Zukunft der privaten Krankenversicherung: Was die aktuelle Debatte wirklich bedeutet

23. September 2026 in GKV, Pflegeversicherung, PKV

Die politische Diskussion über die Zukunft der privaten Krankenversicherung hat neue Dynamik bekommen. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung am 21. September 2026 als ein von vielen Menschen empfundenes Gerechtigkeitsproblem.

Für Versicherte ist jetzt vor allem eine Unterscheidung wichtig: Es gibt eine politische Debatte, aber bislang keine beschlossene Systemänderung. Bestehende Verträge, Beiträge und Leistungsansprüche ändern sich durch die Äußerungen nicht.

Was hat die aktuelle Diskussion ausgelöst?

Nach Sitzungen der CDU Parteigremien erklärte Friedrich Merz, dass viele Menschen das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als ungerecht empfänden. Er teile diese Einschätzung und sehe Gesprächsbedarf.

Konkrete Vorschläge nannte der Bundeskanzler nicht.

Ein Sprecher des Bundeskanzlers stellte anschließend klar, Merz habe das bestehende Krankenversicherungssystem nicht grundsätzlich infrage gestellt. Gleichzeitig sollen Belastungen und Reformen im Gesundheitswesen künftig stärker daraufhin geprüft werden, ob sie gesetzliche und private Krankenversicherung vergleichbar betreffen.

Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus:

  • Politiker der SPD signalisierten Gesprächsbereitschaft.
  • Aus der CSU kam deutlicher Widerspruch gegen eine Abschaffung des dualen Systems.
  • Vertreter der Ärzteschaft und der privaten Krankenversicherung warnten vor finanziellen Folgen für die medizinische Versorgung.
  • Andere Stimmen forderten eine stärkere finanzielle Beteiligung der privaten Versicherung am Solidarausgleich.

Stand 23. September 2026 ist weder ein konkretes Reformmodell beschlossen noch ein entsprechender Gesetzentwurf bekannt.

Zukunft der privaten Krankenversicherung: Was ist tatsächlich entschieden?

Für Privatversicherte ändert sich zunächst nichts.

Weiterhin gelten:

  • der bestehende Versicherungsvertrag
  • die vereinbarten Tarifleistungen
  • die vertraglichen Selbstbehalte
  • die gesetzlichen Regeln für Beitragsanpassungen
  • das Recht auf einen internen Tarifwechsel
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel in die GKV
  • die Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall

Auch eine politische Grundsatzrede beendet keinen Versicherungsvertrag. Dafür wären konkrete gesetzliche Änderungen erforderlich.

Ein Gesetz müsste zunächst ausgearbeitet, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. Je nach Inhalt könnten Übergangsfristen und besondere Regelungen für bestehende Verträge erforderlich werden.

Fakt ist: Der Bundeskanzler hat ein wahrgenommenes Gerechtigkeitsproblem angesprochen.

Einordnung: Aus der Äußerung ergibt sich noch kein festgelegtes Reformziel. Selbst innerhalb der Regierungsparteien bestehen unterschiedliche Auffassungen.

Mögliche Schlussfolgerung: Versicherte sollten die weitere Entwicklung verfolgen, aber keine langfristige Entscheidung allein aufgrund einzelner Schlagzeilen treffen.

Wird die private Krankenversicherung abgeschafft?

Eine belastbare Antwort ist derzeit nicht möglich. Die veröffentlichten Aussagen enthalten keinen fertigen Plan zur Abschaffung der PKV.

Unter dem Begriff Reform können sehr unterschiedliche Veränderungen verstanden werden:

  • ein stärkerer finanzieller Ausgleich zwischen den Systemen
  • veränderte Zugangsregeln
  • gemeinsame Vergütungsregeln in einzelnen Bereichen
  • eine Beteiligung der PKV an zusätzlichen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben
  • Änderungen bei der Pflegeversicherung
  • eine neue Versicherungsordnung für künftige Versicherte
  • langfristig ein einheitliches Versicherungssystem

Diese Modelle hätten völlig unterschiedliche Folgen. Eine Anpassung des Finanzausgleichs ist etwas anderes als eine Bürgerversicherung oder das vollständige Ende privater Krankheitskostentarife.

Solange kein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, bleiben Aussagen über die spätere Ausgestaltung Spekulation.

Was würde mit bestehenden PKV Verträgen geschehen?

Auch das hängt vollständig vom möglichen Reformmodell ab.

Denkbar wären theoretisch unter anderem:

Bestandsschutz

Bestehende Verträge könnten fortgeführt werden, während für neue Versicherte andere Regeln gelten.

Übergangsregelungen

Privatversicherte könnten innerhalb bestimmter Fristen entscheiden, ob sie in ihrem bisherigen System bleiben oder in eine neue Ordnung wechseln.

Überführung in ein neues System

Der Gesetzgeber könnte versuchen, Teile der bestehenden Verträge oder Versichertenbestände in ein neues System zu integrieren. Dabei müssten zahlreiche Fragen zu Leistungen, Beiträgen und Alterungsrückstellungen geklärt werden.

Fortführung privater Zusatzversicherungen

Selbst bei einer einheitlicheren Grundversorgung könnten private Zusatzversicherungen weiterhin Leistungen absichern, die nicht zum allgemeinen Leistungskatalog gehören.

Keine dieser Varianten ist derzeit beschlossen.

Was passiert mit den Alterungsrückstellungen?

Die Alterungsrückstellungen sollen dazu beitragen, altersbedingt steigende Krankheitskosten innerhalb des Tarifs zu finanzieren. Ein Teil des Beitrags wird dafür in jüngeren Jahren einkalkuliert.

Die Rückstellung ist jedoch kein persönliches Sparkonto, über das der Versicherte frei verfügen kann. Ihre Berechnung und Verwendung unterliegen versicherungsrechtlichen Vorgaben.

Bei einem Wechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens werden die Alterungsrückstellungen grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regeln berücksichtigt. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ist die Übertragbarkeit begrenzt und vom Beginn des Vertrages sowie weiteren Voraussetzungen abhängig.

