von 4.950 EUR.
Wenn Sie weniger als fünf Jahre anlegen wollen, sollten Sie von Investmentfonds die Finger lassen!

Fazit:

Seien Sie misstrauisch, wenn man Ihnen eine kostenlose Anlage anbietet!
Fragen Sie sich immer, ob es in unserem kapitalistisch organisierten Wirtschaftssystem tatsächlich möglich sein kann, dass Ihnen ein Unternehmen eine komplett kostenlose Leistung anbieten kann!
Achten Sie lieber auf Kostentransparenz!
Und lassen Sie sich bitte beraten!

miCura

21. Mai 2015 in Pflegeversicherung allgemein

micura

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor ein paar Tagen gehe ich spazieren und was fährt mir da über den Weg? Ein Auto von einem Pflegedienst. Erst einmal nichts Ungewöhnliches. Beim genaueren Hinsehen lese ich „miCura“ und irgendwie sah das nach DKV aus. Zu Hause angekommen habe ich gegoogelt, und tatsächlich, die DKV hat mit dem miCura-Konzept unter anderem hauseigene Pflegedienste. Weiterhin gehören zu dem Konzept Wohngruppen und Seniorenresidenzen.

Alles aus einer Hand für die Versicherten, finde ich gut. Das spart Geld für die Versichertengemeinschaft und man hat einen Ansprechpartner. Eventuell wird das in ein paar Jahren noch interessanter: es gibt ja jetzt schon zu wenig Fachpersonal im Pflegebereich und somit erhält man vielleicht eher noch einen Heimplatz oder es kommt der miCura-Pflegedienst vorbei, wenn andere Pflegedienste keine Kapazitäten mehr frei haben.

Ein Auszug von www.micura.de:

      Zielsetzung
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass unsere miCura Pflegekunden weiterhin mitten im Leben stehen, aktiv bleiben und auch im Alter genießen können.

  • Zu dieser Zielsetzung gehört u.a.:

    • Vermeidung bzw. Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes im Krankheitsfall
    • Übernahme der pflegerischen Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt
    • Unterstützung der medizinischen Versorgung durch fachgerechte Pflege
    • Individuelle Dienstleistungen nach Wünschen des Pflegekunden im häuslichen Umfeld
    • Sinnvolle Verknüpfung der Pflegeleistungen mit den Angeboten anderer Gesundheitsdienstleister

    Unternehmenskonzept

    Unser Unternehmenskonzept basiert auf einer fach- und sektorenübergreifenden Vernetzung mit Kliniken, Ärzten und Arztnetzwerken.

    So sind miCura Pflegedienste als Dienstleister an verschiedenen Krankenhäusern und für Krankenhäuser im Einsatz. Frühzeitig koordinieren miCura Experten auf diesem Wege die Planung und Begleitung Ihrer Entlassung, wenn im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ein Versorgungsbedarf besteht.

    Für unsere Klinik- und Ärztepartner sind wir somit ein zentraler Baustein in der Versorgungskette, sowohl hinsichtlich der Unterstützung der klinischen Behandlung, als auch zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Betreuung.

    Das ist Ihre Sicherheit: Mit Ihrer Entscheidung für miCura haben Sie – unabhängig von der Frage ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind – den richtigen Partner gewählt

    Wertversprechen

    Unser oberstes Anliegen ist die bestmögliche Betreuung und Pflege unserer Kunden. Unsere Arbeit sichert Verlässlichkeit, Fachlichkeit und Kontinuität auf hohem Qualitätsniveau:

    • Verbindliche Kostenplanung und Kostenvoranschlag
    • Verbindliche Festschreibung der Pflichten des Pflegedienstes mittels Pflegevertrag
    • Abrechnung ausschließlich nach Stand der erbrachten Leistungen
    • Planung und Durchführung der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegekunden, seinen Angehörigen und dem behandelnden Arzt
    • Erreichbarkeit und Pflege „rund um die Uhr“ – selbstverständlich auch an Wochenenden und Feiertagen
    • Bezugspflege durch qualifizierte Mitarbeiter und feste Ansprechpartner
    • Fachliche Pflege nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand

    Die bundesweit geltenden Richtlinien über die Durchführung häuslicher Pflege sind Bestandteil der Versorgungsverträge zwischen den miCura Pflegediensten und den Pflege- und Krankenkassen.

 

Was hat Geldanlage mit Wissenschaft zu tun? Alles!

12. Mai 2015 in Vermögensanlage

Der Titel klingt hochtrabend und kompliziert.
Aber Sie werden sehen: Im Grunde ist es ganz einfach. Man muss sich nur an einige wenige Regeln halten.
Getragen wird die Strategie von dem Grundsatz „Kaufe nur, was du verstehst!“

Die folgende Betrachtung beschäftigt sich mit dem langfristig orientierten Anleger. Als „langfristig“ wird in diesem Fall ein Anlagezeitraum von mindestens zehn Jahren unterstellt. Dieser Artikel ist ein Plädoyer für die Anlageformen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere, genauer gesagt Aktien- und Rentenfonds.

Warum funktionieren die Märkte?

Eine Aktie verbrieft vereinfacht ausgedrückt den Miteigentumsanteil eines Anlegers an einem Unternehmen.
Unternehmen benötigen die Produktionsfaktoren Arbeit, Boden und Kapital um Güter und Dienstleistungen produzieren zu können und verkaufen zu können. Das Kapital wird durch Fremdkapital (z. B. Darlehen) und Eigenkapital (z. B. Aktien) aufgebracht. Die Gewinne der Unternehmen stehen den Eigentümern der Unternehmer zu. Und das sind bei einer Aktiengesellschaft die Aktionäre!

