Was ist eigentlich eine Cyberversicherung?

8. März 2026 in Newsletter, Sonstige Versicherungssparten

Montagmorgen, 7:43 Uhr.
Der erste Kaffee steht auf dem Tisch, der Rechner fährt hoch, doch statt des gewohnten Posteingangs erscheint nur noch eine kryptische Meldung. Dateien lassen sich nicht öffnen, das Kundenprogramm startet nicht mehr, und kurz darauf meldet sich die Bank: Auf dem Konto wurden auffällige Vorgänge registriert. Was eben noch wie ein normaler Arbeitstag aussah, kippt innerhalb weniger Minuten in einen Ausnahmezustand.

Genau in solchen Momenten zeigt sich, dass Cyberangriffe kein fernes Technikthema sind, sondern ein ganz reales Alltagsrisiko. Für Unternehmen kann ein digitaler Angriff den Betrieb lahmlegen. Für Privatpersonen kann er bedeuten, dass Konten übernommen, Einkäufe missbraucht oder persönliche Daten gestohlen werden. Eine Cyberversicherung soll in solchen Situationen finanziell und organisatorisch helfen. Doch was steckt eigentlich genau dahinter?

Cyberversicherung: Was ist das überhaupt?

Eine Cyberversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden und Folgekosten, die durch digitale Angriffe, Datenmissbrauch, Schadsoftware, Betrug im Internet oder andere IT bezogene Sicherheitsvorfälle entstehen können. BaFin ordnet Cyberversicherungen bei Privatkunden als Schutz gegen Risiken ein, die bei der Nutzung des Internets entstehen. Zugleich weist die Aufsicht darauf hin, dass der konkrete Leistungsumfang je nach Vertrag deutlich variieren kann.

Im Kern geht es also nicht nur um einen einzelnen Schadenfall, sondern um ein ganzes Bündel an Risiken. Eine Cyberversicherung zahlt im Idealfall nicht nur Geld, sondern organisiert auch schnelle Hilfe: etwa IT Forensik, Krisenunterstützung, Datenrettung, rechtliche Erstberatung oder Hilfe bei der Wiederherstellung von Konten und Systemen. Gerade dieser organisatorische Teil ist oft mindestens so wichtig wie die reine Kostenerstattung.

Warum ist das Thema so wichtig?

Die Bedrohungslage ist längst kein Nischenthema mehr. Das BSI beschreibt die Cyberbedrohungslage als besorgniserregend. Ransomware gilt aus Sicht des BSI seit Jahren als eines der größten operativen Risiken der Cybersicherheit. Gleichzeitig weist das BSI darauf hin, dass Kriminelle mit Phishing, Schadprogrammen und Identitätsdiebstahl sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen angreifen.

Besonders wichtig ist dabei ein Gedanke: Cyberkriminelle suchen sich nicht nur große Konzerne. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen stehen im Fokus, weil sie digital arbeiten, aber oft nicht die Schutzmechanismen eines Großunternehmens haben. Auch der GDV betont in seiner Initiative CyberSicher, dass gerade kleinere Firmen häufig zu sorglos agieren, obwohl sie wirtschaftlich stark von funktionierenden IT Strukturen abhängen.

Wogegen schützt eine Cyberversicherung?

Die Antwort lautet: gegen die finanziellen und organisatorischen Folgen typischer Cybervorfälle. Welche Bausteine tatsächlich versichert sind, hängt vom Tarif ab. Dennoch gibt es typische Leistungsfelder.

1. Schäden durch Hackerangriffe und Schadsoftware

Dazu zählen Angriffe, bei denen Systeme verschlüsselt, Daten gelöscht, Programme manipuliert oder Zugänge blockiert werden. Typische Beispiele sind Ransomware Angriffe, Trojaner, Schadsoftware oder die Übernahme von Benutzerkonten. Werden dadurch Daten unbrauchbar oder Betriebsabläufe gestört, kann die Cyberversicherung für Wiederherstellungskosten, externe IT Hilfe und weitere Folgekosten aufkommen.

2. Datenverlust und Datenwiederherstellung

Wenn Daten beschädigt, gelöscht oder verschlüsselt werden, entstehen oft hohe Kosten für Analyse, Wiederherstellung und Bereinigung. Eine gute Cyberversicherung übernimmt je nach Vertrag die Kosten für Spezialisten, die Systeme prüfen, Schadsoftware entfernen und Daten rekonstruieren. Gerade für Unternehmen mit Kundenverwaltung, Buchhaltung oder digitaler Dokumentation ist das existenziell.