Eine grundlegende Systemänderung müsste beantworten:

  • Wie werden vorhandene Alterungsrückstellungen behandelt?
  • Welcher Anteil bleibt den bisherigen Versicherten zugeordnet?
  • Wie werden laufende Leistungsfälle finanziert?
  • Welche Regeln gelten für ältere Versicherte?
  • Wie werden Beitragsentlastungstarife berücksichtigt?

Solange kein konkretes Modell vorliegt, lässt sich nicht seriös berechnen, welche Folgen eine Reform für diese Rückstellungen hätte.

Sollte man wegen der Debatte die PKV kündigen?

Eine vorschnelle Kündigung ist keine sachgerechte Reaktion.

Eine private Krankheitskostenvollversicherung, die die gesetzliche Versicherungspflicht erfüllt, kann nur wirksam beendet werden, wenn ohne Unterbrechung eine entsprechende neue Absicherung besteht. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist außerdem nicht allein eine freie Entscheidung.

Ob eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, hängt unter anderem ab von:

  • Beschäftigungsstatus
  • regelmäßigem Arbeitsentgelt
  • bisherigem Versicherungsverlauf
  • Alter
  • selbstständiger Tätigkeit
  • Familienversicherung
  • besonderen gesetzlichen Tatbeständen

Für Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres bestehen zusätzliche gesetzliche Einschränkungen. Wer lange nicht gesetzlich versichert war, kann häufig nicht einfach durch eine Einkommensveränderung in die GKV zurückkehren.

Eine Kündigung ohne vorherige Prüfung kann daher erhebliche Folgen haben.

Ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel in die GKV?

Die aktuelle Debatte schafft kein neues Wechselrecht.

Ein Wechsel kann im Einzelfall sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Maßgeblich sind aber die persönliche Situation und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, nicht die Erwartung einer möglichen Reform.

Vor einer Entscheidung sollten mindestens verglichen werden:

  • heutiger Beitrag
  • langfristige Beitragsbelastung
  • Leistungen des bestehenden PKV Tarifs
  • erwarteter GKV Beitrag
  • beitragspflichtige Einnahmen
  • Familienversicherung
  • Krankentagegeld
  • Pflegepflichtversicherung
  • Leistungen im Ruhestand
  • Beitragszuschüsse
  • Alterungsrückstellungen
  • Rückkehrmöglichkeiten

Die GKV kann insbesondere für Familien mit beitragsfrei versicherbaren Angehörigen vorteilhaft sein. Die PKV kann je nach Tarif umfangreichere oder vertraglich genauer festgelegte Leistungen bieten. Welche Lösung passt, lässt sich nicht allein anhand des aktuellen Monatsbeitrags beurteilen.

Was gilt für Menschen, die gerade über einen PKV Abschluss nachdenken?

Auch sie sollten ihre Entscheidung nicht von einer einzelnen politischen Äußerung abhängig machen.

Ein Abschluss ist regelmäßig auf viele Jahre angelegt. Deshalb müssen die bekannten, heute prüfbaren Faktoren im Mittelpunkt stehen:

  • Qualität der Tarifleistungen
  • Gesundheitsprüfung
  • Höhe und Ausgestaltung des Selbstbehalts
  • Krankentagegeld
  • Familienplanung
  • langfristig tragbarer Beitrag
  • Regelungen für Hilfsmittel, Psychotherapie und Zahnbehandlungen
  • Leistungen bei Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung
  • Beitragsentlastung im Alter
  • Wechselmöglichkeiten innerhalb des Versicherers

Politische Regeln können sich während eines langen Versicherungslebens ändern. Das gilt allerdings für beide Systeme. Auch Beitragssätze, Zusatzbeiträge, Beitragsbemessungsgrenzen und Leistungsvorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht dauerhaft festgeschrieben.

Kann die Debatte die Beiträge verändern?

Die Äußerungen selbst verändern keine Beiträge.

PKV Beiträge werden nach versicherungsmathematischen und gesetzlichen Regeln kalkuliert. Eine Beitragsanpassung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen notwendig werden, wenn sich maßgebliche Rechnungsgrundlagen dauerhaft verändern.

Dazu können insbesondere gehören:

  • gestiegene Behandlungskosten
  • medizinischer Fortschritt
  • veränderte Leistungsinanspruchnahme
  • längere Lebenserwartung
  • Zinsentwicklung
  • gesetzliche Eingriffe in Leistungen oder Finanzierung

Sollte eine spätere Reform neue finanzielle Pflichten für die PKV schaffen, könnten daraus mittelbar Auswirkungen auf die Kalkulation entstehen. Ohne einen konkreten Vorschlag lässt sich weder die Richtung noch die Höhe einer möglichen Belastung seriös abschätzen.

Auch die Annahme, eine Abschaffung der PKV würde automatisch zu sinkenden Kosten in der GKV führen, ist nicht belegt. Einnahmen, Vergütung, Risikoverteilung und die Finanzierung der medizinischen Infrastruktur müssten gemeinsam betrachtet werden.

Was Privatversicherte jetzt sinnvoll prüfen können

Die politische Diskussion ist ein guter Anlass, den eigenen Versicherungsschutz zu ordnen. Dafür ist keine übereilte Systementscheidung notwendig.

Vertragsunterlagen zusammenstellen

Versicherungsschein, aktuelle Tarifbedingungen, Nachträge und Beitragsinformationen sollten vollständig verfügbar sein.

Tarifleistungen verstehen

Wichtig ist nicht nur, ob der Tarif grundsätzlich leistet. Entscheidend sind konkrete Grenzen, Erstattungssätze und Genehmigungsvoraussetzungen.

Beitrag im Ruhestand planen

Zu prüfen sind Alterungsrückstellungen, Beitragsentlastungsbausteine, voraussichtliche Zuschüsse und die eigene Altersvorsorge.

Krankentagegeld abstimmen

Das Krankentagegeld sollte zum aktuellen Einkommen und zum Ende der Lohnfortzahlung passen.

