Grunderwerbsteuer steigt ab 1. Januar 2014

10. August 2013 in Finanzierungen

Nachdem seit dem 1. August 2013 Immobilienkäufer wegen der Erhöhung der Notarkosten beim Erwerb einer Immobilie mit höheren Kosten belastet werden, steigt nun auch mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in einigen Bundesländern die Grunderwerbsteuer. Betroffen sind die Länder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein. In Schleswig-Holstein fällt die Erhöhung besonders hoch aus. Wurde bisher ein Steuersatz von 5 Prozent erhoben, müssen Immobilienkäufer ab dem 1. Januar 2014 6,5 Prozent berappen. In Berlin erhöht sich die Grunderwerbsteuer von 5 Prozent auf 6 Prozent, während in Bremen die Grunderwerbsteuer von 4 Prozent auf 5 Prozent steigt. Die niedrigsten Steuersätze gelten in Bayern und Sachsen. Hier liegt die Grunderwerbsteuer nur bei 3,5 Prozent.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Steuersätze in den einzelnen Bundesländern und die Änderungen ab dem 1. Januar 2014 im Überblick:

Bundesland

aktueller Steuersatz in %

Steuersatz ab 1. Januar 2014

Baden-Württemberg

5,0

unverändert

Bayern

3,5

unverändert

Berlin

5,0

6,0

Brandenburg

5,0

unverändert

Bremen

4,5

5,0

Hamburg

4,5

unverändert

Hessen

5,0

unverändert

Mecklenburg-Vorpommern

5,0

unverändert

Niedersachsen

4,5

unverändert

Nordrhein-Westfalen

5,0

unverändert

Rheinland-Pfalz

5,0

unverändert

Saarland

5,5

unverändert

Sachsen

3,5

unverändert

Sachsen-Anhalt

5,0

unverändert

Schleswig-Holstein

5,0

6,5

Thüringen

5,0

unverändert


Wer einen Immobilienkauf in Berlin, Bremen oder Schleswig-Holstein plant, sollte den notariellen Kaufvertrag rechtzeitig vor dem Jahresende 2013 schließen.

Weiterführende Links:

Der Weg zur optimalen Finanzierung
Formulare zur Beantragung einer Finanzierung
Hauptkategorie Finanzierungen

Lösung für Kunden in der Kreditklemme oder der Liquiditätsfalle

27. Juli 2013 in Finanzierungen

Manchmal ist es erforderlich, sehr schnell einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Vielleicht soll ins Unternehmen investiert werden, um Umsatz und Gewinn auszubauen. Oder es ist eine Modernisierung der Betriebsstätte oder der Praxis erforderlich. Vielleicht geht es auch nur um die Erfüllung eines Traums aus dem privaten Bereich. Obwohl der zukünftige Kreditnehmer Eigentümer einer werthaltigen, beleihbaren Immobilie ist, wollen die Hausbanken nahezu immer aktuelle Einkommensnachweise sehen. Und die sollen dann natürlich auch noch erstklassig aussehen. Oft ist aber gerade das das Problem. Entweder ist man in einer so genannten Risikobranche tätig, die von den Banken generell nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten finanziert wird, oder die geforderten Einkommensnachweise liegen nicht aktuell vor und müssten für eine Kreditprüfung – mit ungewissem Ausgang – erst aufwendig erstellt werden. Auch ein schlechtes Geschäftsjahr kann der Kreditvergabe im Wege stehen.

Wenn Marktteilnehmer aus dem Nichtbankensektor, also in erster Linie Unternehmen und private Haushalte, die Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe spüren, spricht man von einer Kreditklemme. Von einer Liquiditätsfalle spricht man dann, wenn trotz gegen null sinkender Kreditzinsen kaum noch Kredite von den Kreditinstituten vergeben werden. Für einzelne Unternehmen oder Haushalte haben diese Begriffe allerdings weitergehende Bedeutungen. Hier zeigen sich die Auswirkungen bereits dann, wenn notwendige Kredite nicht oder nur nach erheblichen Schwierigkeiten gewährt werden.

Teilweise kommt es dabei zu skurrilen Situationen. Zum Beispiel dann, wenn ein Freiberufler oder eine Privatperson Eigentümer einer abgezahlten Immobilie sind, jedoch aufgrund fehlender oder momentan weniger gut aussehender Einkommensunterlagen keinen Kredit erhalten.

