Was versteht man unter der Pflegestufe 0?

7. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Ursprünglich kommt der Begriff der Pflegestufe 0 aus dem Sozialhilfebereich.

Das heißt, wenn der MDK eine Pflegestufe ablehnt, aber trotzdem Pflegebedarf, allerdings unter dem Mindestpflegeaufwand (90 Minuten pro Tag) besteht, können Leistungen beim Sozialhilfeträger beantragt werden. Bevor das Sozialamt diese Leistungen bewilligt, werden die Einkommensverhältnisse anhand von Rentenbescheiden, Mietzahlungen etc. geprüft.

Diese bewilligten Leistungen kann dann z.B. der Pflegedienst direkt mit dem Sozialamt abrechnen.

Seit einiger Zeit taucht der Begriff der Pflegestufe 0 auch in Verbindung mit Demenz/Alzheimer auf. Die privaten Pflegezusatztarife, die bei Demenz Leistungen erbringen, verwenden ebenfalls diesen Begriff.

Was muss ich bei einer Zwangsversteigerung beachten?

6. Juni 2011 in Finanzierungen

Immer wieder werde ich von Kunden gefragt, ob es nicht günstig wäre, eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung zu erwerben.

Natürlich reizt die Vorstellung, eine Immobilie unter dem Verkehrswert zu erwerben. Wer spart nicht gerne beim Immobilienkauf?
Ich möchte hier einge „Fallen“ und Besonderheiten bei der Finanzierung einer solchen Immobilie aufzeigen:

Zunächst ist zu beachten, dass nach dem erfolgten Zuschlag relativ schnell der so genannte Verteilungstermin anberaumt wird. Zu diesem Termin müssen Sie den Zuschlagswert belegen. Zusätzlich kommen noch Kosten und Gebühren auf Sie zu.

Häufig reden wir hier von Fristen von sechs oder acht Wochen. Ich habe in der Praxis auch schon vier Wochen erlebt. Versuchen Sie bitte im eigenen Interesse, den Termin nicht zu kurzfristig festlegen zu lassen.

Wie läuft nun so ein Termin ab?

Beim Versteigerungstermin müssen Sie zunächst 10% des Verkehrswerts gem. Gutachten als Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen. Das kann in Form eines Bundesbankschecks (der Aussteller muss ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein), einer unbefristeten Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch vorherige Überweisung an die zuständige Gerichtskasse erfolgen.  Sie müssen also mindesten 10% des Verkehrswerts als Eigenkapital einsetzen.

Wenn Sie den Zuschlag erhalten, dann ist dieser verbindlich. Die bereits gezahlten 10% des Verkehrswerts werden natürlich auf den Zuschlagswert angerechnet.

Der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin am Amtsgericht vereinbart nun den Verteilungstermin (s. o.) mit Ihnen.

Was für zusätzliche Kosten/Gebühren entstehen mir?

Es werden Zinsen in Höhe von 4% bis zum Verteilungstermin berechnet. Zusätzlich müssen Sie Gerichtsgebühren (ca. 0,40 – 0,50% vom Verkehrswert), Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,0%), Grundschuldbestellungskosten und die Kosten für die Grundbuchauszüge zahlen.

Damit Sie eine möglichst breite Auswahl an Banken finden, die hier eine Finanzierungslösung anbieten und damit Sie einen günstigeren Zinssatz für Ihr Darlehen erhalten, sollten Sie auch die Kosten und Gebühren aus Eigenmitteln bestreiten können.

Gibt es darüber hinaus noch weitere Kosten?

Unter Umständen schon. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich möglicherweise eine Überschneidung zwischen dem Beginn der Rate für die Finanzierung der ersteigerten Immobilie und Ihrer momentanen Miete ergibt. Außerdem sollten Sie Umzugskosten einplanen. Da Sie in den meisten Fällen nicht die Gelegenheit haben, sich die ersteigerte Immobilie genau anzusehen, kommen eventuell noch Sanierungskosten (Heizungsanlage, Fenster etc.) auf Sie zu.

Jetzt wird die Zeit knapp!

Nun beginnt die Suche nach der geeigneten Finanzierung. Beachten Sie bitte, dass fast alle Banken nur den niedrigeren Wert als Basis für die Wertermittlung der Immobilie ansetzten, der sich aus dem Vergleich zwischen Verkehrswert (gem. Gutachten) und Zuschlagswert ergibt.
Wenn Sie also z. B. eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 200.000 EUR für 150.000 EUR ersteigern, setzt die Bank nur 150.000 EUR an.

Sie können sich jetzt auf den Weg machen, und sämtliche Banken in Ihrer Umgebung abklappern. Das kostet natürlich viel Zeit. Oder Sie wenden Sich an einen Finanzierungsvermittler, der mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Strategie plant und Ihnen eine günstige Finanzierung am Markt heraus sucht.

Egal an wen Sie sich wenden, Sie brauchen Zeit, um sich Ihre Entscheidung gut zu überlegen. Die banküblichen unterlagen müssen Sie auch noch besorgen. Das sind Unterlagen zu Ihrem Einkommen, zu Ihrem Vermögen und zur zu finanzierenden Immobilie.

Wenn dann der Darlehensvertrag der Bank vorliegt, beginnt Ihre Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags. Der Notar muss die Grundbucheintragung vornehmen lassen, die Bank braucht eine Notarbestätigung und so weiter und so weiter.

Was ist, wenn ich zum Verteilungstermin nicht zahlen kann?

