Gut versorgt im Alter – Prävention statt Pleite!

3. September 2011 in Pflegeversicherung allgemein

Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz – Versicherungen gehören zur Absicherung, sind etabliert und helfen im Schadensfall. Während das schicke Auto oder die teure Uhr bestens „versorgt“ sind, denken viele nicht an ihre eigene Zukunft. Pflegezusatzversicherungen werden notwendig. Denn die Zuzahlungen der Kassen sind knapp; der aufzubringende Eigenanteil im Ernstfall groß. Ein Branchenbeispiel gibt Leonie Pfennig, unabhängige Fachmaklerin für Pflegeversicherung aus Berlin.

Es sind nur ca. zwei bis drei Prozent der Bevölkerung, die sich für einen möglichen Pflegefall im Alter absichern (Stand 04/11 lt. Pflegeumfrage Marktforschungsinstitut GfK). Doch die Anzahl der Pflegefälle der über 65jährigen ist alarmierend. Die Kostenbeteilung aus eigenem Kapital wird drastisch unterschätzt. Daher wurden auch Rufe aus der Politik laut, eine Pflichtversicherung für den Pflegefall gesetzlich zu veranlassen. Hier regt sich Widerstand, denn die allgemeinen Belastungen, Inflation und nicht äquivalent steigende Löhne lassen die Einsicht auf heutige Einzahlung für den späteren (möglichen) Eintritt einer Pflege eher in den Hintergrund rücken.

Später – das heißt, dass ca. 69% aller Pflegefälle zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Zum einen möchte man den geliebten Menschen nicht in ein Heim „abschieben“, zum anderen sind einfach die Kosten zu hoch. Im Durchschnitt müssen monatlich rund eintausenddreihundert Euro aus eigener Tasche hinzugezahlt werden. Und dies ist ein schwerer Einschnitt und eine echte finanzielle Belastung für den Pflegebedürftigen bzw. für die Familienangehörigen. Denn hier gilt: Kinder haften für ihre Eltern.

Nach neuester statistischer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (2009) sind rund 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig. Tendenz steigend. Das macht allein von 2007 bis 2009 einen Anstieg um 4,1 Prozent. Da ist Pflege noch nicht gleich Pflege, denn die unterschiedlichen Pflegestufen lassen finanzielle Lücken, die überbrückt werden müssen.

„Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) bestimmt bei seinem häuslichen Besuch den tatsächlichen, täglichen Pflegebedarf, den ein Pflegebedürftiger hat, nach einem fest definierten Kriterien-Katalog. Dafür gibt es einen ausführlichen Fragebogen, der vom Gutachter Punkt für Punkt durchgegangen wird. Das daraus resultierende Gutachten stuft den Pflegebedarf bzw. die Pflegestufe ein. Kombinationen aus Sach- und Geldleistungen sind hier oft üblich“, erläutert Leonie Pfennig, unabhängige Fachmaklerin Pflege aus Berlin.

Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet bestimmte Höchstsätze in den einzelnen Pflegestufen. „Ein Pflegebedürftiger mit der Pflegestufe 1 erhält beispielsweise derzeit 440 Euro an Sachleistung. Erfolgt die Unterbringung in einem Heim, so bezieht der Pflegebedürftige Leistungen von 1.023 Euro. Und hier klafft die finanzielle Lücke“, so Leonie Pfennig weiter.

Doch wann ist ein Mensch eigentlich pflegebedürftig? Wann erhält er demnach Unterstützung? „Es gibt drei Bereiche, die hier geprüft werden“, erklärt Pfennig. „Körperliche, geistig-seelische oder behindernde Einschränkungen, die einem Menschen nicht mehr die Verrichtung des alltäglichen Lebens erlauben, erhalten Unterstützung. Einschränkung, Zeitaufwand und Gesundheitszustand werden geprüft“.

Gerade die Anzahl an alten Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen hat in den letzten zehn Jahren auf Grund der längeren Lebenserwartung massiv zugenommen. Ebenso die Anzahl der Pflegebedürftigen über 85jährigen mit Gedächtnis- und Orientierungsstörungen. Vor gut hundert Jahren war die Lebenserwartung im Schnitt um 10 Jahre geringer; die pflegebedürftige Oma oder der zu betreuende Onkel in der Großfamilie etabliert und versorgt. Mit dem gesellschaftlichen Wandel, der neue Familienstrukturen hervorbrachte, haben sich diese Gegebenheiten verändert. Wer heute gut versorgt sein will und dies rechtzeitig in Eigenverantwortung regelt, bemüht sich um einen seriösen, zusätzlichen Schutz. Die Zusatz-Krankenversicherungen für Sonderleistungen wie z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus, setzen sich bereits zunehmend durch. Doch während es sich hier um das gefühlte „Stück mehr an Versorgung“ handelt, ist die Pflegeversicherung eine echte Basis-Sicherung, um Angehörige im schlimmsten Fall nicht finanziell zu belasten und für sich selbst das Beste an Versorgung zu sichern. „Das A und O bei der Überlegung, für den Pflegefall vorzusorgen, ist eine seriöse, unabhängige und vor allem ausführliche Beratung“ erklärt Pfennig. Derzeit gibt es drei gängige Varianten der Absicherung. Pflegetagegelder zahlen im Versicherungsfall einen vereinbarten, festgelegten Tagessatz. Pflegekostentarife erstatten Kosten für Fremdleistungen wie zum Beispiel die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes, nicht jedoch die Aufwendungen Angehöriger. Als dritte Möglichkeit besteht die Absicherung über eine Pflegerente. Hier bleibt der Beitrag über die gesamte Laufzeit stabil und die Pflegeleistungen stehen zur freien Verfügung“.