Internen Tarifwechsel kennen

Nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz können Versicherte einen Wechsel in andere Tarife ihres Versicherers verlangen. Bei Mehrleistungen darf der Versicherer allerdings eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.

Keine Leistungen vorschnell aufgeben

Ein niedrigerer Beitrag kann mit dauerhaft reduzierten Leistungen verbunden sein. Eine spätere Rückkehr in den leistungsstärkeren Schutz ist möglicherweise nur nach erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Typische Fehler in einer politischen Reformdebatte

Überschriften mit einem Beschluss verwechseln

Eine Aussage oder Forderung ist noch kein geltendes Gesetz.

Aus Angst sofort den Vertrag kündigen

Der Zugang zur GKV ist gesetzlich geregelt. Eine Kündigung allein schafft keine neue Versicherungsmöglichkeit.

Nur den aktuellen Beitrag vergleichen

Leistungen, Familienkonstellation, Altersvorsorge und spätere Wechselmöglichkeiten gehören zur Gesamtrechnung.

Auf eine bestimmte Reform spekulieren

Niemand weiß derzeit, ob überhaupt eine grundlegende Reform folgt und wie sie ausgestaltet wäre.

Den bestehenden Tarif nicht mehr prüfen

Politische Unsicherheit ist kein Grund, erkennbare Lücken oder einen unpassenden Selbstbehalt zu ignorieren.

Alterungsrückstellungen als persönliches Guthaben betrachten

Sie sind Teil der Tarifkalkulation und nicht frei auszahlbares Sparvermögen.

Jede Kritik am System als Abschaffungsplan verstehen

Zwischen einer Reform einzelner Finanzierungsregeln und dem Ende der PKV liegt ein großer Unterschied.

Eine sachliche Prüfliste

Privatversicherte sollten folgende Fragen beantworten können:

  1. Welche Leistungen sind in meinem Tarif verbindlich vereinbart?
  2. Welche Selbstbehalte und sonstigen Eigenanteile bestehen?
  3. Passt mein Krankentagegeld noch zum Einkommen?
  4. Wie ist die Beitragsbelastung im Ruhestand geplant?
  5. Besteht ein Beitragsentlastungstarif?
  6. Welche internen Tarifalternativen gibt es?
  7. Unter welchen Voraussetzungen könnte ich überhaupt in die GKV wechseln?
  8. Welche Auswirkungen hätte ein Wechsel auf Familienangehörige?
  9. Welche Leistungen würde ich dauerhaft aufgeben?
  10. Welche politischen Vorschläge sind tatsächlich beschlossen und welche werden lediglich diskutiert?

Die Zukunft der privaten Krankenversicherung wird wieder politisch diskutiert. Für eine Abschaffung oder grundlegende Umgestaltung liegt derzeit jedoch kein beschlossenes Konzept vor.

Privatversicherte müssen deshalb nicht hektisch reagieren. Sinnvoller ist es, den bestehenden Vertrag, seine Leistungen und die langfristige Finanzierbarkeit zu prüfen. Erst wenn konkrete Reformvorschläge mit nachvollziehbaren Übergangsregeln vorliegen, lassen sich persönliche Folgen seriös bewerten.

Stand: 23. September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt sein kann, von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung zu wechseln

6. Juni 2026 in GKV, Newsletter, PKV

Die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Privater Krankenversicherung ist keine reine Beitragsfrage. Sie ist eine Systementscheidung. Genau deshalb sollte sie nicht spontan, nicht aus Ärger über steigende Beiträge und schon gar nicht aufgrund einzelner Werbeversprechen getroffen werden. Wer aber grundsätzlich zur Privaten Krankenversicherung passt, sollte sich gerade jetzt ernsthaft mit einem Wechsel beschäftigen.

Der wichtigste Grund ist: Die Rahmenbedingungen verändern sich. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich, die Versicherungspflichtgrenze bei 77.400 Euro jährlich beziehungsweise 6.450 Euro monatlich. Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient, kann sich privat krankenversichern. Die Grenze wird jährlich angepasst und könnte ab 2027 nochmals deutlich steigen, wodurch der Zugang zur Privaten Krankenversicherung für viele Angestellte schwieriger wird.

Wer überhaupt wechseln kann

In die Private Krankenversicherung können nicht alle wechseln. Möglich ist der Wechsel vor allem für Selbstständige, Freiberufler, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Studierende können sich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, müssen diese Entscheidung aber innerhalb von drei Monaten treffen.

Bei Angestellten zählt nicht irgendein einmaliger Bonus, sondern das regelmäßige voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt. Der Arbeitgeber prüft, ob die Grenze überschritten wird. Wird die Versicherungspflicht beendet, können Betroffene freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die Private Krankenversicherung wechseln. Erfolgt der Austritt innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Krankenkasse, ist ein sofortiger Wechsel möglich.

Wer bereits freiwillig gesetzlich versichert ist, kann die gesetzliche Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats verlassen. Praktisch bedeutet das meist eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende. Wichtig ist immer: Es muss nahtlos neuer Versicherungsschutz bestehen. In Deutschland darf keine Lücke in der Krankenversicherung entstehen.

Warum gerade jetzt prüfen

Der Zeitpunkt ist deshalb relevant, weil die gesetzliche Krankenversicherung unter starkem Finanzierungsdruck steht. Steigende Gesundheitskosten, demografischer Wandel und höhere Beitragsgrenzen führen dazu, dass Gutverdienende in der GKV perspektivisch stärker belastet werden. Gleichzeitig wird der Zugang zur Privaten Krankenversicherung über die steigende Versicherungspflichtgrenze erschwert. Wer heute wechseln darf, sollte daher prüfen, ob diese Möglichkeit auch künftig noch besteht.

Das heißt nicht, dass die Private Krankenversicherung automatisch besser ist. Sie ist anders. In der gesetzlichen Krankenkasse hängen die Beiträge vom Einkommen ab, die Leistungen aber vom gesetzlichen Katalog. In der Privaten Krankenversicherung hängen die Beiträge vor allem von Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarifumfang ab. Die vereinbarten Leistungen sind vertraglich garantiert. Ein zentraler Systemunterschied liegt außerdem darin, dass die GKV grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip funktioniert, während die PKV regelmäßig nach dem Kostenerstattungsprinzip arbeitet.

