Basisrente, Riester Rente und betriebliche Altersversorgung im Vergleich

2. November 2025 in Altersvorsorge, Investmentfonds, Newsletter, Vermögensanlage

Basisrente, Riester Rente und betriebliche Altersversorgung im Vergleich

Wer für den Ruhestand spart, kann sich vom Staat unterstützen lassen. Drei Wege stehen im Mittelpunkt der geförderten Vorsorge in Deutschland. Die Basisrente, die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung. Alle drei setzen in der Ansparphase Anreize vor allem über Steuern oder Zulagen. In der Auszahlphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Welche Lösung passt hängt von Berufssituation Einkommen Familienstand und Zielen ab.

Das Gemeinsame

  • Unterstützung in der Ansparphase durch steuerliche Vorteile oder Zulagen
  • Besteuerung der Leistungen im Ruhestand
  • Regeln und Fördergrenzen unterscheiden sich je nach Produktart

Basisrente

Die Basisrente auch Rürup Rente genannt gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie wurde vor allem für Selbstständige geschaffen ist aber für alle zugänglich. Attraktiv ist sie für Personen mit hohem Steuersatz weil Beiträge bis zu hohen Grenzen als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Stand zwei tausend fünfundzwanzig können bis zu neun und zwanzig tausend dreihundert vierundvierzig Euro für die Basisversorgung angesetzt werden. Dazu zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Versorgungswerken. Die Basisrente ist streng gebunden. Vor dem Rentenbeginn ist kein Zugriff möglich und es gibt ausschließlich eine lebenslange Rente. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist auf Ehegatten und Kinder begrenzt und kostet zusätzlich.

Riester Rente

Die Riester Rente richtet sich an Arbeitnehmer an Beamte und an Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente sowie an deren Ehepartner. Gefördert wird über Zulagen und über die Steuer. Als Sonderausgaben können bis zu zwei tausend einhundert Euro im Jahr geltend gemacht werden. Für Familien und Menschen mit geringerem Einkommen kann sich Riester durch die Zulagen besonders rechnen. Gleichzeitig bremst die Garantie des vollen Beitragserhalts die Renditechancen. Viele Anbieter haben daher das Neugeschäft stark reduziert. Seit Jahren werden Reformen diskutiert. Ziel ist eine moderne geförderte Privatvorsorge die mehr Chancen am Kapitalmarkt zulässt.

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber gibt auf den umgewandelten Betrag einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent als Ausgleich für seine Sozialabgabenersparnis. Bis zu vier Prozent der jeweiligen Bemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei und bis zu acht Prozent steuerfrei. Stand zwei tausend fünfundzwanzig entspricht dies monatlich etwa drei hundert zwei und zwanzig Euro sozialabgabenfrei und sechs hundert vierundvierzig Euro steuerfrei. Die spätere Betriebsrente ist zu versteuern. Wer gesetzlich krankenversichert ist zahlt zudem Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung wobei ein Freibetrag zu beachten ist. Privat Versicherte zahlen diese Beiträge nicht. Häufig bestimmt der Arbeitgeber den Rahmen und stellt eine Auswahl an Tarifen bereit. Ein höherer Arbeitgeberzuschuss steigert die Attraktivität deutlich.

Wer kann welche Förderung nutzen

  • Arbeitnehmer können in der Regel zwischen allen drei Wegen wählen
  • Beamte haben Zugang zu Riester jedoch in der Regel keine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung
  • Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente können meist nicht riestern und setzen daher vor allem auf die Basisrente

Kombinationen sind möglich

Ein Entweder Oder ist selten zwingend. Wer möchte kann eine betriebliche Altersversorgung mit einer Basisrente kombinieren und später eine reformierte private Förderung ergänzen sobald diese verbindlich geregelt ist.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Steuersatz heute und erwartete Steuerlast im Ruhestand
  • Höhe des Arbeitgeberzuschusses und Wechsel des Arbeitgebers
  • Familienstand Kinderzulagen und Anspruch auf Riester Förderung
  • Bindung des Kapitals und Bedarf an Flexibilität
  • Auswahl und Kosten der Produkte sowie die Anlagestrategie