Das wird teuer! Sie müssen damit rechnen, dass die Forderung des Betreibers der Zwangsversteigerung nun auf Sie persönlich übertragen wird. Es werde unter Umständen Zwangshypotheken eingetragen und es kann in Ihr gesamtes Privatvermögen vollstreckt werden. Ich hörte auch schon von Strafanzeigen wegen Betrugs. Lassen Sie es bitte im eigenen Interesse auf keinen Fall so weit kommen.

Fazit

Der Erwerb einer Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist nichts für Menschen, die kein oder nur sehr wenig Eigenkapital haben. Sie sollten eine gute Bonität haben, damit es eigentlich nur noch „Formsache“ ist, dass Ihnen eine Bank ein Darlehen mit einem akzeptablen Zinssatz gibt.

Lassen Sie sich vorher beraten!

Absicherungsmöglichkeiten gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit

3. Juni 2011 in Pflegeversicherung

Es gibt drei verschiedene Varianten, um sich privat zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeleistung zu versichern. Hier unterscheidet man zwei Bereiche. Einmal sind die Tarife im Krankenversicherungsbereich angesiedelt (Pflegetagegelder und Pflegekostentarife) und einmal im Lebensversicherungsbereich (Pflegerenten).

Beim Pflegetagegeld ist ein fester frei vereinbarter Tagessatz versichert. Je nach Pflegestufe werden zwischen 1 und 100% dieses Satzes gezahlt. Geleistet wird nach Einstufung des MDK lt. SGB XI (gesetzliche Pflegeversicherung). Es ist kein Kostennachweis erforderlich, das heißt, man kann selbst über die konkrete Verwendung entscheiden, z.B. für einen Pflegedienst, ein Pflegeheim oder wenn man sich von Angehörigen pflegen lassen möchte. Das Pflegetagegeld wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten gezahlt. Der Anfangsbeitrag ist relativ niedrig.

Bei den Pflegekostentarifen sind die tatsächlich entstehenden Pflegekosten versichert. Dafür ist ein Nachweis in Form von Rechnungen (vom Pflegedienst oder -heim) erforderlich. Es ist hier keine freie Verwendung möglich, z.B. für die Pflege von Angehörigen, Bekannten oder Freunden. Es wird nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung erstattet, es gibt Höchstsätze, die erstattet werden.

Für die beiden Krankenversicherungsvarianten (Pflegetagegeld und Pflegekosten) gelten folgende Merkmale: Mögliche Beitragsanpassungen über die Laufzeit des Vertrages sind möglich. Damit die Leistungen nicht immer gleich bleiben, sollte eine Dynamik eingeschlossen werden, denn unser Geld von heute ist in 10, 20 oder 30 Jahren aufgrund der Inflation nicht mehr dasselbe wert. Diese Dynamisierung ist aber allenfalls im Leistungsfall möglich. Die Überschüsse werden zur Minderung von Beitragsanpassungen verwendet. Es wird kein Rückkaufswert gebildet, es sind keine Einmalzahlungen möglich, auch keine Unterbrechung der Beitragszahlung. Es gibt auch häufig keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

Die Pflegerente funktioniert wie eine klassische Lebensversicherung. Es wird eine frei verfügbare monatliche Rente gezahlt, die sich nach der festgestellten Pflegestufe (SGB XI) oder der ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) richtet. Die Pflegekosten müssen nicht nachgewiesen werden. Die Beiträge bleiben über die Laufzeit stabil. Durch die gebildeten Überschüsse können steigende Leistungen angeboten werden. Es werden Rückkaufswerte gebildet, d.h., dass bei Kündigung des Vertrages ein Teil des eingezahlten Geldes zur Verfügung steht. Bei den Pflegerenten kann man im Leistungsfall eine Beitragsbefreiung einschließen und auch der Einschluss einer Dynamik ist möglich. Todesfall-Leistungen sind einschließbar, allerdings sind diese in der Regel nicht sehr hoch. Es können Einmalzahlungen getätigt werden, zum Teil sind diese auch wieder entnehmbar. Es ist eine Unterbrechung der Beitragszahlung möglich, wenn man sich zwischenzeitlich in einem finanziellen Engpass befindet. Es gibt keine Wartezeiten und meistens keine Karenzzeiten, diese können aber in verschiedenen Varianten eingeschlossen werden. Bei den Pflegerenten ist der Anfangsbeitrag allerdings relativ hoch.

Pflegeversicherung: Was genau versteht man unter einer Kombinationsleistung?

1. Juni 2011 in Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es verschiedene Arten von Leistungen.

Man unterscheidet die Sachleistung, die Geldleistung, die Kombinationsleistung und die Kostenerstattung.

Sachleistungen erhält man, wenn man sich von einem ambulanten Pflegedienst versorgen lässt oder man sich im Pflegeheim befindet.

Geldleistungen kann man beantragen, wenn man sich von Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn pflegen lässt. Diese Geldleistung erhält der Pflegebedürftige direkt und kann frei verwendet werden. Allerdings ist hier ein halbjährlicher Pflegeeinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst erforderlich, der die Pflegesituation überprüft und auch beratend zur Seite steht.

Die Kombinationsleistung ist, wie das Wort auch schon sagt, eine Kombination aus der Sach- und Geldleistung. Ein Beispiel dazu: man beauftragt einen Pflegedienst, einmal wöchentlich zu kommen, um den Pflegebedürftigen zu baden. Dafür rechnet der Pflegedienst einen Betrag X mit der Pflegekasse ab. Danach wird der Rechnungsbetrag des Pflegedienstes prozentual vom Pflegegeld abgezogen, und diesen Restbetrag erhält der Pflegebedürftige dann als Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt. Man kann also durch die Kombinationsleistung beide Leistungen parallel in Anspruch nehmen.