Die Qualität der Beratung zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist leider häufig sehr schlecht.
Viele „Kollegen“ meinen, dass es mit der Abfrage von drei bis fünf Leistungspunkten (darunter so „spannende“ Punkte wie die Leistungen des Versicherers für Sehhilfen) getan sei und dem Kunden damit ein bedarfsgerechter Rat erteilt werden könne. Das diese wenigen Kriterien nicht ausreichen, um den Kunden in eine entscheidungsreife Situation zu versetzen, hat sich zwar noch nicht so herum gesprochen, wie es mir lieb wäre, aber immer mehr Menschen entwickeln eine Sensibilität für die Wichtigkeit einer eingehenden Beratung.
In letzter Zeit gibt es eine Entwicklung, die ich ebenfalls für sehr bedenklich halte. Nach dem Motto „wenn man sie nicht überzeugen kann, dann muss man sie verwirren“, werden Kunden systematisch mit angeblich unglaublich wichtigen Leistungspunkten verunsichert, manipuliert und in eine bestimmte Richtung gedrängt.
Ein „Kollege“ hat in einem Internetforum auf die Frage eines jungen Arztes, der eventuell von der GKV in die PKV wechseln möchte, folgendes geschrieben:
„Ich persönlich möchte z. B. (Gott bewahre, dass es so weit kommt), bei einer Glioblastom-Erkrankung in der Lage sein, in die USA zu fliegen und von meiner Krankenkasse eine dortige Behandlung voll erstattet zu bekommen.“
Mal davon abgesehen, dass wir hier nicht über die Krankenkasse, sondern über die Krankenversicherung sprechen, ist das ein typischer Fall für einen Manipulationsversuch. Ein Glioblastom ist ein bösartiger hirneigener Tumor bei Erwachsenen. Die mittlere Überlebenszeit liegt zwischen 7,5 und 17,1 Monaten. In unserem Kulturkreis gibt es 2,9 – 3,5 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner. Das mediane Alter bei Diagnosestellung beträgt 64 Jahre. Und selbst dann, wenn mein Krankenversicherungstarif keine Bindung an die deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennt, sind für eine Kostenübernahme einer planbaren OP in den USA weitere Voraussetzungen erforderlich. Geradezu peinlich ist es natürlich, einem Arzt mit so einer Aussage zu kommen. Ärzte stehen zu diesem medizinischen GAU sehr realistisch. Zitat: „Letztendlich landet man eh irgendwann in der Kiste“.
Nicht das wir uns falsch verstehen: im Rahmen der Beratung muss der Punkt „Ausland / GOÄ“ ausführlich besprochen werden. Aber nicht auf diese manipulative Art und Weise!
Der „Kollege“ unternimmt aber noch einen weiteren Verunsicherungsversuch:
„Ich möchte, dass meine KV zu 100% leistet, auch wenn ich bewußtlos aus dem Auto gezogen wurde und der Notarzt mich in eine sog. „gemischte Anstalt“ eingeliefert hat…. leider konnte ich ja vor Behandlungsbeginn nicht anfragen, ob meine KV dort für mich leistet.“
Auch diese Aussage ist manipulativ und schlichtweg falsch! Der Punkt „gemischte Krankenanstalten“ wird gerne falsch ausgelegt. In dem hier geschilderten Fall können maximal die Regelungen zu den Transportmitteln und eine eventuell vorhandene Kilometerbegrenzung und das kleine Wörtchen „nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus“ eine Rolle spielen. Wenn im Notfall die gemischte Krankenanstalt das Versorgungskrankenhaus am Wohnort oder Aufenthaltsort ist, möchte ich den Versicherer sehen, der hier eine Leistung verweigert.
Gerne wird auch darauf hingewiesen, dass ein Tarif unbedingt weltweit ohne Leistungseinschränkungen gültig sein muss. Sogar dann, wenn ich meinen Wohnsitz dauerhaft ins außereuropäische Ausland verlege. Gerne ergänzt um die Frage: “ Können Sie ausschließen, dass Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft nach außerhalb von Europa verlegen?“.
Natürlich kann das kaum jemand. Auch diesen Punkt (den Geltungsbereich einer PKV) muss man erklären. Aber bitte nicht so. Für die meisten Kunden reicht übrigens eine gute Reisekrankenversicherung für unter 10 EUR pro Jahr für beliebig viele Reisen ins Ausland aus.
Diese Art der Beratung ist fast immer auf den Einsatz bestimmter Beratungs- und Vergleichsprogramme zurückzuführen. Das schlimme ist, dass diese Programme qualitativ wirklich sehr hochwertig sind und auch von mir gerne verwendet werden. Aber in den Händen von Ahnungslosen werden sie zu einer gefährlichen Bedrohung. Ungefähr so, als würde man mir eine hochentwickelte Schlagbohrmachine in die Hand drücken. Wer mich kennt weiß, dass „handwerklich unbegabt“ für mich noch eine schmeichelhafte Aussage darstellt.
Lassen Sie sich weder mit der „3- 5 Leistungspunkte Strategie“ abspeisen, noch mit der „manipulieren und verunsichern ist unser Geschäft Methode“ in eine falsche Richtung lotsen, hinterfragen Sie alle Aussagen Ihres Beraters/Vermittlers sehr genau und lassen Sie sich die Aussagen schwarz auf weiß belegen.