Hier lohnt es sich wieder einmal, die ausgetretenen Pfade zu verlassen. Wenn die Hausbank oder die Bank/Sparkasse am Wohnort oder am Sitz des Unternehmens nicht bereit sind, einen Kredit auszureichen, muss man sich an Kreditinstitute wenden, die sich auf genau diese Zielgruppe spezialisiert haben.

Kunden, die Eigentümer einer unbelasteten Immobilie sind, können nun auch ohne Einkommensnachweis ein Darlehen erhalten. Bereits ab 25.000 EUR bis 1.000.000 EUR können Darlehen beantragt werden. Der Maximalbeitrag beträgt 50% des von der Bank festgestellten Verkehrswerts. Das Darlehen kann eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben, ist unter Einhaltung von festgelegten Fristen vorzeitig ganz oder teilweise (Sondertilgungen) rückzahlbar. Es handelt sich um so genannte Endfällige Darlehen. Das bedeutet, dass während der Darlehenslaufzeit nur die Zinsen gezahlt werden und am Ende der Gesamtkreditbetrag in einer Summe zurückgezahlt wird. Daneben existiert noch eine abgezinste Variante ohne laufende Zinszahlung. Die Zinsen für die Laufzeit werden also von der Auszahlungssumme abgezogen. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt schlank und unbürokratisch.

Die Besicherung des Darlehens erfolgt durch eine Briefhypothek. Die Briefhypotheken werden gleichrangig in Stückelungen ab 5.000 Euro oder 10.000 Euro eingetragen. Daraus ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Teilbeträge entsprechend dieser Stückelung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen.

Mit diesem Konzept gibt es neben dem Konzept Rettung für Immobilieneigentümer in Zahlungsschwierigkeiten eine weitere unkomplizierte Möglichkeit, Darlehen zu erhalten, wenn alle anderen Banken ablehnen.

Rettung für Immobilieneigentümer in Zahlungsschwierigkeiten

28. Juni 2013 in Finanzierungen

Die Anzahl der Immobilieneigentümer, denen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten und drohender Zwangsversteigerung der Verlust ihrer Immobilie droht, ist in Deutschland noch immer auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2012 wurden 61.500 Zwangsversteigerungstermine anberaumt. Das ist zwar ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Jahr 2005 mit 92.577 Terminen, jedoch bedeutet das immer noch eine hohe Anzahl von persönlichen Schicksalen. Mit der Zwangsversteigerung ist nicht nur der Verlust des Hauses oder der Wohnung, sondern auch ein hoher Schuldenberg verbunden, den die Betroffenen oft nicht mehr zurückzahlen können. Der letzte Ausweg ist dann fast immer die Privatinsolvenz. Nach der Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz ist man dann zwar die Schulden los, dafür ist die Bonität auf Jahre hinaus ruiniert. Bankkredite oder auch nur eine konservative Kreditkarte kann man dann vergessen.

Das große Problem ist, dass nahezu alle Banken einem Kunden, der in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, auf Dauer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit absprechen. In vielen Fällen wäre aber durch Sondervereinbarungen eine Rettung möglich.

Es gibt allerdings Hoffnung. Mir ist zumindest eine Bank bekannt, die Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten nicht sofort abstempelt, sondern gemeinsam mit dem Kunden nach Lösungen sucht. Allerdings ist auch hier nicht jedem säumigen Kreditnehmer zu helfen. Ist bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet worden, kann schon aus rechtlichen Gründen hier keine Hilfe mehr gewährt werden. Gekündigte Darlehen, Zwangsversteigerungsvermerk oder eine belastete Schufa spielen hingegen eine untergeordnete Rolle.

Unter welchen Umständen kann geholfen werden?

  • Angerechnet werden alle Einkommen aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen, Kindergeld, Renten und Pensionen
  • Angestellte und Beamte mit einer Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten
  • Verwendungszweck: Kauf, Umschuldung und Sanierungen
  • Maximal 100 % Beleihungsauslauf zzgl. EUR 30.000,00 oder EUR 50.000,00 abhängig von der Kredithistorie
  • Vollständig und teilweise eigen genutzte Immobilie (max. Vierfamilienhaus)

Wie ist der Ablauf?

