Urlaub im Ausland

20. Juni 2012 in GKV

Für Versicherte in der GKV habe ich bei Recherchen eine interessante Seite der GKV-Spitzenverbandes Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland entdeckt.

Sie finden hier umfassende Informationen und alle Regelungen für die gängigen Urlaubsländer.

Beachten sollten Sie auch unbedingt den Hinweis des GKV-Spitzenverbandes:

Die hier dargestellten Ansprüche aus Ihrer gesetzlichen Versicherung decken nicht alle Krankheitskosten bei einem Auslandsaufenthalt ab. Hierzu gehören z. B. Kosten für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden Rücktransport nach Deutschland, im Ausland übliche Zuzahlungen, Behandlungen durch private Leistungserbringer o. Ä. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

Weiter Infos auch im Artikel „Sorglose Ferien“.

Sternhagel am Taunus – Die besten BU-Versicherungen

8. Mai 2012 in BU-Versicherungen

„Ich möchte einfach nur die beste BU-Versicherung abschließen“, sagte mir erst letzte Woche ein Kunde. “ Sie haben da doch bestimmt eine Liste“.

Na ja, so einfach ist die Sache leider eben nicht. Wie bei jeder Sparte, so ist es auch und gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) nicht mit einer pauschalen Liste getan. Wie immer müssen individuelle Details besprochen und bewertet werden, bevor die geeigneten Anbieter und Tarife ausgewählt werden können.

Selbstverständlich kann man bestimmte grundsätzliche Leistungspunkte, die praktisch für jeden Versicherten wichtig sind, einer eingehenden Untersuchung unterziehen und dann eine Liste der guten und weniger guten Tarife erstellen.

Als Erste Orientierungshilfe ist das sicher auch gut, sofern die Kriterien transparent, nachvollziehbar und logisch sind.

In der Vergangenheit hatte ich mich ja bereits zu einigen sehr merkwürdigen Tests der „Finanztest“ geäußert:

Finanztest testet BU-Versicherungen

Finanztest testet (schon wieder) BU-Versicherungen

Diesmal in der Anstoß für meinen Artikel aber nicht die Finanztest, sondern das
Analysehaus Morgen & Morgen aus Hofheim am Taunus.

Jahr für Jahr gibt Morgen und Morgen das „M&M Rating Berufsunfähigkeit“ heraus. Es werden reichlich Sterne verteilt (wie bei Hotel-Bewertungen). Diesmal wirft man mit Sternen wieder nur so um sich.

Interessant ist auch diesmal, welche Versicherer die Höchstnote ***** erhalten. Von der Menge der
Mit ***** bewerteten Anbieter will ich an dieser Stelle erst gar nicht anfangen. Es wäre wunderbar, wenn es tatsächlich so viele Spitzenprodukte im Bereich der BU-Versicherungen gäbe.

Nach welchen Kriterien wurde geprüft?

Mein erster Blick geht bei solchen Analysen ja immer auf die Prüfkriterien. Von Finanztest bin ich ja Kummer gewohnt. Aber auch Morgen & Morgen begibt sich hier m. E. auf sehr dünnes Eis.

Die Versicherungsbedingungen, also die Rechtsgrundlage für den Leistungsanspruch wird mit 50% bewertet. Da darf doch wirklich die Frage erlaubt sein, ob das der richtige Ansatz ist. Die so genannte BU-Kompetenz wird mit 30% gewichtet. Was, Sie wissen nicht, was damit gemeint ist? Nun, unter „BU-Kompetenz“ versteht Morgen und Morgen BU-Erfahrung, BU-Bestand, BU-Prozesse,  BU-Leistungsfallprüfung und BU-Antragsprüfung. Was genau Die Erfahrung, die Bestandsgröße und die Prozesse (sind damit die internen Arbeitsprozesse oder Gerichtsprozesse gemeint?) mit der Qualität zu tun haben, wird leider nicht klar.
Die Antragsfragen gehen mit 10% ins Gesamtrating ein. Ebenfalls der Punkt BU-Solidität. Die Solidität soll Bilanzkennzahlen messen.

Später wird man aber auch noch feststellen, dass der Preis auch eine Rolle spielt.

Welche Berufe wurde zugrunde gelegt?

Es wurden Angebote für „risikoarme“ (Notar, Akademiker, 100% Bürotätigkeit) und „risikoreiche“ (Dachdecker, 100% körperlich tätig) Beruf bewertet.