Ein festverzinsliches Wertpapier (Anleihe, Rente) stellt eine Verbindlichkeit eines Unternehmens oder eines Staates gegenüber Anlegern dar. Der Anleger tritt also als Darlehensgeber auf.

Das folgende Schaubild zeigt die Funktionsweise vereinfacht auf:


Der Ertrag aus der Aktie für den Anleger (Aktionär) setzt sich zusammen aus Kurssteigerung und Dividende.
Der Ertrag für der Anleihe für den Anleger besteht aus der Zinszahlung.

Wir wissen, dass der Markt den Anleger bezahlt (Kurssteigerungen, Dividenden, Zinsen).
Wir wissen weiterhin, welche Renditen in den letzten 100 Jahren an den Märkten bezahlt wurden.

Wir wissen jedoch nicht, wann der Markt den Anleger bezahlt.

Die wesentliche Anlageform sollte auf jeden Fall die Aktie sein. Es widerspräche jeglicher Logik, wenn Schulden (festverzinsliche Wertpapiere) langfristig ertragreicher wären als Eigenkapital (Aktien).

Welche „Renditen“ sind an den internationalen Aktienmärkten erreichbar?

Wenn man als Grundlage für die Antwort auf diese Frage einen internationalen Aktienindex wie den MSCI-World heranzieht, ergibt sich bei einer Betrachtung von 1970 bis 2013 eine jährliche Wertentwicklung in Höhe von 7,3%. Das alles ohne Spekulationen und ständige Transaktionen. Aber dazu mehr weiter unten.

Soll ich also einfach den Markt kaufen?

Ja, grundsätzlich könnte man das so ausdrücken. Jedoch mit einigen Regeln.
Und warum ist das so? Lassen Fondsratings uns nicht immer in dem Glauben, dass es erhebliche Unterschiede gibt.

Bei dieser Frage müssen wir zunächst zwischen aktiv und passiv gemanagten Fonds unterscheiden.
Bei einem aktiv gemanagten Fonds schwindeln uns die Fondsmanager vor, dass wegen ihrer langjährigen Erfahrung, ausgefeilter Computerprogramme und einer Glaskugel neuester Bauart in der Lage sind, die Märkte zu schlagen.
Die Wahrheit zeigt aber genau das Gegenteil:

Kein Fondsmanager schafft es dauerhaft bei gleichem Risiko die Märkte zu schlagen.

Ein passiv gemanagter Fonds sorgt ausschließlich dafür, dass die Zusammensetzung der weltweiten Marktkapitalisierung entspricht. Die Glaskugel bleibt im Schrank. Der Markt regelt das nämlich ganz allein!
Wichtig sind in diesem Fall auch die weltweite Streuung und die Betrachtung aller Branchen. Denn wie wahrscheinlich ist es denn, dass sich alle Märkte und alle Branchen gleichzeitig negativ entwickeln?

Wie viele Aktien/Fonds brauche ich dafür?

Der typische Fondsanleger hat 5 – 10 Fonds im Depot und glaubt damit eine breite Streuung zu haben. Da aber in vielen Fonds entweder gleiche oder ähnliche Länder, Märkte und Einzeltitel vorhanden sind, ist die Streuung vielleicht bei 500 – 750 verschiedenen Titeln.

Das ist nicht schlecht. Allerdings sind momentan etwas 85.000 Titel handelbar…

Bei einer passiven Fondsstrategie benötigt man ca. 5 Fonds und kommt auf eine Streuung von 10.000 Titeln.

Das ist Risikostreuung!

Kosten beeinflussen die Rendite!

Ein aktiv gemanagter Fonds kostet pro Jahr bis zu 3% Gebühren. Und das alles für eine suboptimale Dienstleistung.
ein passiv gemanagter Fonds liegt bei bis zu 0,46% Gebühren pro Jahr. Hinzu kommt die Gebühr, die an den unabhängigen Vermittler zu zahlen ist. Hier können Sie mit 1,19% kalkulieren. Insgesamt also 1,65%.

Wenn der Markt also jährlich 7,3% Rendite bringt und Ihnen davon 3 Prozentpunkte durch Kosten entgehen, dann bleiben Ihnen demnach nur noch 4,3% bei einem aktiv gemanagten Fonds. Beim passiv gemanagten Fonds verbleiben nach Abzug der Kosten 5,65%. Das ist nicht nur ein Unterschied von 1,65% Prozentpunkten, sondern ein prozentualer Unterschied in Höhe von 31,4%.
Also ein Drittel mehr!!!

Welche Fonds soll ich denn nun genau kaufen:

Das lässt sich pauschal nicht beantworten, weil dabei viele Faktoren (Anlageverhalten) berücksichtigt werden müssen.
Aber gemeinsam finden wir heraus, welche Fonds zum jeweiligen Kunden passen.

Zusammenfassung

  • Die Märkte funktionieren.
  • Der Anlagehorizont ist immer langfristig.
  • Abkehr vom Glaskugelprinzip. Der Markt kann langfristig nicht geschlagen werden.
  • Risiko und Chance (Rendite) sind untrennbar miteinander verbunden.
  • Diversifikation (Risikostreuung) ist Dein Freund.