Sie werden es niemals lernen!

14. Juni 2011 in BU-Versicherungen, Finanztest / Stiftung Warentest

Gerade flattert die aktuelle Ausgabe der „Finanztest“ auf meinen Schreibtisch (Ausgabe 7/2011).
wieder einmal testet man Berufsunfähigkeits-Versicherungen (BU-Versicherungen).

Ich habe gerade mal eine Minute gebraucht um zu erkennen, dass man hier wieder ganze Arbeit geleistet hat. Also im Sinne von „Wir verstehen zwar nicht, was wir hier testen, aber wir machen es immer wieder“.

Wieder einmal wurden „Modellkunden“ herangezogen. Die Testkriterien wurden gegenüber dem letzten Test nochmals reduziert.

Ich versuche, wenn sich meine Übelkeit bis dahin gelegt hat, vor meinem Urlaub noch etwas konkreter zu werden.

PKV-Beratung – Wenn man sie nicht überzeugen kann, dann muss man sie verwirren!

14. Juni 2011 in PKV

Die Qualität der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist leider häufig sehr schlecht.

Viele „Kollegen“ meinen, dass es mit der Abfrage von drei bis fünf Leistungspunkten (darunter so „spannende“ Punkte wie die Leistungen des Versicherers für Sehhilfen) getan sei und dem Kunden damit ein bedarfsgerechter Rat erteilt werden könne. Das diese wenigen Kriterien nicht ausreichen, um den Kunden in eine entscheidungsreife Situation zu versetzen, hat sich zwar noch nicht so herum gesprochen, wie es mir lieb wäre, aber immer mehr Menschen entwickeln eine Sensibilität für die Wichtigkeit einer eingehenden Beratung.

In letzter Zeit gibt es eine Entwicklung, die ich ebenfalls für sehr bedenklich halte. Nach dem Motto „wenn man sie nicht überzeugen kann, dann muss man sie verwirren“, werden Kunden systematisch mit angeblich unglaublich wichtigen Leistungspunkten verunsichert, manipuliert und in eine bestimmte Richtung gedrängt.

Ein „Kollege“ hat in einem Internetforum auf die Frage eines jungen Arztes, der eventuell von der GKV in die PKV wechseln möchte, folgendes geschrieben:

„Ich persönlich möchte z. B. (Gott bewahre, dass es so weit kommt), bei einer Glioblastom-Erkrankung in der Lage sein, in die USA zu fliegen und von meiner Krankenkasse eine dortige Behandlung voll erstattet zu bekommen.

Mal davon abgesehen, dass wir hier nicht über die Krankenkasse, sondern über die Krankenversicherung sprechen, ist das ein typischer Fall für einen Manipulationsversuch. Ein Glioblastom ist ein bösartiger hirneigener Tumor bei Erwachsenen. Die mittlere Überlebenszeit liegt zwischen 7,5 und 17,1 Monaten. In unserem Kulturkreis gibt es 2,9 – 3,5 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner. Das mediane Alter bei Diagnosestellung beträgt 64 Jahre. Und selbst dann, wenn mein Krankenversicherungstarif keine Bindung an die deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennt, sind für eine Kostenübernahme einer planbaren OP in den USA weitere Voraussetzungen erforderlich. Geradezu peinlich ist es natürlich, einem Arzt mit so einer Aussage zu kommen. Ärzte stehen zu diesem medizinischen GAU sehr realistisch. Zitat: „Letztendlich landet man eh irgendwann in der Kiste“.

Nicht das wir uns falsch verstehen: im Rahmen der Beratung muss der Punkt „Ausland / GOÄ“ ausführlich besprochen werden. Aber nicht auf diese manipulative Art und Weise!

Der „Kollege“ unternimmt aber noch einen weiteren Verunsicherungsversuch:

„Ich möchte, dass meine KV zu 100% leistet, auch wenn ich bewußtlos aus dem Auto gezogen wurde und der Notarzt mich in eine sog. „gemischte Anstalt“ eingeliefert hat…. leider konnte ich ja vor Behandlungsbeginn nicht anfragen, ob meine KV dort für mich leistet.

