Urlaub im Ausland

20. Juni 2012 in GKV

Für Versicherte in der GKV habe ich bei Recherchen eine interessante Seite der GKV-Spitzenverbandes Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland entdeckt.

Sie finden hier umfassende Informationen und alle Regelungen für die gängigen Urlaubsländer.

Beachten sollten Sie auch unbedingt den Hinweis des GKV-Spitzenverbandes:

Die hier dargestellten Ansprüche aus Ihrer gesetzlichen Versicherung decken nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt ab. Hierzu gehören z. B. Kosten für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland, im Ausland übliche Zuzahlungen, Behandlungen durch private Leistungserbringer o. Ä. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Weiter Infos auch im Artikel „Sorglose Ferien“.

Bundesversicherungsamt schließt BKK für Heilberufe zum 31.12.2011

3. November 2011 in GKV

Mit der BKK für Heilberufe verabschiedet sich zum Jahresende bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds vom Markt.

Grund für die Schließung der BKK für Heilberufe durch das Bundesversicherungsamt ist die fehlende dauerhafte Leistungsfähigkeit.

Die Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre waren leider nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb ist die Schließung der BKK für Heilberufe, die bereits vor der Einführung des Gesundheitsfonds erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte, nicht zu vermeiden.

Die Versicherten der BKK für Heilberufe müssen sich keine Sorgen über ihren zukünftigen Versicherungsschutz machen. Jede für das entsprechende Bundesland geöffnete Kasse muss die Mitglieder der BKK für Heilberufe aufnehmen.

Beim Zusammenbruch der City BKK habe einige Kassen leider rechtswidrig eine Abwehrstrategie gegen unerwünschte Neumitglieder an den Tag gelegt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von der neuen Kasse Ihrer Wahl abwimmeln.

Es empfiehlt sich, noch vor dem 31.12.2011 das Antragsprocedere mit der neuen Kasse über die Bühne zu bringen.

Wenn Sie Hilfe bei der Kassensuche benötigen, senden Sie mir einfach das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Fax.

Erleichterte Wechselmöglichkeit in die PKV für Arbeitnehmer

21. November 2010 in GKV, PKV

Am 12.11.10 wurde das GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 31.12.10 in Kraft.

Unter anderem wurde auch die Versicherbarkeit von Arbeitnehmern in der PKV verändert.

Der entscheidende Satz lautet:

Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht [Anm.: in der GKV] mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem Sie überschritten wird.

Ab dem 01.01.11 können also bisher in der GKV versicherte Arbeitnehmer sofort – unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der GKV zum Ende des übernächsten Monats – in die PKV wechseln, wenn das Einkommen im Jahre 2010 mindestens 49.950 EUR betragen hat und 2011 voraussichtlich über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 EUR jährlich liegen wird.

Folgender weiterer Aspekt wird erst beim genaueren Hinsehen und nach Rücksprache mit Juristen klar und wurde eindeutige vom PKV-Verband und den Rechtsabteilungen der Privaten Krankenversicherer bestätigt:

Wer als Berufsstarter (z. B. Hochschulabsolvent) oder als Neu- oder Wiedereinsteiger nach Auslandsaufenthalt als Arbeitnehmer tätig wird, kann ebenfalls ab dem 01.01.11 in die PKV wechseln. Voraussetzung: Das monatliche Einkommen im Jahre 2010 beträgt mindestens 4.162,50 EUR und im Jahre 2011 voraussichtlich mindestens 49.500 EUR.

Auch wenn erst seit kurzer Zeit eine Mitgliedschaft in der GKV besteht, kann der Wechsel erfolgen, da es keine Mindestbindungsdauer an die GKV gibt, wenn in die PKV gewechselt werden soll.

Damit ergibt sich für viele Arbeitnehmer die Chance, sofort in die PKV zu wechseln.

Sorglose Ferien

16. Mai 2010 in GKV, PKV

Aktualisierung 18.06.2012

Sommerzeit ist für die meisten Menschen auch Reisezeit und damit auch für viele die schönste Zeit des Jahres. Viele Menschen reisen gerne ins Ausland.

Leider kann auch diese schöne Zeit von unvorhergesehenen Ereignissen negativ beeinflusst werden. Dazu gehören z. B. eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland.

Nun sind zwar zwischenzeitlich die meisten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert, jedoch ist der Krankenversicherungsschutz eben auf die Verhältnisse in Deutschland abgestimmt. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Versicherungsschutz in der GKV oder der PKV besteht.

Es ist daher dringend zu empfehlen, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung kostet je nach Anbieter für eine Einzelperson zwischen 5 und 20 Euro und für Familien zwischen 15 und 40 Euro pro Jahr und gilt für beliebig viele Urlaubsreisen mit einer Dauer von jeweils maximal 42 bis 70 Tagen. Bei einigen Anbietern zahlen Menschen ab einem bestimmten Alter eine erhöhte Prämie, bzw. sind gar nicht mehr versicherbar. Hier bitte die individuellen Beiträge beachten.

