Eine Reform der Abgeltungssteuer bei Aktien ist überfällig

19. Juli 2022 in Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögensanlage

Bis zum 31.12.2008 konnten Gewinne aus der Aktienanlage steuerfrei vereinnahmt werden, wenn die Aktien mindestens ein Jahr gehalten wurden. Seit dem 01.01.2009 ist die Spekulationssteuer weggefallen. Unabhängig von der Haltedauer müssen Kursgewinne mit der so genannten Abgeltungssteuer (25% ggfls. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuert werden. Der Sparerfreibetrag liegt bei 801 EUR pro Person und Jahr.
Ab 2023 soll der Betrag auf 1.000 EUR erhöht werden.
Kursverluste können mit Kursgewinnen verrechnet werden.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25%, kann im Rahmen der Steuererklärung ein Ausgleich geschaffen werden.
Aktienbestände, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, können weiterhin abgeltungssteuerfrei verkauft werden.

Die Abgeltungssteuer stellt im Gegensatz zur individuellen Besteuerung eine Vergünstigung dar.
Das ist natürlich grundsätzlich für private Anleger vorteilhaft, führt jedoch zu Ungleichbehandlungen.
So wird ein Anleger, der monatlich 100 EUR in Aktien oder einem ETF-Sparplan investiert, bei der Veräußerung seiner Bestände und bei der Auszahlung der Dividende mit dem selben Steuersatz besteuert, wie die Mehrheitsaktionärin eines Konzerns, die Jahr für Jahr mehrere Millionen Dividendenerträge erhält.

Aktien und Aktienfonds (z. B. ETF) sind für langfristig orientierte Anleger unter Beachtung einer weltweiten und marktbreiten Streuung nachweislich die ertragreichste Anlageform.
Die private Vorsorge muss dringend gefördert werden, weil die gesetzliche Rente nicht ausreicht.

Wie kann durch eine Reform der Abgeltungssteuer bei Aktien nun aber dafür gesorgt werden, dass private Anleger gefördert werden und Großaktionäre angemessen (höher) besteuert werden?

Ein Ansatz wäre die Einführung von großzügigen Freigrenzen. Wohl bemerkt Freigrenzen, nicht Freibeträge.
Im Gegensatz zu Freibeträgen löst das Überschreiten der Freigrenze eine Steuerpflicht auf den gesamten Ertrag aus.
Wenn man also z. B. eine Freigrenze i. H. v. 250.000 EUR einführen würde, könnten die meisten privaten Anleger Kursgewinne und Dividenden steuerfrei vereinnahmen.
Großaktionäre würden Kursgewinne und Dividenden voll versteuern müssen. Und das mit dem persönlichen Steuersatz, mindestens aber mit 25%.
Als zusätzliche Voraussetzung kann die Freigrenze nach unterschiedlichen Haltedauern gestaffelt werden.
So könnte die Freigrenze von 250.000 an die Bedingung gekoppelt werden, dass die Haltedauer mindestens zehn Jahre beträgt. Bei einer Haltedauer von fünf Jahren könnte die Freigrenze 100.000 EUR betragen. Bei weniger als fünf Jahren aber mehr als einem Jahr Haltedauer könnte die Abgeltungssteuer greifen. Wer Aktien oder Fonds weniger als ein Jahr hält, muss Dividenden und Kursgewinne mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.

 

 