3. Betriebsunterbrechung

Ein besonders unterschätzter Punkt ist der Ertragsausfall. Wenn ein Unternehmen nach einem Angriff nicht mehr arbeiten kann, laufen Gehälter, Miete und andere Fixkosten weiter. Gleichzeitig bleiben Umsätze aus. Moderne Cyberversicherungen für Firmen enthalten deshalb häufig Schutz für Betriebsunterbrechung infolge eines Cybervorfalls. Genau dieser Baustein entscheidet im Ernstfall oft darüber, ob ein Betrieb den Schaden verkraftet oder in ernste Liquiditätsprobleme gerät.

4. Haftung gegenüber Dritten

Cybervorfälle verursachen nicht nur Eigenschäden. Wenn Kundendaten abfließen, fremde Systeme beeinträchtigt werden oder ein Datenschutzverstoß im Raum steht, können Ansprüche Dritter entstehen. Dann geht es um Abwehr unbegründeter Forderungen und um Schadenersatz, wenn berechtigte Ansprüche vorliegen. In diesem Bereich überschneidet sich die Cyberversicherung teilweise mit Haftpflichtthemen, geht aber in der Regel deutlich tiefer in die digitale Risikoebene hinein.

5. Krisenmanagement und Soforthilfe

Nach einem Angriff zählt oft jede Stunde. Deshalb arbeiten viele Cyberversicherer mit Notfall Hotlines und spezialisierten Dienstleistern. Dazu können IT Forensiker, Datenschutzjuristen, PR Berater oder Krisenmanager gehören. Dieser Assistance Gedanke ist ein zentrales Merkmal vieler Cyberpolicen: Nicht nur zahlen, sondern steuern.

6. Schutz bei Online Betrug und Identitätsdiebstahl im Privatbereich

Bei privaten Cyberversicherungen geht es oft um andere Szenarien als bei Unternehmen. Dazu gehören etwa gehackte E Mail Konten, missbrauchte Zahlungsdaten, Bestellbetrug, Cybermobbing, Identitätsdiebstahl oder Probleme nach dem Missbrauch von persönlichen Daten. Die BaFin nennt ausdrücklich Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Internetnutzung als möglichen Anwendungsfall. Auch Verbraucherschutzinformationen zeigen, wie real das Problem gehackter Online Konten inzwischen ist.

Wer braucht eine Cyberversicherung?

Die ehrliche Antwort lautet: deutlich mehr Menschen und Unternehmen, als viele denken. Aber nicht jeder braucht denselben Schutz.

Cyberversicherung für Privatkunden

Viele halten Cyberversicherungen für ein reines Unternehmerthema. Das ist zu kurz gedacht. Auch Privatpersonen bewegen sich heute mit einem halben digitalen Leben im Netz: Online Banking, Online Shopping, E Mail, soziale Medien, Cloud Speicher, digitale Verträge, Kundenkonten, Gesundheits Apps und vieles mehr.

Für Privatkunden kann eine Cyberversicherung sinnvoll sein, wenn

sie intensiv digital leben und einkaufen,
mehrere Online Konten und Zahlungsdienste nutzen,
Kinder im Haushalt digitale Geräte und Plattformen nutzen,
bereits Erfahrungen mit Datenmissbrauch, gehackten Konten oder Betrugsversuchen gemacht wurden,
oder der Wunsch besteht, im Ernstfall schnelle professionelle Hilfe zu bekommen.

Gerade Familien unterschätzen oft, wie schnell aus einem gehackten E Mail Zugang eine Kettenreaktion werden kann. Wird etwa das zentrale E Mail Konto übernommen, lassen sich darüber viele andere Zugänge zurücksetzen. Wer dann nicht genau weiß, was zu tun ist, verliert wertvolle Zeit. Verbraucherschutzinformationen betonen genau diese Dringlichkeit bei gehackten Konten.

Für Privatpersonen ist eine Cyberversicherung aber nicht automatisch Pflicht. Wer nur sehr wenige digitale Dienste nutzt, hohe Eigenkompetenz hat und technische Schutzmaßnahmen konsequent umsetzt, kann das Risiko anders bewerten. Dennoch wächst mit jeder zusätzlichen Online Verbindung auch die Angriffsfläche.

Cyberversicherung für Geschäftskunden

Für Unternehmen ist das Thema meist deutlich dringlicher. Schon kleine Betriebe sind heute digital abhängig: Terminverwaltung, E Mail, Buchhaltung, Warenwirtschaft, Kundenakten, Online Termine, Zahlungsabwicklung, Website, Cloud Anwendungen, mobile Geräte, externe Dienstleister. Fällt davon ein zentraler Teil aus, steht schnell der gesamte Betrieb.

