Für Sie gelesen: Spannende Meldungen aus der Finanz- und Versicherungswelt vom 21.01.2016

21. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, BU-Versicherungen, GKV, PKV, Pressespiegel, Risiko Lebensversicherung
  1. Krankenkassen befürchten zehnmal höhere Zusatzbeiträge
    Wirtschaftswoche
    http://www.wiwo.de/unternehmen/versicherer/versicherungen-krankenkassen-befuerchten-zehnmal-hoehere-zusatzbeitraege/12855774.html
  2. Altersarmut – Mehr als 1.100 Euro Rente haben Seltenheitswert
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4837057/Altersarmut-Rente-Rentenluecke/
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung – Die Versicherungsidee wird aufgegeben
    Versicherungsbote
    http://www.versicherungsbote.de/id/4836944/Berufsunfaehigkeitsversicherung-Verfassungsbruch-Interview-Schwintowski/
  4. Arzt muss Krankenakten vollständig und lesbar übergeben
    ASSCompact
    http://www.asscompact.de/nachrichten/arzt-muss-krankenakten-vollst%C3%A4ndig-und-lesbar-%C3%BCbergeben
  5. Lebenserwartung: Deutsche werden sieben Jahre älter als sie glauben
    Cash.ONLINE
    http://www.cash-online.de/versicherungen/2016/lebenserwartung-2/300994

Prüfen Sie jetzt den Beitrag Ihrer Riester Rente!

20. Januar 2016 in Altersvorsorge

Aktualisierung per 03.02.2017

Neues Jahr, neue Prüfung Ihres Beitrags zur Riester Rente.
Ihre Dezember-Gehaltsabrechnung mit Angabe des rentenversicherungs-/sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens 2016 sollte Ihnen vorliegen.
Damit Sie für das Jahr 2016 die volle Zulage bzw. die volle Förderung erhalten, sollten Sie bereits jetzt prüfen, ob der Beitrag Ihrer Riester Rente ausreichend hoch ist.
Selbstverständlich können Sie die Prüfung auch noch bis Dezember aufschieben. Aber dann sind gegebenenfalls fehlende Beitragszahlungen in einer Summe zu entrichten.
Vielleicht fällt es Ihnen ja leichter, Ihre Beiträge unterjährig anzupassen.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten?

Grundsätzlich müssen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (hier 2016) eingezahlt werden. Davon werden die Grundzulage in Höhe von 154 EUR und ggfls. die Kinderzulage(n) in Höhe von 185 EUR für vor dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder bzw. 300 EUR für ab dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder abgezogen.

Beispiel

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €

1.600,00 €

(max. jedoch 2.100,00 €)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

961,00 €

(mindestens 60,00 €)

In unserem Beispiel müssen also 961,00 € Eigenbeitrag im Jahr 2017 in die Riester Rente eingezahlt werden.
Sollte dieser Betrag höher sein als Ihre bisherige Beitragszahlung, sollten Sie entweder im Laufe des Jahres eine einmalige Zuzahlung leisten oder den Beitrag gemäß Ihrer festgelegten Zahlungsweise (z. B. monatlich) erhöhen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer unterjährigen Erhöhung den Differenzbetrag durch die noch zur Verfügung stehenden Monate teilen müssen.

Auch eine Reduzierung des notwendigen Eigenbeitrags ist natürlich denkbar, wenn sich z. B. Ihr Gehalt reduziert hat oder neugeborene Kinder hinzugekommen sind. Bedenken Sie aber bitte, dass sich dadurch natürlich auch Ihr Anspruch aus dem Vertrag im Rentenalter reduziert. Sie sollten sich eine Reduzierung also stets gut überlegen.

Zur Erlangung zusätzlicher Steuervorteile können Sie abweichend bei der o. g. Berechnung statt der 4% des SV-pflichtigen Vorjahreseinkommens auch pauschal den Höchstbetrag in Höhe von 2.100 ansetzen.

Daraus folgt dann die Berechnung

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €, hier abweichend

2.100,00 €

(Höchstbeitrag)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

1.461,00 €

Die Kinderzulage(n) werden natürlich nur sofern zutreffend abgezogen!

PKV für Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg

19. Januar 2016 in PKV

Die meisten Beamten im Vorbereitungsdienst bzw. Referendariat sehen sich erstmals eigenverantwortlich mit dem Thema Krankenversicherung konfrontiert.
Neben der Frage, ob man sich lieber privat oder gesetzlich versichern sollte und bei welchem Anbieter der Versicherungsschutz begründet werden soll, gilt es einige Besonderheiten der jeweiligen Beihilfeverordnungen zu beachten.