Wie die Inflation Kaufkraft und Vermögen reduziert

4. Mai 2022 in Allgemein, Altersvorsorge, Investmentfonds, Vermögensanlage

Gemäß Pressemitteilung Nr. 182 vom 28. April 2022 vom 28. April 2022 rechnet das statistische Bundesamt (Destatis) mit einer Inflationsrate von 7,4% im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Preise für Waren und Dienstleistungen haben sich also im Vergleich zu April 2021 um 7,4% erhöht.
Um die selben Waren und Dienstleistungen wie vor einem Jahr kaufen zu können, müssten die Einkommen der privaten Haushalte demnach um 7,4% gestiegen sein.
Als Folge können die privaten Haushalte bei gleichbleibenden Einkommen also weniger Waren und Dienstleistungen kaufen. Das betrifft bei immer mehr Menschen auch Nahrungsmittel und fossile Brennstoffe wie Gas und Benzin.
Die Preise für Nahrungsmittel sind im Vergleich zum April 2021 um 8,5% gestiegen.
Haushaltsenergie und Kraftstoffe sind um sagenhafte 35,3% gestiegen. Wohnungsmieten liegen mit einer Steigerung von 1,6% auf hohem Niveau relativ stabil. Auch Dienstleistungen haben sich nur um 2,9% erhöht. Der Hauptgrund dafür dürfte sein, dass Preise für Dienstleistungen aus Sorge vor sinkender Nachfrage noch nicht in der Breite angepasst wurden. Hier dürfte aber in den nächsten Monaten Anpassungsdruck entstehen und damit steigende Preise.

Das statistische Bundesamt stellt ein sehr nützliches Tool zur Berechnung der persönlichen Inflationsrate zur Verfügung.
Da nicht jeder private Haushalt eine identische Ausgabenverteilung für Konsum, Ernährung, Wohnen, Mobilität, Freizeit und Lifestyle hat, kommen private Haushalte der tatsächlichen Preiserhöhung deutlich näher, als durch das Heranziehen der statistischen Mittelwerte.

Neben der Auswirkung auf die Preise hat die steigendende Inflationsrate, die man auch als Kaufkraftverlust bezeichnen kann, auch massive Auswirkungen auf Sparprozesse.
Es kommt demnach mehr als je zuvor auf die „Verzinsung“ einer Geldanlage nach Abzug der Inflation an.
Bei einer Inflationsrate von 7,4% muss die Geldanlage demnach mindestens eine Steigerung in Höhe von 7,4% jährlich erfahren, nur um die Kaufkraft zu erhalten. Streng genommen muss die Wertsteigerung sogar 9,25% pro Jahr betragen, wenn man 25% Kapitalertragsteuer berücksichtigt.
Die Realität sieht jedoch anders aus. 40% des Geldvermögens privater Haushalte lag im ersten Quartal 2021 in unvezinsten Einlagen. Lediglich 23,2% sind in Aktien/Aktienfonds angelegt. Quelle: Bundesverband deutscher Banken

In der folgenden Tabelle wird ersichtlich, wie sich eine monatliche Sparrate von 100,00 € bei 7,4% Inflation und einer Spardauer von 30 Jahren bei unterschiedlichen jährlichen Verzinsungen auswirkt.
Bei 100,00 € monatlicher Sparrate über 30 Jahre ergibt sich ein Anlagebetrag von 36.000 EUR.

Das sind die Ergebnisse nach 30 Jahren:
0% Zins pro Jahr: 14.015,57
2% Zins pro Jahr: 17.492,52
4% Zins pro Jahr: 22.371,33
6% Zins pro Jahr: 29.338,69 €
8% Zins pro Jahr: 39.442,50 €

Bei einer Einmalanlage in Höhe von 10.000 werden nach 30 Jahren bei 7,4% jährlicher Inflationsrate
und einem Zinssatz von x%:
0% Zins pro Jahr:  1.078,65 €
2% Zins pro Jahr:  1.971,77 €
4% Zins pro Jahr:  3.600,73
6% Zins pro Jahr:  6.568,86  €
8% Zins pro Jahr: 11.971,64 €

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Vermögen bei einem Anlagezins unterhalb der Inflationsrate konsequent vernichtet wird.

Welche Anlageformen kommen  in Betracht?

Wer über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren einmalig oder regelmäßig investieren möchte, kommt an folgenden Anlageinstrumenten nicht vorbei:

Die vorgenannten Informationen stellen keine individuelle Anlageberatung dar.

Für eine individuelle Beratung können Sie gerne meinen Onlineterminkalender nutzen. 

 

Nachhaltige Fonds – Verantwortungsvolle Anlage oder Greenwashing?

24. Januar 2022 in Altersvorsorge, Investmentfonds

Nachhaltige Geldanlage, zum Beispiel in Investmentfonds, ist eine sinnvolle und verantwortungsvolle Möglichkeit, Geld anzulegen.

Um eine Geldanlage als nachhaltig zu klassifizieren, werden die sogenannten ESG-Kriterien herangezogen.

Als ESG werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und
Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten.

Aber Achtung!
Nicht jeder Fonds, der sich selbst als ESG-konform bezeichnet, erfüllt die o. g. Kriterien auch wirklich.

Überspitzt, aber nicht ganz unwahr, hat das der Komiker Johann König aufbereitet:

Wenn Sie sich einen Überblick über möglicherweise geeignete Fonds verschaffen möchten, habe ich noch eine interessante Website gefunden: Nachhaltigkeitsprofile

 

 

Die Deutschen sparen viel, aber falsch

5. Januar 2022 in Altersvorsorge

Die Deutschen sparen gerne und viel.
Die Sparquote der privaten Haushalte lag im Jahr 2020 bei 16%.
Die Sparquote ist der Teil des Nettoeinkommens, der nicht dem Konsum dient.
Wirtschaftsexperten gehen für das Jahr 2020 von einem pandemiebedingten Sondereffekt aus. Die durchschnittliche Sparquote der letzten zehn Jahre lag bei rund 10%. Im Durchschnitt legt also jeder private Haushalt 10% des Nettoeinkommens bei Seite.
Insgesamt haben die Deutschen privaten Haushalte 6,6 Billionen Euro Geldvermögen auf die hohe Kante gelegt.

Sieht man sich genauer an, wie die Deutschen ihr Geldvermögen anlegen, reibt man sich verwundert die Augen.
40% des Geldvermögens liegt in kaum oder nicht verzinsten Spareinlagen, Tagesgeldern, Festgeldkonten etc.
Bei einem Zins von 0 und einer Inflationsrate von 6% nimmt das Geldvermögen also jährlich um 6% ab.
Mit 21% folgen klassische Lebens- und Rentenversicherungen.
12% des Geldvermögens sind in Rentenpapieren, Zertifikaten und Beteiligungen investiert.
Lediglich 7% des Geldvermögens liegen in Aktien, 9% in Fondspolicen und 11% direkt in Fonds. Wie hoch der Anteil der Aktienfonds an den Fondspolicen und Fonds ist, geht aus den mir vorliegenden Quellen leider nicht hervor.

Auch die Generation der 14 bis 25 Jährigen (Generation Z) ist bei der Geldanlage eher konservativ.
Lediglich 12% des Geldvermögens liegen in Aktien und Fonds.
Dafür ist die Sparquote mit 29% fast dreimal so hoch wie im Durchschnitt der privaten Haushalte.
Positiv ist weiterhin zu bewerten, dass 85% der 14 bis 25 Jährigen regelmäßig sparen. 62% finden Sparen wichtiger als Konsum.
Traurig macht jedoch, dass 60% der Angehörigen der Generation Z den Begriff „Rendite“ nicht erklären können. 40% wissen nicht, was Inflation ist.

Quellen:
Basler Lebensversicherung, Statista, Deutsche Bundesbank, DDV, DZ Bank, GDV, Welt, Deutsche Bank

Lesen Sie auch
Die Angstsparer aus der Generation Z

von Frank Stocker, Finanzredakteur „Welt“
veröffentlicht am 09.08.2019

 

Altersvorsorge mit Steuerkick

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Eine befreundete Steuerberaterin sagte einmal „Der Lieblingssport der Deutschen ist das Steuern sparen. Und dafür machen Sie sogar völlig unsinnige Dinge“.
Sie muss es wissen, schließlich ist sie seit über 20 Jahren als Steuerberaterin tätig.

Genau genommen kann man gar keine Steuern sparen. Sparen ist nämlich der Anteil des verfügbaren Einkommens eines Haushalts, der nicht für Konsum ausgegeben wird. Aber der Begriff hat sich nun einmal etabliert und wird allgemein für die legale Reduzierung der Steuerlast benutzt.

Damit wir uns richtig verstehen: Wer Geld verdient, soll auch Steuern zahlen. Das ist ein wesentlicher Deal in der sozialen Marktwirtschaft.
Der Gesetzgeber hat allerdings mit voller Absicht und aus gutem Grunde Möglichkeiten der Steuerreduzierung geschaffen, die im Interesse der Staates, also der Allgemeinheit, liegen.

In diesem Artikel möchte ich die Möglichkeit der Basisrentenversicherung („Rüruprente“) etwas genauer beleuchten.

Kurz gesagt handelt es sich um eine Form der Altersvorsorge, bei der die Beiträge in hohem Maße die Steuerschuld reduzieren. Der tatsächliche Nettoaufwand liegt also deutlich unter dem Betrag, der in die Basisrentenversicherung fließt.

Perfekt und in allen Einzelheiten hat der GDV die Basisrente auf seiner Website dargestellt.
Ich empfehle Ihnen ausdrücklich, sich die Zeit für diese Interessante Ausarbeitung zu nehmen.

Die Basisrente 

Wenn Sie bereits eine Basisrente haben (und da der Leserkreis sich überwiegend aus meinen Kunden zusammen setzt ist das recht wahrscheinlich) denken Sie bitte auch daran, zum Jahresende noch einmal eine Zuzahlung zu leisten.

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Welche Sparquote ist empfehlenswert, um im Ruhestand unabhängig zu bleiben?

10. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Bei jedem Gespräch über die zu treffende Vorsorge für den Ruhestand, geht es auch immer um die Höhe der Betrags, der regelmäßig angelegt werden soll. Diesen Betrag und alle weiteren regelmäßigen Rücklagen im Verhältnis zum regelmäßigen und nachhaltig erzielbarem Einkommen bezeichnet man als Sparquote.

Die optimale Summe kann auf verschiedene Arten berechnet werden:

1: Wieviel bin ich bereit zu sparen, ohne mein Konsumverhalten einzuschränken?
2: Wieviel muss ich sparen, um eine bestimmte Summe zu erreichen?
3: Ermittlung über eine Pauschale

Möglichkeit 1 führt fast immer zu einer zu geringen Sparquote, weil oft die Übersicht über notwendige Ausgaben und vermeidbare Ausgaben fehlt. Besonders die Summe der vermeidbaren Ausgaben wird nicht erkannt. Siehe dazu auch meinen Beitrag „Die Frühstücksrente“. Bei Möglichkeit 2 sind die unglaublich vielen Variablen, die nur sehr schwer einzuschätzen sind, die große Herausforderung.
Variante 3 folgt einem anderen Ansatz:

Das Einkommen wird in drei Bereiche eingeteilt.
50% des Einkommens werden für Fixkosten verwendet.
30% des Einkommens werden für den Bereich Freizeit genutzt und
20% des Einkommens sollten gespart werden.

Wer also z. B. ein Monatsnettoeinkommen i. H. v. 2.000 EUR erzielt, sollte
1.000 EUR für Fixkosten,
600 EUR für den Bereich Freizeit und
400 EUR für den Bereich Sparen aufwenden.

In Zeiten steigender Kosten für Wohnungsmieten kann der Punkt Fixkosten durchaus mehr als 50% betragen.
Dabei sollte es aber das Ziel sein, die Fixkosten insgesamt kritisch zu hinterfragen und nach Einsparungspotential zu suchen. Sollte der Bereich der Fixkosten nicht innerhalb der 50% zu halten sein, sollte der Bereich Freizeit reduziert werden.
Die Sparquote von 20% sollte keinesfalls unterschritten werden.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Optimierung Ihrer Ausgabensituation und gebe Ihnen wertvolle Hinweise.

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Die Frühstücksrente

5. November 2020 in Altersvorsorge, Newsletter

Ich kann es förmlich hören:
Sie denken jetzt bestimmt „Jetzt dreht er völlig durch“.