Auch diese Aussage ist manipulativ und schlichtweg falsch! Der Punkt „gemischte Krankenanstalten“ wird gerne falsch ausgelegt. In dem hier geschilderten Fall können maximal die Regelungen zu den Transportmitteln und eine eventuell vorhandene Kilometerbegrenzung und das kleine Wörtchen „nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus“ eine Rolle spielen. Wenn im Notfall die gemischte Krankenanstalt das Versorgungskrankenhaus am Wohnort oder Aufenthaltsort ist, möchte ich den Versicherer sehen, der hier eine Leistung verweigert.

Gerne wird auch darauf hingewiesen, dass ein Tarif unbedingt weltweit ohne Leistungseinschränkungen gültig sein muss. Sogar dann, wenn ich meinen Wohnsitz dauerhaft ins außereuropäische Ausland verlege. Gerne ergänzt um die Frage: “ Können Sie ausschließen, dass Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach außerhalb von Europa verlegen?“.

Natürlich kann das kaum jemand. Auch diesen Punkt (den Geltungsbereich einer PKV) muss man erklären. Aber bitte nicht so. Für die meisten Kunden reicht übrigens eine gute Reisekrankenversicherung für unter 10 EUR pro Jahr für beliebig viele Reisen ins Ausland aus.

Diese Art der Beratung ist fast immer auf den Einsatz bestimmter Beratungs- und Vergleichsprogramme zurückzuführen. Das schlimme ist, dass diese Programme qualitativ wirklich sehr hochwertig sind und auch von mir gerne verwendet werden. Aber in den Händen von Ahnungslosen werden sie zu einer gefährlichen Bedrohung. Ungefähr so, als würde man mir eine hochentwickelte Schlagbohrmachine in die Hand drücken. Wer mich kennt weiß, dass „handwerklich unbegabt“ für mich noch eine schmeichelhafte Aussage darstellt.

Lassen Sie sich weder mit der „3- 5 Leistungspunkte Strategie“ abspeisen, noch mit der „manipulieren und verunsichern ist unser Geschäft Methode“ in eine falsche Richtung lotsen, hinterfragen Sie alle Aussagen Ihres Beraters/Vermittlers sehr genau und lassen Sie sich die Aussagen schwarz auf weiß belegen.

Wann ist man pflegebedürftig?

11. Juni 2011 in Pflegeversicherung

„Wenn man wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate Hilfe bedarf.“ (SGB XI § 14)

Es geht hier lt. Pflegeversicherungsgesetz um die Feststellung der Häufigkeit des Pflegebedarfs und um den zeitlichen Mindestaufwand pro Tag bzw. in der Woche.

Folgende Krankheiten und Behinderungen zählen zu den Kriterien: Verluste, Lähmungen oder Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des zentralen Nervensystems, psychische Erkrankungen / geistige Behinderungen.

Auch zählen Gedächtnis- und Orientierungsstörungen dazu.

Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt. Sie erhielten bis 01.07.2008 einen Betreuungsbetrag von bis zu 460,- Euro jährlich. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform im Jahr 2008 erhalten die Betroffenen mehr Geld, abhängig vom Betreuungsbedarf (bis zu 2.400,- Euro jährlich) (lt. SGB XI § 45b).

Warum sind die meisten Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1?

10. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Auf die jeweiligen Pflegestufen entfallen (Stand 05/2008 per 31.12.2007)
Pflegestufe 1 = 59,2 %
Pflegestufe 2 = 31,4 %
Pflegestufe 3 =   9,4 %

Die Pflegestufe 1 ist meistens die erste Stufe, in die man eingestuft wird, wenn man altersbedingt bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr allein bewältigen kann. Je nach dem, ob die Pflegebedürftigkeit im Laufe der Zeit zunimmt, wird man in die höhere Pflegestufe eingestuft oder eben auch nicht. Es kann durchaus sein, dass man sein Leben lang in der Pflegestufe 1 verweilt, weil der Pflegebedarf nicht größer wird. Außerdem wissen viele Pflegebedürftige nicht, dass man einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen muss. Erst wenn dieser gestellt ist, kann der MDK kommen und eine eventuelle Höherstufung vornehmen.

Ab welchem Alter ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, ein Pflegefall zu werden? Wie viele Menschen sind zurzeit pflegebedürftig und wie sieht die Prognose für die Zukunft aus?

9. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Hier kommen wir um einige statistischen Zahlen nicht herum.

