Allianz Pflege-Bahr PZTG02 per 29.01.2013

2. Februar 2013 in Pflege-Bahr / Förderpflege

Pflege-Bahr der Allianz – Leistungsübersicht – Tarif PZTG02

Versicherungsfähig sind Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (soziale oder private Pflegepflichtver-sicherung) versichert sind, für Tarif PZTG02 eine Pflegevorsorgezulage nach §126 SGB XI (monatlich 5 Euro) erhalten und keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder bereits bezogen haben.

Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro (inkl. der 5 Euro Förderung).

Gezahlt wird bei Pflegebedürftigkeit in der privaten oder gesetzlichen Pflege-pflichtversicherung (Pflegestufen I bis III) oder bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz (§45a SGB XI, sogenannte Pflegestufe „0“) ein Pflegetagegeld. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz sowie die Zuordnung zu einer der Pflegestufen ergibt sich aus den Feststellungen der sozialen bzw. privaten Pflegepflichtversicherung.

Versichert ist ein Pflegetagegeld (mindestens 20 Euro), worüber der Versicherte frei verfügen kann.

 Im Leistungsfall werden vom Beginn der Leistungen in der privaten oder gesetz-lichen Pflegepflichtversicherung an folgende Leistungen monatlich (jeder Monat wird mit 30 Tagen festgesetzt) ausgezahlt:

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe I 30% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 120 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe II 60% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 180 Euro pro Kalendermonat.

• Bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe III 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 600 Euro pro Kalendermonat.

• Bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe „0“) 10% des vereinbarten Pflegetagegeldes, mindestens 60 Euro pro Kalendermonat (nicht zusätzlich zu den Pflegestufen I bis III).

•  Volle Leistung bei häuslicher Pflege sowohl durch Pflegefachkräfte als auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn und/oder ehrenamtliche Helfer (Laienpflege), also ambulant, teil- und vollstationär.

• Planmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes (Dynamisierung) ohne Gesundheitsprüfung alle 36 Monate um 5% (max. in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) bis zum vollendeten 69. Lebensjahr der versicherten Person. Dies gilt auch im Pflegefall.

Folgende Kriterien sind noch erfüllt:

  • kein Höchstaufnahmealter
  • der Versicherer darf keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen
  • jeder Kunde, der noch nicht pflegebedürftig oder in Pflegestufe 0 (Demenz) ist, muss aufgenommen werden (Kontrahierungszwang, keine Gesundheits-fragen)
  • Zulageverfahren über die Deutsche Rentenversicherung
  • die Beiträge müssen abhängig vom Alter als Unisex-Beiträge kalkuliert sein

Weiterhin sieht der Tarif PZTG02 keine Assistance-Leistungen, keine Einmalzahlung und keine Beitragsfreiheit im Pflegefall vor.

Die Wartezeit beträgt ab Versicherungsbeginn 5 Jahre.

Bei Unfällen und bedingungsgemäßer Kindernachversicherung entfällt die Wartezeit.

Die Leistungen werden rückwirkend ausgezahlt.

Vertragsdauer beträgt bis zu 2 Jahren. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

FAZIT

Viele Unterschiede wird es zwischen den einzelnen Pflege-Bahr-Anbietern nicht geben, s. folgendes Beispiel mit der Barmenia:

       die Barmenia zahlt das Pflegemonatsgeld (so heißt das Pflegetagegeld dort) im Voraus (die Allianz am Ende des Monats)

       die Dynamisierung ist nicht altersbegrenzt (bei der Allianz 69. LJ)

Pflege-Bahr Rechenbeispiele: geb. 03.02.1968

Pflegestufe 0 =   60 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag Allianz      = 18,00 Euro

Beitrag Barmenia = 19,14 Euro

Beispiel „normaler“ Tarif der Allianz PZTB02

Pflegestufe 0 = 180 Euro

Pflegestufe 1 = 180 Euro

Pflegestufe 2 = 360 Euro

Pflegestufe 3 = 600 Euro

Beitrag = 20,74 Euro

Informationen zum „Pflege-Bahr“

17. November 2012 in Pflegeversicherung allgemein

Was erwartet uns mit dem „Pflege-Bahr“?

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Natürlich nur, wenn man durch die Gesundheitsprüfung der Versicherer kommt. Sollte man akute Probleme mit seinem Gesundheitszustand haben, kann man sich ab Januar 2013 die geförderten Pflege-Produkte ansehen, da Kontrahierungszwang besteht und kein Risikozuschlag erhoben werden darf und auch keine Leistungsausschlüsse.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber  Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das die 5 Euro monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden. Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für den „Pflege-Bahr“ einführen.

Folgende Voraussetzungen müssen die Produkte erfüllen:

  • es ist eine einkommensunabhängige staatliche Förderung von 60 Euro pro Jahr
  • gilt für Volljährige ohne Altersbegrenzung
  • gefördert werden ausschließlich Pflegetagegeldversicherungen, also nicht die Pflegekostentarife und Pflegerenten
  • Mindesteigenbeitrag in Höhe von 120 Euro im Jahr
  • Leistungen in allen 3 Pflegestufen und in der Pflegestufe 0 (Demenzabsicherung), mindestens 600 Euro in der Pflegestufe 3 und maximale Absicherung in Höhe der gesetzlichen Leistung
  • Wartezeit von bis zu 5 Jahren
  • Kontrahierungszwang, sofern noch keine Pflegebedürftigkeit oder „Demenz“ festgestellt wurde
  • keine Risikozuschläge
  • keine Leistungsausschlüsse

FAZIT

Es sind jederzeit die „normalen“ Pflegezusatztarife abschließbar. Die Unterschiede werden in den Versicherungsbedingungen und in der Beitragskalkulation liegen.

