Über den eigenen Tod spricht niemand gern. Das ist menschlich. Für eine Familie kann es jedoch schwerwiegende Folgen haben, wenn dieses Thema deshalb dauerhaft verdrängt wird. Denn mit einem geliebten Menschen verschwindet häufig nicht nur ein wichtiger Teil der Familie. Oft fällt zugleich ein Einkommen weg, während Miete, Darlehensraten, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität und die Kosten für die Kinder weiterlaufen.

Trauer braucht Zeit und Ruhe. Finanzielle Sorgen nehmen beides.

Eine aktuelle Untersuchung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt, wie groß die Lücke ist. In mehr als 20 Millionen Haushalten mit Absicherungsbedarf fehlt eine Risikolebensversicherung. Jedes Jahr verlieren in Deutschland mehr als 100.000 Menschen, darunter rund 50.000 Kinder, einen Elternteil oder einen Partner, von dessen Einkommen sie finanziell abhängig waren. Selbst bei Paaren mit minderjährigen Kindern und bei Haushalten mit einem offenen Immobilienkredit ist nur ungefähr jeder zweite Haushalt entsprechend abgesichert.

Das Problem ist also keineswegs auf wenige unvorsichtige Menschen beschränkt. Es betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung.

Ein Todesfall verändert die Haushaltsrechnung sofort

Viele Familien planen ihre Ausgaben auf Grundlage von zwei Einkommen. Andere haben sich bewusst dafür entschieden, dass eine Person den größeren Teil des Einkommens erzielt, während die andere mehr Verantwortung für Kinder und Haushalt übernimmt. Beides funktioniert, solange die geplante Arbeitsteilung bestehen bleibt.

Stirbt eine der beiden Personen, brechen gleich mehrere Säulen weg. Das Einkommen der verstorbenen Person fehlt. Gleichzeitig kann die hinterbliebene Person oft nicht im bisherigen Umfang weiterarbeiten. Kinder müssen betreut, Behördengänge erledigt und organisatorische Aufgaben übernommen werden. Gerade in den ersten Monaten ist es kaum realistisch, einfach unverändert weiterzumachen.

Nach der Untersuchung des GDV gibt eine vierköpfige Familie durchschnittlich 4.599 Euro im Monat aus. Davon entfallen rund 3.473 Euro auf grundlegende Bedürfnisse wie Wohnen, Ernährung und Verkehr. Fällt in einem Haushalt mit zwei Einkommen eines davon weg und reduziert die hinterbliebene Person ihre Arbeitszeit zusätzlich um 30 Prozent, kann eine monatliche Lücke von fast 1.000 Euro entstehen.

Eine Lücke von 1.000 Euro im Monat bedeutet 12.000 Euro im Jahr. Über zehn Jahre sind das bereits 120.000 Euro. Dabei sind steigende Lebenshaltungskosten, Ausbildungskosten der Kinder und mögliche Sonderausgaben noch nicht berücksichtigt.

Hinzu kommen unmittelbare Belastungen. Bestattungskosten, offene Rechnungen, notwendige Umbauten, ein Umzug oder professionelle Betreuung können kurzfristig viel Geld erfordern. Wer dann ausschließlich auf das laufende Einkommen angewiesen ist, gerät schnell unter Druck.

Der Staat bietet nur eine Grundabsicherung

Verheiratete Personen können unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Witwenrente oder Witwerrente erhalten. Diese ersetzt das verlorene Einkommen aber nicht vollständig.

Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte. Nach dem heute überwiegend geltenden Recht wird sie höchstens zwei Jahre gezahlt. Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent. Für sie müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel die Erziehung eines minderjährigen Kindes, eine Erwerbsminderung oder das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze. Im Jahr 2026 liegt diese Altersgrenze bei 46 Jahren und sechs Monaten. Eigenes Einkommen kann nach dem Sterbevierteljahr auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden.

Schon diese Zahlen zeigen: Die gesetzliche Hinterbliebenenrente ist eine wichtige Hilfe, aber in vielen Fällen kein ausreichender Ersatz für das weggefallene Erwerbseinkommen.

