Viele Anlegerinnen und Anleger unterschätzen, wie stark Steuern die Rendite von Kapitalanlagen beeinträchtigen können. Wer sein Vermögen langfristig sichern und aufbauen will, muss daher auch die steuerlichen Stellschrauben kennen – und gezielt nutzen. Ein wenig bekanntes, aber äußerst wirkungsvolles Konzept ermöglicht es, auch bei modernen Fondspolicen steuerfreie Auszahlungen zu erzielen. Diese Strategie eignet sich besonders für die Altersvorsorge – und kann auch in der Generationenvorsorge ein entscheidender Hebel sein.
Was sich 2005 geändert hat – und warum das für Ihre Altersvorsorge relevant ist
Seit dem 1. Januar 2005 gilt eine neue steuerliche Behandlung für Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Auszahlungen aus neu abgeschlossenen Policen sind grundsätzlich nicht mehr steuerfrei. Stattdessen greifen nun:
die Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), oder bei qualifizierten Altersvorsorgeverträgen das Halbeinkünfteverfahren (50 % der Erträge werden dem persönlichen Steuersatz unterworfen).
Voraussetzungen für diese günstigere Besteuerung: Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre bestanden haben und die Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Klingt fair – doch bei hohen Erträgen bleibt auch dann ein spürbarer Steuerabzug bestehen.
Die clevere Lösung: Steuerfreie Auszahlung durch Gestaltung über die Todesfallleistung
Was viele nicht wissen: Todesfallleistungen aus Lebens- oder Rentenversicherungen sind einkommensteuerfrei. Genau hier setzt das steueroptimierte Fondspolicen-Modell an.
Die Idee: Die Police wird nicht auf das eigene Leben abgeschlossen, sondern auf das Leben einer anderen Person – typischerweise ein älterer Angehöriger (z. B. ein Elternteil). Im Todesfall dieser Person wird das angesparte Vermögen an den Begünstigten steuerfrei ausgezahlt.
Wichtig:
Der Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigte sollten dieselbe Person sein.
Die Auszahlung erfolgt im Todesfall der versicherten Person – also ohne Einkommensteuer.
Entnahmen während der Laufzeit sind dennoch jederzeit möglich – dann allerdings steuerpflichtig (Abgeltungssteuer oder Halbeinkünfteverfahren).
Beispiel aus der Praxis: Ruhestand mit System planen
Eine 60-jährige Frau erhält 200.000 Euro aus einer fällig gewordenen Lebensversicherung. Sie möchte das Geld langfristig anlegen und von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren.
Ihr fünf Jahre älterer Partner (nicht verheiratet) wird als versicherte Person in einer neuen Fondspolice eingesetzt. Sie selbst bleibt Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin.
Das Kapital kann flexibel entnommen oder aufgestockt werden.
Im Todesfall ihres Partners erhält sie die Todesfallleistung komplett steuerfrei.
Eine sehr effektive Strategie – insbesondere dann, wenn der Vertrag länger läuft und hohe Erträge erzielt werden.
Generationenlösung: Schenkung, Vorsorge und Steuerersparnis in einem
Auch zur gezielten Vermögensübertragung eignet sich das Modell. Beispiel:
Ein vermögender Vater möchte seiner Tochter 100.000 Euro schenken, um ihre Altersvorsorge zu unterstützen. Die Tochter wird Versicherungsnehmerin und Begünstigte, der Vater ist die versicherte Person. So kann das Guthaben steuerfrei übertragen werden.
Besonders spannend für Unverheiratete:
Schenkungsfreibetrag Ehepartner: 500.000 Euro (alle 10 Jahre)
Schenkungsfreibetrag sonstige Angehörige: nur 20.000 Euro
Frühzeitige Gestaltung kann hier enorme Steuerpotenziale freisetzen.
Worauf Sie bei der Fondspolice achten sollten
Nicht jede Police eignet sich für dieses Modell. Achten Sie auf:
Lebenslange Laufzeit, damit die Police nicht vorher fällig wird
Todesfallleistung = Vertragswert, nicht nur Beitragsrückzahlung
Flexible Zuzahlungen und Entnahmen, um das Kapital im Alter zu nutzen
Professionelle Fonds-Auswahl, abgestimmt auf Ihre Ziele
Lassen Sie sich unabhängig beraten, welche Anbieter diese Bedingungen erfüllen.
Fazit
Wer seine Altersvorsorge steuerlich effizient gestalten will, kommt an diesem Modell kaum vorbei. Die Kombination aus Fondspolice, Todesfallleistung und gezielter Vertragsgestaltung schafft nicht nur mehr Netto vom Brutto, sondern bietet auch ein starkes Werkzeug für die Vermögensweitergabe an die nächste Generation.
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