Besonders sinnvoll ist eine Cyberversicherung für

kleine und mittlere Unternehmen,
Arztpraxen, Kanzleien, Maklerbüros und Beratungsunternehmen,
Handwerksbetriebe mit digitaler Auftragsabwicklung,
Online Händler, Agenturen und IT nahe Dienstleister,
Unternehmen mit sensiblen Kunden oder Mitarbeiterdaten,
Betriebe mit mehreren Zugängen, mobilen Arbeitsplätzen oder Cloud Diensten.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft in einer gefährlichen Lage: Sie sind digital genug, um angreifbar zu sein, aber nicht groß genug, um eigene Krisenteams, Forensiker und Spezialjuristen vorzuhalten. Der GDV adressiert in seinen Informationen daher ausdrücklich den Mittelstand und hebt hervor, dass Cyberversicherungen dort ein wichtiges Instrument zur Risikominimierung sein können.

Was ist typischerweise versichert?

Je nach Tarif kann eine Cyberversicherung unter anderem folgende Kosten übernehmen:

Kosten für IT Spezialisten zur Ursachenanalyse
Wiederherstellung von Daten und Systemen
Kosten durch Betriebsunterbrechung
Benachrichtigung Betroffener bei Datenschutzvorfällen
juristische Beratung und Krisenkommunikation
Schadenersatzansprüche Dritter
Unterstützung bei Online Betrug und Kontenmissbrauch
Hotline und Notfallmanagement rund um die Uhr

Wichtig ist aber: Cyberversicherung ist nicht gleich Cyberversicherung. Der Leistungsumfang variiert teilweise stark. Genau darauf weist auch die BaFin hin. Wer nur auf den Preis schaut, kann im Ernstfall feststellen, dass gerade der entscheidende Baustein fehlt.

Was ist oft nicht oder nur eingeschränkt versichert?

So wichtig Cyberpolicen sind, sie sind kein Freifahrtschein. Typische Einschränkungen betreffen zum Beispiel

bereits bekannte oder laufende Vorfälle,
vorsätzlich verursachte Schäden,
bestimmte Vertragsstrafen oder Bußgelder,
Schäden außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs,
mangelhafte Basissicherheit im Unternehmen,
oder bestimmte besonders riskante IT Konstellationen, die nicht angezeigt wurden.

Gerade im Firmenbereich verlangen Versicherer häufig Mindeststandards, etwa geregelte Passwörter, Updates, Datensicherungen, Zugriffskontrollen oder Mehrfaktor Authentifizierung. Das ist auch sachlich nachvollziehbar: Versicherung soll das Restrisiko tragen, nicht fehlende Grundhygiene ersetzen. Das BSI empfiehlt für Unternehmen und Verbraucher ausdrücklich solche Basismaßnahmen wie sichere Passwörter, Vorsicht bei E Mails und das Schließen von Sicherheitslücken durch Updates.

Die wichtigste Erkenntnis: Cyberversicherung ersetzt keine Cybersicherheit

Das ist der vielleicht wichtigste Satz des ganzen Themas. Eine Cyberversicherung ist kein Ersatz für gute IT Sicherheit, sondern eine Ergänzung. Sie ist der finanzielle und organisatorische Airbag, nicht das Bremssystem.

Wer keine Datensicherung hat, keine Updates einspielt, schwache Passwörter nutzt oder Mitarbeitende nicht sensibilisiert, erhöht sein Risiko massiv. Das BSI verweist immer wieder auf den Faktor Mensch, auf Phishing und auf fehlende Awareness als zentrale Schwachstellen.

Für Unternehmen bedeutet das: Die beste Lösung ist die Kombination aus Prävention, klaren internen Abläufen und passendem Versicherungsschutz. Für Privatpersonen gilt dasselbe im kleineren Maßstab: sichere Passwörter, Mehrfaktor Authentifizierung, Wachsamkeit bei Links und Anhängen, regelmäßige Updates und im Zweifel eine Police, die bei der Schadenbewältigung hilft.

Worauf sollte man bei der Auswahl achten?

Wer eine Cyberversicherung prüfen möchte, sollte nicht nur fragen, ob Cyber versichert ist, sondern vor allem wie. Entscheidend sind unter anderem diese Punkte:

Sind Eigenschäden und Haftpflichtschäden abgedeckt?
Ist Betriebsunterbrechung mitversichert?
Gibt es echte Soforthilfe im Schadenfall?
Sind Datenwiederherstellung und externe IT Spezialisten enthalten?
Welche privaten oder beruflichen Geräte und Zugänge sind erfasst?
Gibt es Ausschlüsse, die den Vertrag im Ernstfall entwerten?
Welche Sicherheitsanforderungen stellt der Versicherer?
Ist der Tarif für Privatkunden oder für ein Unternehmen wirklich passend aufgebaut?