Es gibt nicht nur GKV oder PKV

Wichtig ist: Die Entscheidung lautet nicht immer nur gesetzlich oder privat. Es gibt auch Zwischenlösungen. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen. Und wer gesetzlich versichert bleiben möchte, aber in bestimmten Bereichen eher wie ein Privatpatient auftreten will, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Sachleistungsprinzip auf das Kostenerstattungsprinzip umstellen.

Beide Varianten können sinnvoll sein. Sie ersetzen aber nicht vollständig die Private Krankenversicherung. Sie sind eher Bausteine, mit denen gesetzlich Versicherte einzelne Leistungsbereiche verbessern oder anders organisieren können.

Möglichkeit 1: In der GKV bleiben und private Zusatztarife abschließen

Private Zusatztarife können gesetzlich Versicherten helfen, einzelne Versorgungslücken zu schließen. Typische Beispiele sind Zahnzusatzversicherung, stationäre Zusatzversicherung mit Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und privatärztlicher Behandlung im Krankenhaus, Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung, ambulante Zusatzleistungen oder Heilpraktikerleistungen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie bleiben Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und behalten deren Grundstruktur. Das kann besonders dann attraktiv sein, wenn beitragsfreie Familienversicherung, einkommensabhängige Beiträge oder die Sicherheit des gesetzlichen Systems wichtig sind. Gleichzeitig können Sie einzelne Bereiche privat aufwerten.

Der Nachteil: Zusatzversicherungen verbessern immer nur bestimmte Ausschnitte. Sie machen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung keine vollständige Private Krankenversicherung. Der gesetzliche Leistungskatalog bleibt grundsätzlich bestehen. Außerdem prüfen private Versicherer auch bei Zusatztarifen den Gesundheitszustand. Wer bereits Vorerkrankungen hat, muss mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung rechnen.

Diese Lösung eignet sich besonders für Menschen, die grundsätzlich gern in der GKV bleiben möchten, aber einzelne Leistungsbereiche gezielt verbessern wollen. Wer zum Beispiel vor allem Wert auf Zahnersatz, bessere Krankenhausunterbringung oder Schutz im Ausland legt, kann mit privaten Zusatztarifen eine pragmatische Lösung finden. Gerade die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern kann ein wichtiger Vorteil der GKV bleiben.

Möglichkeit 2: In der GKV bleiben und Kostenerstattung wählen

Die zweite Alternative ist weniger bekannt, aber wichtig: Auch gesetzlich Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Normalerweise funktioniert die GKV nach dem Sachleistungsprinzip. Das bedeutet: Sie zeigen beim Arzt Ihre Gesundheitskarte vor. Der Arzt rechnet seine Kassenleistung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse beziehungsweise über die Kassenärztliche Vereinigung ab. Sie selbst erhalten in der Regel keine Rechnung.

Beim Kostenerstattungsprinzip ist es anders. Sie treten gegenüber dem Arzt stärker wie ein Selbstzahler auf. Der Arzt stellt Ihnen eine Rechnung. Diese reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet jedoch grundsätzlich nur den Betrag, den sie auch im normalen gesetzlichen System übernommen hätte. Alles, was darüber hinausgeht, kann bei Ihnen hängen bleiben. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

Das Kostenerstattungsprinzip kann den Zugang zu bestimmten privatärztlichen Leistungen erleichtern. Es kann auch helfen, wenn jemand bewusst mehr Transparenz über ärztliche Rechnungen haben möchte. Es bedeutet aber nicht, dass die gesetzliche Krankenkasse plötzlich alle privatärztlichen Honorare übernimmt. Im Vergleich zu einem echten Privatpatienten gibt es weiterhin Einschränkungen.

Deshalb sollte diese Wahl nie leichtfertig getroffen werden. Besonders wichtig ist eine ergänzende private Absicherung, die mögliche Differenzen zwischen Arztrechnung und Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse auffängt. Ohne eine solche Ergänzung kann das Kostenerstattungsprinzip teuer werden. Man sollte vorher genau klären, für welche Bereiche die Kostenerstattung gewählt wird, welche Bindungsfristen gelten, welche Erstattung die Krankenkasse tatsächlich leistet und welche Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Diese Variante eignet sich eher für Menschen, die bewusst in der GKV bleiben möchten, aber mehr Einfluss auf Abrechnung, Arztwahl und Leistungszugang wünschen. Sie ist keine einfache Sparlösung, sondern eine anspruchsvolle Gestaltungsvariante.

Häufige Vorurteile und was daran stimmt

Ein häufiges Vorurteil lautet: Die Private Krankenversicherung ist im Alter unbezahlbar. Richtig ist: Beiträge können steigen, auch deutlich. Falsch ist aber die Vorstellung, dass dies zwangsläufig unkontrolliert geschieht. Private Krankenversicherer bilden Alterungsrückstellungen. Außerdem gibt es Möglichkeiten wie interne Tarifwechsel, Beitragsentlastungsbausteine oder eine bewusste Tarifauswahl. Trotzdem gilt: Wer im Alter voraussichtlich nur geringe Einkünfte hat, sollte besonders vorsichtig prüfen. Die Verbraucherzentrale weist zu Recht darauf hin, dass geringe Alterseinkünfte in der GKV häufig günstiger wirken können.

Ein zweites Vorurteil lautet: Wer einmal in die Private Krankenversicherung gewechselt ist, kommt nie wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Auch das ist so pauschal falsch. Richtig ist: Eine Rückkehr ist möglich, aber an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann sie zum Beispiel in Betracht kommen, wenn das regelmäßige Einkommen wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und dadurch Versicherungspflicht in der GKV entsteht.

