Gestaltungsmodelle für Erben und Schenken mit Lebens- und Rentenversicherungen

5. April 2026 in Erben und Schenken, Newsletter, Steuern, Vermögensanlage

Seit ich mich vor mehreren Jahren auf die generationenübergreifende Beratung spezialisiert habe, stehen immer die selben Fragen meiner Kunden im Vordergrund:

  • Wie kann ich sicherstellen, dass das Erbe oder die Schenkung in meinem Sinne verwendet wird?
  • Wie kann ich Einkommensteuer und Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer reduzieren?

Die folgenden Gestaltungsmodelle zeigen, wie sich Vermögen, Versorgung und Steuerwirkung gezielt miteinander verbinden lassen. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage, wie sich vorhandenes Kapital so einsetzen lässt, dass es zur Lebenssituation, zur gewünschten Flexibilität und zur steuerlich sinnvollen Struktur passt.

Heute wollen wir uns einmal die Gestaltung mit Lebens- bzw. Rentenversicherungen ansehen:

Rente mit Cash-Option

Bei einer lebenslangen Rente kann ab Rentenbeginn statt der klassischen reinen Rentenzahlung eine Cash-Option gewählt werden. Dann lässt sich das vorhandene Vertragsguthaben bis zu einem Stichtag ganz oder teilweise entnehmen; je nach Tarif ist das bis zum 85. oder 87. Lebensjahr möglich.

Die praktische Regel lautet: Wenn kein zusätzlicher Geldbedarf besteht, bleibt die lebenslange Rente im Vertrag sinnvoll; bei kleinem Bedarf hilft eine Teilentnahme; bei hohem Bedarf ist auch eine Komplettentnahme möglich, wobei die Rente dann endet.

Steuerfreie Todesfallleistung

Für eine steuerfreie Todesfallleistung wird der Vertrag mit einer anderen versicherten Person abgeschlossen, die im Idealfall 20 bis 25 Jahre älter ist. Stirbt diese versicherte Person vor dem Versicherungsnehmer, der zugleich Bezugsberechtigter ist, wird die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei ausgezahlt.

Die praktische Anwendung ist einfach: Der Kunde bleibt Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter, während eine ältere Person, z. B. ein Elternteil, versicherte Person wird; dadurch kann die spätere Auszahlung steuerlich günstiger behandelt werden.

Schenkung mit Veto-Recht

Für eine steueroptimierte Schenkung von Eltern oder Großeltern an Kinder kann ein Vertrag so gestaltet werden, dass bis zur Erlebensfall-Leistung beide Versicherungsnehmer einer Entnahme oder Verrentung zustimmen müssen. Dadurch behalten die Eltern oder Großeltern ein Veto-Recht.

Die Leistung ist im Todesfall der versicherten Person einkommensteuerfrei; erbschaftsteuerlich sind 99% neutral und 1% wird vererbt. Zusätzlich bleiben flexible Entnahmen und Änderungen der Anlage möglich, aber nur mit Zustimmung der Eltern oder Großeltern.

Über-Kreuz-Versicherung

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließt jede Person auf das Leben der anderen eine Risikolebensversicherung ab, ist zugleich Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler. Dadurch fließt die Todesfallleistung direkt an den Versicherungsnehmer und es fällt keine Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer an.

Die praktische Logik dahinter: Statt dass die Leistung erst über den Nachlass läuft, landet sie unmittelbar bei der abgesicherten Person.

Rentenschenkung

Eine Geldschenkung kann steuerlich oft schlechter ausfallen als eine Schenkung in Form einer lebenslangen Rente. Die steuerliche Bemessungsgrundlage der Rentenschenkung wird über die Jahresrente im ersten Jahr und einen Vervielfältiger ermittelt, wodurch sich eine deutlich geringere Steuer ergibt.