Das kann ich Ihnen nicht einmal übel nehmen.
Die Überschrift zu diesem Artikel klingt schon etwas merkwürdig.

Aber lesen Sie bitte zuerst den folgenden Text und urteilen Sie dann:

Ich höre immer wieder den Satz „Ich kann nichts sparen, mein Einkommen ist zu gering“.
Und ab und zu stimmt das sogar.
Aber ich wäre ein schlechter Finanzberater, wenn ich nicht eine gute und praktikable Lösung für dieses Problem hätte.

Damit wie uns richtig verstehen: Geld ausgeben macht Spaß. Und so ein bisschen „Luxus“ steigert die Lebensqualität.
Dennoch sollte jeder einmal darüber nachdenken, wie die finanzielle Situation im Alter aussehen wird, wenn man gar nicht privat vorsorgt.
Das Sie alt werden, ist übrigens gar nicht so unwahrscheinlich.

Überprüfen können Sie das mit dem Change Your Life Rechner.
Die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise können Sie problemlos akzeptieren.
Die Berechnung erfolgt anonym.

Wie funktioniert denn nun die Frühstücksrente?

Viele (junge) Menschen kaufen sich jeden Morgen ihren Kaffee oder Tee und ihr Brötchen, Teilchen oder Donut beim Bäcker, am Bahnhof oder im „Pappbechergeschäft“. Je nach Appetit kostet das im Durchschnitt 8,00 EUR pro Tag.
Ein leckeres und gesundes Frühstück zu Hause kostet im Durchschnitt 2,00 EUR. Die Differenz von 6,00 EUR je Tag  beträgt immerhin 180 EUR (6 * 30) im Monat. 180 EUR im Monat angelegt über einen Zeitraum von 40 Jahren bei 3% Nettoverzinsung ergibt einen Endbetrag von 165.513,31 EUR. Wenn man diesen Betrag mit einer Nettorendite von 2% anlegt und über einen Zeitraum von 25 Jahren entnimmt, ergibt das eine monatliche Rente i. H. v. 699 EUR.

Entscheiden Sie bitte selbst, ob sich diese minimale Einschränkung lohnt oder nicht.
Meine Meinung ist da eindeutige. Nirgends gibt es so ein gutes Frühstück wie bei mir zu Hause!

Wie, Sie glauben nicht, dass es eine Anlagemöglichkeit mit 3% Nettoverzinsung gibt?
Gerne zeige ich Ihnen, wie das geht.

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Haben Sie eigentlich schon einen PLAN für den NOTFALL?

19. September 2016 in Allgemein, Altersvorsorge

Sie haben alle notwendigen Versicherungen.
Auch für Ihren wohlverdienten Ruhestand haben Sie bereits vorgesorgt oder zumindest einen Grundstein gelegt.
Ihr Leben verläuft im Großen und Ganzen in geordneten Bahnen. Was soll also groß schief gehen?

Doch reicht es wirklich aus, für den Ernstfall alle notwendigen Versicherungen abzuschließen?
Und wer kümmert sich um Sie, wenn Sie es selber wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr können?

Nach unserer Erfahrung haben sich die wenigsten Menschen bisher ernsthaft damit auseinander gesetzt.
Und die wenigen Menschen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, verfügen über lückenhafte oder rechtlich unzureichende Regelungen.

Wovon reden wir im Detail?

Sagen Ihnen die Begriffe
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung, Haustierverfügung, Unternehmervollmacht und Testament etwas?
Ja? Dann sind Sie schon einen Schritt weiter, als die meisten Bürger unseres Landes.
Aber haben Sie auch bereits rechtssichere Regelungen getroffen?
Nein? Keine Sorge, damit befinden Sie sich in „guter“ Gesellschaft der meisten Menschen.

Aber jetzt haben Sie die Gelegenheit, sich kostenlos und kompetent von uns informieren zu lassen:

Zögern Sie also nicht und nehmen Sie Kontakt auf:

https://partner.deutschevorsorgedatenbank.com/leonie-josie-pfennig/

 

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