Unverheiratete Paare sind noch stärker gefährdet. Eine langjährige Partnerschaft, ein gemeinsamer Haushalt oder gemeinsame finanzielle Verpflichtungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine gesetzliche Witwenrente oder Witwerrente. Gemeinsame Kinder können zwar Anspruch auf Waisenrente haben. Der hinterbliebene unverheiratete Elternteil erhält allein wegen der Partnerschaft jedoch keine entsprechende Leistung.

Auch für Selbstständige kann die Lage besonders kritisch sein. Wer keine oder nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben hat, hinterlässt möglicherweise kaum gesetzliche Leistungen. Außerdem können mit dem Tod betriebliche Einnahmen wegfallen, während geschäftliche Verpflichtungen bestehen bleiben.

Wer eine Risikolebensversicherung benötigt

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob jemand verheiratet ist oder Kinder hat. Sie lautet:

Würde der Tod dieser Person bei einem anderen Menschen eine finanzielle Lücke auslösen?

Wenn die Antwort ja lautet, besteht grundsätzlich Absicherungsbedarf.

Das betrifft besonders folgende Lebenssituationen:

Familien mit Kindern

Kinder sind über viele Jahre finanziell abhängig. Der Bedarf endet nicht mit dem nächsten Geburtstag und häufig auch nicht mit dem 18. Lebensjahr. Ausbildung oder Studium können die finanzielle Abhängigkeit deutlich verlängern. Deshalb sollten grundsätzlich beide Elternteile betrachtet werden.

Dabei ist ein häufiger Denkfehler zu vermeiden: Nicht nur das höhere Einkommen muss abgesichert werden. Stirbt die Person, die weniger verdient, aber den größeren Teil der Kinderbetreuung und Haushaltsarbeit übernimmt, muss diese Arbeit ersetzt oder neu organisiert werden. Mehr Betreuung, eine Haushaltshilfe oder eine Verringerung der Arbeitszeit der hinterbliebenen Person können erhebliche Kosten verursachen. Unbezahlte Arbeit hat einen sehr realen wirtschaftlichen Wert.

Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen

Ist der gemeinsame Lebensstandard stark vom Einkommen einer Person abhängig, kann deren Tod den anderen Menschen finanziell überfordern. Das gilt auch ohne Kinder. Besonders wichtig ist die Absicherung, wenn laufende Kosten nur gemeinsam getragen werden können.

Unverheiratete Paare

Gerade unverheiratete Paare sollten nicht darauf vertrauen, rechtlich wie Eheleute behandelt zu werden. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzliche Witwenrente oder Witwerrente und nur einen geringen erbschaftsteuerlichen Freibetrag. Hier müssen Bezugsrecht, Vertragsgestaltung und mögliche Steuerfolgen besonders sorgfältig geplant werden.

Menschen mit einer Immobilienfinanzierung

Ein Darlehen läuft nach einem Todesfall weiter. Die Bank verzichtet nicht auf ihre Forderung, weil sich die persönliche Situation verändert hat. Reicht das verbleibende Einkommen nicht für die Monatsrate, kann im schlimmsten Fall der Verkauf der Immobilie notwendig werden. Das eigene Zuhause zu verlieren, während die Familie ohnehin trauert, ist eine Belastung, die sich durch vorausschauende Planung oft vermeiden lässt.

Alleinerziehende

Bei Alleinerziehenden ist der Schutz besonders wichtig, zugleich aber auffallend selten vorhanden. Nach der GDV Untersuchung besitzen nur rund 19 Prozent dieser Haushalte eine Risikolebensversicherung. Neben der Versicherungssumme muss hier geklärt werden, wer das Geld für die Kinder verwalten soll, wer als bezugsberechtigte Person eingesetzt wird und welche testamentarischen Regelungen erforderlich sind. Eine minderjährige Person einfach als bezugsberechtigt einzusetzen, löst nicht alle praktischen Fragen.

