Am 12.11.10 wurde das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 31.12.10 in Kraft.
Unter anderem wurde auch die Versicherbarkeit von Arbeitnehmern in der PKV verändert.
Der entscheidende Satz lautet:
Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht [Anm.: in der GKV] mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie überschritten wird.
Ab dem 01.01.11 können also bisher in der GKV versicherte Arbeitnehmer sofort – unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der GKV zum Ende des übernächsten Monats – in die PKV wechseln, wenn das Einkommen im Jahre 2010 mindestens 49.950 EUR betragen hat und 2011 voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 EUR jährlich liegen wird.
Folgender weiterer Aspekt wird erst beim genaueren Hinsehen und nach Rücksprache mit Juristen klar und wurde eindeutige vom PKV-Verband und den Rechtsabteilungen der Privaten Krankenversicherer bestätigt:
Wer als Berufsstarter (z. B. Hochschulabsolvent) oder als Neu- oder Wiedereinsteiger nach Auslandsaufenthalt als Arbeitnehmer tätig wird, kann ebenfalls ab dem 01.01.11 in die PKV wechseln. Voraussetzung: Das monatliche Einkommen im Jahre 2010 beträgt mindestens 4.162,50 EUR und im Jahre 2011 voraussichtlich mindestens 49.500 EUR.
Auch wenn erst seit kurzer Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, kann der Wechsel erfolgen, da es keine Mindestbindungsdauer an die GKV gibt, wenn in die PKV gewechselt werden soll.
Damit ergibt sich für viele Arbeitnehmer die Chance, sofort in die PKV zu wechseln.