Bei Geschäftskunden ist außerdem wichtig, dass der Vertrag zur tatsächlichen IT Realität des Betriebs passt. Ein kleines Maklerbüro mit Kunden und Vertragsdaten hat andere Risiken als ein Handwerksbetrieb mit vernetzter Werkstatt oder ein Online Händler mit Zahlungsdaten.

Für wen ist eine Cyberversicherung wirklich sinnvoll?

Eine Cyberversicherung ist kein Modeprodukt, sondern eine Antwort auf ein reales Risiko unserer Zeit. Sie schützt nicht den Laptop als Gegenstand, sondern die wirtschaftlichen und persönlichen Folgen digitaler Angriffe. Für Privatkunden kann sie dann sinnvoll sein, wenn das eigene Leben stark digital organisiert ist und man im Ernstfall schnelle Hilfe möchte. Für Unternehmen ist sie in vielen Fällen längst ein ernst zu nehmender Baustein des Risikomanagements.

Besonders wichtig ist sie dort, wo digitale Ausfälle unmittelbare finanzielle Folgen haben, sensible Daten verarbeitet werden oder der Betrieb stark von funktionierenden IT Abläufen abhängt. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen sollten das Thema nicht auf die lange Bank schieben. Denn Cyberangriffe treffen nicht nur die Großen. Sie treffen oft genau die, die am wenigsten Zeit und Struktur für den Ernstfall haben.

Am Ende gilt: Eine gute Cyberversicherung ersetzt keine Vorsicht, aber sie kann aus einem digitalen Ausnahmezustand einen beherrschbaren Schadenfall machen. Und genau das ist ihr eigentlicher Wert.

 

Warum die Haftpflichtversicherung (fast) immer zahlt – und wann eben nicht

26. Juni 2025 in Allgemein, Newsletter, Sonstige Versicherungssparten

Ein Glas Rotwein kippt über den weißen Teppich. Ein Kind zerkratzt beim Spielen ein parkendes Auto. Beim Radfahren touchiert man versehentlich einen Fußgänger.
Solche Missgeschicke passieren schneller, als man denkt – und können teuer werden. Genau dafür gibt es sie: die private Haftpflichtversicherung. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Und doch stellt sich vielen die Frage: Zahlt die Haftpflicht wirklich immer?

In diesem Beitrag erfährst du:

Warum die Haftpflichtversicherung fast immer einspringt

Wann sie nicht zahlt

Warum du niemals auf sie verzichten solltest

1. Was genau ist eine private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn du einem anderen einen Schaden zufügst – ob aus Versehen oder durch Fahrlässigkeit. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen (also z. B. Reparaturkosten oder Schmerzensgeld) und wehrt unberechtigte Forderungen für dich ab – notfalls auch vor Gericht. Das nennt man „passiven Rechtsschutz“.

Versichert sind in der Regel:

Sachschäden (z. B. das kaputte Smartphone eines Freundes)

Personenschäden (z. B. Verletzungen durch einen Unfall)

Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall nach einem Personenschaden)

2. Warum zahlt die Haftpflichtversicherung (fast) immer?
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen mit der höchsten Leistungsquote. Das liegt an mehreren Faktoren:

✅ Klare Bedingungen
Die Bedingungen sind in vielen Tarifen ähnlich und recht klar geregelt: Wer aus Fahrlässigkeit einen Dritten schädigt, ist versichert.

✅ Weite Deckung
Die Versicherung deckt eine Vielzahl alltäglicher Situationen ab – von kleinen Missgeschicken bis hin zu folgenschweren Unfällen.

✅ Kein Eigeninteresse des Versicherten
Im Gegensatz zur Hausrat- oder Kaskoversicherung profitiert der Versicherte nicht direkt vom Schaden. Das senkt das Risiko von Betrug – und erhöht die Bereitschaft der Versicherer zu leisten.

✅ Hohe Deckungssummen
Moderne Policen bieten Deckungssummen von 10, 20 oder sogar 50 Millionen Euro – genug, um auch schwere Personenschäden abzusichern.

3. Wann zahlt sie nicht?
Trotz der großzügigen Leistungen gibt es einige wichtige Ausschlüsse. Die häufigsten Fälle, in denen die Haftpflicht nicht zahlt:

❌ Vorsatz
Wer absichtlich einen Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz. Beispiel: Du trittst im Streit gegen ein Auto – da hilft keine Police.

❌ Vertragliche Verpflichtungen
Wenn du z. B. als Mieter vereinbart hast, bestimmte Schäden zu übernehmen (z. B. Glasschäden), und diese nicht mitversichert sind, greift der Schutz nicht automatisch.