Fazit

Es gibt nicht den einen besten Förderweg für alle. Die Basisrente kann starke steuerliche Effekte bringen ist aber unflexibel. Die Riester Rente punktet vor allem mit Zulagen und mit planbaren Garantien hat jedoch begrenzte Renditechancen. Die betriebliche Altersversorgung ist mit Arbeitgeberzuschuss oft sehr attraktiv und sollte bei jedem Arbeitnehmer geprüft werden. Welche Mischung passt zeigt eine individuelle Berechnung mit Blick auf Einkommen Steuersatz Familienlage und Ziele.

Prüfen Sie jetzt den Beitrag Ihrer Riester Rente!

20. Januar 2016 in Altersvorsorge

Aktualisierung per 03.02.2017

Neues Jahr, neue Prüfung Ihres Beitrags zur Riester Rente.
Ihre Dezember-Gehaltsabrechnung mit Angabe des rentenversicherungs-/sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens 2016 sollte Ihnen vorliegen.
Damit Sie für das Jahr 2016 die volle Zulage bzw. die volle Förderung erhalten, sollten Sie bereits jetzt prüfen, ob der Beitrag Ihrer Riester Rente ausreichend hoch ist.
Selbstverständlich können Sie die Prüfung auch noch bis Dezember aufschieben. Aber dann sind gegebenenfalls fehlende Beitragszahlungen in einer Summe zu entrichten.
Vielleicht fällt es Ihnen ja leichter, Ihre Beiträge unterjährig anzupassen.

Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten?

Grundsätzlich müssen mindestens 4% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres (hier 2016) eingezahlt werden. Davon werden die Grundzulage in Höhe von 154 EUR und ggfls. die Kinderzulage(n) in Höhe von 185 EUR für vor dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder bzw. 300 EUR für ab dem 01.01.2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder abgezogen.

Beispiel

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €

1.600,00 €

(max. jedoch 2.100,00 €)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

961,00 €

(mindestens 60,00 €)

In unserem Beispiel müssen also 961,00 € Eigenbeitrag im Jahr 2017 in die Riester Rente eingezahlt werden.
Sollte dieser Betrag höher sein als Ihre bisherige Beitragszahlung, sollten Sie entweder im Laufe des Jahres eine einmalige Zuzahlung leisten oder den Beitrag gemäß Ihrer festgelegten Zahlungsweise (z. B. monatlich) erhöhen. Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer unterjährigen Erhöhung den Differenzbetrag durch die noch zur Verfügung stehenden Monate teilen müssen.

Auch eine Reduzierung des notwendigen Eigenbeitrags ist natürlich denkbar, wenn sich z. B. Ihr Gehalt reduziert hat oder neugeborene Kinder hinzugekommen sind. Bedenken Sie aber bitte, dass sich dadurch natürlich auch Ihr Anspruch aus dem Vertrag im Rentenalter reduziert. Sie sollten sich eine Reduzierung also stets gut überlegen.

Zur Erlangung zusätzlicher Steuervorteile können Sie abweichend bei der o. g. Berechnung statt der 4% des SV-pflichtigen Vorjahreseinkommens auch pauschal den Höchstbetrag in Höhe von 2.100 ansetzen.

Daraus folgt dann die Berechnung

SV-pflichtiges Jahreseinkommen 2016

40.000,00 €

4% von 40.000,00 €, hier abweichend

2.100,00 €

(Höchstbeitrag)
Grundzulage

-154,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2007

-185,00 €

Kinderzulage Kind * 01.08.2014

-300,00 €

Eigenbeitrag pro Jahr

1.461,00 €

Die Kinderzulage(n) werden natürlich nur sofern zutreffend abgezogen!