Vom finanziellen Aufwand her ist eine Reisekrankenversicherung also zu vernachlässigen. Der Nutzen ist allerdings von sehr großer Bedeutung. Zwar gilt die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein Abkommen im Bereich Sozialversicherungen besteht, die Leistungen sind aber beschränkt auf Notfallbehandlungen vor Ort. Auch ein privat Krankenversicherter sollte sich mit dem Thema Reisekrankenversicherung auseinander setzten. Hier kommt es auf die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an. Bei vielen Verträgen gibt es in diesem Bereich Lücken. Prüfen Sie also bitte vor Reiseantritt sehr genau Ihren Vertrag. Außerdem kann damit auch eine ggfls. vorhandene Selbstbeteiligung vermieden werden.

Welche eklatanten Lücken sollten denn nun abgesichert werden?

An erster Stelle ist hier das Kostenrisiko für einen medizinisch notwendigen Rückflug nach Deutschland zu nennen. Ein solcher Flug kann oftmals eben nicht mit einer normalen Linienmaschine durchgeführt werden. Dafür sind spezielle Ambulanzflüge notwendig. Ein solcher Flug aus Südeuropa nach Deutschland kann dann schon einmal 15.000 Euro oder mehr kosten. Bei der Regelung zu Auslandsrücktransporten kommt es wie immer auf die Versicherungsbedingungen an. Die m. E. beste Formulierung sieht vor, dass ein Rücktransport dann von der Versicherung bezahlt wird, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Entscheidung darüber muss der behandelnde Arzt treffen können und nicht etwa ein von der Versicherungsgesellschaft beauftragter Arzt.

Weitere wichtige Kriterien:

  • Werden Behandlungen auch über die Dauer des maximal möglichen Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit erbracht?
  • Wie ist die Behandlung von chronischen Erkrankungen und akut auftretenden Komplikationen in der Schwangerschaft geregelt?
  • Werden Leistungen für kleine Hilfsmittel und die Reparatur von Zahnersatz erbracht?
  • Wird bei Kriegen und Pandemien geleistet?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist diese?
  • Muss ich für die Kosten in Vorleistung gehen?
  • Gibt es eine Servicenummer des Versicherers, über die ich diesen unkompliziert erreichen kann, wenn der Versicherungsfall eintritt?

Wie in jeder Versicherungssparte gibt es natürlich auch bei der Reisekrankenversicherung Ausschlüsse. Also Ereignisse, bei denen der Versicherer nicht zahlt.

So zahlt der Versicherer nicht, wenn Sie sich extra wegen einer Behandlung ins Ausland begeben bzw. wenn vor Reiseantritt bereits klar war, dass sie während des Zeitraums der Reise stattfinden müssen. Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Verletzungen, Psychotherapie, reguläre Kontrolluntersuchungen, Kuren u. a. sind ebenfalls ausgeschlossen.

Zu beachten ist außerdem, dass beruflich veranlasste Reisen bei einigen Anbietern in einem speziellen (oftmals teureren) Tarifen versichert werden müssen. Und letztlich sollte unbedingt geprüft werden, ob Ihr(e) Reiseziel(e) nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Beispiele: USA und Kanada sowie Länder, für die eine Reisewarnung besteht (Auswärtiges Amt – Aktuelle Reisewarnungen und Hinweise).

Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Urlaubszeit mit vielen interessanten Eindrücken und guter Erholung. Gönnen Sie sich eine gute Reisekrankenversicherung und bleiben Sie schön gesund!

Aktualisierung 18.06.2012

Im Heft Finanztest 06/2012 ist ein sehr sauber recherchierter Test enthalten, den ich Ihnen sehr empfehlen kann.

Den Testsieger können Sie bei Bedarf unkompliziert online beantragen.

Beiträge für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

11. April 2010 in GKV

Bei der Entscheidung, ob eine Krankenversicherung im System der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden soll, entscheiden viele Selbstständige die Frage auch nach dem Beitrag.

An dieser Stelle möchte ich nicht weiter darauf eingehen, ob der Beitrag das wirklich wichtigste Entscheidungskriterium ist. Wer mich kennt, kennt aber die Antwort bereits.

Trotzdem soll an dieser Stelle mit einer kleinen Tabelle kurz dargestellt werden, wie hoch der Beitrag in der GKV für Selbstständige ist. Im Gegensatz zur PKV richtet sich der Beitrag ausschließlich nach dem Einkommen.

In der Tabelle sind jeweils der Mindestbetrag der beitragspflichtigen Einnahmen und der Maximalbeitrag (= Beitragsbemessungsgrenze) und der Prozentsatz (mit und ohne Anspruch auf Krankentagegeld) dargestellt.

Für Existenzgründer mit Anspruch auf Existenzgründerzuschuss gilt ein verminderter Mindestbetrag der beitragspflichtigen Einnahmen.

Das Krankentagegeld wird ab dem 43. Tag gezahlt. Es beträgt 70% des täglichen Arbeitseinkommens für das zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 87,50 Euro.

Alle Angaben beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 2010.

