Allgemeine Bedingungen des Pflegetagegeldes
– Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa.
– Die Wartezeit entfällt.
– Keine Leistungspflicht besteht für Versicherungsfälle, die auf Sucht beruhen.
– Erfolgt die Antragsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit, wird die Leistung nachträglich ab dem 1. Tag der Pflegebedürftigkeit erbracht.
– Es können Risikozuschläge vereinbart werden.
– Die Pflegebedürftigkeit ist unter der Angabe des Befundes und der Diagnose sowie der voraussichtlichen Dauer der Pflegebedürftigkeit anzuzeigen.
– Die versicherte Person hat für die Minderung der Pflegebedürftigkeit zu sorgen.
– Bei nur vorübergehender Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen anderen Staat (als Europa), kann das Versicherungsverhältnis in eine Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden.
– Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen können bei Änderung des SGB XI angepasst werden.
Tarif uni-PT-Komfort (uni-PT-K)
– Leistungen bei Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%
– Keine Leistungen bei Pflegestufe 1 und 2.
– Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).
– Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
– Im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.
– Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).
– Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe 3 zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.
– Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3
– Dynamik: alle 3 Jahre 10%
– Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.
Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus (uni-PT-Kplus)
– Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.
– Der Anspruch auf Leistungen entfällt bei Fortfalls des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes und bei Zuordnung der versicherten Person in die Pflegestufen 1,2 oder 3. Der Ergänzungstarif ist dann innerhalb von 3 Monaten kündbar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leistungsanspruch entfallen ist.
– Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
– Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.
– Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.
– Dynamik: alle 3 Jahre 10%
– Höherversicherung von uni-PT-Komfort plus in uni-PT-Premium plus: Der Versicherer garantiert jeder im Ergänzungstarif uni-PT-Komfort plus versicherten Person, die bei Abschluss des Ergänzungstarifs uni-PT-Komfort plus das tarifliche Eintrittsalter von 55 Jahren noch nicht überschritten hat, die Höherversicherung durch Umstellung in den Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus zu Sonderkonditionen. Als tarifliches Eintrittsalter gilt der Unterschied an Jahren zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr.
– Stichtage zur Höherversicherung: zum Monatsersten nach Ablauf von 5 Jahren oder zum Monatsersten nach Ablauf von 10 Jahren. Als zusätzlicher Stichtag gilt der Erste des Monats, der auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt.
Tarif uni-PT-Premium (uni-PT-P)
– Leistungen Pflegestufe 1 = 40%, Pflegestufe 2 = 60%, Pflegestufe 3 = 100%, Härtefall = 150%
– Das Tagegeld muss mind. 15 € betragen (in 5er-Schritten).
– Tritt die Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalles ein, wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn die versicherte Person das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
– Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird das vereinbarte Pflegetagegeld verdoppelt, wenn und solange mindestens ein Kind unter 18 Jahren versorgt werden muss.
– Das Pflegetagegeld wird zur Hälfte gezahlt während einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus, einer stationären Reha-Maßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung (die nicht ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht).
– Eine Sonderzahlung in Höhe des 10fachen vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung der Pflegebedürftigkeit zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.
– Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3
– Dynamik: alle 3 Jahre 10%
Ergänzungstarif uni-PT-Premium plus (uni-PT-Pplus)
– Besteht bei der versicherten Person ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf wegen eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI, leistet der Versicherer das vereinbarte Pflegetagegeld.
– Höhe des Pflegetagegeldes: Zuordnung keiner Pflegestufe = 100%, auch Zuordnung der Pflegestufe 1 = 50%, auch Zuordnung der Pflegestufe 2 = 25%, auch Zuordnung der Pflegestufe 3 = 25%
– Das Pflegetagegeld wird monatlich im Voraus gezahlt.
– Maßgeblich ist die Feststellung im Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung.
– Eine Sonderzahlung in Höhe des 20fachen des vereinbarten Pflegetagegeldes wird bei erstmaliger Feststellung des allg. Betreuungsbedarfes zusammen mit der ersten Leistungsauszahlung gezahlt.
– Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 3
– Dynamik: alle 3 Jahre 10%
FAQ der uniVersa finden Sie hier: FAQ-Demenz