Wie sehen die Ergebnisse aus?

Da die Versicherungsbedingungen (die einzig wirklich messbare Größenordnung) nur mit 50% bewertet werden, gibt es sehr interessante Ergebnisse. Die Darstellung der besten Tarife für dies beiden geprüften BU-Gruppen wurde so vorgenommen, wie ich es befürchtet hatte. Genau so, wie in der Praxis überwiegend beraten wird. Nämlich oberflächlich und „sterneorientiert“ anhand zweifelhafter Prüfkriterien. Man gebe die „Grunddaten“, also z. B. Mann, 30 Jahre, Nichtraucher, Notar (Akademiker, 100% Bürotätigkeit), Versicherungsdauer und Leistungsdauer 37 Jahre, 1.500 € garantierte mtl. BU- Rente, monatliche Zahlweise, Überschusssystem Sofortrabatt, min. 4 Sterne im M&M BU-Rating ein und sortiere dann nach dem Preis.

Wer ist denn nun der beste Anbieter?

eines vorweg: es gibt mehrere beste Anbieter.

Im einzelnen sind das

Gothaer, Barmenia, HanseMerkur, WWK, Volkswohl Bund, Württembergische, Continentale, InterRisk, IDUNA, Allianz und Öffentliche Leben.

Alles ohne Frage wunderbare Versicherer. Aber sind das „die besten“ BU-Versicherer?

Ich meine: Nein!

Sehen wir uns doch einmal an, welche Punkte in den Versicherungsbedingungen der „besten“ Anbieter nicht oder nicht gut geregelt sind. Bei anderen Anbietern aber möglich wären (keine abschließende Aufführung):

Das versicherte Ereignis „Kräfteverfall“ ist an den Zusatz „mehr als altersentsprechend“ gebunden.
Die Arztanordnungsklausel ist nicht sauber formuliert und lässt den Versicherern viel Spielraum.
Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist nicht vorhanden oder nicht klar definiert. Ansich ein absolutes KO-Kriterium!!!
Die zumutbare Einkommensreduzierung ist dicht definiert.
Definition bei Ausscheiden aus dem Beruf nicht vorhanden oder unklar.
Kein Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis.
Kein Verzicht auf die Anwendung des §163 VVG.
Keine Leistungserhöhung ohne Ereignis.
Keine garantierte Leistungsfalldynamik.
Keine Zahlung bei längerer Krankschreibung.

Die Liste ließe sich fortsetzen. Aber ist das nicht schon alles schlimm genug?

Das Urteil:

Mir fehlen die Worte!

Das eigentlich schlimme ist, dass nun wieder zahlreiche ahnungslose Journalisten dieses Rating ungeprüft übernehmen werden. Unzählige ahnungslose Versicherungsmakler werden nach wir vor ungeprüft die Sternchentarife empfehlen und auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen auf diese Software zurück greifen. Leser, Kunden und Verbraucher werden in die Irre geführt.

Bitte vertrauen Sie niemals einem Sternchenrating!

Darf die PKV meine Beiträge erhöhen, weil ich krank geworden bin?

1. April 2012 in PKV

Heute möchte ich gerne eine Frage beantworten, die in letzter Zeit durch besorgte und verunsicherte privat Krankenversicherte häufig an mich gestellt wurde:

Kann die PKV die Beiträge anpassen, wenn man viel zum Arzt muss und dementsprechend (hohe) Rechnungen einreicht?

Keine Krankenversicherung darf Beiträge erhöhen, weil sich ein individuelles Risiko verschlechtert hat oder weil hohe Kosten entstanden sind. Das wäre ja noch schöner.

Die Beiträge sind nach finanz- und versicherungsmathematischen Verfahren kalkuliert und berücksichtigen die voraussichtlich im statistischen Mittelwert anfallenden Kosten.

Beitragserhöhungen finden nur statt, wenn die Kosten innerhalb einer Alterskohorte des Kollektivs höher als kalkuliert ausgefallen sind. Diese Beitragsanpassungen finden dann aber für alle Versicherten dieser Alterskohorte und (noch) getrennt nach Männern und Frauen statt.

Machen Sie sich bitte also keine Sorgen. Ihr individueller Beitrag wird nicht erhöht, weil Sie höhere Kosten verursachen.

Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger

6. Januar 2012 in PKV

Zukünftige Beamte müssen sich mit vielen versicherungstechnischen Angelegenheiten beschäftigen. Ein wichtiger Punkt ist dabei der zukünftige Krankenversicherungsschutz.

Zukünftige Beamte, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen wie jeder andere Antragsteller Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben. Dies geschieht durch die Beantwortung von Fragen, die der Versicherer schriftlich im Versicherungsantrag stellt.

Aber nicht jeder zukünftiger Beamter ist aus Sicht der Versicherung gesund genug, um ohne Probleme in die PKV wechseln zu können. Manchmal ist dieser Weg wegen Vorerkrankungen auch gänzlich verwehrt.

Für zukünftige Beamte, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV wechseln möchten, gibt es jedoch von vielen Krankenversicherungsunternehmen eine freiwillige Selbstverpflichtung, auch Beamte mit Vorerkrankungen zu versichern.

In der Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger, gesetzlich versicherte Beamte und deren Angehörige“ (Stand: April 2013) sind die Voraussetzungen genau aufgeführt:

Beamtenanfänger sowie ihre Familienangehörigen werden zu
folgenden erleichterten Bedingungen aufgenommen:
• Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
• Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
• Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – soweit
sie erforderlich sind – auf maximal 30 % des tariflichen
Beitrages begrenzt.

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Öffnungsaktion
sind […], dass der Beamtenanfänger
• den Antrag auf Versicherung zu den Bedingungen der Öffnung
innerhalb von sechs Monaten nach seiner erstmaligen
Verbeamtung stellt und
• noch nicht über eine seinen Beihilfeanspruch ergänzende
private Krankheitskostenvollversicherung (Ausnahme Basistarif)
verfügt.

Auch der berechtigte Personenkreis ist klar definiert:

Die erleichterten Bedingungen gelten für Beamtenanfänger mit
Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes
oder eines Landes und ihre Familienangehörigen.
Als Beamtenanfänger im Sinne der Öffnungsaktion gelten:
• Beamte auf Probe,
• Beamte auf Zeit/Zeitsoldaten,
• Beamte auf Lebenszeit/Berufssoldaten.
Diese Personen waren zuvor als Angestellte, Arbeiter, Freiberufler,
Selbständige tätig oder waren bislang überhaupt nicht
erwerbstätig. Als Beamtenanfänger gelten auch Beamte auf
Widerruf nach Abschluss ihrer Ausbildung.
Als Beamtenanfänger gelten nicht Beamte auf Widerruf beziehungsweise
Beamtenanwärter, die sich noch in der Ausbildung
befinden.

Und weitere Voraussetzungen…

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Öffnungsaktion
sind des Weiteren, dass der Beamtenanfänger
• den Antrag auf Versicherung zu den Bedingungen der Öffnung
innerhalb von sechs Monaten nach seiner erstmaligen
Verbeamtung stellt und
• noch nicht über eine seinen Beihilfeanspruch ergänzende
private Krankheitskostenvollversicherung (Ausnahme Basistarif)
verfügt.

Und natürlich gibt es auch Einschränkungen und Besonderheiten:

Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen
– wie z.B. Unterbringung im Zweibettzimmer und
Chefarztbehandlung – erstattet, so sind diese Wahlleistungen
auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch
die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne
diese Wahlleistungen, so deckt auch der Versicherungsschutz
nur die Grundleistungen ab.

Und auch der Abschluss des wichtigen Beihilfeergänzungstarifs ist im Rahmen der Öffnungsaktion nicht möglich.

Beim Abschluss im Rahmen der Öffnungsaktion ist weiterhin zu beachten, dass der zukünftige Beamte nur einen Versuch hat. Das bedeutet, dass der erste Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion auch gleichzeitig der letzte Antrag ist. Es ist also nicht möglich, bei mehreren Gesellschaften nacheinander Anträge im Rahmen der Öffnungsaktion zu stellen.

Auch ist es nicht möglich, zunächst einen regulären Antrag zu stellen und nach einer Ablehnung bzw. der Verfügung eines über 30% hinausgehenden Risikozuschlags beim selben Versicherer einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion zu stellen.

Um hier auf der sicheren Seite zu stehen, sollte der von Ihnen beauftragte unabhängige Versicherungsmakler im Vorfeld eine informelle Voranfrage bei Ihren „Wunschanbieter“ stellen, damit Ihnen der Weg in die Öffnungsaktion nicht verbaut wird.