Selbstständige und Unternehmer

Der Tod einer Unternehmerin oder eines Unternehmers kann Familie und Betrieb gleichzeitig treffen. Neben privaten Ausgaben können Geschäftskredite, Bürgschaften, laufende Personalkosten oder Verpflichtungen gegenüber Mitgesellschaftern bestehen. Eine private Risikolebensversicherung kann den Bedarf der Familie abdecken. Für betriebliche Risiken können zusätzliche Lösungen notwendig sein, etwa die Absicherung wichtiger Personen, von Darlehen oder wechselseitiger Verpflichtungen zwischen Gesellschaftern.

Personen mit Unterhaltsverpflichtungen

Auch nach einer Trennung oder Scheidung kann Absicherungsbedarf bestehen, wenn Kinder oder eine frühere Partnerin beziehungsweise ein früherer Partner wirtschaftlich auf regelmäßige Zahlungen angewiesen sind. Hier müssen Laufzeit, Bezugsrecht und rechtliche Vereinbarungen zusammenpassen.

Wer nicht zwingend eine Risikolebensversicherung braucht

Eine Risikolebensversicherung ist kein Pflichtprodukt für jeden Menschen. Wer allein lebt, keine finanziell abhängigen Angehörigen hat, keine gemeinsam getragenen Schulden hinterlässt und über ausreichend Vermögen zur Deckung aller Verpflichtungen verfügt, benötigt möglicherweise keinen oder nur einen geringen Schutz.

Auch im höheren Alter kann der Bedarf sinken. Die Kinder stehen auf eigenen Beinen, das Immobiliendarlehen ist weitgehend getilgt und es wurde ausreichend Vermögen aufgebaut. Dann darf die Versicherungssumme reduziert werden oder der Vertrag planmäßig enden.

Entscheidend ist nicht das Alter allein, sondern die noch bestehende wirtschaftliche Verantwortung.

Welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt

Eine gute Todesfallvorsorge besteht häufig aus mehreren Bausteinen.

Gesetzliche Hinterbliebenenleistungen

Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente sollten in die Berechnung einbezogen werden. Sie bilden jedoch nur einen Teil der Absicherung und müssen individuell ermittelt werden. Eine bloße Prozentangabe reicht nicht, weil Versicherungsverlauf, eigenes Einkommen, Alter, Kindererziehung und weitere Voraussetzungen die tatsächliche Leistung beeinflussen.

Vorhandenes Vermögen

Tagesgeld, Wertpapiere und andere kurzfristig verfügbare Mittel können den Bedarf senken. Dabei sollte nicht das gesamte Vermögen gedanklich verbraucht werden. Rücklagen für Reparaturen, Ausbildung, Altersvorsorge und unvorhergesehene Ausgaben haben weiterhin einen Zweck.

Auch eine Immobilie ist Vermögen, aber nicht automatisch Liquidität. Ein Haus bezahlt keine laufenden Rechnungen. Muss es erst verkauft werden, können Zeitdruck, ungünstige Marktbedingungen und emotionale Belastung zu schlechten Entscheidungen führen.

Betriebliche und private Versorgungsansprüche

Betriebliche Altersversorgung, berufsständische Versorgungswerke, Beamtenversorgung oder bestehende Lebensversicherungen können Leistungen für Hinterbliebene enthalten. Diese Ansprüche sollten nicht geschätzt, sondern anhand aktueller Unterlagen geprüft werden.

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist für viele Haushalte der zentrale Baustein. Stirbt die versicherte Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit, wird die festgelegte Summe an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Überlebt die versicherte Person die Laufzeit, gibt es keine Auszahlung.

Das ist kein Nachteil, sondern der Sinn einer reinen Risikoabsicherung. Der Beitrag finanziert keinen Sparvorgang, sondern den Schutz einer hohen Summe für einen festgelegten Zeitraum. Vermögensaufbau und Todesfallschutz können dadurch getrennt und jeweils passend gestaltet werden.

Restschuldversicherung

Eine Restschuldversicherung wird häufig zusammen mit einem Darlehen angeboten. Sie kann einen Teil der offenen Schuld absichern, ist aber nicht automatisch die beste Lösung. Leistungen, Ausschlüsse, fallende Versicherungssummen, Kosten und die Bindung an das Darlehen müssen genau geprüft werden. Eine eigenständige Risikolebensversicherung ist häufig flexibler und kann neben der Kreditschuld auch den Lebensunterhalt der Familie berücksichtigen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die bekannte Faustregel lautet: drei bis fünf Bruttojahreseinkommen zuzüglich offener Darlehen. Sie bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber keine Berechnung.

Nach den Daten des GDV lag die durchschnittliche Versicherungssumme im Jahr 2024 bei rund 121.000 Euro. Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen betrug rund 50.000 Euro. Bereits das Dreifache dieses Einkommens wären 150.000 Euro, noch ohne Immobilienkredit. Die durchschnittliche Absicherung liegt damit unter einem eher vorsichtigen Orientierungswert.

Eine bessere Berechnung beginnt mit dem tatsächlichen Bedarf:

  1. Offene Darlehen und sonstige Verbindlichkeiten
  2. Monatliche Einkommenslücke der Hinterbliebenen
  3. Zeitraum, über den diese Lücke ausgeglichen werden soll
  4. Zusätzliche Kosten für Kinderbetreuung, Haushalt oder Pflege
  5. Ausbildungskosten und geplante Unterstützung für Kinder
  6. Einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Todesfall
  7. Vorhandene liquide Mittel und verlässlich zu erwartende Hinterbliebenenleistungen

Vereinfacht lässt sich der Bedarf so ausdrücken:

Versicherungssumme = offene Verpflichtungen + Kapital für die laufende Versorgung + besondere Ausgaben abzüglich verfügbares Vermögen und sichere Hinterbliebenenleistungen

Ein konkretes Rechenbeispiel

Ein Paar hat zwei Kinder im Alter von fünf und acht Jahren. Auf der gemeinsam genutzten Immobilie lastet noch ein Darlehen von 280.000 Euro. Stirbt die hauptsächlich verdienende Person, fehlen dem Haushalt nach Berücksichtigung gesetzlicher Leistungen monatlich 1.500 Euro. Diese Lücke soll für 15 Jahre ausgeglichen werden. Zusätzlich sollen 40.000 Euro für Ausbildung und Studium der Kinder sowie 20.000 Euro als sofortige Reserve bereitstehen. Frei verfügbares Vermögen von 60.000 Euro ist vorhanden.

Offenes Immobiliendarlehen: 280.000 Euro

Monatliche Lücke von 1.500 Euro für 15 Jahre: 270.000 Euro

Ausbildung der Kinder: 40.000 Euro

Sofortige Reserve: 20.000 Euro

Zwischensumme: 610.000 Euro

Abzüglich verfügbares Vermögen: 60.000 Euro

Rechnerischer Absicherungsbedarf: 550.000 Euro

Diese vereinfachte Rechnung berücksichtigt keine Verzinsung des ausgezahlten Kapitals und keine Inflation. In einer individuellen Planung sollten beide Faktoren einbezogen werden. Ebenso ist zu prüfen, ob das gesamte Darlehen sofort abgelöst werden soll oder ob ein Teil der Summe zur Fortzahlung der Raten bereitstehen soll.

Das Beispiel zeigt aber deutlich, warum eine pauschale Versicherungssumme von 100.000 Euro trotz ihres auf den ersten Blick hohen Betrags schnell zu gering sein kann.

Die richtige Laufzeit

Die Laufzeit sollte sich an der Dauer der finanziellen Verantwortung orientieren.

Bei Familien ist häufig der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das jüngste Kind seine Ausbildung oder sein Studium voraussichtlich abgeschlossen hat. Bei einer Immobilienfinanzierung kann die Restlaufzeit des Darlehens eine wichtige Orientierung sein. Bei Geschäftskrediten oder Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ist die Dauer der jeweiligen Verpflichtung entscheidend.

Eine zu kurze Laufzeit ist riskant. Soll der Schutz später verlängert werden, ist die versicherte Person älter und möglicherweise gesundheitlich nicht mehr ohne Weiteres versicherbar. Eine etwas längere Laufzeit kann deshalb sinnvoller sein als eine Planung auf Kante.

Gute Verträge bieten Möglichkeiten, die Versicherungssumme bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dazu können Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienkauf, Einkommenserhöhung oder der Schritt in die Selbstständigkeit gehören. Die genauen Anlässe und Fristen unterscheiden sich erheblich.

Konstante oder fallende Versicherungssumme

Eine konstante Versicherungssumme bleibt während der gesamten Laufzeit gleich. Sie eignet sich besonders, wenn der Lebensunterhalt einer Familie abgesichert werden soll oder der Bedarf nicht zuverlässig und gleichmäßig sinkt.

Eine fallende Versicherungssumme reduziert sich im Zeitablauf. Sie kann zu einem Darlehen passen, dessen Restschuld ebenfalls kontinuierlich sinkt. Allerdings verlaufen Darlehenstilgung und Reduzierung des Versicherungsschutzes nicht immer parallel. Zudem verschwindet der Versorgungsbedarf einer Familie nicht im selben Tempo wie die Restschuld.

Oft ist eine Kombination sinnvoll: ein fallender Baustein für die Finanzierung und ein konstanter Baustein für den Lebensunterhalt.

Gemeinsam oder getrennt versichern?

Paare können zwei einzelne Verträge abschließen oder eine verbundene Absicherung wählen, die beim Tod der zuerst versterbenden Person leistet.

Zwei einzelne Verträge sind häufig flexibler. Versicherungssummen, Laufzeiten und Bezugsrechte können für jede Person passend gestaltet werden. Außerdem kann der Schutz nach einer Trennung leichter angepasst werden. Bei einem gemeinsamen Tod können zwei Verträge grundsätzlich auch zwei Leistungen auslösen, während eine verbundene Lösung regelmäßig nur einmal leistet. Welche Gestaltung passt, hängt von Familie, Finanzierung und Budget ab.

Bei unverheirateten Paaren kann eine wechselseitige Vertragsgestaltung steuerlich bedeutsam sein. Dabei ist jeweils die eine Person Versicherungsnehmerin, Beitragszahlerin und bezugsberechtigte Person eines Vertrags auf das Leben der anderen Person. Umgangssprachlich wird dies oft als Absicherung über Kreuz bezeichnet.

Eine solche Gestaltung muss von Anfang an sauber eingerichtet und tatsächlich gelebt werden. Nachträgliche Änderungen können andere steuerliche Folgen haben. Wegen des bei unverheirateten Partnern geringen persönlichen Freibetrags sollte die konkrete Konstruktion fachlich und bei größeren Summen auch steuerlich geprüft werden.

Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch der beste Vertrag

Der Beitrag hängt unter anderem von Alter, Gesundheitszustand, Rauchverhalten, Beruf, Freizeitrisiken, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Wer früh abschließt, zahlt meist weniger und sichert seinen Gesundheitszustand zu einem früheren Zeitpunkt. Nach Angaben des GDV können die Beiträge bereits bei einem Abschluss um das 35. Lebensjahr ungefähr doppelt so hoch sein wie bei einem Abschluss mit 25 Jahren. Nach dem 40. Lebensjahr steigen sie besonders deutlich.

Trotzdem sollte die Auswahl nicht allein über den Preis erfolgen. Wichtig sind unter anderem:

  1. Klare und faire Bedingungen
  2. Ausreichende Möglichkeiten zur späteren Erhöhung
  3. Verlängerungsmöglichkeiten bei veränderten Lebensumständen
  4. Passende Regelungen bei einer Änderung des Rauchverhaltens
  5. Eine sinnvolle vorgezogene Leistung bei schwerer Erkrankung, sofern angeboten
  6. Verlässliche Regelungen für vorläufigen Schutz
  7. Eine saubere Gestaltung des Bezugsrechts

Gesundheitsfragen müssen vollständig beantwortet werden

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Fragen zum Gesundheitszustand, zu Behandlungen, Medikamenten, Beruf und besonderen Freizeitrisiken. Diese Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unvollständige Angaben können später zu Streit über die Leistung führen.