Heute möchte ich einen wichtigen Hinweis für angehende Referendare / Beamte im Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg geben.
Beamte in Baden-Württemberg, im aktiven Dienst, die nach dem 31.12.2012 erstmals verbeamtet werden, haben dauerhaft einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50%. Für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus, also der Behandlung im Wahlkrankenhaus durch den Arzt der Wahl und Unterbringung im Zweibettzimmer wird auf Antrag
monatlich ein Abzug in Höhe von monatlich 22 EUR durch die Beihilfestelle vorgenommen.

Häufig werden den jungen Beamten dann, sofern sie sich privat versichern, Tarifkombinationen in allen Bereichen (ambulant, stationär und dental) mit demselben Beihilfesatz angeboten. In Baden-Württemberg also 50%. Beamte im Vorbereitungsdienst / Referendariat haben mehrheitlich einen Anspruch auf so genannte Ausbildungstarife. Diese sind vom Beitrag her gegenüber den Tarifen für Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit stark rabattiert.

Entscheidet sich nur ein Beamter auf Widerruf (also im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst) die Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss er den o. g. Abzug vornehmen lassen.
Das ist in Abhängigkeit zur Tarifstruktur des jeweiligen Versicherungsunternehmens, bei dem die Private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, möglicherweise ungünstig.
Statt nämlich den stationären Bereich generell mit 50% bei der PKV zu versichern, sollte nur der Bereich für die Regelleistungen zu 50% versichert werden. Die Wahlleistungen hingegen sollten zu 100% versichert werden. Das ist wie gesagt nicht bei jedem Versicherungsunternehmen so 1:1 umsetzbar und nicht immer die beste Variante, es sollte aber jedes Mal geprüft werden!
Jetzt werden Sie sich vielleicht fragen, wo der Sinn sein soll und ob man damit nicht überversichert ist.
Ich kann Sie beruhigen. Das ist definitiv nicht der Fall. Und – deswegen ist diese Variante sehr häufig sinnvoll – sie sparen damit auch noch Geld!

Wie funktioniert das nun im Detail?

Bei der Beantragung des Versicherungsschutzes bei der PKV beantragen Sie für den Baustein „Wahlleistungen im Krankenhaus“ den Tarif 100%.
Sie teilen der Beihilfestelle mit dem entsprechenden Formular mit, dass Sie keinen Abzug für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wahlleistungen im Krankenhaus wünschen. Das Formular wird Ihnen vom LBV zugeschickt.

Für den Baustein „Wahlleistungen“ 100% zahlen Sie dann in einem repräsentativen Beispiel 5 EUR mehr als in der Tarifvariante 50%. Das bringt Ihnen einen finanziellen Vorteil in Höhe von 17 EUR monatlich.

Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe besteht dann erneut Handlungsbedarf.
Sollen die Wahlleistungen zukünftig bei der Beihilfestelle in Anspruch genommen werden, muss die Erklärung innerhalb von fünf Monaten ab Umwandlung oder Wiederbegründung des Beamtenverhältnisses an das Landesamt für Finanzen geschickt werden.
Und natürlich muss dann auch eine Anpassung der Tarife bei der PKV vorgenommen werden. Hier muss innerhalb von sechs Monaten von der Tarifstufe 100% Wahlleistungen in 50% Wahlleistungen umgestellt werden.
Da es sich hier für die Versicherungsgesellschaft um eine Risikominimierung handelt, ist für die Umstellung keine erneute Prüfung des Gesundheitszustands erforderlich.

Das Landesamt für Finanzen in Baden-Württemberg beschreibt die Regeln auf seiner Website

Niedersachsen denkt über Erhöhung der Grunderwerbsteuer nach

18. Januar 2016 in Finanzierungen, Pressespiegel

Nach einem Bericht auf welt.de beschäftigt sich das Finanzministerium des Landes Niedersachsen mit einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer.

Bisher gäbe es keine konkreten Beschlüsse, jedoch ziehe man eine Erhöhung in Betracht, wenn die Kosten für die Flüchtlingsintegration die im Haushalt veranschlagten Mittel überschreiten.

Ein konkreter neuer Steuersatz wurde nicht genannt, wenn man jedoch zwischen den Zeilen liest, kann eine Erhöhung von 5,0% auf 6,5% als Ziel des Gedankenspiels angenommen werden.

Wer in nächster Zeit den Kauf oder Neubau einer Immobilie plant, sollte gewappnet sein und sich eventuell etwas sputen.