Die Vorgehensweise ist: Der Schenker bleibt zunächst Versicherungsnehmer, der Beschenkte wird versicherte Person, und das Bezugsrecht wird angepasst. So kann Schenkungssteuer gesenkt, die Ertragsanteilsbesteuerung genutzt und die spätere Todesfallleistung einkommensteuerfrei gestellt werden.

Rentenerbschaft

Auch eine Todesfall-Leistung kann statt als Einmalbetrag, als lebenslange Rente vererbt werden. Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage, und es entstehen gegenüber der Kapitalauszahlung deutlich niedrigere Steuerbelastungen.

Die praktische Regel lautet: Mit einer Zusatzvereinbarung zur Police wird die Verrentung der Todesfall-Leistung festgelegt; das kann besonders bei höheren Erbschaftsteuerbelastungen sinnvoll sein.

Lebenslange Laufzeit

Ein Whole-Life-Tarif hält den Vertrag lebenslang offen und ist damit flexibler als ein Produkt mit fester Laufzeit. Bei Rentenbeginn muss nicht das gesamte Kapital ausgezahlt werden; nur der tatsächlich benötigte Betrag wird entnommen und versteuert, während der Rest investiert bleibt.

Die Gebrauchsanweisung dafür ist: Wer im Ruhestand nicht sofort das gesamte Kapital braucht, nutzt die Teilentnahme und spart sich Wiederanlagekosten und zusätzlichen organisatorischen Aufwand.

Praktische Faustregeln

  • Für die eigene Altersversorgung ist eine lebenslange Laufzeit besonders dann geeignet, wenn Flexibilität wichtiger ist als eine Vollauszahlung.
  • Für Schenkungen an Kinder oder andere nahe Personen kann eine Renten- oder Versicherungsstruktur steuerlich günstiger sein als eine direkte Geldübertragung.
  • Für Nachlasslösungen ist entscheidend, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter und Beitragszahler ist.
  • Für steuerliche Vorteile sind Alter, Freibeträge, Steuerklasse und die konkrete Vertragsgestaltung ausschlaggebend.

Die meisten vorgenannten Varianten werden nur von wenigen, spezialisierten Versicherungsunternehmen angeboten.
Eine sehr genaue Auswahl unter Berücksichtigung der genauen Zielsetzung  ist daher unerlässlich.

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Warum eine Basisrente mit ETF nach Steuern oft den reinen ETF-Sparplan überholt

13. August 2025 in Altersvorsorge, Newsletter, Steuern, Vermögensanlage

Wenn Ihr heutiger persönlicher Steuersatz deutlich höher ist als der im Ruhestand, hat die fondsgebundene Basisrente („Rürup“ mit ETF) in der Nachsteuerbetrachtung meist die Nase vorn. Der Grund ist simpel: Sie sparen heute Steuern, lassen das Vermögen steuerfrei wachsen und versteuern später zu einem in der Regel niedrigeren Satz. Ein ETF im Depot muss seine Erträge hingegen laufend (teilweise) versteuern – das bremst den Zinseszinseffekt.

Die drei Hebel der Basisrente
Sofortabzug der Beiträge
Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen zu 100 % (seit 2023) bis zum Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.). Dadurch sinkt der Nettoaufwand spürbar.

Steuerfreies Wachstum in der Ansparphase
Im Versicherungsmantel fallen während der Laufzeit weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an. Der Zinseszinseffekt bleibt ungebremst.

Nachgelagerte, häufig günstigere Besteuerung
Spätere Rentenzahlungen versteuern Sie mit dem dann gültigen persönlichen Satz. Der zu versteuernde Anteil steigt zwar über die Jahrgänge an, liegt aber oft unter dem heutigen Grenzsteuersatz – dann entsteht ein positiver Steuereffekt.

Praxisbeispiel (realistisch, aber vereinfacht)
Annahmen:

Laufzeit: 20 Jahre

Brutto-Rendite der ETFs: 6 % p. a.