❌ Eigene Schäden oder Familienschäden
Du kannst dich nicht selbst „bei dir“ versichern. Wenn z. B. dein Partner oder deine Kinder (im selben Vertrag mitversichert) dein Eigentum beschädigen, zahlt die Haftpflicht in der Regel nicht – es sei denn, es wurde explizit eingeschlossen.

❌ Schäden bei bestimmten Tätigkeiten
Wer nebenbei ein Gewerbe betreibt oder ein Ehrenamt mit Verantwortung ausübt, braucht u. U. eine eigene Berufs- oder Vereinshaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht deckt das nicht ab.

4. Was viele nicht wissen: Auch das ist oft mitversichert
Moderne Tarife bieten zahlreiche Zusatzleistungen, die viele nicht auf dem Schirm haben:

Gefälligkeitsschäden (z. B. beim Umzug)

Mietsachschäden (z. B. an gemieteten Ferienwohnungen)

Schäden durch deliktunfähige Kinder

Internetnutzung & Datenschutzverletzungen

Auslandsschutz weltweit (zeitlich begrenzt oder unbegrenzt)

👉 Tipp: Tarife vergleichen lohnt sich! Die Leistungen variieren stark – wer günstig versichert ist, muss nicht automatisch gut versichert sein.

5. Fazit: Eine kleine Police mit großer Wirkung
Die private Haftpflichtversicherung ist wie ein Airbag fürs Leben. Man hofft, sie nie zu brauchen – aber wenn doch, kann sie dich vor dem finanziellen Ruin bewahren.
In den meisten Fällen zahlt sie schnell, zuverlässig und großzügig. Und wenn sie einmal nicht zahlt, liegt es oft an fehlendem Schutz oder fehlender Aufklärung.

Deshalb mein Rat:

✅ Nicht ohne Haftpflicht!
✅ Regelmäßig den Tarif checken und ggf. aktualisieren.
✅ Auf wichtige Bausteine achten (Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder etc.)

Du bist unsicher, ob deine Haftpflicht wirklich alles Wichtige abdeckt?
Ich helfe dir gern bei einem kostenlosen Policen-Check. Schreib mir einfach.

Sorglos reisen – mit dem richtigen Versicherungsschutz im Gepäck

8. Mai 2025 in Newsletter, Sonstige Versicherungssparten

Endlich Urlaub! Die Koffer sind gepackt, der Reisepass griffbereit – doch hast du auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht?

Ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder ein geplatzter Flug können schnell teuer werden. Damit die schönste Zeit des Jahres nicht zur Kostenfalle wird, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Reiseversicherungen.

  1. Auslandskrankenversicherung – ein Muss, auch für Privatversicherte

Im Ausland gilt: Wer krank wird, zahlt oft drauf. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur eingeschränkte Leistungen – und der Rücktransport nach Deutschland ist nie enthalten. Aber auch privat Versicherte sind nicht immer voll abgesichert: Je nach Tarif kann es zu hohen Eigenbeteiligungen oder Lücken beim Rücktransport kommen.

Unser Tipp: Eine Auslandskrankenversicherung kostet meist nur ein paar Euro im Jahr – schützt aber vor Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe.

  1. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Wenn du die Reise gar nicht erst antreten kannst – zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Jobverlust – bleibt man häufig auf den Stornokosten sitzen. Noch ärgerlicher wird es, wenn du unterwegs abbrechen musst.

Gut zu wissen: Eine kombinierte Reiserücktritts- und Abbruchversicherung schützt vor diesen Risiken – für Einzelpersonen, Paare oder Familien.

  1. Privathaftpflichtversicherung – weltweit wichtig

Wer im Ausland einen Schaden verursacht, haftet – manchmal mit seinem gesamten Vermögen. Eine gute Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit und schützt dich z. B. auch, wenn du in der Ferienwohnung aus Versehen etwas beschädigst.

Tipp: Bestehende Verträge checken – weltweiter Schutz und ausreichende Deckungssummen (mind. 5 Mio. €) sollten Standard sein.

  1. Weitere sinnvolle Ergänzungen

Je nach Reiseziel und -art können folgende Policen sinnvoll sein:

  • Reisegepäckversicherung: Bei teurem Equipment oder Sportausrüstung.
  • Reiseunfallversicherung: Für Schutz bei Invalidität – weltweit.
  • Mietwagen-Versicherung: Besonders im Ausland wichtig (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung).
  • Corona-Zusatzschutz: Noch immer relevant – für Quarantäne oder Rückreiseverzögerung.