Wer Vorerkrankungen hat, sollte nicht unkoordiniert mehrere Anträge stellen. Eine anonyme Voranfrage kann helfen, die Einschätzung verschiedener Versicherer zu prüfen, ohne sofort einen formellen Antrag auszulösen. Dafür sollten die Angaben gut vorbereitet und ärztliche Unterlagen bei Bedarf vorher eingesehen werden. Erinnerung allein ist bei längeren Abfragezeiträumen nicht immer zuverlässig.

Bezugsrecht und Testament müssen zusammenpassen

Eine hohe Versicherungssumme hilft nur dann wie geplant, wenn eindeutig geregelt ist, wer sie erhalten soll. Formulierungen wie Ehegatte oder Erben können nach Scheidung, neuer Partnerschaft, Patchworkfamilie oder Geburt weiterer Kinder zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Das Bezugsrecht sollte deshalb regelmäßig kontrolliert und möglichst eindeutig festgelegt werden. Auch Testament, Sorgerechtswünsche, Vollmachten und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen müssen zur Absicherung passen. Eine Risikolebensversicherung ersetzt keine Nachlassplanung.

Besonders bei minderjährigen Kindern ist zu klären, wer das Geld verwaltet und wie es für Versorgung und Ausbildung eingesetzt werden kann. In Patchworkfamilien sind die Interessen mehrerer Personen zu berücksichtigen. Hier reicht eine Standardlösung häufig nicht aus.

Regelmäßige Überprüfung statt einmaliger Abschluss

Eine Todesfallabsicherung ist kein Vertrag, den man nach dem Abschluss für Jahrzehnte vergessen sollte. Das Leben verändert sich.

Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll bei:

  1. Geburt oder Adoption eines Kindes
  2. Heirat, Trennung oder Scheidung
  3. Kauf, Verkauf oder Anschlussfinanzierung einer Immobilie
  4. Deutlicher Veränderung des Einkommens
  5. Wechsel in die Selbstständigkeit
  6. Gründung oder Verkauf eines Unternehmens
  7. Neuen Darlehen oder Bürgschaften
  8. Verändertem Vermögen
  9. Ende der Ausbildung eines Kindes

Auch eine bestehende Versicherung kann zu niedrig, zu kurz oder falsch gestaltet sein. Die Zahl der Verträge allein sagt deshalb wenig darüber aus, ob eine Familie tatsächlich ausreichend geschützt ist.

Vorsorge bedeutet Verantwortung

Eine Risikolebensversicherung kann den Verlust eines Menschen nicht ausgleichen. Sie kann aber verhindern, dass auf eine persönliche Katastrophe unmittelbar eine finanzielle folgt.

Wer Verantwortung für Kinder, eine Partnerin, einen Partner, ein Darlehen oder ein Unternehmen trägt, sollte drei Fragen beantworten können:

Wie viel Geld fehlt im Todesfall jeden Monat?

Wie lange besteht diese Lücke?

Welches Kapital steht dann tatsächlich und kurzfristig zur Verfügung?

Erst aus diesen Antworten ergibt sich ein sinnvoller Schutz. Nicht aus einer pauschalen Summe und nicht aus dem günstigsten Angebot im Internet.

Ich empfehle deshalb, die Absicherung nicht isoliert als Versicherungsfrage zu betrachten. Sie gehört in eine umfassende Finanzplanung, die Einkommen, Vermögen, Schulden, gesetzliche Ansprüche, familiäre Verantwortung und steuerliche Aspekte zusammenführt.

Genau dabei unterstütze ich meine Mandantinnen und Mandanten: verständlich, individuell und mit dem Ziel, dass die Familie auch dann finanziell handlungsfähig bleibt, wenn das Leben eine unerwartete Wendung nimmt.

Quellen:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:
„Neue Studie: Jeder zweite Haushalt im Todesfall ohne zusätzliche Absicherung“, 14. Juli 2026
https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/neue-studie-jeder-zweite-haushalt-im-todesfall-ohne-zusaetzliche-absicherung-202618

Deutsche Rentenversicherung:
„Renten für Hinterbliebene“
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node

Pfefferminzia:
„Verbraucher riskieren finanzielle Not nach Todesfall“, 15. Juli 2026
https://www.pfefferminzia.de/vorsorge/verbraucher-riskieren-finanzielle-not-nach-todesfall/