Im 10-Jahresbereich ist die Zahl der Pflegebedürftigen um 16 % bzw. 322.000 auf 2,34 Mio. angestiegen. Das ist seit Dezember 2007 bis jetzt ein Zuwachs um 91.000 bzw. 4,1 %. Die Prognose für den nächsten Zwei-Jahres-Zeitraum sieht einen Zuwachs um 100.000 Menschen vor, d.h. im Jahr 2020 gibt es bereits 2,9 Mio. Pflegefälle.

Zur zeit sind 67 % der Pflegebedürftigen weiblich.

83 % sind 65 Jahre alt und älter und 35 % waren Ende 2009 bereits über 85 Jahre alt.

69 % bzw. 1,62 Mio. der Menschen werden zu Hause versorgt, davon sind 1,07 % Pflegegeld-Leistungsempfänger. 555.000 werden derzeit durch ambulante Pflegedienste versorgt. Das sind im Vergleich zu 2007 10,1 % mehr, die von Pflegediensten betreut werden (ca. 51.000). Die Anzahl der Pflegegeld-Empfänger erhöhte sich um 3,1 % bzw. 32.000. Knapp jeder 3. ist vollstationär untergebracht (717.000), und es waren in den Pflegeheimen 31.000 bzw. 4,6 % mehr gegenüber 2007 untergebracht.

KfW senkt Förderhöchstbetrag für Programme 124 und 141 ab dem 01.07.2011

8. Juni 2011 in Finanzierungen

Rundschreiben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 07.06.2011:

„Im Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung unseres Förderangebotes haben wir
uns dazu entschlossen, den Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren
auf 75.000 EUR je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf
maximal 75.000 EUR zu begrenzen. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben
unverändert bestehen. Anträge, die ab dem 01.07.2011 (einschließlich) bei der KfW
eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt, d.h. mit maximal
75.000 EUR.“

Zum selben Termin gibt es für die KfW-Programme 124/134 keine Möglichkeit mehr, eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vereinbaren!

Weiterhin möglich ist die Vereinbarung einer 5-jährigen oder 10-jährigen Zinsbindung sowie eine 8-Jährige Zinsbindung für die endfällige Finanzierungsvariante.

Was versteht man unter der Pflegestufe 0?

7. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Ursprünglich kommt der Begriff der Pflegestufe 0 aus dem Sozialhilfebereich.

Das heißt, wenn der MDK eine Pflegestufe ablehnt, aber trotzdem Pflegebedarf, allerdings unter dem Mindestpflegeaufwand (90 Minuten pro Tag) besteht, können Leistungen beim Sozialhilfeträger beantragt werden. Bevor das Sozialamt diese Leistungen bewilligt, werden die Einkommensverhältnisse anhand von Rentenbescheiden, Mietzahlungen etc. geprüft.

Diese bewilligten Leistungen kann dann z.B. der Pflegedienst direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

Seit einiger Zeit taucht der Begriff der Pflegestufe 0 auch in Verbindung mit Demenz/Alzheimer auf. Die privaten Pflegezusatztarife, die bei Demenz Leistungen erbringen, verwenden ebenfalls diesen Begriff.

Was muss ich bei einer Zwangsversteigerung beachten?

6. Juni 2011 in Finanzierungen

Immer wieder werde ich von Kunden gefragt, ob es nicht günstig wäre, eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung zu erwerben.

Natürlich reizt die Vorstellung, eine Immobilie unter dem Verkehrswert zu erwerben. Wer spart nicht gerne beim Immobilienkauf?
Ich möchte hier einge „Fallen“ und Besonderheiten bei der Finanzierung einer solchen Immobilie aufzeigen:

Zunächst ist zu beachten, dass nach dem erfolgten Zuschlag relativ schnell der so genannte Verteilungstermin anberaumt wird. Zu diesem Termin müssen Sie den Zuschlagswert belegen. Zusätzlich kommen noch Kosten und Gebühren auf Sie zu.

Häufig reden wir hier von Fristen von sechs oder acht Wochen. Ich habe in der Praxis auch schon vier Wochen erlebt. Versuchen Sie bitte im eigenen Interesse, den Termin nicht zu kurzfristig festlegen zu lassen.

Wie läuft nun so ein Termin ab?

