Seit ich mich vor mehreren Jahren auf die generationenübergreifende Beratung spezialisiert habe, stehen immer die selben Fragen meiner Kunden im Vordergrund:
- Wie kann ich sicherstellen, dass das Erbe oder die Schenkung in meinem Sinne verwendet wird?
- Wie kann ich Einkommensteuer und Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer reduzieren?
Die folgenden Gestaltungsmodelle zeigen, wie sich Vermögen, Versorgung und Steuerwirkung gezielt miteinander verbinden lassen. Im Mittelpunkt steht dabei immer die Frage, wie sich vorhandenes Kapital so einsetzen lässt, dass es zur Lebenssituation, zur gewünschten Flexibilität und zur steuerlich sinnvollen Struktur passt.
Heute wollen wir uns einmal die Gestaltung mit Lebens- bzw. Rentenversicherungen ansehen:
Rente mit Cash-Option
Bei einer lebenslangen Rente kann ab Rentenbeginn statt der klassischen reinen Rentenzahlung eine Cash-Option gewählt werden. Dann lässt sich das vorhandene Vertragsguthaben bis zu einem Stichtag ganz oder teilweise entnehmen; je nach Tarif ist das bis zum 85. oder 87. Lebensjahr möglich.
Die praktische Regel lautet: Wenn kein zusätzlicher Geldbedarf besteht, bleibt die lebenslange Rente im Vertrag sinnvoll; bei kleinem Bedarf hilft eine Teilentnahme; bei hohem Bedarf ist auch eine Komplettentnahme möglich, wobei die Rente dann endet.
Steuerfreie Todesfallleistung
Für eine steuerfreie Todesfallleistung wird der Vertrag mit einer anderen versicherten Person abgeschlossen, die im Idealfall 20 bis 25 Jahre älter ist. Stirbt diese versicherte Person vor dem Versicherungsnehmer, der zugleich Bezugsberechtigter ist, wird die Leistung als Todesfallleistung einkommensteuerfrei ausgezahlt.
Die praktische Anwendung ist einfach: Der Kunde bleibt Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter, während eine ältere Person, z. B. ein Elternteil, versicherte Person wird; dadurch kann die spätere Auszahlung steuerlich günstiger behandelt werden.
Schenkung mit Veto-Recht
Für eine steueroptimierte Schenkung von Eltern oder Großeltern an Kinder kann ein Vertrag so gestaltet werden, dass bis zur Erlebensfall-Leistung beide Versicherungsnehmer einer Entnahme oder Verrentung zustimmen müssen. Dadurch behalten die Eltern oder Großeltern ein Veto-Recht.
Die Leistung ist im Todesfall der versicherten Person einkommensteuerfrei; erbschaftsteuerlich sind 99% neutral und 1% wird vererbt. Zusätzlich bleiben flexible Entnahmen und Änderungen der Anlage möglich, aber nur mit Zustimmung der Eltern oder Großeltern.
Über-Kreuz-Versicherung
Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließt jede Person auf das Leben der anderen eine Risikolebensversicherung ab, ist zugleich Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler. Dadurch fließt die Todesfallleistung direkt an den Versicherungsnehmer und es fällt keine Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer an.
Die praktische Logik dahinter: Statt dass die Leistung erst über den Nachlass läuft, landet sie unmittelbar bei der abgesicherten Person.
Rentenschenkung
Eine Geldschenkung kann steuerlich oft schlechter ausfallen als eine Schenkung in Form einer lebenslangen Rente. Die steuerliche Bemessungsgrundlage der Rentenschenkung wird über die Jahresrente im ersten Jahr und einen Vervielfältiger ermittelt, wodurch sich eine deutlich geringere Steuer ergibt.
Die Vorgehensweise ist: Der Schenker bleibt zunächst Versicherungsnehmer, der Beschenkte wird versicherte Person, und das Bezugsrecht wird angepasst. So kann Schenkungssteuer gesenkt, die Ertragsanteilsbesteuerung genutzt und die spätere Todesfallleistung einkommensteuerfrei gestellt werden.
Rentenerbschaft
Auch eine Todesfall-Leistung kann statt als Einmalbetrag, als lebenslange Rente vererbt werden. Dadurch sinkt die steuerliche Bemessungsgrundlage, und es entstehen gegenüber der Kapitalauszahlung deutlich niedrigere Steuerbelastungen.
Die praktische Regel lautet: Mit einer Zusatzvereinbarung zur Police wird die Verrentung der Todesfall-Leistung festgelegt; das kann besonders bei höheren Erbschaftsteuerbelastungen sinnvoll sein.
Lebenslange Laufzeit
Ein Whole-Life-Tarif hält den Vertrag lebenslang offen und ist damit flexibler als ein Produkt mit fester Laufzeit. Bei Rentenbeginn muss nicht das gesamte Kapital ausgezahlt werden; nur der tatsächlich benötigte Betrag wird entnommen und versteuert, während der Rest investiert bleibt.
Die Gebrauchsanweisung dafür ist: Wer im Ruhestand nicht sofort das gesamte Kapital braucht, nutzt die Teilentnahme und spart sich Wiederanlagekosten und zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Praktische Faustregeln
- Für die eigene Altersversorgung ist eine lebenslange Laufzeit besonders dann geeignet, wenn Flexibilität wichtiger ist als eine Vollauszahlung.
- Für Schenkungen an Kinder oder andere nahe Personen kann eine Renten- oder Versicherungsstruktur steuerlich günstiger sein als eine direkte Geldübertragung.
- Für Nachlasslösungen ist entscheidend, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person, Bezugsberechtigter und Beitragszahler ist.
- Für steuerliche Vorteile sind Alter, Freibeträge, Steuerklasse und die konkrete Vertragsgestaltung ausschlaggebend.
Die meisten vorgenannten Varianten werden nur von wenigen, spezialisierten Versicherungsunternehmen angeboten.
Eine sehr genaue Auswahl unter Berücksichtigung der genauen Zielsetzung ist daher unerlässlich.
Für Sie ist das Thema Erben und Schenken interessant?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.