Je älter man ist, desto enger werden die Regeln. Besonders ab 55 Jahren ist der Weg zurück in die GKV nur noch in Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollte niemand in die PKV wechseln mit dem Gedanken: Falls es später nicht passt, gehe ich eben wieder zurück. Diese Annahme wäre riskant. Auch frühere Gestaltungsideen, etwa über einen Auslandsaufenthalt, sind seit 2026 deutlich eingeschränkt und sollten keinesfalls als verlässlicher Ausweg eingeplant werden.

Ein drittes Vorurteil lautet: Privatpatienten bekommen immer bessere Medizin. So pauschal stimmt das nicht. Medizinisch notwendig behandelt werden alle Versicherten. Der Unterschied liegt eher im Zugang, im Leistungsumfang, bei Erstattungssätzen, Zahnersatz, Hilfsmitteln, stationären Wahlleistungen und Spezialleistungen. Entscheidend ist nicht das Etikett PKV, sondern die Qualität des konkreten Tarifs.

Ein viertes Vorurteil lautet: Die GKV ist immer solidarischer und die PKV immer egoistischer. Auch das ist zu einfach. Die GKV arbeitet überwiegend umlagefinanziert. Die PKV kalkuliert individueller und bildet Kapitalrückstellungen. Beide Systeme haben Stärken und Schwächen. Die richtige Frage lautet nicht: Welches System ist moralisch besser? Sondern: Welches System passt zu Ihrer Lebensplanung, Ihrer Familie, Ihrem Beruf, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer finanziellen Stabilität?

Ein fünftes Vorurteil lautet: Wenn man gute Zusatzversicherungen hat, braucht man keine Private Krankenversicherung mehr. Auch das stimmt nur teilweise. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche verbessern. Sie ändern aber nicht das Grundsystem der gesetzlichen Krankenkasse. Wer gesetzlich versichert bleibt, bleibt grundsätzlich im gesetzlichen Leistungskatalog. Zusatzversicherungen können diesen Schutz ergänzen, aber nicht vollständig in eine vollwertige private Krankenvollversicherung verwandeln.

Ein sechstes Vorurteil lautet: Kostenerstattung in der GKV ist dasselbe wie Privatpatient sein. Auch das ist falsch. Die Abrechnung ähnelt zwar stärker der privaten Krankenversicherung, aber die Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse bleibt begrenzt. Ohne passende Zusatzversicherung können erhebliche Eigenanteile entstehen. Kostenerstattung kann sinnvoll sein, muss aber sehr bewusst gestaltet werden.

Für wen ein Wechsel besonders prüfenswert ist

Ein Wechsel kann besonders prüfenswert sein für gut verdienende Angestellte ohne beitragsfrei mitzuversichernde Familienangehörige, für Selbstständige mit stabilem Einkommen, für Freiberufler mit langfristiger Planungssicherheit und für Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch. Gerade bei Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung oft strukturell naheliegend.

Vorsicht ist geboten bei vielen Kindern, unsicherem Einkommen, bestehenden Erkrankungen, geplanter Teilzeit, unklarer Selbstständigkeit oder dem Wunsch, später möglichst flexibel wieder in die GKV zurückzukehren. Auch wer nur wegen eines kurzfristig niedrigeren Beitrags wechseln möchte, trifft meist keine gute Entscheidung.

Wer nicht sicher ist, ob die Private Krankenversicherung dauerhaft passt, sollte auch die Alternativen sauber prüfen. Manchmal ist die beste Lösung nicht der vollständige Wechsel, sondern der Verbleib in der GKV mit gezielten privaten Ergänzungen. In anderen Fällen kann die Kostenerstattung eine interessante Option sein, wenn sie fachlich sauber begleitet und finanziell abgesichert wird.

Was vor einem Wechsel geprüft werden sollte

Vor einem Wechsel sollten mindestens diese Punkte geklärt werden: Gesundheitszustand, Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse, Selbstbehalt, Beitragsentwicklung, Familienplanung, Arbeitgeberzuschuss, Altersvorsorge, Beitragsentlastung im Ruhestand, Tarifqualität und Rückkehrmöglichkeiten. Wichtig ist außerdem, nicht nur den günstigsten Tarif zu suchen. Ein billiger Tarif kann später teuer werden, wenn Leistungen fehlen.

Besonders sorgfältig sollte auf Hilfsmittel, Psychotherapie, Heilmittel, Zahnersatz, stationäre Leistungen, ambulante Erstattung, Gebührenordnung, Anschlussheilbehandlung, Reha, Auslandsschutz und Beitragsstabilität geachtet werden. Der Unterschied zwischen guter und schwacher Privater Krankenversicherung zeigt sich oft nicht beim Beitrag, sondern im Leistungsfall.

Wer statt eines vollständigen Wechsels Zusatzversicherungen oder Kostenerstattung in der GKV prüft, sollte ebenfalls genau hinsehen. Bei Zusatzversicherungen geht es um Gesundheitsfragen, Wartezeiten, Leistungsstaffeln, Höchstbeträge und Tarifbedingungen. Bei der Kostenerstattung geht es um Erstattungssätze, Eigenanteile, Bindungsfristen und die Frage, ob eine ergänzende private Absicherung vorhanden ist.

Fazit

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, den Wechsel in die Private Krankenversicherung zu prüfen, weil die Zugangshürden steigen, die GKV für Gutverdienende teurer wird und sich die Entscheidung später möglicherweise nicht mehr so einfach treffen lässt. Aber prüfen heißt nicht automatisch wechseln. Die Private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Sparmaßnahme, sondern eine langfristige Entscheidung.

Wer dauerhaft gut verdient, gesund ist, Wert auf vertraglich definierte Leistungen legt und bereit ist, seine Krankenversicherung als Teil der Finanzplanung zu betrachten, sollte sich ernsthaft mit der Privaten Krankenversicherung beschäftigen. Wer dagegen maximale Flexibilität, beitragsfreie Familienversicherung oder einkommensabhängige Beiträge im Alter sucht, kann in der gesetzlichen Krankenkasse besser aufgehoben sein.