Von Zahlungsschwierigkeiten betroffene Kunden können sich gerne formlos mit mir in Verbindung setzen und mit ihr Problem schildern. Bei Bedarf leite ich den Kunden dann an einen Spezialisten innerhalb meines Netzwerkes weiter. Im Rahmen eines persönlichen oder telefonischen Erstgesprächs wird Ihre Situation genau analysiert und die Machbarkeit geprüft. Wenn die Machbarkeit gegeben ist, erfolgt die Erstellung eines Finanzplans. Darauf folgen Verhandlungen mit den Gläubigern und der Antrag auf Umschuldung wird gestellt. Alle Schritte erfolgen in enger Kooperation mit der Bank. Da hier mit aller Macht die Abwendung oder Aussetzung des Zwangsversteigerungstermins erwirkt werden muss, werden alle Schritte schnell und entschlossen erledigt.

Wie sieht es mit den Kosten und den Konditionen aus?

Ausschließlich im Erfolgsfall, also bei Vermittlung einer Umschuldung, zahlt die Bank eine Vergütung an uns. Hier geht es nicht um Bestkonditionen – sondern um Lösungen! Die Konditionen sind von Fall zu Fall unterschiedlich und werden transparent und nachvollziehbar erläutert.

Sollten Sie in erster Linie eine günstige Finanzierung suchen, ist dieses Konzept für Sie nicht geeignet. Gerne können Sie sich aber auch bei Interesse an klassischen Finanzierungen melden. Es stehen diverse Bankpartner zur Verfügung.

Beachten Sie bitte auch unser Konzept Lösung für Kunden in der Kreditklemme oder Liquiditätsfalle.

Der Weg zur optimalen Finanzierung

6. Oktober 2012 in Finanzierungen

Wenn man sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ergibt sich neben vielen anderen wichtigen Fragen auch die Frage, wie der Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren ist.

Am Anfang steht die Budgetplanung

Zunächst sollte man eine Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben erstellen. Bei den Ausgaben sollten auch Summen bedacht werden, die nicht monatlich aufgebracht werden müssen, sondern vielleicht jährlich oder vierteljährlich, wie z. B. Versicherungsprämien. Hier sollte mit gesundem Realismus an die Angelegenheit heran gegangen werden. Auch Ausgaben für Freizeitaktivitäten, Konzertbesuche, Reisen und andere Annehmlichkeiten des Lebens dürfen nicht vergessen werden. Denn diese Ausgaben werden auch dann entstehen, wenn man im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt. Auch die notwendigen Ausgaben  für diverse Versicherungen sollten eingeplant werden. Dagegen entfallen die Aufwendungen für die monatliche Mietzahlung.  Wenn die Aufstellung sorgfältig erstellt wird, kann so einfach ermittelt werden, wie viel Monat für Monat zur Verfügung steht, um den Traum von den eigenen vier Wänden in die Realität umsetzten zu können.

Was darf die Immobilie kosten?

Im nächsten Schritt kann aus den Mitteln, die monatlich aufgewendet können, die maximal mögliche Darlehenssumme berechnet werden. Die Darlehenssumme ist natürlich abhängig von der gewünschten Laufzeit und Zinsfestschreibung des Darlehens. Zu dieser Summe addiert man das vorhandene Eigenkapital und zieht die Nebenkosten (Makler, Grunderwerbsteuer und Notar-/Gerichtskosten ab). Das Ergebnis dieser Berechnung ist der Mögliche Kaufpreis/die möglichen Baukosten.

Und welche Strategie ist die richtige?

Die richtige Strategie ist von gar nicht so vielen Kriterien abhängig, wie es erscheinen mag:

Wie lange soll der Zinssatz garantiert sein?
Sind Sondertilgungen geplant?
Wann soll das Darlehen abgezahlt sein?
Wie viel soll monatlich (maximal) für die Finanzierung aufgewendet werden?

Wenn über diese Punkte klare Vorstellungen bestehen, kann daraus die optimale Strategie abgeleitet werden.

Und wo findet man nun die passende Strategie zu günstigen Konditionen?

Erster Ansprechpartner sollte immer die Hausbank sein. Hier gilt allerdings: “ Nicht anfassen, nur gucken“. Will sagen: Gut zuhören und Fragen stellen, aber nichts unterschreiben. Gar nichts! Auch der Hinweis, dass kein Einverständnis für eine SCHUFA-Anfrage erteilt wird sollte nicht fehlen. Mit diesen ersten Eindrücken und Informationen sollte man sich dann an einen unabhängigen Makler für Immobiliendarlehen wenden. Jeder seriöse Finanzmakler wird mit Ihnen eine Budgetplanung vornehmen, den Kostenrahmen für die Immobilie ermitteln bzw. prüfen, ob die vorhandene Immobilie im Rahmen des möglichen liegt und die passende Strategie ermitteln. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, werden mit Vergleichsprogrammen die interessantesten Angebote ermittelt.

Muss man beim ersten Beratungsgespräch schon Unterlagen vorlegen?

Als unabhängiger Finanzierungsvermittler baut man recht schnell ein Vertrauensverhältnis mit dem Kunden auf. Daher reichen im Regelfall mündliche Angaben des Kunden im Erstgespräch aus. Wenn natürlich bereits Unterlagen zur Immobilie, zum Einkommen und zum Vermögen vorliegen, sollten diese zu Sicherheit ruhig zum Gespräch mitgenommen werden. Die meisten mir bekannten Kollegen arbeiten genau wie ich mit Analyseprogrammen, die die tagesaktuellen Zinssätze sowie die Herauslagekriterien und Darlehensbedingungen vieler Banken berücksichtigen. So kann eine sehr zuverlässige Aussage über die Machbarkeit der Finanzierung und die Konditionen getroffen werden.

Direkt und unmittelbar während des Kundengesprächs können nun verschiedene Szenarien durchgespielt werden. So lange, bis am Ende die optimale Finanzierung steht.

Was passiert nach der Auswahl des Darlehensgebers?

Wir Finanzierungsvermittler sammeln alle von der entsprechenden Bank geforderten Unterlagen ein, bereiten den Darlehensantrag vor und reichen die komplette Akte an die Bank weiter. Die Banken erhalten so genanntes „schrankfertiges Geschäft“. Dadurch wird der Personalaufwand bei der entsprechenden Bank deutlich reduziert. Oft können daher günstigere Konditionen an den Kunden weiter gegeben werden, als wenn der Kunde direkt bei dieser Bank nachfragt. Als Finanzierungsvermittler erhält man eine Courtage/Provision direkt von der Bank. Diese ist in den Zinssätzen bereits enthalten. Die Höhe der Courtage/Provision wird dem Kunden gegenüber offen gelegt.

Wann und von wem bekommt man seinen Darlehensvertrag?

Den Darlehensvertrag erhält der Antragsteller direkt von der finanzierenden Bank. Manche Banken senden die Originalunterlagen auch an den Vermittler. Dieser sorgt für einen umgehenden Versand an den Kunden. Das ist aber eher die Ausnahme.

Muss man sich während der Beantragung und der Darlehnslaufzeit immer an den Vermittler wenden?

Nein, das muss man selbstverständlich nicht. Auch wenn das natürlich empfehlenswert ist, da der Vermittler teilweise einen besseren Kontakt und andere Zugangswege zu der entsprechenden Bank hat. Aber letztendlich besteht das Vertragsverhältnis zwischen Bank und Kunde. Der Vermittler berät, unterstützt und vermittelt den bedarfsgerechten Darlehensvertrag.

KfW senkt Förderhöchstbetrag für Programme 124 und 141 ab dem 01.07.2011

8. Juni 2011 in Finanzierungen

Rundschreiben der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 07.06.2011:

„Im Interesse einer stärkeren Vereinheitlichung unseres Förderangebotes haben wir
uns dazu entschlossen, den Förderhöchstbetrag im Programm Wohnraum Modernisieren
auf 75.000 EUR je Wohneinheit und im KfW-Wohneigentumsprogramm auf
maximal 75.000 EUR zu begrenzen. Alle weiteren Programmbedingungen bleiben
unverändert bestehen. Anträge, die ab dem 01.07.2011 (einschließlich) bei der KfW
eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt, d.h. mit maximal
75.000 EUR.“

Zum selben Termin gibt es für die KfW-Programme 124/134 keine Möglichkeit mehr, eine Zinsbindung von 15 Jahren zu vereinbaren!

Weiterhin möglich ist die Vereinbarung einer 5-jährigen oder 10-jährigen Zinsbindung sowie eine 8-Jährige Zinsbindung für die endfällige Finanzierungsvariante.

Was muss ich bei einer Zwangsversteigerung beachten?

6. Juni 2011 in Finanzierungen

Immer wieder werde ich von Kunden gefragt, ob es nicht günstig wäre, eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung zu erwerben.

Natürlich reizt die Vorstellung, eine Immobilie unter dem Verkehrswert zu erwerben. Wer spart nicht gerne beim Immobilienkauf?
Ich möchte hier einge „Fallen“ und Besonderheiten bei der Finanzierung einer solchen Immobilie aufzeigen:

Zunächst ist zu beachten, dass nach dem erfolgten Zuschlag relativ schnell der so genannte Verteilungstermin anberaumt wird. Zu diesem Termin müssen Sie den Zuschlagswert belegen. Zusätzlich kommen noch Kosten und Gebühren auf Sie zu.

Häufig reden wir hier von Fristen von sechs oder acht Wochen. Ich habe in der Praxis auch schon vier Wochen erlebt. Versuchen Sie bitte im eigenen Interesse, den Termin nicht zu kurzfristig festlegen zu lassen.

Wie läuft nun so ein Termin ab?

Beim Versteigerungstermin müssen Sie zunächst 10% des Verkehrswerts gem. Gutachten als Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Das kann in Form eines Bundesbankschecks (der Aussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein), einer unbefristeten Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch vorherige Überweisung an die zuständige Gerichtskasse erfolgen.  Sie müssen also mindesten 10% des Verkehrswerts als Eigenkapital einsetzen.

Wenn Sie den Zuschlag erhalten, dann ist dieser verbindlich. Die bereits gezahlten 10% des Verkehrswerts werden natürlich auf den Zuschlagswert angerechnet.

Der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin am Amtsgericht vereinbart nun den Verteilungstermin (s. o.) mit Ihnen.

Was für zusätzliche Kosten/Gebühren entstehen mir?

Es werden Zinsen in Höhe von 4% bis zum Verteilungstermin berechnet. Zusätzlich müssen Sie Gerichtsgebühren (ca. 0,40 – 0,50% vom Verkehrswert), Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,0%), Grundschuldbestellungskosten und die Kosten für die Grundbuchauszüge zahlen.

Damit Sie eine möglichst breite Auswahl an Banken finden, die hier eine Finanzierungslösung anbieten und damit Sie einen günstigeren Zinssatz für Ihr Darlehen erhalten, sollten Sie auch die Kosten und Gebühren aus Eigenmitteln bestreiten können.

Gibt es darüber hinaus noch weitere Kosten?

Unter Umständen schon. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich möglicherweise eine Überschneidung zwischen dem Beginn der Rate für die Finanzierung der ersteigerten Immobilie und Ihrer momentanen Miete ergibt. Außerdem sollten Sie Umzugskosten einplanen. Da Sie in den meisten Fällen nicht die Gelegenheit haben, sich die ersteigerte Immobilie genau anzusehen, kommen eventuell noch Sanierungskosten (Heizungsanlage, Fenster etc.) auf Sie zu.

Jetzt wird die Zeit knapp!

Nun beginnt die Suche nach der geeigneten Finanzierung. Beachten Sie bitte, dass fast alle Banken nur den niedrigeren Wert als Basis für die Wertermittlung der Immobilie ansetzten, der sich aus dem Vergleich zwischen Verkehrswert (gem. Gutachten) und Zuschlagswert ergibt.
Wenn Sie also z. B. eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 200.000 EUR für 150.000 EUR ersteigern, setzt die Bank nur 150.000 EUR an.

Sie können sich jetzt auf den Weg machen, und sämtliche Banken in Ihrer Umgebung abklappern. Das kostet natürlich viel Zeit. Oder Sie wenden Sich an einen Finanzierungsvermittler, der mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie plant und Ihnen eine günstige Finanzierung am Markt heraus sucht.

Egal an wen Sie sich wenden, Sie brauchen Zeit, um sich Ihre Entscheidung gut zu überlegen. Die banküblichen unterlagen müssen Sie auch noch besorgen. Das sind Unterlagen zu Ihrem Einkommen, zu Ihrem Vermögen und zur zu finanzierenden Immobilie.

Wenn dann der Darlehensvertrag der Bank vorliegt, beginnt Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Der Notar muss die Grundbucheintragung vornehmen lassen, die Bank braucht eine Notarbestätigung und so weiter und so weiter.

Was ist, wenn ich zum Verteilungstermin nicht zahlen kann?

Das wird teuer! Sie müssen damit rechnen, dass die Forderung des Betreibers der Zwangsversteigerung nun auf Sie persönlich übertragen wird. Es werde unter Umständen Zwangshypotheken eingetragen und es kann in Ihr gesamtes Privatvermögen vollstreckt werden. Ich hörte auch schon von Strafanzeigen wegen Betrugs. Lassen Sie es bitte im eigenen Interesse auf keinen Fall so weit kommen.

Fazit

Der Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist nichts für Menschen, die kein oder nur sehr wenig Eigenkapital haben. Sie sollten eine gute Bonität haben, damit es eigentlich nur noch „Formsache“ ist, dass Ihnen eine Bank ein Darlehen mit einem akzeptablen Zinssatz gibt.

Lassen Sie sich vorher beraten!

Zusatzrente mit der eigenen Immobilie?

29. Mai 2011 in Altersvorsorge, Finanzierungen

Walter R. hatte irgendwann im Radio gehört, dass er sein Einfamilienhaus zu Geld machen kann, ohne es zu verkaufen.

Der rüstige Rentner lebt seit einigen Jahren alleine in seinem Haus am Stadtrand von Berlin. Seine Frau ist schon vor vielen Jahren verstorben. Die Ehe blieb kinderlos. Walter R. hat also keine Nachkommen, denen er sein Häuschen vererben könnte. Über einen Verkauf hat er nie ernsthaft nachgedacht. Fast 40 Jahre lebt der 71-jährige nun in seinem Haus und will eigentlich nicht in eine kleinere Wohnung ziehen. Die Gartenarbeit macht ihm Spaß. Und nach wie vor kann der Werkzeugmacher Meister im Ruhestand viele notwendige Arbeiten an seinen Haus selber ausführen. Handwerkliches Geschick und Ausdauer haben ihn schon immer ausgezeichnet.

Walter R. lebt bescheiden und kommt über die Runden. Aber den einen oder anderen Euro als Zubrot für seine kleine Rente könnte er schon gebrauchen.

Neulich hat er etwas von einer „Umkehrhypothek“ gehört. Was eine Hypothek ist, das weiß Walter R. ziemlich genau. Aber diese Umkehrhypothek soll es ihm laut diesem kurzen Wortschnippsel, den er da im Radio auf geschnappt hat ermöglichen, mit seinem eigenen Häuschen Geld zu verdienen, ohne es verkaufen zu müssen. Walter R. wollte nun genauer wissen, wie das geht und fand folgendes heraus:

Um in den Genuss einer monatlichen oder einmaligen Zahlung zu kommen, muss er es einer Bank gestatten, sich ins Grundbuch seines Hauses eintragen zu lassen. Also so, wie bei einem normalen Immobilienkredit. Er muss zwar keine monatliche Raten bezahlen, aber die Zinsen laufen auf und erhöhen stetig seine Schulden bei der Bank. Dafür erhält der Rentner bis zu seinem Lebensende eine monatliche Rente von der Bank. Die Sicherheit der Bank ist der Wert der Immobilie, die sie im verkaufen wird, sobald Walter R. verstorben ist. Wenn der Rentner also sehr alt wird, könnte das ein gutes Geschäft für ihn werden.

Doch wie hoch ist denn nun die Zahlung, die die Bank leisten wird und funktioniert das tatsächlich so einfach? Walter R. macht sich auf den Weg zu seiner Hausbank. Ordentlich wie er ist, hat er alle Unterlagen zu seinem Haus dabei. Zeichnungen, Berechnungen und aktuelle Fotos hat er in einer Mappe zusammengestellt. Das Gespräch in der Bank wird allerdings sehr kurz. „Solche Geschäfte machen wir leider nicht“, erklärt ihm die junge Bankangestellte. Er soll sich im Internet erkundigen, welche Bank das macht, rät sie ihm.

Einen Internetanschluss hat der rüstige Rentner schon seit Jahren. Und seinen nicht mehr ganz neuer Computer weiß er durchaus zu bedienen. Also macht er sich auf die Suche und findet heraus, dass es nur einen Anbieter gibt, der eine „echte“ Umkehrhypothek anbietet. Würde er in Schleswig-Holstein leben, käme noch ein weiterer Anbieter hinzu. Und dann findet er noch eine Versicherungsgesellschaft, die ebenfalls ein Angebot bereit hält. Allerdings soll er dort die Zinsen monatlich bezahlen. Das will er aber nicht.

Mit seinen neu gewonnenen Erkenntnissen erkundigt er sich telefonisch beim einzigen Anbieter. Walter R. kann kaum glauben, was er dort erfährt: Die Bank will ihm nur zwischen 15 und 35 Prozent des Wertes seines Hauses in einer Summe auszahlen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt jedoch in voller Höhe. Weil er erst 71 Jahre alt ist, will ihm die Bank nur 30.000 Euro auszahlen. Das ist zwar eine Menge Geld, aber das Haus ist nach Einschätzung der Bank 150.000 Wert. Eine monatliche Rentenzahlung lehnt die Bank ab. „Wir arbeiten ausschließlich mit Einmalzahlungen, das Risiko ist uns sonst zu hoch“, erfährt er telefonisch.

Die Umkehrhypothek darf man wohl getrost als Reinfall bezeichnen, resümiert Walter R. für sich selbst. Und nun? Wieder macht er sich auf den Weg zu seiner Hausbank, denn er hat bei seinen Recherchen herausgefunden, dass er auf sein abgezahltes Haus auch einen Kredit erhalten kann. Diesmal berät ihn eine andere junge Bankangestellte. Ein Kredit sei durchaus möglich. Wegen seines Alters möchte die Bank die Kreditsumme aber auf  65.000 Euro begrenzen. Dafür hat Walter R. Verständnis. Er lauscht den Worten der Bankberaterin also weiter sehr aufmerksam. 4% Zinsen will die Bank für diesen Kredit berechnen. Und wegen seines Alters eine Tilgung von 2,5% haben. Das macht eine monatliche Rate von 352 Euro aus. Die 65.000 Euro könne er ja dann anlegen und sich die Erträge auszahlen lassen, so die Bankangestellte weiter. Sie habe da auch schon eine sehr gute Empfehlung für ihn. Im Kopfrechnen war Walter R. schon immer schnell. Er kalkuliert: Wenn ich 352 Euro im Monat zahlen soll und rund 250 Euro Zusatzeinkommen mit meiner Immobilie erzielen will, dann muss ich also über 600 Euro Zinsen mit meiner Anlage von 65.000 Euro erzielen. Um 600 Euro Zinsen monatlich zu erzielen, müsste meine Geldanlage also über 11% Zinsen im Jahr einbringen.

Die junge Bankangestellte ist verblüfft über die Rechenkünste des Rentners. Sie kommt kurz ins Stocken, erklärt dann aber selbstbewusst, das der beste Aktienfonds der bankeigenen Fondsgesellschaft das „spielend schaffen würde“.

Walter R. bedankt sich für das Gespräch und macht sich auf den Weg nach Hause. Natürlich ist er schlau genug um zu wissen, dass solche Prozentsätze nicht realistisch sind. Und wenn doch, dann mit einem unglaublich hohen Risiko. Also auch diese Idee funktioniert nicht.

Aber noch will sich der Rentner nicht geschlagen geben. Er hat einen „Fehler“ in seiner Berechnung erkannt. Er lebt ja schließlich nicht ewig. Und weil er auch keine Erben hat, kann er die 65.000 Euro ja komplett verbrauchen. Wenn er mit einer Lebenserwartung von noch 15 Jahren rechnet uns sein Geld auf ein sicheres Tagesgeldkonto mit monatlicher Zinsgutschrift von aktuell 2% legt, dann kann er sich immerhin gut 417 Euro monatlich auszahlen lassen. Aber nach 15 Jahren steht sein Bankkredit immer noch bei bei mehr als 31.500 Euro, während sein Kapital aufgezehrt ist. Aber Skrupel hat er dabei keine. Die Bank kann ja schließlich sein Haus verkaufen und den Gewinn einstreichen, wenn er nicht mehr lebt. Aber 417 Euro monatlich reichen ihm nicht. Das wären ja nur 65 Euro mehr, als er an die Bank als Kreditrate zahlen muss. Aber vielleicht steigen ja die Anlagezinsen und die Sache rechnet sich doch. Das ist ihm aber zu unsicher und er begräbt auch diesen Plan.

Enttäuscht stellt der Rentner nun fest, dass er sich entweder weiterhin finanziell bescheiden muss, oder sein geliebtes Haus doch verkaufen muss. Wenn er sein Haus tatsächlich für 150.000 Euro verkaufen kann und dieses Geld dann anlegt und innerhalb von 15 Jahren verbraucht, dann käme er bei 2% Verzinsung auf stolze 963 Euro im Monat. Abzüglich einer Miete von 400 Euro blieben ihm also für die nächsten 15 Jahre 563 Euro monatlich als Zusatzeinkommen zu seiner Rente.

Walter R. muss sich nun also entscheiden, ob er sein Haus, an dem so viele Erinnerungen hängen, tatsächlich verkaufen will.

So hat er sich das nicht vorgestellt, als er sich damals mit seiner Frau das Haus angeschafft hat. Immer war die Rede von „der sicheren Rente“. Als er erkannte, das das so alles nicht stimmt, war es zu spät, um noch eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen.

Walter R. nippt gedankenverloren an seinem Kaffee. Er denke jetzt doch notgedrungen über einen Verkauf nach, sagt er mehr zu sich. „Steine kann man nicht essen, egal, wie lange man sie kocht“, erklärt er zum Anschluss unseres Gesprächs.

Drei goldene Regeln für die Immobilienfinanzierung

10. Mai 2010 in Finanzierungen

Heute möchte ich drei goldene Regeln für die Immobilienfinanzierung kurz skizzieren. Diese Regeln scheinen einfach und offensichtlich, in der täglichen Beratungspraxis ergib sich zu diesen drei Punkten aber regelmäßig starker Beratungsbedarf.

Zunächst möchte ich einige Worte über die Dauer der Zinsbindung verlieren. Viele Kunden neigen dazu, nur eine relativ kurze Zinsbindung von 10 Jahren zu vereinbaren. Grund ist häufig der günstige Zinssatz im Vergleich zu längeren Zinsbindungszeiten. Diese Betrachtungsweise ist allerdings recht kurzsichtig. Denn was passiert mit dem Haushaltsbudget, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist das Zinsniveau höher ist als jetzt? Eine deutliche Mehrbelastung kann die Folge sein und im Extremfall zu starken Einschränkungen bei der Lebenshaltung oder gar zu Zahlungsschwierigkeiten führen. Mein Rat in ganz klar, eine langfristige Planungssicherheit herbei zu führen. Das kann durch Annuitätendarlehen mit langen Zinsbindungsfristen oder durch ein Konstantdarlehen (eine Kombination aus Bausparvertrag und Annuitätendarlehen) problemlos erreicht werden. Die geringen Zinsaufschläge sollten das Risiko steigender Zinsen locker ausgleichen.

Ein weiterer Punkt ist die Tilgungshöhe. Hier wird gerne mit einem Tilgungssatz in Höhe von 1% gearbeitet. Das bedeutet (Sondertilgungen nicht berücksichtigt), dass bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro und 4% Nominalzins eine kalkulatorische Laufzeit von über 40 Jahren bis zur Entschuldung ansteht. Wahnsinn! Wird die Tilgung auf 2% erhöht, reduziert sich die Gesamtlaufzeit um ca. 12 Jahre auf knapp 28 Jahre. Die Summe der ersparten Zinsen ist enorm und bringt momentan mehr Ertrag, als die Geldanlage am Kapitalmarkt für mündelsichere Anlagen.

Last but not least noch einige kurze Worte zu Fördermitteln. Es sollte in jedem Fall geprüft werden, ob zinsgünstige KfW-Mittel, Riester-Zulagen oder sonstige Fördermittel der Länder eingesetzt werden können. Hier lässt sich viel Geld sparen. Einige Programme sind praktisch für jedes Bauvorhaben oder jeden Kauf einer Bestandsimmobilie verfügbar.