uniVersa: neu per 01.07.2013 Demenz-Bausteine

23. Juli 2013 in Private Pflegezusatztarife

 Allgemeine Bedingungen des Pflegetagegeldes

–        Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa.

–        Die Wartezeit entfällt.

–        Keine Leistungspflicht besteht für Versicherungsfälle, die auf Sucht beruhen.

–        Erfolgt die Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wird die Leistung nachträglich ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit erbracht.

–        Es können Risikozuschläge vereinbart werden.

–        Die Pflegebedürftigkeit ist unter der Angabe des Befundes und der Diagnose sowie der voraussichtlichen Dauer der Pflegebedürftigkeit anzuzeigen.

–        Die versicherte Person hat für die Minderung der Pflegebedürftigkeit zu sorgen.

–        Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat (als Europa), kann das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden.

–        Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen können bei Änderung des SGB XI angepasst werden.

Tarif uni-PT-Komfort (uni-PT-K)

–        Leistungen bei Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%

–        Keine Leistungen bei Pflegestufe 1 und 2.

–        Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).

–        Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

–        Im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.

–        Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

–        Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.

Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus (uni-PT-Kplus)

–        Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.

–        Der Anspruch auf Leistungen entfällt bei Fortfalls des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes und bei Zuordnung der versicherten Person in die Pflegestufen 1,2 oder 3. Der Ergänzungstarif ist dann innerhalb von 3 Monaten kündbar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanspruch entfallen ist.

–        Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.

–        Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung  des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

–        Höherversicherung von uni-PT-Komfort plus in uni-PT-Premium plus: Der Versicherer garantiert jeder im Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus versicherten Person, die bei Abschluss des Ergänzungstarifs uni-PT-Komfort plus das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, die Höherversicherung durch Umstellung in den Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus zu Sonderkonditionen. Als tarifliches Eintrittsalter gilt der Unterschied an Jahren zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.

–        Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.

Tarif uni-PT-Premium (uni-PT-P)

–        Leistungen Pflegestufe 1 = 40%, Pflegestufe 2 = 60%, Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%

–        Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).

–        Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

–        Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.

–        Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus (uni-PT-Pplus)

–        Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.

–        Höhe des Pflegetagegeldes: Zuordnung keiner Pflegestufe = 100%, auch Zuordnung der Pflegestufe 1 = 50%, auch Zuordnung der Pflegestufe 2 = 25%, auch Zuordnung der Pflegestufe 3 = 25%

–        Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.

–        Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.

–        Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung  des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.

–        Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3

–        Dynamik: alle 3 Jahre 10%

FAQ der uniVersa finden Sie hier: FAQ-Demenz