Zwischen beiden Systemen gibt es außerdem Zwischenwege. Private Zusatztarife können einzelne Leistungsbereiche der GKV sinnvoll ergänzen. Das Kostenerstattungsprinzip kann gesetzlich Versicherten mehr Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, ist aber erklärungsbedürftig und kann ohne passende Absicherung teuer werden.

Der richtige Zeitpunkt ist also nicht deshalb jetzt, weil jeder wechseln sollte. Der richtige Zeitpunkt ist jetzt, weil man die Entscheidung treffen sollte, solange man sie noch frei und sauber prüfen kann. Und dazu gehört nicht nur die Frage GKV oder PKV, sondern auch die Prüfung der Alternativen dazwischen.

Wer wählen kann und trotzdem jammert, hat ein anderes Problem als das Gesundheitssystem

1. Mai 2026 in GKV, PKV

Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann und freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, soll bitte nie wieder jammern.
Das klingt hart. Ist es auch. Aber es trifft einen wunden Punkt in der deutschen Mentalität: die bequeme Gleichzeitigkeit von Wahlfreiheit und Beschwerdelust. Kaum ein System bietet so viele Möglichkeiten zur individuellen Entscheidung wie das deutsche Gesundheitssystem – und kaum ein System wird gleichzeitig so zuverlässig beklagt.

Fangen wir bei den Fakten an. Wer die Voraussetzungen erfüllt, in die private Krankenversicherung zu wechseln – also insbesondere über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, selbstständig ist oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat – besitzt eine echte Wahl. Keine theoretische, keine ideologische, sondern eine sehr konkrete.

Gerade bei Beamten wird diese Wahl besonders deutlich. Der Staat beteiligt sich über die Beihilfe in erheblichem Umfang an den Krankheitskosten. Die PKV ist hier nicht nur eine Option, sondern in vielen Fällen die naheliegende, wirtschaftlich sinnvolle Lösung. Wer sich als Beamter dennoch freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, verzichtet bewusst auf diese Vorteile – und trägt die Konsequenzen dieser Entscheidung vollständig selbst.

Und genau hier beginnt das Problem. Denn viele dieser „freiwillig gesetzlich Versicherten“ verhalten sich, als wären sie Opfer eines Systems, in das sie gezwungen wurden. Sie klagen über lange Wartezeiten beim Facharzt, über knappe Budgets, über eingeschränkte Leistungen, über das Gefühl, „nur Kassenpatient“ zu sein. Aber gleichzeitig lehnen sie den Wechsel in die PKV ab – aus Bequemlichkeit, aus Unsicherheit oder aus ideologischen Gründen.

Das ist legitim. Was nicht legitim ist: sich danach über genau die Konsequenzen dieser Entscheidung zu beschweren.

Denn die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind weder neu noch überraschend. Sie sind strukturell. Die GKV basiert auf Solidarität, Umverteilung und Standardisierung. Die PKV basiert auf Individualität, Risikobewertung und Leistungsdifferenzierung. Wer sich für das eine entscheidet, entscheidet sich gegen das andere. Es gibt kein System, das gleichzeitig maximale Solidarität und maximale Individualleistung bietet.

Die Erwartung, genau das zu bekommen, ist nichts anderes als Wunschdenken.

Besonders interessant wird es, wenn gutverdienende Angestellte, Selbstständige oder eben Beamte bewusst in der GKV bleiben – oft mit dem Argument der „Solidarität“. Das klingt zunächst ehrenwert. Doch bei näherem Hinsehen ist es häufig eine moralische Selbstinszenierung mit eingebauter Komfortzone. Man verzichtet freiwillig auf individuell bessere Leistungen oder – im Fall der Beamten – auf staatlich geförderte Vorteile, bleibt im umlagefinanzierten System und beklagt sich gleichzeitig über dessen Schwächen.

Das ist keine Solidarität. Das ist Rosinenpickerei auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit.

Natürlich gibt es gute Gründe, in der GKV zu bleiben: Vorerkrankungen, Familienplanung, Beitragsstabilität im Alter, persönliche Risikoeinschätzung oder auch ganz bewusste Überzeugungen. Wer diese Gründe kennt und sauber abwägt, trifft eine rationale Entscheidung. Aber auch hier gilt: Wer sich entschieden hat, sollte die Konsequenzen tragen – ohne Dauerbeschwerde.

Denn Jammern ersetzt keine Entscheidung.

Und vor allem: Es entwertet die eigene Handlungsfreiheit. In einem System, das Wahlmöglichkeiten bietet, ist permanentes Klagen oft nichts anderes als ein Eingeständnis, dass man sich nicht wirklich mit den eigenen Optionen auseinandersetzen will.

Das mag unbequem sein, aber es ist ehrlich.

Am Ende geht es nicht um GKV gegen PKV. Es geht um Verantwortung für die eigene Entscheidung. Wer wählen kann – als Gutverdiener, Selbstständiger oder Beamter – und wählt, trägt die Folgen. Wer nicht wählt, hat sich ebenfalls entschieden – nur weniger bewusst.

Und wer trotz Wahlfreiheit dauerhaft unzufrieden ist, sollte nicht das System hinterfragen, sondern den eigenen Umgang mit Entscheidung und Verantwortung.

Oder, um es weniger diplomatisch zu sagen: Wer die Tür sieht, den Schlüssel in der Hand hält und trotzdem im Flur stehen bleibt, sollte sich nicht über Zugluft beschweren.

Welche Reformen plant die Bundesregierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

18. April 2026 in GKV, PKV

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), um massive Defizite zu bekämpfen – ein Sparkurs, der Versicherte, Leistungserbringer und Kassen gleichermaßen trifft. Unter Gesundheitsministerin Nina Warken soll ein Gesetzentwurf Ende April im Kabinett landen, mit dem Ziel, die Beiträge ab 2027 zu stabilisieren.

Die Herausforderung: Explodierende Kosten in der GKV

Die GKV kämpft mit Ausgabensteigerungen durch teure Medikamente, Klinikbudgets und alternde Gesellschaft. Prognosen sehen Defizite von über 15 Milliarden Euro 2027 und bis zu 40 Milliarden bis 2030. Eine Expertenkommission lieferte 66 Vorschläge zur Sanierung, von denen der Großteil umgesetzt werden soll – insgesamt rund 20 Milliarden Euro Einsparungen allein nächstes Jahr.