Unser Extra-Tipp für Vielreisende

Wenn du öfter unterwegs bist, lohnen sich Jahrespolicen. Sie sind oft günstiger als Einzellösungen und gelten für alle Reisen im Jahr – egal ob privat oder beruflich.

Fazit: Sicherheit ist kein Luxus

Ein passender Versicherungsschutz im Urlaub schützt vor Stress, Ärger und unerwarteten Kosten. Gerne prüfen wir gemeinsam, was du wirklich brauchst – und was überflüssig ist.

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Perlen des Versicherungsmarktes

17. Oktober 2016 in Allgemein, Perlen des Versicherungsmarktes, Sonstige Versicherungssparten, Vermögensanlage

Ausgabe 1 vom 17.10.2016

HEUTE: Die ZukunftsGarantie für Rentenversicherungen der HanseMerkur

 

Wer eine Rentenversicherung bei der HanseMerkur abschließt bzw. abgeschlossen hat, sichert sich für die Vertragslaufzeit eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen bei Leistungserhöhungen (Zuzahlungen, Dynamikerhöhungen, Beitragserhöhungen und Zulagen). Rechnungsgrundlagen sind z.B. Sterbetafeln, Rentenfaktor oder Garantiezins.
Was passiert, wenn man während der Vertragslaufzeit seine Beitragsraten erhöhen oder Zuzahlungen leisten möchte?
Nun ja, sollte der Versicherer überhaupt darauf eingehen, dann aus nachvollziehbaren Gründen nur, wenn sich der Rechnungszins nicht erhöht hat. Ist der Rechnungszins geringer als bei Vertragsabschluss, dann wird Ihnen der Versicherer den niedrigeren Rechnungszins vergüten.
Das ist natürlich sehr unschön und kann sehr unangenehme Folgen haben.

Die Rentenversicherungen der HanseMerkur bieten bereits seit 2007 eine Günstigerprüfung der Rechnungsgrundlagen über die HanseMerkur „ZukunftsGarantie“.

So erhalten in diesem Jahr abgeschlossene Verträge die Zuordnung der aktuellen Rechnungsgrundlagen mit den Höchstrechnungszins von 1,25%. Erfolgt zum Vertrag eine Leistungserhöhung in einigen Jahren, wird geprüft, welche Rechnungsgrundlagen für eine höhere Ablaufleistung für den Kunden günstiger sind. Sollten die Rechnungsgrundlagen neben dem Höchstrechnungszins unverändert bleiben, würde bei gleichbleibenden weiteren Rechnungsgrundlagen der Rechnungszins von 1,25% erhalten bleiben.

Und wenn sich das Zinsniveau einmal erholt und der Höchstrechnungszins ansteigt, werden den Leistungserhöhungen zu HanseMerkur Verträgen – unabhängig von der ZukunftsGarantie – bedingungsgemäß der höhere Höchstrechungszins zugeordnet – und das über die gesamte Vertragsdauer!

Die ZukunftsGarantie gilt für folgende Formen der Erhöhungen:
Zuzahlungen, Beitragserhöhungen, Dynamikerhöhungen und staatliche Zulagen.

Wichtig: Die ZukunftsGarantie ist nur in den Tarifen mit Tarifzusatz „M“ enthalten.
Fehlt In Ihrem Tarif der Zusatz M, dann haben Sie keine ZukunftsGarantie!

Aus meiner Sicht ist das eine sehr gute Möglichkeit für den Verbraucher, bei Zuzahlungen und Erhöhungen von Änderungen des Rechnungszinses zu profitieren.
Die Sache hat allerdings auch einen Nachteil:
Die Ausrede, dass man ja auf dem aktuellen Zinsniveau keine langfristige Anlage treffen kann, verliert deutlich an Gewicht.

Die Originalformulierungen zur Zukunftsgarantie sind wie folgt formuliert:

a) Verbraucherinformation Basisrentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend die zu
Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die
damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie
ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf einen zusätzlichen
jährlichen Beitragsaufwand in Höhe von 24.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.

Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.

b) Verbraucherinformation Riester-Rentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(5) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
die Zulagen abweichend die zu Vertragsbeginn gültigen
Rechnungsgrundlagen, sofern die damit berechnete Rente höher für Sie
ist.

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen, sofern die damit
berechnete Rente höher und damit vorteilhafter für Sie ist.

c) Verbraucherinformation Private Rentenversicherung Januar 2016

Zusatzleistung der ZukunftsGarantie
(3) Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir für
Beitragserhöhungen und Zuzahlungen abweichend von Absatz
2 die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist. Beitragserhöhungen und Zuzahlungen sind auf
einen zusätzlichen jährlichen Beitragsaufwand von 10.000
EUR begrenzt. Für darüber hinaus gehende Beitragserhöhungen
und Zuzahlungen gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen
Rechnungsgrundlagen.