Heutiger Grenzsteuersatz: 35 %

Steuersatz im Ruhestand: 25 %

Aktien-ETF im Depot mit 30 % Teilfreistellung; Sparer-Pauschbetrag bereits anderweitig genutzt

Ziel: Gleicher Nettoaufwand aus der Tasche von 3.900 € pro Jahr

A) ETF-Sparplan im Depot
Einzahlung: 3.900 € p. a.

Wegen laufender Teilbesteuerung der Erträge (Abgeltungsteuer inkl. Soli auf 70 % der Erträge) sinkt die effektive Rendite auf ca. 4,89 % p. a.

Endwert nach 20 Jahren: ca. 127.500 € (bereits „nach Steuerdrag“ aufgebaut)

B) Basisrente mit ETF-Anlage
Bruttobeitrag: 6.000 € p. a.

Sofortige Steuererstattung (35 %): 2.100 €

Nettoaufwand: ebenfalls 3.900 € p. a.

Steuerfreies Wachstum mit 6 % p. a.

Kapital vor Rentenbeginn nach 20 Jahren: ca. 220.700 €

Wird in 20 Jahren (Kohorte 2045) eine Rente gezahlt, ist davon vereinfacht 93,5 % steuerpflichtig. Bei 25 % Steuersatz im Alter ergibt das eine Netto-Äquivalenz von rund 169.100 €.
(Das ist eine Kapital-Daumenregel, die die spätere Besteuerung der Rente in einen vergleichbaren „Nachsteuer-Kapitalwert“ übersetzt.)

Mehrwert der Basisrente gegenüber Depot: ca. +41.600 € bzw. +33 %.

Kernaussage: Gleicher Nettoaufwand heute, aber: sofortiger Steuerbonus + steuerfreies Wachstum – später meist niedrigerer Satz ⇒ in Summe mehr Nettovermögen.

Für wen lohnt sich die Basisrente besonders?
Hoher Grenzsteuersatz heute, voraussichtlich niedrigerer Satz im Ruhestand

Lange Ansparzeit (Zinseszinseffekt ohne Steuerbremse)

Sie können mit lebenslanger Rentenzahlung leben und brauchen keine Kapitalauszahlung

Sie nutzen den Höchstbetrag (2025: 29.344 € p. P.) wenigstens teilweise

Worauf Sie unbedingt achten sollten
Kosten: Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten niedrig halten. Nur dann kommt der Steuervorteil wirklich bei Ihnen an.

Anlagequalität: Breite, kostengünstige ETF-Bausteine (z. B. Weltaktien, Small Caps, Faktorbeimischungen nach Bedarf).

Rahmenbedingungen der Basisrente: Nicht übertragbar, nicht beleihbar, in der Regel keine Kapitalauszahlung, sondern lebenslange Rente (mit möglichen Hinterbliebenen- oder BU-Optionen).

Flexibilität im Blick behalten: Beiträge sollten anpassbar, Zuzahlungen möglich und die Fondswechsel unkompliziert sein.

Depot nicht vergessen: Sparer-Pauschbetrag, Kirchensteuer und individuelle Realisierungsstrategie können den Depot-Nachteil etwas abmildern, heben ihn bei hohen Einkommen aber meist nicht auf.

Fazit
In der Nachsteuerlogik schlägt die Basisrente mit ETF den ETF-Sparplan, wenn zwei Dinge zusammenkommen:

Ihr heutiger Grenzsteuersatz ist deutlich höher als der im Ruhestand.

Der Versicherungs- und Fondsmantel ist kostengünstig.

Dann profitieren Sie doppelt: Jetzt Steuern sparen, dazwischen steuerfrei wachsen, später günstiger versteuern.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Rechnen Sie die Effekte immer mit Ihren persönlichen Parametern (Einkommen, Kirchensteuer, Pauschbeträge, Laufzeit, Zielrentenalter, Kosten) durch. Gern erstelle ich Ihnen auf Wunsch eine individuelle Nachsteuer-Gegenüberstellung.