Überblick über die geplanten Maßnahmen

Die Reform greift in drei Bereiche ein:

Bereich Maßnahmen Erwartete Einsparung
Leistungserbringer Vergütungsobergrenzen für Ärzte/Kliniken, dynamische Medikamentenrabatte, Pauschalbudgets Ca. 9 Mrd. Euro
Patienten Zuzahlungsobergrenze +50%, gesenktes Krankengeld, Mitversicherung einschränken Ca. 3,2 Mrd. Euro
Krankenkassen Kürzungen bei Verwaltung/Werbung Ca. 1–2 Mrd. Euro

Zusätzlich: Höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und Zucker.

Bewertung: Wenig Anreiz für Effizienz, viel Zwang

Viele Maßnahmen wirken wie ein Bremsklotz für Innovation und Eigenverantwortung. Statt Anreize für präventive Vorsorge oder effiziente Behandlungen zu schaffen, erhöhen Zuzahlungen die Belastung für Kranke – oft die, die es sich am wenigsten leisten können. Vergütungskappen bei Ärzten und Kliniken drosseln Investitionen in moderne Technik und dämpfen den Wettbewerb um Qualität. Die Kassen sparen administrativ, doch ohne echte Leistungsorientierung bleibt der Systemzwang bestehen: Jeder zahlt für alle, unabhängig von Risikobereitschaft oder Lebensstil.

Langfristig fehlt der Mut zur Entbürokratisierung. Ein Primärarztsystem als Gatekeeper klingt sinnvoll, birgt aber das Risiko bürokratischer Hürden statt echter Kostenkontrolle.

Bessere Alternativen: Mehr Freiheit, mehr Verantwortung

Statt pauschaler Kürzungen braucht die GKV Anreize für smarte Entscheidungen:

  • Persönliche Gesundheitskonten einführen: Jeder Versicherte baut ein Sparkonto auf (z. B. 10–20% der Beiträge), das für Prävention, Fitness oder Wahlleistungen genutzt werden kann. Überschüsse bleiben privat – das motiviert zu gesünderem Verhalten und reduziert unnötige Arztbesuche um bis zu 30%.

  • Wettbewerb unter Kassen stärken: Volle Vertragsfreiheit für Kassen bei Ärzten und Kliniken, kombiniert mit transparenten Qualitätsrankings. Günstige, effiziente Anbieter gewinnen Marktanteile – wie im privaten Sektor.

  • Risikobasierte Beiträge: Ergänzung des Einkommensprinzips um Lebensstilfaktoren (Rauchen, BMI, Sport). Wer präventiv handelt, zahlt weniger – faire Verteilung statt Einheitsabgaben.

  • Digitale Pflicht mit Bonus: Pflicht zur Nutzung von Apps für Telemedizin und Gesundheitsdaten, mit Beitragsrabatten dafür. Das spart 2–3 Mrd. Euro jährlich durch weniger Bürokratie.

Diese Ansätze senken Kosten nachhaltig, ohne Freiheiten einzuschränken. Sie belohnen Verantwortung und Innovation statt alles zu verwalten.

Fazit: Jetzt handeln für ein fitteres System

Die Warken-Reform stoppt das Loch kurzfristig, birgt aber Risiken für Qualität und Motivation. Mit mehr Eigeninitiative und Wettbewerb könnte die GKV zukunftsfähig werden. Prüfen Sie Ihre Optionen – private Krankenversicherung oder Wechsel der Krankenkasse lohnen sich jetzt mehr denn je.

Vorsicht bei Bonusangeboten der Krankenkasse

5. September 2020 in GKV

Gesetzliche Krankenkassen versuchen sich seit einiger Zeit mit Bonusangeboten zu überbieten.
Manche Angebote sind sinnvoll, andere Angebote sind es nicht.
Ziel dieser Boni ist es vermutlich auch, Mitglieder von anderen Mitbewerbern abzuwerben.

Im Fitness-Studio meines Vertrauens ist mir kürzlich ein Plakat ins Auge gefallen.
Da ich mich keiner Urheberrechtsdiskussion aussetzen möchten, an dieser Stelle nur eine kurze Beschreibung und kein Foto:

Auf dem Plakat einer Krankenkasse wird ein erkennbar untrainierter Mann gezeigt.
Folgender Text ist zu sehen: „Fit²“ und „Wenn die Leistung stimmt gibt’s Kohle“.
Berufsbedingt hat mich dieses Plakat angesprochen und ich habe weiter gelesen.
„75 Euro Bonus pro Jahr für Ihr regelmäßiges Training“.

Die Krankenkasse zahlt dem Mitglied also einen Bonus von 75 Euro pro Jahr, wenn es nachweislich regelmäßig trainiert.
Der Nachweis kann z. B. durch eine Bestätigung des Fitness-Studios erfolgen.

Klingt gut, oder?
Wer möchte nicht 75 Euro pro Jahr geschenkt bekommen?

Neugierig wie ich bin, habe ich einfach einmal eine Berechnung durchgeführt.
Vorgabe: Arbeitnehmer*in, 2.000 Euro Bruttogehalt.
Fragestellung: Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag (Arbeitnehmeranteil) 
a) beim günstigsten Anbieter
b) bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen außerhalb eines Bonussystems
c) bei der mit dem Plakat werbenden Krankenkasse

Die Untersuchung bezieht sich auf Krankenkassen, die in Berlin geöffnet sind.

Ergebnis:
Beim günstigsten Anbieter beträgt der Arbeitnehmeranteil 149,90 Euro.
bei einem Anbieter mit sinnvollen medizinischen Zusatzleistungen beträgt der AN-Anteil 153,00 Euro.
Bei „unserer“ mit dem Plakat werbenden Krankenkassen beträgt der AN-Anteil 160,90 EUR.