Rechnungsgrundlagen
(5) Die Berechnung der durch die Beitragsdynamik bewirkten
Leistungserhöhung erfolgt nach den zum Erhöhungszeitpunkt
gültigen Rechnungsgrundlagen.
Enthält Ihr Vertrag die ZukunftsGarantie, verwenden wir abweichend
die zu Vertragsbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen,
sofern die damit berechnete Rente höher und damit vorteilhafter
für Sie ist.
Kontakt zum Anbieter:

HanseMerkur Versicherungsgruppe
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Telefon: 040 4119-0
Telefax: 040 4119-32 57
E-Mail: info@hansemerkur.de
www.hansemerkur.de

PERLEN DES VERSICHERUNGSMARKTES ersetzt keine individuelle Beratung.
Die in dieser Serie geschilderten Fakten sind immer zum Zeitpunkt der Erstellung des Artikels gültig und werden im Regelfall nicht aktualisiert. Lassen Sie sich immer individuell beraten.

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Raus aus der Lebensversicherung

28. Januar 2016 in Allgemein, Altersvorsorge, Sonstige Versicherungssparten

Heute möchte ich noch einmal auf den WISO-Beitrag zum o. g. Thema verweisen.

Eine mögliche Alternative, sich von unrentablen Versicherungen zu trennen, ist die Rückabwicklung von Verträgen, die Formfehler aufweisen.
Schon sehr bald werde ich für meine Kunden und alle Interessenten ein sehr interessantes Prüfverfahren anbieten.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld, bis die letzten Details geklärt sind.

Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung

27. Januar 2016 in Pressespiegel, Sonstige Versicherungssparten

Gestern hatte ich Ihnen einen TV-Beitrag aus der ZDF-Sendung WISO vom 25.01.2016 mit dem Titel „Hausratversicherungen – Versicherungsvermittler von der WISO-„Oma“ auf die Probe gestellt“ empfohlen.
Die „WISO-Oma“ wurde dabei mit einem Kopfhörer ausgestattet. Durch einen Versicherungsberater wurden ihr Fragen und Anmerkungen von einem Versicherungsberater zugeflüstert. Es ging dabei in erster Linie um die Ermittlung der bedarfsgerechten Versicherungssumme und um einige wenige Leistungsmerkmale.
Ich fand den Beitrag einerseits unterhaltend, andererseits aber auch ernüchternd. Offensichtlich ist es für viele Versicherungsvermittler nach wie vor ein Buch mit sieben Siegeln, eine bedarfsgerechte Versicherungssumme zu ermitteln. Diese Erfahrung muss ich leider auch immer wieder machen, wenn ich im Auftrag der IHK Berlin angehende Versicherungsvermittler bezüglich ihrer Sachkunde prüfe.
Dabei ist die Ermittlung der bedarfsgerechten Summe eigentlich gar nicht so schwer.

Wie kann man die korrekte Summe ermitteln?

Das mit Abstand beste Verfahren ist die genaue Bestandsaufnahme des gesamten Hausrats, also prinzipiell alle beweglichen Sachen innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses inklusive Dachboden, Keller und ggfls. Nebengebäuden. Dabei sollten Wertsachen (z. B. Schmuck, Sammlungen, Urkunden etc.) Musikinstrumente, Fahrräder und hochwertige technische Geräte gesondert notiert werden.
Maßgeblich ist der so genannte Wiederbeschaffungswert, also der Wert den eine gleichartige Sache heute bei einer Neuanschaffung kosten würde.
Das ist zugegebener Maßen sehr aufwändig, führt jedoch bei akribischer Ausführung zu einer sehr exakten Ermittlung des Versicherungswertes.

