Warum eine Basisrente mit ETF nach Steuern oft den reinen ETF-Sparplan überholt

13. August 2025 in Altersvorsorge, Newsletter, Steuern, Vermögensanlage

Wenn Ihr heutiger persönlicher Steuersatz deutlich höher ist als der im Ruhestand, hat die fondsgebundene Basisrente („Rürup“ mit ETF) in der Nachsteuerbetrachtung meist die Nase vorn. Der Grund ist simpel: Sie sparen heute Steuern, lassen das Vermögen steuerfrei wachsen und versteuern später zu einem in der Regel niedrigeren Satz. Ein ETF im Depot muss seine Erträge hingegen laufend (teilweise) versteuern – das bremst den Zinseszinseffekt.

Die drei Hebel der Basisrente
Sofortabzug der Beiträge
Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen zu 100 % (seit 2023) bis zum Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.). Dadurch sinkt der Nettoaufwand spürbar.

Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
Im Versicherungsmantel fallen während der Laufzeit weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Der Zinseszinseffekt bleibt ungebremst.

Nachgelagerte, häufig günstigere Besteuerung
Spätere Rentenzahlungen versteuern Sie mit dem dann gültigen persönlichen Satz. Der zu versteuernde Anteil steigt zwar über die Jahrgänge an, liegt aber oft unter dem heutigen Grenzsteuersatz – dann entsteht ein positiver Steuereffekt.

Praxisbeispiel (realistisch, aber vereinfacht)
Annahmen:

Laufzeit: 20 Jahre

Brutto-Rendite der ETFs: 6 % p. a.

Heutiger Grenzsteuersatz: 35 %

Steuersatz im Ruhestand: 25 %

Aktien-ETF im Depot mit 30 % Teilfreistellung; Sparer-Pauschbetrag bereits anderweitig genutzt

Ziel: Gleicher Nettoaufwand aus der Tasche von 3.900 € pro Jahr

A) ETF-Sparplan im Depot
Einzahlung: 3.900 € p. a.

Wegen laufender Teilbesteuerung der Erträge (Abgeltungsteuer inkl. Soli auf 70 % der Erträge) sinkt die effektive Rendite auf ca. 4,89 % p. a.

Endwert nach 20 Jahren: ca. 127.500 € (bereits „nach Steuerdrag“ aufgebaut)

B) Basisrente mit ETF-Anlage
Bruttobeitrag: 6.000 € p. a.

Sofortige Steuererstattung (35 %): 2.100 €

Nettoaufwand: ebenfalls 3.900 € p. a.

Steuerfreies Wachstum mit 6 % p. a.

Kapital vor Rentenbeginn nach 20 Jahren: ca. 220.700 €

Wird in 20 Jahren (Kohorte 2045) eine Rente gezahlt, ist davon vereinfacht 93,5 % steuerpflichtig. Bei 25 % Steuersatz im Alter ergibt das eine Netto-Äquivalenz von rund 169.100 €.
(Das ist eine Kapital-Daumenregel, die die spätere Besteuerung der Rente in einen vergleichbaren „Nachsteuer-Kapitalwert“ übersetzt.)

Mehrwert der Basisrente gegenüber Depot: ca. +41.600 € bzw. +33 %.

Kernaussage: Gleicher Nettoaufwand heute, aber: sofortiger Steuerbonus + steuerfreies Wachstum – später meist niedrigerer Satz ⇒ in Summe mehr Nettovermögen.

Für wen lohnt sich die Basisrente besonders?
Hoher Grenzsteuersatz heute, voraussichtlich niedrigerer Satz im Ruhestand

Lange Ansparzeit (Zinseszinseffekt ohne Steuerbremse)

Sie können mit lebenslanger Rentenzahlung leben und brauchen keine Kapitalauszahlung

Sie nutzen den Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.) wenigstens teilweise

Worauf Sie unbedingt achten sollten
Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten niedrig halten. Nur dann kommt der Steuervorteil wirklich bei Ihnen an.

Anlagequalität: Breite, kostengünstige ETF-Bausteine (z. B. Weltaktien, Small Caps, Faktorbeimischungen nach Bedarf).

Rahmenbedingungen der Basisrente: Nicht übertragbar, nicht beleihbar, in der Regel keine Kapitalauszahlung, sondern lebenslange Rente (mit möglichen Hinterbliebenen- oder BU-Optionen).

Flexibilität im Blick behalten: Beiträge sollten anpassbar, Zuzahlungen möglich und die Fondswechsel unkompliziert sein.

Depot nicht vergessen: Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und individuelle Realisierungsstrategie können den Depot-Nachteil etwas abmildern, heben ihn bei hohen Einkommen aber meist nicht auf.

Fazit
In der Nachsteuerlogik schlägt die Basisrente mit ETF den ETF-Sparplan, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

Ihr heutiger Grenzsteuersatz ist deutlich höher als der im Ruhestand.

Der Versicherungs- und Fondsmantel ist kostengünstig.

Dann profitieren Sie doppelt: Jetzt Steuern sparen, dazwischen steuerfrei wachsen, später günstiger versteuern.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechnen Sie die Effekte immer mit Ihren persönlichen Parametern (Einkommen, Kirchensteuer, Pauschbeträge, Laufzeit, Zielrentenalter, Kosten) durch. Gern erstelle ich Ihnen auf Wunsch eine individuelle Nachsteuer-Gegenüberstellung.

Altersvorsorge mit Steuerkick

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Eine befreundete Steuerberaterin sagte einmal „Der Lieblingssport der Deutschen ist das Steuern sparen. Und dafür machen Sie sogar völlig unsinnige Dinge“.
Sie muss es wissen, schließlich ist sie seit über 20 Jahren als Steuerberaterin tätig.

Genau genommen kann man gar keine Steuern sparen. Sparen ist nämlich der Anteil des verfügbaren Einkommens eines Haushalts, der nicht für Konsum ausgegeben wird. Aber der Begriff hat sich nun einmal etabliert und wird allgemein für die legale Reduzierung der Steuerlast benutzt.

Damit wir uns richtig verstehen: Wer Geld verdient, soll auch Steuern zahlen. Das ist ein wesentlicher Deal in der sozialen Marktwirtschaft.
Der Gesetzgeber hat allerdings mit voller Absicht und aus gutem Grunde Möglichkeiten der Steuerreduzierung geschaffen, die im Interesse der Staates, also der Allgemeinheit, liegen.

In diesem Artikel möchte ich die Möglichkeit der Basisrentenversicherung („Rüruprente“) etwas genauer beleuchten.

Kurz gesagt handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, bei der die Beiträge in hohem Maße die Steuerschuld reduzieren. Der tatsächliche Nettoaufwand liegt also deutlich unter dem Betrag, der in die Basisrentenversicherung fließt.

Perfekt und in allen Einzelheiten hat der GDV die Basisrente auf seiner Website dargestellt.
Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, sich die Zeit für diese Interessante Ausarbeitung zu nehmen.

Die Basisrente 

Wenn Sie bereits eine Basisrente haben (und da der Leserkreis sich überwiegend aus meinen Kunden zusammen setzt ist das recht wahrscheinlich) denken Sie bitte auch daran, zum Jahresende noch einmal eine Zuzahlung zu leisten.

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