Beim Versteigerungstermin müssen Sie zunächst 10% des Verkehrswerts gem. Gutachten als Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Das kann in Form eines Bundesbankschecks (der Aussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein), einer unbefristeten Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch vorherige Überweisung an die zuständige Gerichtskasse erfolgen.  Sie müssen also mindesten 10% des Verkehrswerts als Eigenkapital einsetzen.

Wenn Sie den Zuschlag erhalten, dann ist dieser verbindlich. Die bereits gezahlten 10% des Verkehrswerts werden natürlich auf den Zuschlagswert angerechnet.

Der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin am Amtsgericht vereinbart nun den Verteilungstermin (s. o.) mit Ihnen.

Was für zusätzliche Kosten/Gebühren entstehen mir?

Es werden Zinsen in Höhe von 4% bis zum Verteilungstermin berechnet. Zusätzlich müssen Sie Gerichtsgebühren (ca. 0,40 – 0,50% vom Verkehrswert), Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,0%), Grundschuldbestellungskosten und die Kosten für die Grundbuchauszüge zahlen.

Damit Sie eine möglichst breite Auswahl an Banken finden, die hier eine Finanzierungslösung anbieten und damit Sie einen günstigeren Zinssatz für Ihr Darlehen erhalten, sollten Sie auch die Kosten und Gebühren aus Eigenmitteln bestreiten können.

Gibt es darüber hinaus noch weitere Kosten?

Unter Umständen schon. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich möglicherweise eine Überschneidung zwischen dem Beginn der Rate für die Finanzierung der ersteigerten Immobilie und Ihrer momentanen Miete ergibt. Außerdem sollten Sie Umzugskosten einplanen. Da Sie in den meisten Fällen nicht die Gelegenheit haben, sich die ersteigerte Immobilie genau anzusehen, kommen eventuell noch Sanierungskosten (Heizungsanlage, Fenster etc.) auf Sie zu.

Jetzt wird die Zeit knapp!

Nun beginnt die Suche nach der geeigneten Finanzierung. Beachten Sie bitte, dass fast alle Banken nur den niedrigeren Wert als Basis für die Wertermittlung der Immobilie ansetzten, der sich aus dem Vergleich zwischen Verkehrswert (gem. Gutachten) und Zuschlagswert ergibt.
Wenn Sie also z. B. eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 200.000 EUR für 150.000 EUR ersteigern, setzt die Bank nur 150.000 EUR an.

Sie können sich jetzt auf den Weg machen, und sämtliche Banken in Ihrer Umgebung abklappern. Das kostet natürlich viel Zeit. Oder Sie wenden Sich an einen Finanzierungsvermittler, der mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie plant und Ihnen eine günstige Finanzierung am Markt heraus sucht.

Egal an wen Sie sich wenden, Sie brauchen Zeit, um sich Ihre Entscheidung gut zu überlegen. Die banküblichen unterlagen müssen Sie auch noch besorgen. Das sind Unterlagen zu Ihrem Einkommen, zu Ihrem Vermögen und zur zu finanzierenden Immobilie.

Wenn dann der Darlehensvertrag der Bank vorliegt, beginnt Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Der Notar muss die Grundbucheintragung vornehmen lassen, die Bank braucht eine Notarbestätigung und so weiter und so weiter.

Was ist, wenn ich zum Verteilungstermin nicht zahlen kann?

Das wird teuer! Sie müssen damit rechnen, dass die Forderung des Betreibers der Zwangsversteigerung nun auf Sie persönlich übertragen wird. Es werde unter Umständen Zwangshypotheken eingetragen und es kann in Ihr gesamtes Privatvermögen vollstreckt werden. Ich hörte auch schon von Strafanzeigen wegen Betrugs. Lassen Sie es bitte im eigenen Interesse auf keinen Fall so weit kommen.

Fazit

Der Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist nichts für Menschen, die kein oder nur sehr wenig Eigenkapital haben. Sie sollten eine gute Bonität haben, damit es eigentlich nur noch „Formsache“ ist, dass Ihnen eine Bank ein Darlehen mit einem akzeptablen Zinssatz gibt.

Lassen Sie sich vorher beraten!

