Basisrente, Riester Rente und betriebliche Altersversorgung im Vergleich

2. November 2025 in Altersvorsorge, Investmentfonds, Newsletter, Vermögensanlage

Basisrente, Riester Rente und betriebliche Altersversorgung im Vergleich

Wer für den Ruhestand spart, kann sich vom Staat unterstützen lassen. Drei Wege stehen im Mittelpunkt der geförderten Vorsorge in Deutschland. Die Basisrente, die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung. Alle drei setzen in der Ansparphase Anreize vor allem über Steuern oder Zulagen. In der Auszahlphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Welche Lösung passt hängt von Berufssituation Einkommen Familienstand und Zielen ab.

Das Gemeinsame

  • Unterstützung in der Ansparphase durch steuerliche Vorteile oder Zulagen
  • Besteuerung der Leistungen im Ruhestand
  • Regeln und Fördergrenzen unterscheiden sich je nach Produktart

Basisrente

Die Basisrente auch Rürup Rente genannt gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie wurde vor allem für Selbstständige geschaffen ist aber für alle zugänglich. Attraktiv ist sie für Personen mit hohem Steuersatz weil Beiträge bis zu hohen Grenzen als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Stand zwei tausend fünfundzwanzig können bis zu neun und zwanzig tausend dreihundert vierundvierzig Euro für die Basisversorgung angesetzt werden. Dazu zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Versorgungswerken. Die Basisrente ist streng gebunden. Vor dem Rentenbeginn ist kein Zugriff möglich und es gibt ausschließlich eine lebenslange Rente. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist auf Ehegatten und Kinder begrenzt und kostet zusätzlich.

Riester Rente

Die Riester Rente richtet sich an Arbeitnehmer an Beamte und an Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente sowie an deren Ehepartner. Gefördert wird über Zulagen und über die Steuer. Als Sonderausgaben können bis zu zwei tausend einhundert Euro im Jahr geltend gemacht werden. Für Familien und Menschen mit geringerem Einkommen kann sich Riester durch die Zulagen besonders rechnen. Gleichzeitig bremst die Garantie des vollen Beitragserhalts die Renditechancen. Viele Anbieter haben daher das Neugeschäft stark reduziert. Seit Jahren werden Reformen diskutiert. Ziel ist eine moderne geförderte Privatvorsorge die mehr Chancen am Kapitalmarkt zulässt.

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber gibt auf den umgewandelten Betrag einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent als Ausgleich für seine Sozialabgabenersparnis. Bis zu vier Prozent der jeweiligen Bemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei und bis zu acht Prozent steuerfrei. Stand zwei tausend fünfundzwanzig entspricht dies monatlich etwa drei hundert zwei und zwanzig Euro sozialabgabenfrei und sechs hundert vierundvierzig Euro steuerfrei. Die spätere Betriebsrente ist zu versteuern. Wer gesetzlich krankenversichert ist zahlt zudem Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung wobei ein Freibetrag zu beachten ist. Privat Versicherte zahlen diese Beiträge nicht. Häufig bestimmt der Arbeitgeber den Rahmen und stellt eine Auswahl an Tarifen bereit. Ein höherer Arbeitgeberzuschuss steigert die Attraktivität deutlich.

Wer kann welche Förderung nutzen

  • Arbeitnehmer können in der Regel zwischen allen drei Wegen wählen
  • Beamte haben Zugang zu Riester jedoch in der Regel keine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung
  • Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente können meist nicht riestern und setzen daher vor allem auf die Basisrente

Kombinationen sind möglich

Ein Entweder Oder ist selten zwingend. Wer möchte kann eine betriebliche Altersversorgung mit einer Basisrente kombinieren und später eine reformierte private Förderung ergänzen sobald diese verbindlich geregelt ist.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Steuersatz heute und erwartete Steuerlast im Ruhestand
  • Höhe des Arbeitgeberzuschusses und Wechsel des Arbeitgebers
  • Familienstand Kinderzulagen und Anspruch auf Riester Förderung
  • Bindung des Kapitals und Bedarf an Flexibilität
  • Auswahl und Kosten der Produkte sowie die Anlagestrategie