Was erwartet uns mit der „Pflege-Bahr“?

24. September 2012 in Pflegeversicherung

Eine häufige Kundenfrage der letzten Woche lautet:

„Soll ich mit dem Abschluss einer Pflegezusatzversicherung (Pflegetagegeldversicherung) nicht lieber warten, bis 2012 die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung kommt?“

Aus meiner Sicht ist es nicht sinnvoll, bis 2013 zu warten, um eine Pflegetagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen.

Bisher liegen zwar noch keine Beitragskalkulationen vor, da aber ein Kontrahierungszwang besteht, werden die Versicherer zum Risikoausgleich sehr wahrscheinlich deutlich höhere Beiträge kalkulieren. Zudem werden die Tarife als Unisextarife kalkuliert. Ob das für Männer die 5 EUR monatliche Förderung ausgleicht, darf zumindest bezweifelt werden.

Auch kann es gut sein, das die Versicherer bei den Versicherungsbedingungen schlechtere Regelungen für die „Pflege-Bahr“ einführen.

Eine Gesundheitsprüfung für ein Pflegetagegeld ist deutlich weniger streng, als z. B. bei einer stationären Zusatzversicherung.

Altverträge werden nach heutigem Stand der Dinge ebenfalls förderfähig sein, wenn Sie keinen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag enthalten, mindestens 10 EUR monatlich kosten und mindestens 600 EUR Geldleistungen pro Monat absichern.

Nachfolgend genauere Information zur „Pflege-Bahr“ bzw. dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.

Bundestag beschließt Pflegereform — Neuerungen ab 2013

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz; Abruf-Nr. 122153) beschlossen. Das sind die fünf für Sie wesentlichen Punkte des Gesetzes in Kurzform.

Eckpunkte Pflegereform

„Pflege-Bahr“:

Wer privat mit einer Pflegetagegeldversicherung vorsorgt, erhält eine staatliche Zulage von fünf Euro pro Monat. Voraussetzung ist unter anderem die Vollendung des 18. Lebensjahres. Außerdem müssen zehn Euro im Monat als Mindestbetrag eingesetzt werden. Die Versicherer dürfen keinen Antragsteller aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Verbesserungen für Demenzkranke:

In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Demenzkranke mit Pflegestufe 0 erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Demenzkranke in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 215 Euro auf bis zu 665 Euro erhöhte Pflegesachleistungen. Demenzkranke in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro auf 525 Euro erhöhtes Pflegegeld oder um 150 Euro auf bis zu 1.250 Euro erhöhte Pflegesachleistungen.

Flexiblere Leistungen für Pflegende:

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Leistungen der Pflegedienste für bestimmte Zeiträume wählen.

Verzögerungsgeld:

Treffen die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht, müssen sie künftig dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zahlen.

Beitragserhöhung:

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt ab dem 1. Januar 2013 um 0,1 Punkte auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent.

 

Bundesministerium für Gesundheit – Pressemitteilung

Berlin, 6. Juni 2012, Nr. 38

Erstmals staatliche Förderung für die private Pflegevorsorge

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, dass es erstmals eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung geben wird. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zeigte sich mit dem Beschluss zufrieden: „Wir fördern die private Pflegevorsorge der Bürgerinnen und Bürger mit 60 Euro im Jahr. Diese Pflegevorsorge ist wichtig, weil die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Eine private kapitalgedeckte Vorsorge ist deshalb eine notwendige und sinnvolle Ergänzung. Sie sorgt auch dafür, das die Pflegeversicherung demographiefest und stabil wird.“

Mit dem Beschluss werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Finanzierung der Pflege in Deutschland um eine private Pflege-Vorsorgeförderung ergänzt und damit auf eine breitere Basis gestellt werden kann. Es wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, indem die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt werden, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Damit möglichst viele Menschen von der Förderung profitieren können, ist vorgesehen, dass unabhängig vom persönlichen Einkommen Versicherte der gesetzlichen Pflegeversicherung künftig eine Zulage in Höhe von 60 Euro jährlich zu ihrer Versicherungsprämie erhalten, wenn sie eine freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abschließen, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllt. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen begrenzt werden.

Bei der Versicherung muss es sich um eine sog. Pflege-Tagegeld-Versicherung handeln. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann individuell bestimmt werden, wobei die untere Grenze durch den monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro gegeben ist und die obere Grenze maximal die doppelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung umfassen darf.

Versicherungsunternehmen, die diese privaten Pflege-Zusatzversicherungen anbieten, dürfen Antragsteller nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge dürfen ebenfalls nicht vereinbart werden.

Das Bundeskabinett hat sogenannte Formulierungshilfen beschlossen, die nun den Fraktionen der Koalition zugeleitet und in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeneuausrichtungsgesetz eingebracht werden. Die Regelungen sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.