Grunderwerbsteuersätze Stand 04.01.2016

Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung 2016

17. Januar 2016 in GKV

Zuschuss für in der GKV pflichtversicherte Arbeitnehmer

Bei in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern werden die Beitragssätze jeweils hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

Ausnahme: Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag zur GKV (sofern er von der jeweiligen Kasse erhoben wird) ist allein vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Zuschlag für Kinderlose über 23 Jahren in der Pflegepflichtversicherung ist ebenfalls allein vom Arbeitnehmer zu tragen.

Sonderfall Sachsen: Hier beträgt der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegepflichtversicherung 1,675%. Kinderlose über 23 Jahren zahlen 1,925%.

Krankenversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):

• Allgemeiner Beitrag 7,30% / 7,30% / 14,60%

• Ermäßigter Beitrag 7,00% / 7,00% / 14,00%

• Zusatzbeitrag 0,00% / 1,00% [Details] / 1,00% [Details]

Pflegeversicherung (Arbeitgeber / Arbeitnehmer / Gesamt):

• allgemein 1,175% / 1,175% / 2,35%

• Kinderlose über 23 Jahre 1,175% / 1,425% / 2,60%

• Sachsen 0,675% / 1,675% / 2,35%

• Sachsen/Kinderlose 0,675% / 1,925% / 2,60%

Zuschuss für PKV-Mitglieder und freiwillig Versicherte in der GKV

Privat versicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte GKV-Mitglieder haben Anspruch

auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers. Im Detail gilt Folgendes:

Krankenversicherung

Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Krankenversicherung errechnet

sich aus der Hälfte des Betrags des allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen

und den beitragspflichtigen Einnahmen, die bei Krankenversicherungspflicht

maßgebend wären. Bei der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze

von 4.237,50 Euro und dem Beitragssatz von 14,6 Prozent errechnet sich

ein maximaler Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von

309,34 Euro [4.237,50 Euro x 14,6 Prozent x 0,5]. Bei Personen ohne Anspruch

auf Krankengeld beträgt er 296,63 Euro [4.237,50 Euro x 14 Prozent x 0,5].

Pflegeversicherung

Als Höchstzuschuss des Arbeitgebers in der Pflegeversicherung ist die Hälfte

des Betrags zu zahlen, der sich für einen Versicherungspflichtigen ergibt.

Der maximale Beitragszuschuss für 2016 beträgt daher 49,79 Euro [4.237,50

Euro x 2,35 Prozent x 0,5]. In Sachsen beträgt der Höchstzuschuss zur Pflegeversicherung

28,60 Euro [4.237,50 Euro x 0,675 Prozent].

Monatlicher Höchstzuschuss für PKV-Mitglieder 2016

Krankenversicherung mit Anspruch auch Krankengeld: 309,34 Euro.

Krankenversicherung ohne Anspruch Krankengeld: 296,63 Euro.

Pflegeversicherung: 49,79 Euro.

Pflegeversicherung Sachsen: 28,60 Euro.

Was darf meine Traumimmobilie kosten? Kostenloses Berechnungstool.

16. Januar 2016 in Finanzierungen

Wenn Sie den Kauf oder Neubau einer Immobilie planen, sollten Sie auf jeden Fall vorher

Ihre finanziellen Möglichkeiten genau beleuchten.

Die Zinsen für Immobilienfinanzierungen befinden sich auf einem sehr niedrigen Niveau.

Doch wie lange wird dieser Zustand anhalten? Und wie werden die Zinsen nach Ablauf der

Zinsfestschreibung Ihres Darlehens aussehen?

Dieser Rechner kalkuliert nicht aus Basis der aktuellen Zinsen, sondern mit einem Zinssatz

in Höhe von 6% und einer Tilgung in Höhe von 2%. Hierdurch soll ein ausreichender Puffer

für eventuelle Zinserhöhungen in der Zukunft berücksichtigt werden. Positiver Nebeneffekt:

Auch für unvermutet entstehende finanzielle Lücken (Arbeitslosigkeit, Einkommensreduzierung)

ist vorgesorgt.

Selbstverständlich können Sie die Zinseinstellungen ändern. Der Sinn dieses Tools ist jedoch,

einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen, damit Sie auch langfristig Spaß an Ihrer Immobilie haben.