Absicherungsmöglichkeiten gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit

3. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Es gibt drei verschiedene Varianten, um sich privat zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeleistung zu versichern. Hier unterscheidet man zwei Bereiche. Einmal sind die Tarife im Krankenversicherungsbereich angesiedelt (Pflegetagegelder und Pflegekostentarife) und einmal im Lebensversicherungsbereich (Pflegerenten).

Beim Pflegetagegeld ist ein fester frei vereinbarter Tagessatz versichert. Je nach Pflegestufe werden zwischen 1 und 100% dieses Satzes gezahlt. Geleistet wird nach Einstufung des MDK lt. SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Es ist kein Kostennachweis erforderlich, das heißt, man kann selbst über die konkrete Verwendung entscheiden, z.B. für einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder wenn man sich von Angehörigen pflegen lassen möchte. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Anfangsbeitrag ist relativ niedrig.

Bei den Pflegekostentarifen sind die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert. Dafür ist ein Nachweis in Form von Rechnungen (vom Pflegedienst oder -heim) erforderlich. Es ist hier keine freie Verwendung möglich, z.B. für die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Freunden. Es wird nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet, es gibt Höchstsätze, die erstattet werden.

Für die beiden Krankenversicherungsvarianten (Pflegetagegeld und Pflegekosten) gelten folgende Merkmale: Mögliche Beitragsanpassungen über die Laufzeit des Vertrages sind möglich. Damit die Leistungen nicht immer gleich bleiben, sollte eine Dynamik eingeschlossen werden, denn unser Geld von heute ist in 10, 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation nicht mehr dasselbe wert. Diese Dynamisierung ist aber allenfalls im Leistungsfall möglich. Die Überschüsse werden zur Minderung von Beitragsanpassungen verwendet. Es wird kein Rückkaufswert gebildet, es sind keine Einmalzahlungen möglich, auch keine Unterbrechung der Beitragszahlung. Es gibt auch häufig keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

Die Pflegerente funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Es wird eine frei verfügbare monatliche Rente gezahlt, die sich nach der festgestellten Pflegestufe (SGB XI) oder der ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) richtet. Die Pflegekosten müssen nicht nachgewiesen werden. Die Beiträge bleiben über die Laufzeit stabil. Durch die gebildeten Überschüsse können steigende Leistungen angeboten werden. Es werden Rückkaufswerte gebildet, d.h., dass bei Kündigung des Vertrages ein Teil des eingezahlten Geldes zur Verfügung steht. Bei den Pflegerenten kann man im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung einschließen und auch der Einschluss einer Dynamik ist möglich. Todesfall-Leistungen sind einschließbar, allerdings sind diese in der Regel nicht sehr hoch. Es können Einmalzahlungen getätigt werden, zum Teil sind diese auch wieder entnehmbar. Es ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich, wenn man sich zwischenzeitlich in einem finanziellen Engpass befindet. Es gibt keine Wartezeiten und meistens keine Karenzzeiten, diese können aber in verschiedenen Varianten eingeschlossen werden. Bei den Pflegerenten ist der Anfangsbeitrag allerdings relativ hoch.

Pflegeversicherung: Was genau versteht man unter einer Kombinationsleistung?

1. Juni 2011 in Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es verschiedene Arten von Leistungen.

Man unterscheidet die Sachleistung, die Geldleistung, die Kombinationsleistung und die Kostenerstattung.

Sachleistungen erhält man, wenn man sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lässt oder man sich im Pflegeheim befindet.

Geldleistungen kann man beantragen, wenn man sich von Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn pflegen lässt. Diese Geldleistung erhält der Pflegebedürftige direkt und kann frei verwendet werden. Allerdings ist hier ein halbjährlicher Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst erforderlich, der die Pflegesituation überprüft und auch beratend zur Seite steht.

Die Kombinationsleistung ist, wie das Wort auch schon sagt, eine Kombination aus der Sach- und Geldleistung. Ein Beispiel dazu: man beauftragt einen Pflegedienst, einmal wöchentlich zu kommen, um den Pflegebedürftigen zu baden. Dafür rechnet der Pflegedienst einen Betrag X mit der Pflegekasse ab. Danach wird der Rechnungsbetrag des Pflegedienstes prozentual vom Pflegegeld abgezogen, und diesen Restbetrag erhält der Pflegebedürftige dann als Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt. Man kann also durch die Kombinationsleistung beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen.