Basisrente, Riester Rente und betriebliche Altersversorgung im Vergleich

Wer für den Ruhestand spart, kann sich vom Staat unterstützen lassen. Drei Wege stehen im Mittelpunkt der geförderten Vorsorge in Deutschland. Die Basisrente, die Riester Rente und die betriebliche Altersversorgung. Alle drei setzen in der Ansparphase Anreize vor allem über Steuern oder Zulagen. In der Auszahlphase gilt die nachgelagerte Besteuerung. Welche Lösung passt hängt von Berufssituation Einkommen Familienstand und Zielen ab.

Das Gemeinsame

  • Unterstützung in der Ansparphase durch steuerliche Vorteile oder Zulagen
  • Besteuerung der Leistungen im Ruhestand
  • Regeln und Fördergrenzen unterscheiden sich je nach Produktart

Basisrente

Die Basisrente auch Rürup Rente genannt gehört wie die gesetzliche Rente zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie wurde vor allem für Selbstständige geschaffen ist aber für alle zugänglich. Attraktiv ist sie für Personen mit hohem Steuersatz weil Beiträge bis zu hohen Grenzen als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden. Stand zwei tausend fünfundzwanzig können bis zu neun und zwanzig tausend dreihundert vierundvierzig Euro für die Basisversorgung angesetzt werden. Dazu zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rente und zu Versorgungswerken. Die Basisrente ist streng gebunden. Vor dem Rentenbeginn ist kein Zugriff möglich und es gibt ausschließlich eine lebenslange Rente. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist auf Ehegatten und Kinder begrenzt und kostet zusätzlich.

Riester Rente

Die Riester Rente richtet sich an Arbeitnehmer an Beamte und an Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente sowie an deren Ehepartner. Gefördert wird über Zulagen und über die Steuer. Als Sonderausgaben können bis zu zwei tausend einhundert Euro im Jahr geltend gemacht werden. Für Familien und Menschen mit geringerem Einkommen kann sich Riester durch die Zulagen besonders rechnen. Gleichzeitig bremst die Garantie des vollen Beitragserhalts die Renditechancen. Viele Anbieter haben daher das Neugeschäft stark reduziert. Seit Jahren werden Reformen diskutiert. Ziel ist eine moderne geförderte Privatvorsorge die mehr Chancen am Kapitalmarkt zulässt.

Betriebliche Altersversorgung

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber gibt auf den umgewandelten Betrag einen Zuschuss von mindestens fünfzehn Prozent als Ausgleich für seine Sozialabgabenersparnis. Bis zu vier Prozent der jeweiligen Bemessungsgrenze sind sozialabgabenfrei und bis zu acht Prozent steuerfrei. Stand zwei tausend fünfundzwanzig entspricht dies monatlich etwa drei hundert zwei und zwanzig Euro sozialabgabenfrei und sechs hundert vierundvierzig Euro steuerfrei. Die spätere Betriebsrente ist zu versteuern. Wer gesetzlich krankenversichert ist zahlt zudem Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung wobei ein Freibetrag zu beachten ist. Privat Versicherte zahlen diese Beiträge nicht. Häufig bestimmt der Arbeitgeber den Rahmen und stellt eine Auswahl an Tarifen bereit. Ein höherer Arbeitgeberzuschuss steigert die Attraktivität deutlich.

Wer kann welche Förderung nutzen

  • Arbeitnehmer können in der Regel zwischen allen drei Wegen wählen
  • Beamte haben Zugang zu Riester jedoch in der Regel keine betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung
  • Selbstständige ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rente können meist nicht riestern und setzen daher vor allem auf die Basisrente

Kombinationen sind möglich

Ein Entweder Oder ist selten zwingend. Wer möchte kann eine betriebliche Altersversorgung mit einer Basisrente kombinieren und später eine reformierte private Förderung ergänzen sobald diese verbindlich geregelt ist.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Steuersatz heute und erwartete Steuerlast im Ruhestand
  • Höhe des Arbeitgeberzuschusses und Wechsel des Arbeitgebers
  • Familienstand Kinderzulagen und Anspruch auf Riester Förderung
  • Bindung des Kapitals und Bedarf an Flexibilität
  • Auswahl und Kosten der Produkte sowie die Anlagestrategie

Fazit

Es gibt nicht den einen besten Förderweg für alle. Die Basisrente kann starke steuerliche Effekte bringen ist aber unflexibel. Die Riester Rente punktet vor allem mit Zulagen und mit planbaren Garantien hat jedoch begrenzte Renditechancen. Die betriebliche Altersversorgung ist mit Arbeitgeberzuschuss oft sehr attraktiv und sollte bei jedem Arbeitnehmer geprüft werden. Welche Mischung passt zeigt eine individuelle Berechnung mit Blick auf Einkommen Steuersatz Familienlage und Ziele.