Hier geht es zum kostenlosen Rechner

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Neuigkeiten Immobiliendarlehen KW 02/2016

15. Januar 2016 in Allgemein

Nachstehend ein Überblick über aktuelle Sonderaktionen und Konditionsanpassungen.
Details erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Sonderaktionen

  • Deutsche Kreditbank (DKB): Aufschlagsfreie Zeit bei Forward-Darlehen 12 Monate statt bisher 5 Monate. Grundbuchkosten für Umschuldungen werden übernommen. Aktionsende: 15. März 2016.
  • Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS): Senkung der Bereitstellungszinsen um 0,10 Prozentpunkte. Aktionsende: 15. März 2016.

Konditionssenkungen

  • Commerzbank
  • Volkswohl Bund
  • Sparda-Bank Hamburg
  • Hannoversche Leben
  • PSD Bank Berlin
  • KSK Esslingen-Nürtingen
  • PSD-Bank Westfalen-Lippe
  • SPK Bayreuth
  • PSD Bank Braunschweig
  • PSD Bank Karksruhe
  • Mittelbrandenburgische Sparkasse

Konditionserhöhungen

  • DKB
  • PSD Bank Rhein-Ruhr

Finanzierungsanfrage

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Falschberatung in der Bank zu Versicherungsthemen. Heute: Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag

14. Januar 2016 in Pflegeversicherung, Vermögensanlage

Es liegt mir fern, mich über Fehler von anderen Beratern lustig zu machen. Fehler können passieren, das steht außer Frage.
Wenn jedoch dreist gelogen wird und offensichtlich Basiswissen fehlt, dann hört der Spaß auf.
Die folgende „Geschichte“ ist keine Fiktion. Eine Kundin hat mir den Ablauf eines Gesprächs zum Thema „Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag“ glaubhaft geschildert.

Die Kundin war bei ihrer Bank, weil sie eine Kontoangelegenheit erledigen wollte. Am Schalter wurde Sie unvermutet auf eine Pflegeabsicherung für die Mutter (71 Jahre) gegen Einmalbeitrag angesprochen. Das Angebot für die Pflegerente wurde der Kundin auf Nachfrage mitgegeben.

Schauen wir uns jetzt einmal an, was der Kundin versprochen wurde und was tatsächlich in den Bedingungen steht:

Aussage 1 Bank: Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.

Antrag: Antrag war anbei und zwar mit Gesundheitsfragen.

Annahme: Wollte die Bank dann überall „nein“ ankreuzen, weil sie ja keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung fürchten muss? Aber die Kundin leider keine Leistungen erhalten würde?

Aussage 2 Bank: Es ist eine Todesfallleistung eingeschlossen, sie – die Tochter – bekommt bei Tod der Mutter das ganze Geld wieder.

Bedingungen: Wenn man sich die Rückkaufswerte ansieht, stellt man fest, dass in den ersten 3 bis 4 Jahren doch einige Tausender vom Einmalbeitrag fehlen (Abschlusskosten etc.). Sollte die Mutter also in dieser Zeit versterben, fehlen diese Tausender schon mal.

Die Todesfallleistung wird erst dann ausgezahlt, wenn keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn es ganz schlecht läuft, hat die Mutter vielleicht ein halbes Jahr Pflegeleistungen bekommen und schon gibt es keine Todesfallleistung mehr.

Bzw.: sollten keine Pflegeleistungen in Anspruch genommen worden sein, prüft der Versicherer, wie es zum Tode gekommen ist, zur Not bis zur Obduktion. Und der Versicherer kann eine Pflegebedürftigkeit annehmen. Wer möchte sich nach dem Tod der Mutter mit dem Versicherer vor Gericht streiten, um die Einmalzahlung zurück zu bekommen?

Aussage 3 Bank: Es wurde mal eben eine Beitragsbefreiung im Pflegefall angekreuzt (ist in diesem Tarif frei wählbar).

Annahme: Was soll der Kunde damit, wenn er einen Einmalbeitrag leistet? Er zahlt keinen monatlichen Beitrag, wo es evtl. Sinn machen könnte. Der Punkt „Beitragsbefreiung“ kostet Geld, geht also somit zu Lasten der Pflegeleistung.
Offenbar haben die Banken für sich jetzt auch das Thema „Pflege“ entdeckt. Irgendwie scheint es aber mit den Produktschulungen nicht so gut geklappt zu haben. Oder hat das System?

Seien Sie bitte immer vorsichtig, wenn Sie in der Bank einfach so zu Versicherungsanschlüssen angesprochen werden. Machen Sie es wie meine Kundin: Unterschreiben Sie nichts, lassen Sie sich aber alles schriftlich geben, damit Sie entweder zu Hause noch einmal selber nachlesen können und/oder mit jemandem sprechen können, der sich auskennt.