Hier geht’s zur Tabelle:

Beitragssätze GKV für Selbstständige

Zusatzbeiträge in der GKV

26. Januar 2010 in GKV

Ein Gespräch mit Thorulf Müller, Geschäftsführer der KVProfi Office GmbH und Inhaber derKVProfi Consulting Thorulf Müller http://www.derKVProfi.de/

Thomas Kliem: Einige Krankenkassen haben jetzt die Karten auf den Tisch gelegt und Zusatzbeiträge angekündigt. Warum ist dieser Schritt nötig?

Thorulf Müller: Wer es nicht kapiert – hier noch mal ganz langsam – die Beiträge steigen, weil die Ausgaben steigen – und wer jammert – die Menschen, die die Kosten verursachen! Das sind Fehlentwicklungen, weil man die Beiträge künstlich gesenkt hat und damit den Menschen suggerierte, dass Krankheit nichts kostet! Tut sie ja auch nicht, wenn man die nicht behandelt!

Thomas Kliem: Welche weiteren Fehlentwicklungen gibt es aus Deiner Sicht noch?

Thorulf Müller: Die Bevölkerung altert rasant – die geburtenstarken Jahrgänge hatten bereits Bergfest und genießen die Zipperlein – zu hohe Stoffwechselwerte, Rückenschmerzen, Herz- und Kreislaufprobleme und Arthrose – da ist auch der erste Herzinfarkt oder Schlaganfall nicht mehr weit!! Bei meinem Jahrgang ist das Problem die hohe Zahl potentiell Betroffener, das Anspruchsdenken und die reale Chance diese Schicksalsschläge zu überleben!

Thomas Kliem: Welcher Möglichkeiten gibt es, um die Beiträge nachhaltig auf einem für die GKV-Mitglieder erschwinglichem Niveau zu halten?

Thorulf Müller: Die Leistungen der Kassen müssen radikal gekürzt werden – weg mit Yoga und Nordic Walking, weg mit Bonus- und Wahltarifen, weg mit AU Bescheinigungen auf Kasse, weg mit Reiseimpfungen als Give Away (wer Reisen kann, kann eine Impfung auch selber zahlen), weg mit den Bratpfannen zur Kundenwerbung und den Behandlungen von Bagatellen, weg mit der freien Arztwahl, weg mit dem Werbeetat, Kasse ist Kasse und nicht „Gesundheitskasse“ oder „Unternehmen Leben“ und allem unnötigen Schnickschnack – machen wir aus den Kassen wieder Sozialkassen für bedürftige Menschen!

Thomas Kliem: Stichwort Privatisierung von Leistungen und Kopfprämie: Welche Leistungen könnten privatisiert werden und mit welchem Beitragsniveau könnte man rechnen?

Thorulf Müller: Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung, unfallbedingte und berufsbedingte Behandlungskosten und Krankengeld kann man als erstes privatisieren! Damit sind wir auch diese leidigen Berufsgenossenschaften und die daran hängenden Verwaltungskosten los. Hartz IV Ämter zahlen zukünftig kostendeckende Beiträge, Arbeitsämter auch – klar steigen dann da die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, aber wir müssen mit diesen ständigen Quersubventionierungen aufhören – man muss sehen, was wo an Geld hinfließt, weil es dort auch abfließt! Da ist dann die Kopfprämie, die mathematisch noch bei 198 Euro liegen würde, ganz schnell auf weit unter 150 Euro abgesenkt! Und dann ist auch die Subventionierung der Beiträge, für die, die es nicht selbst aufbringen können, möglich!

Thomas Kliem: Ist denn die Kopfprämie nicht unsozial und unsolidarisch?

Thorulf Müller: Nein, diese Phrase von der Sekretärin und dem Chef, die dieselben Beiträge zahlen müssten, die ist doch Quatsch! Die haben den gleichen Leistungsanspruch und zahlen auch den gleichen Beitrag – ist bei der Privathaftpflicht doch auch so! Im Gegenteil – die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze ist unsozial, weil die Gutverdiener relativ weniger zahlen, die beitragsfreie Familienversicherung ist unsolidarisch, weil sich Kleinverdiener doch gar nicht erlauben können, dass Mutter zuhause bleibt und die direkte Steuersubvention ist beides, weil dadurch auch die Beiträge der Gutverdiener sinken!!

Barmer GEK legt Arztreport 2010 vor

20. Januar 2010 in GKV

Die Barmer GEK hat am 19.01.2010 ihren Arztreport 2010 veröffentlicht. Der Bericht wertet u. a. die Anzahl der Arztkontakte, die Behandlungsrate und die häufigsten Diagnosen aus. Aber auch eine Statistik zur Dauer und Häufung von Arbeitsunfähigkeiten („Krankschreibungen“) an bestimmten Wochentagen und weitere interessante Zahlen und Statistiken werden veröffentlicht. Fazit: Die Deutschen nehmen weltweit die Spitzenposition bei den Arztbesuchen ein. Dafür beträgt die Dauer eines Arztbesuches im Durchschnitt auch nur wenige Minuten.

Den kompletten Report und interessante Grafiken können Sie auf den Internetseiten der Barmer GEK abrufen:
Arztreport 2010 Barmer GEK