Beim Abschluss einer PKV im Rahmen der Öffnungsaktion müssen selbstverständlich die Kriterien zur Auswahl des geeigneten Krankenversicherungsschutzes beachtet werden. Neben den für Beamte relevanten Besonderheiten muss hier zwingend geprüft werden, ob nicht wesentliche Leistungsmerkmale in den Beihilfeergänzungstarif ausgelagert sind. Zur Erinnerung: Der Asbschluss des Beihilfeergänzungstarif ist im Rahmen der Öffnungsaktion nicht möglich.

Die Beratung durch einen spezialisierten Versicherungsmakler ist daher unerlässlich.

 

Wann sollte ein Lehramtsanwärter seine PKV beantragen?

1. Januar 2012 in PKV

Heute erreichte mich eine Anfrage eines Lehramtsanwärters (Referendars):

„Mein Referendariat beginnt am 1.02.2012 und  jetzt frag ich mich, bis wann ich denn in etwa Zeit hab mich wirklich zu entscheiden. Auch damit alles mit der GKV gut über die Bühne läuft und so. Derzeit fühl ich mich nämlich einfach noch nicht informiert genug…“

Da es sich um eine häufig gestellte Frage handelt, möchte ich hierzu einmal generell Stellung nehmen:

Grundsätzlich sollte man sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, wenn man sich noch nicht genug informiert fühlt, um eine Entscheidung zu treffen.Wenn es wegen der Gesundheitsfragen zu keinen Verzögerungen bei der Antragstellung kommt, reicht es aus, den Antrag bis ca. zehn Tage vor dem geplanten Versicherungsbeginn zu stellen.Man sollte die Zeit bis dahin nutzen und  sich Abschriften von einen Patientenakten von den Ärzten besorgen, die einen in den letzten fünf Jahren behandelt haben, damit man die Gesundheitsfragen korrekt beantworten kann.Grundsätzlich sind drei Szenarien dankbar:

Sie können sich rechtzeitig vor dem Versicherungsbeginn entscheiden:
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, sobald Ihre Entscheidung fest steht.
Sobald Ihnen die Annahmebestätigung der PKV vorliegt, kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft in der GKV wegen Wegfalls der Versicherungspflicht aufgrund des Statuswechsels in das Beamtenverhältnis. Die GKV will dann noch die Ernennungsurkunde und die Annahmebestätigung der PKV sehen.

Sie können sich erst innerhalb von zwei Monaten entscheiden:
Ein Rückwirkender Beginn zum 01.02. ist bis zum 31.03. möglich. Auch hier müssen Sie der GKV eine Kopie der Ernennungsurkunde und die Annahmebestätigung der PKV vorlegen.
Sie sollten die GKV aber vor dem 01.02. darüber informieren, dass Sie verbeamtet werden und wie hoch Ihr Bruttoeinkommen sein wird. Sie bleiben dann in der GKV und erhalten einen Bescheid über den zu zahlenden Beitrag. Wenn Sie dann während der o. g. Frist rückwirkend wechseln, wird Ihnen der an die GKV gezahlte Beitrag natürlich erstattet. Schließen Sie aber keinen Wahltarif mit einer Mindestversicherungsdauer von einem oder drei Jahren ab, sonst bleiben Sie in der GKV!

Sie können sich erst nach zwei Monaten entscheiden:
Unter Einhaltung der Kündigungsfrist in der GKV (immer zum Ende des übernächsten Monats) können Sie jeweils zum 1. eines Monats in die PKV wechseln. Jedoch dann nicht mehr rückwirkend zum 01.02. Die o. g. Unterlagen müssen dann ebenfalls vorgelegt werden.

Nachteile bei einer späteren Antragstellung:

Durch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands kann der Wechsel in die PKV erschwert oder gar unmöglich werden. Für Behandlungen, die begonnen werden, während noch keine Versicherung in der PKV besteht, könnte ein Leistungsausschluss oder ein Risikozuschlag verfügt werden.

Deutsche Kreditbank (DKB) macht eine Ausnahme

27. November 2011 in Allgemein

Am 11.11.11 hatte ich über die Ablehnung einer Kontovollmacht durch die Deutsche Kreditbank (DKB) berichtet.

Deutsche Kreditbank (DKB) lehnt Vollmacht ab

Der Kunde hat die Angelegenheit natürlich nicht auf sich beruhen lassen und schweres Geschütz aufgefahren (Vorstandbeschwerde, BAFin-Beschwerde und Ombudsmann-Beschwerde).

Die Vorstandsbeschwerde hat Wirkung gezeigt. Der Vorstandsvorsitzende der DKB hat schriftlich mitgeteilt, eine Ausnahme zu machen und die Vollmacht ohne SCHUFA-Klausel zu akzeptieren. Die EC-Karte wurde auch bereits zugestellt. Ob die BAFin-Beschwerde und die Einschaltung des Ombudsmanns diese Entscheidung positiv beeinflusst haben, darüber kann nur spekuliert werden.

Deutsche Kreditbank (DKB) lehnt Vollmacht ab

11. November 2011 in Allgemein

Über die Deutsche Kreditbank (DKB) wird immer wieder positiv wegen der kostenlosen Kontoführung und der weltweiten Bargeldabhebungsmöglichkeiten mit der VISA-Card berichtet.

Einer meiner Kunden hat sich, auch durch meine Empfehlung, für ein kostenloses Girokonto bei der DKB entschieden. Die Kontoeröffnung ging schnell und reibungslos. Nun wollte dieses Kunde für seine Frau eine Bankvollmacht erteilen. Ein ganz normaler Vorgang, sollte man meinen. Doch nicht bei der DKB!

Die DKB verlangt von der Bevollmächtigten die Zustimmung zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft. Nach Aussage der DKB geschieht das „zum Schutz des Kunden“. Wohl bemerkt: Der Kunde ist weder entmündigt noch besonders schutzbedürftig. Er ist durchaus in der Lage, die Tragweite einer Vollmachtserteilung abzuschätzen und ist, wie ich gut verstehen kann, nicht damit einverstanden, dass sinnlos sensible Daten über seine Frau abgefragt und gespeichert werden.

Mein Kunde wird sich nun mit einer Beschwerde an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Über den Ausgang der Angelegenheit bin ich sehr gespannt.

Bitte berücksichtigen Sie, sofern Sie ein Konto bei der DKB eröffnen wollen, dass die DKB, aus meiner Sicht unberechtigt, SCHUFA-Daten über den Bevollmächtigten sammeln will. Wenn Sie das nicht wünschen, ist die DKB die falsche Bank für Sie!

Nachtrag vom 27.11.11:

Na also, die Vorstandsbeschwerde hat Wirkung gezeigt. Der Vorstandsvorsitzende der DKB hat schriftlich mitgeteilt, eine Ausnahme zu machen und die Vollmacht ohne SCHUFA-Klausel zu akzeptieren. Die EC-Karte wurde auch bereits zugestellt. Ob die BAFin-Beschwerde und die Einschaltung des Ombudsmanns diese Entscheidung positiv beeinflusst haben, darüber kann nur spekuliert werden.

Bundesversicherungsamt schließt BKK für Heilberufe zum 31.12.2011

3. November 2011 in GKV

Mit der BKK für Heilberufe verabschiedet sich zum Jahresende bereits die zweite gesetzliche Krankenkasse seit Einführung des Gesundheitsfonds vom Markt.

Grund für die Schließung der BKK für Heilberufe durch das Bundesversicherungsamt ist die fehlende dauerhafte Leistungsfähigkeit.

Die Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre waren leider nicht von Erfolg gekrönt. Deshalb ist die Schließung der BKK für Heilberufe, die bereits vor der Einführung des Gesundheitsfonds erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte, nicht zu vermeiden.

Die Versicherten der BKK für Heilberufe müssen sich keine Sorgen über ihren zukünftigen Versicherungsschutz machen. Jede für das entsprechende Bundesland geöffnete Kasse muss die Mitglieder der BKK für Heilberufe aufnehmen.

Beim Zusammenbruch der City BKK habe einige Kassen leider rechtswidrig eine Abwehrstrategie gegen unerwünschte Neumitglieder an den Tag gelegt. Lassen Sie sich auf keinen Fall von der neuen Kasse Ihrer Wahl abwimmeln.

Es empfiehlt sich, noch vor dem 31.12.2011 das Antragsprocedere mit der neuen Kasse über die Bühne zu bringen.

Wenn Sie Hilfe bei der Kassensuche benötigen, senden Sie mir einfach das ausgefüllte Formular per E-Mail oder Fax.