Gegenüber dem günstigsten Anbieter zahlt man also 11,00 Euro mehr pro Monat.
Auf ein Jahr gerechnet folglich 132,00 Euro mehr pro Monat.
Selbst bei Berücksichtigung des Bonus i. H. v. 70,00 Euro sind das noch immer 62,00 Euro mehr,
als beim günstigsten Anbieter.

Bei einem höheren Gehalt fällt der absolute Beitragsunterschied natürlich noch höher aus.

Wie man unschwer erkennen kann, lohnt sich ein Krankenkassenwechsel wegen eines Bonus nicht unbedingt.
Zumindest nicht in diesem Beispiel.

Wenn Sie Beiträge und Zusatzleistungen verschiedener gesetzlicher Krankenkassen vergleichen möchten, sollten Sie sich nicht von Boni leiten lassen. Zumal diese Bonussysteme auch schnell wieder „verschwinden“ könnten.

Einen ausführlichen Vergleich zu Beiträgen, Leistungen und Hintergrundinformationen können Sie auf unserer

Serviceseite

durchführen.

 

 

 

Zusatzbeiträge in der GKV

26. Januar 2010 in GKV

Ein Gespräch mit Thorulf Müller, Geschäftsführer der KVProfi Office GmbH und Inhaber derKVProfi Consulting Thorulf Müller http://www.derKVProfi.de/

Thomas Kliem: Einige Krankenkassen haben jetzt die Karten auf den Tisch gelegt und Zusatzbeiträge angekündigt. Warum ist dieser Schritt nötig?

Thorulf Müller: Wer es nicht kapiert – hier noch mal ganz langsam – die Beiträge steigen, weil die Ausgaben steigen – und wer jammert – die Menschen, die die Kosten verursachen! Das sind Fehlentwicklungen, weil man die Beiträge künstlich gesenkt hat und damit den Menschen suggerierte, dass Krankheit nichts kostet! Tut sie ja auch nicht, wenn man die nicht behandelt!

Thomas Kliem: Welche weiteren Fehlentwicklungen gibt es aus Deiner Sicht noch?

Thorulf Müller: Die Bevölkerung altert rasant – die geburtenstarken Jahrgänge hatten bereits Bergfest und genießen die Zipperlein – zu hohe Stoffwechselwerte, Rückenschmerzen, Herz- und Kreislaufprobleme und Arthrose – da ist auch der erste Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht mehr weit!! Bei meinem Jahrgang ist das Problem die hohe Zahl potentiell Betroffener, das Anspruchsdenken und die reale Chance diese Schicksalsschläge zu überleben!

Thomas Kliem: Welcher Möglichkeiten gibt es, um die Beiträge nachhaltig auf einem für die GKV-Mitglieder erschwinglichem Niveau zu halten?

Thorulf Müller: Die Leistungen der Kassen müssen radikal gekürzt werden – weg mit Yoga und Nordic Walking, weg mit Bonus- und Wahltarifen, weg mit AU Bescheinigungen auf Kasse, weg mit Reiseimpfungen als Give Away (wer Reisen kann, kann eine Impfung auch selber zahlen), weg mit den Bratpfannen zur Kundenwerbung und den Behandlungen von Bagatellen, weg mit der freien Arztwahl, weg mit dem Werbeetat, Kasse ist Kasse und nicht „Gesundheitskasse“ oder „Unternehmen Leben“ und allem unnötigen Schnickschnack – machen wir aus den Kassen wieder Sozialkassen für bedürftige Menschen!

Thomas Kliem: Stichwort Privatisierung von Leistungen und Kopfprämie: Welche Leistungen könnten privatisiert werden und mit welchem Beitragsniveau könnte man rechnen?

Thorulf Müller: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, unfallbedingte und berufsbedingte Behandlungskosten und Krankengeld kann man als erstes privatisieren! Damit sind wir auch diese leidigen Berufsgenossenschaften und die daran hängenden Verwaltungskosten los. Hartz IV Ämter zahlen zukünftig kostendeckende Beiträge, Arbeitsämter auch – klar steigen dann da die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, aber wir müssen mit diesen ständigen Quersubventionierungen aufhören – man muss sehen, was wo an Geld hinfließt, weil es dort auch abfließt! Da ist dann die Kopfprämie, die mathematisch noch bei 198 Euro liegen würde, ganz schnell auf weit unter 150 Euro abgesenkt! Und dann ist auch die Subventionierung der Beiträge, für die, die es nicht selbst aufbringen können, möglich!

Thomas Kliem: Ist denn die Kopfprämie nicht unsozial und unsolidarisch?

Thorulf Müller: Nein, diese Phrase von der Sekretärin und dem Chef, die dieselben Beiträge zahlen müssten, die ist doch Quatsch! Die haben den gleichen Leistungsanspruch und zahlen auch den gleichen Beitrag – ist bei der Privathaftpflicht doch auch so! Im Gegenteil – die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze ist unsozial, weil die Gutverdiener relativ weniger zahlen, die beitragsfreie Familienversicherung ist unsolidarisch, weil sich Kleinverdiener doch gar nicht erlauben können, dass Mutter zuhause bleibt und die direkte Steuersubvention ist beides, weil dadurch auch die Beiträge der Gutverdiener sinken!!

Barmer GEK legt Arztreport 2010 vor

20. Januar 2010 in GKV

Die Barmer GEK hat am 19.01.2010 ihren Arztreport 2010 veröffentlicht. Der Bericht wertet u. a. die Anzahl der Arztkontakte, die Behandlungsrate und die häufigsten Diagnosen aus. Aber auch eine Statistik zur Dauer und Häufung von Arbeitsunfähigkeiten („Krankschreibungen“) an bestimmten Wochentagen und weitere interessante Zahlen und Statistiken werden veröffentlicht. Fazit: Die Deutschen nehmen weltweit die Spitzenposition bei den Arztbesuchen ein. Dafür beträgt die Dauer eines Arztbesuches im Durchschnitt auch nur wenige Minuten.

Den kompletten Report und interessante Grafiken können Sie auf den Internetseiten der Barmer GEK abrufen:
Arztreport 2010 Barmer GEK