Fazit

Es gibt nicht den einen besten Förderweg für alle. Die Basisrente kann starke steuerliche Effekte bringen ist aber unflexibel. Die Riester Rente punktet vor allem mit Zulagen und mit planbaren Garantien hat jedoch begrenzte Renditechancen. Die betriebliche Altersversorgung ist mit Arbeitgeberzuschuss oft sehr attraktiv und sollte bei jedem Arbeitnehmer geprüft werden. Welche Mischung passt zeigt eine individuelle Berechnung mit Blick auf Einkommen Steuersatz Familienlage und Ziele.

Warum eine Basisrente mit ETF nach Steuern oft den reinen ETF-Sparplan überholt

13. August 2025 in Altersvorsorge, Newsletter, Steuern, Vermögensanlage

Wenn Ihr heutiger persönlicher Steuersatz deutlich höher ist als der im Ruhestand, hat die fondsgebundene Basisrente („Rürup“ mit ETF) in der Nachsteuerbetrachtung meist die Nase vorn. Der Grund ist simpel: Sie sparen heute Steuern, lassen das Vermögen steuerfrei wachsen und versteuern später zu einem in der Regel niedrigeren Satz. Ein ETF im Depot muss seine Erträge hingegen laufend (teilweise) versteuern – das bremst den Zinseszinseffekt.

Die drei Hebel der Basisrente
Sofortabzug der Beiträge
Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen zu 100 % (seit 2023) bis zum Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.). Dadurch sinkt der Nettoaufwand spürbar.

Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
Im Versicherungsmantel fallen während der Laufzeit weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Der Zinseszinseffekt bleibt ungebremst.

Nachgelagerte, häufig günstigere Besteuerung
Spätere Rentenzahlungen versteuern Sie mit dem dann gültigen persönlichen Satz. Der zu versteuernde Anteil steigt zwar über die Jahrgänge an, liegt aber oft unter dem heutigen Grenzsteuersatz – dann entsteht ein positiver Steuereffekt.

Praxisbeispiel (realistisch, aber vereinfacht)
Annahmen:

Laufzeit: 20 Jahre

Brutto-Rendite der ETFs: 6 % p. a.

Heutiger Grenzsteuersatz: 35 %

Steuersatz im Ruhestand: 25 %

Aktien-ETF im Depot mit 30 % Teilfreistellung; Sparer-Pauschbetrag bereits anderweitig genutzt

Ziel: Gleicher Nettoaufwand aus der Tasche von 3.900 € pro Jahr

A) ETF-Sparplan im Depot
Einzahlung: 3.900 € p. a.

Wegen laufender Teilbesteuerung der Erträge (Abgeltungsteuer inkl. Soli auf 70 % der Erträge) sinkt die effektive Rendite auf ca. 4,89 % p. a.

Endwert nach 20 Jahren: ca. 127.500 € (bereits „nach Steuerdrag“ aufgebaut)

B) Basisrente mit ETF-Anlage
Bruttobeitrag: 6.000 € p. a.

Sofortige Steuererstattung (35 %): 2.100 €

Nettoaufwand: ebenfalls 3.900 € p. a.

Steuerfreies Wachstum mit 6 % p. a.

Kapital vor Rentenbeginn nach 20 Jahren: ca. 220.700 €

Wird in 20 Jahren (Kohorte 2045) eine Rente gezahlt, ist davon vereinfacht 93,5 % steuerpflichtig. Bei 25 % Steuersatz im Alter ergibt das eine Netto-Äquivalenz von rund 169.100 €.
(Das ist eine Kapital-Daumenregel, die die spätere Besteuerung der Rente in einen vergleichbaren „Nachsteuer-Kapitalwert“ übersetzt.)

Mehrwert der Basisrente gegenüber Depot: ca. +41.600 € bzw. +33 %.