Wertermittlungsrechner

Hilfsweise wird häufig eine pauschale Versicherungssumme gebildet. Die meisten Versicherer setzen dabei das Ergebnis aus der Multiplikation von Wohnfläche in m² * 650 EUR als pauschalen Versicherungswert an. Wird dieses Ergebnis als Versicherungssumme vereinbart, sprechen die Versicherer den so genannten Unterversicherungsverzicht aus. Hier lauern aber bereits die ersten Gefahren.
Natürlich ist der Betrag von 650 EUR je Quadratmeter Wohnfläche nur ein Durchschnittswert. In vielen Fällen mag das zwar ungefähr hinkommen, aber eben nicht immer. Der durch die Pauschale ermittelte Versicherungswert sollte also immer mit dem tatsächlichen Wert des Hausrats abgestimmt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Kunden. Der Versicherungsvermittler sollte dabei unterstützend tätig sein. Mindestens sollte dem Kunden erklärt werden, was alles zum Hausrat gehört. Die pauschal ermittelte Versicherungssumme kann übrigens nicht nur zu niedrig, sondern auch zu hoch sein. Wenn jemand z. B. in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 100 m² lebt, aber nur sehr spartanisch eingerichtet ist, kaum oder gar keine teuren Kleidungsstücke oder Schuhe, keine Wertsachen und kein Fahrrad besitzt, ist möglicherweise mit den pauschal ermittelten 65.000 EUR Versicherungssumme überversichert und zahlt damit auch zu hohe Beiträge.
Die zweite Gefahr liegt in dem irreführenden Begriff „Unterversicherungsverzicht“. Kaum ein Kunde versteht diesen Begriff richtig. Einige Versicherungsvermittler leider auch.

Was ist der Unterversicherungsverzicht?

Wenn man die vom Versicherer mindestens vorgegebene Versicherungssumme je Quadratmeter wählt, spricht der Versicherer den Unterversicherungsverzicht aus. Der Versicherer verzichtet im Schadenfall also darauf, Abzüge von den Erstattungssummen vorzunehmen, wenn die Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert ist und der Versicherte demnach auch zu geringe Beiträge zahlt.
Das ist jedoch kein Schutz bei einem Schäden, die die Versicherungssumme übersteigen. Ist bei einer Wohnung mit 100 m² Wohnfläche der Hausrat mit den pauschal ermittelten 65.000 EUR versichert, der Schaden beträgt aber 75.000 EUR, dann werden natürlich nur maximal 65.000 EUR versichert.
Lassen Sie sich von diesem Begriff also nicht irritieren!

Welche Abzüge kann der Versicherer bei einer zu geringen Versicherungssumme vornehmen?

Ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, wird die Versicherung im Schadenfall nur quotal erstatten.
Das lässt sich anhand eines Beispiel gut erklären:

Die vom Versicherer geforderte Mindestversicherung für Vereinbarung des Unterversicherungsverzichts beträgt z. B. 65.000.
Der Kunde vereinbart jedoch nur eine Versicherungssumme von 50.000 EUR.
Der Wert des Hausrats beträgt 75.000 EUR.
Es ist ein versicherter Schaden in Höhe von 10.000 EUR eingetreten.

Soll nun vom Versicherer ein Schaden reguliert werden, wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherungswert ermitteln. In unserem Beispiel sind das wie o. g. 75.000 EUR.
75.000 EUR entsprechen also 100%. Die Versicherungssumme in Höhe von 50.000 entspricht gerundet 66,7% des Versicherungswerts.
Die Erstattung des Versicherers beträgt dementsprechend 66,7% des Schadens (10.000 EUR), also nur 6.670 EUR. Der Kunde bleibt auf einem Schaden in Höhe von 3.330 EUR sitzen.
Wählen Sie die Versicherungssumme als niemals zu gering, nur um vielleicht einige wenige Euro Beitrag zu sparen.

Muss ich immer eine feste Versicherungssumme ermitteln?

neben den klassischen Tarifen, bei denen eine feste Versicherungssumme ermittelt wird, gibt es auch so genannte Wohnflächentarife. Der Kunde muss hier nur sehr genau nach den Berechnungsvorgaben des Versicherers (!) die Quadratmeterzahl seiner Wohnung angeben. Ist diese Angabe korrekt, erfolgt eine Erstattung im Schadenfall bis zu einer maximal festgelegten Höchstsumme, beispielsweise 250.000 EUR. Der Unterversicherungsverzicht gilt als vereinbart. Besondere Grenzen für Wertsachen, Sammlungen etc. müssen beachtet werden.
Im WISO-Beitrag schwingt Kritik an diesen Tarifen mit, weil die Versicherung den tatsächlichen Versicherungswert nicht prüfen könne.
Es wird geraten, den Hausrat sehr genau durch Fotos, Listen oder Anschaffungsbelege zu dokumentieren. Genau das sollte aber generell und unabhängig von der Tarifwahl erfolgen.
Denn nachweispflichtig ist im Schadenfall immer der Kunde!
Der Einwand ist also kein Einwand, der nur auf die Wohnflächentarife zutrifft.

Empfehlung

Ermitteln Sie den Wert des Hausrats so genau wie möglich.
Vereinbaren Sie eine dynamische Anpassung der Versicherungssumme.
Achten Sie auf eine Vorsorgeversicherung, damit neu angeschaffte Sachen bis zu nächsten Fälligkeit mitversichert sind.
Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch ausreicht.