Kernaussage: Gleicher Nettoaufwand heute, aber: sofortiger Steuerbonus + steuerfreies Wachstum – später meist niedrigerer Satz ⇒ in Summe mehr Nettovermögen.

Für wen lohnt sich die Basisrente besonders?
Hoher Grenzsteuersatz heute, voraussichtlich niedrigerer Satz im Ruhestand

Lange Ansparzeit (Zinseszinseffekt ohne Steuerbremse)

Sie können mit lebenslanger Rentenzahlung leben und brauchen keine Kapitalauszahlung

Sie nutzen den Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.) wenigstens teilweise

Worauf Sie unbedingt achten sollten
Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten niedrig halten. Nur dann kommt der Steuervorteil wirklich bei Ihnen an.

Anlagequalität: Breite, kostengünstige ETF-Bausteine (z. B. Weltaktien, Small Caps, Faktorbeimischungen nach Bedarf).

Rahmenbedingungen der Basisrente: Nicht übertragbar, nicht beleihbar, in der Regel keine Kapitalauszahlung, sondern lebenslange Rente (mit möglichen Hinterbliebenen- oder BU-Optionen).

Flexibilität im Blick behalten: Beiträge sollten anpassbar, Zuzahlungen möglich und die Fondswechsel unkompliziert sein.

Depot nicht vergessen: Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und individuelle Realisierungsstrategie können den Depot-Nachteil etwas abmildern, heben ihn bei hohen Einkommen aber meist nicht auf.

Fazit
In der Nachsteuerlogik schlägt die Basisrente mit ETF den ETF-Sparplan, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

Ihr heutiger Grenzsteuersatz ist deutlich höher als der im Ruhestand.

Der Versicherungs- und Fondsmantel ist kostengünstig.

Dann profitieren Sie doppelt: Jetzt Steuern sparen, dazwischen steuerfrei wachsen, später günstiger versteuern.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechnen Sie die Effekte immer mit Ihren persönlichen Parametern (Einkommen, Kirchensteuer, Pauschbeträge, Laufzeit, Zielrentenalter, Kosten) durch. Gern erstelle ich Ihnen auf Wunsch eine individuelle Nachsteuer-Gegenüberstellung.

Altersvorsorge mit Steuerkick

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Eine befreundete Steuerberaterin sagte einmal „Der Lieblingssport der Deutschen ist das Steuern sparen. Und dafür machen Sie sogar völlig unsinnige Dinge“.
Sie muss es wissen, schließlich ist sie seit über 20 Jahren als Steuerberaterin tätig.

Genau genommen kann man gar keine Steuern sparen. Sparen ist nämlich der Anteil des verfügbaren Einkommens eines Haushalts, der nicht für Konsum ausgegeben wird. Aber der Begriff hat sich nun einmal etabliert und wird allgemein für die legale Reduzierung der Steuerlast benutzt.

Damit wir uns richtig verstehen: Wer Geld verdient, soll auch Steuern zahlen. Das ist ein wesentlicher Deal in der sozialen Marktwirtschaft.
Der Gesetzgeber hat allerdings mit voller Absicht und aus gutem Grunde Möglichkeiten der Steuerreduzierung geschaffen, die im Interesse der Staates, also der Allgemeinheit, liegen.

In diesem Artikel möchte ich die Möglichkeit der Basisrentenversicherung („Rüruprente“) etwas genauer beleuchten.

Kurz gesagt handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, bei der die Beiträge in hohem Maße die Steuerschuld reduzieren. Der tatsächliche Nettoaufwand liegt also deutlich unter dem Betrag, der in die Basisrentenversicherung fließt.

Perfekt und in allen Einzelheiten hat der GDV die Basisrente auf seiner Website dargestellt.
Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, sich die Zeit für diese Interessante Ausarbeitung zu nehmen.

Die Basisrente 

Wenn Sie bereits eine Basisrente haben (und da der Leserkreis sich überwiegend aus meinen Kunden zusammen setzt ist das recht wahrscheinlich) denken Sie bitte auch daran, zum Jahresende noch einmal eine Zuzahlung zu leisten.

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